Wie schreibe ich eine Kündigung?

Blatt Papier und Füller

Eine Kündigung löst ein bestehendes Vertragsverhältnis auf. Diese kann von beiden Vertragspartnern unter Berücksichtung der einzuhaltenden Kündigungsfrist ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich vor allem für Vertragsnehmer häufig die Frage, was es bei der Formulierung einer Kündigung zu beachten gilt. „Wie schreibe ich eine Kündigung?“ ist eine der wichtigsten Fragen, wenn es um die Auflösung eines bestehenden Vertragsverhältnisses geht.

Einhaltung von rechtsrelevanten Angaben

Damit eine Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt vollständig rechtswirksam in Kraft treten kann, müssen einige Punkte bei der Ausformulierung beachtet werden. Ein Kündigungsschreiben sollte zunächst Empfänger, Absender sowie eine eventuell vorhandene Vertrags- oder Kundennummer beinhalten.

Außer Empfänger und Absender können die anderen beiden Angaben bereits im Betreff erwähnt und anschließend im eigentlichen Kündigungsschreiben nochmals wiederholt werden. In jedem Fall müssen in dem Schreiben für die Kündigung eines Vertragsverhältnisses Angaben zur Kündigungsfrist und deren Berücksichtung gemacht werden.

Hierbei wird der Kündigungsfrist eine besondere Bedeutung zugeschrieben. So muss eine schriftliche Kündigung vor Beginn einer Kündigungsfrist beim Vertragspartner eingegangen sein, damit die Kündigung zum angestrebten Zeitpunkt rechtswirksam und anerkannt wird.

„Artgerechte“ Kündigungen mit gleichen Rahmenbedingungen

„Wie schreibe ich eine Kündigung, wenn ich meinen Mietvertrag beenden möchte?“, oder „Wie schreibe ich eine Kündigung, wenn ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden möchte?“ Diese Fragen stellen sich häufig die Betroffenen, wenn ein spezielles Vertragsverhältnis beendet werden soll.

Man muss jedoch beachten, dass beispielsweise ein Zeitungsabonnement oder Mietvertrag grundsätzlich unterschiedliche Vertragsarten sind und somit auch andere Angaben in einem Schreiben verlangen. Die Rahmenbedingungen ändern sich jedoch nie. Kündigungsfristen, eventuell vorhandene Kunden- oder Vertragsnummern sowie die geleistete Unterschrift sind auf bzw. im Schreiben zur Beendigung eines Vertrages unbedingt einzuhalten.

Sicherheit erst durch die Bestätigung

Wer eine Kündigung gemäß den geltenden Richtlinien verfasst und absendet, muss durch eine Bestätigung über den Empfang und deren Anerkennung schriftlich informiert werden. Andernfalls kann nicht von einer Rechtmäßigkeit ausgegangen werden.

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