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Wer im Job selbst das Handtuch wirft und danach krank wird, steht vor vielen Fragen. Wer kommt für die Kosten auf? Ist eine Absicherung möglich? Mit diesen und ähnlichen Fragen sehen sich Arbeitnehmer konfrontiert, die nach einer Selbstkündigung erkranken. Lassen Sie uns die komplizierten Aspekte dieses Themas entwirren und Klarheit in die finanziellen Folgen bringen.
Krank nach der Kündigung: Wer zahlt?
Wenn Sie selbst kündigen und danach krank werden, sind die finanziellen Folgen zunächst von der Krankenversicherung abhängig. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
In der Regel sind Sie nach der Kündigung noch einen Monat lang über den Arbeitgeber sozialversichert. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Danach fällt diese Absicherung weg.
Sind Sie privat versichert, sieht die Sache anders aus: Hier hängt es von Ihrem Tarif ab, ob und wie lange Sie Krankentagegeld erhalten. Es lohnt sich, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.
Was ist mit der Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung spielt nach einer Selbstkündigung eine große Rolle. Normalerweise tritt nach der Kündigung eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ein, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Auch hier gilt: Wenn Sie während dieser Sperrzeit krank werden, sind Sie in der Regel über die Krankenversicherung abgesichert. Allerdings kann das Arbeitslosengeld in dieser Zeit gekürzt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten, kann die Sperrzeit verkürzt oder ganz aufgehoben werden.
Die Rolle der Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen sind ein weiterer wichtiger Aspekt. In Deutschland gelten gesetzliche Kündigungsfristen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bindend sind.
Wenn Sie während der Kündigungsfrist erkranken, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies gilt sowohl bei Eigenkündigung als auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
Beachten Sie jedoch, dass Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr über den Arbeitgeber krankenversichert sind. Sie müssen sich dann selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern.
Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen einer Krankheit nach einer Kündigung abzusichern. Eine davon ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Eine weitere Option ist eine private Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld. Die Höhe des Tagegeldes hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Hier eine Übersicht der verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten:
Absicherung | Leistung |
---|---|
Berufsunfähigkeitsversicherung | Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit |
Private Krankentagegeldversicherung | Tägliche Leistung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit |
Gesetzliche Krankenversicherung | Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit |
Worauf sollte man noch achten?
Neben den bereits erwähnten Aspekten gibt es weitere Punkte, die man im Auge behalten sollte. Einer davon ist der Krankenstand: Wenn Sie während der Kündigungsfrist krank werden, wird diese nicht verlängert.
Der zweite Punkt betrifft die Arbeitslosenversicherung. Auch wenn die Sperrzeit aufgehoben wird, haben Sie erst Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, also gesund sind.
Und schließlich: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle einer Krankheit nach einer Kündigung bestmöglich abgesichert sind.
Fazit
Die Nachwehen einer Selbstkündigung können kompliziert sein, besonders wenn Krankheit ins Spiel kommt. Die finanziellen Folgen hängen stark von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Versicherungsstatus ab. Trotz möglicher Sperrzeiten bei der Arbeitslosenversicherung, gibt es Wege, sich abzusichern. Es ist wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen und sich rechtzeitig um die Krankenversicherung zu kümmern. Und bitte denken Sie daran: Jede Situation ist einzigartig, Beratung durch Fachleute kann daher sehr hilfreich sein.
Weiterführende Links und Quellen: