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Das Elterngeld ist eine finanzielle Stütze für werdende Eltern, die ihnen helfen soll, Ihrem neugeborenen Kind alle Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die es in den ersten Monaten braucht. Aber wer zahlt das Elterngeld eigentlich Das Elterngeld ist eine Förderung für werdende Eltern, die die finanziellen Ausfälle ausgleichen soll, die der kurzfristige Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit mit sich bringt. So hat ein Elternteil die Möglichkeit, sich vollständig auf die ersten Lebensmonate des neuen Kindes zu konzentrieren.
Wie lange und wieviel?
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt und hat das Erziehungsgeld abgelöst. Es handelt sich um eine ausschließlich vom Staat getragene Förderung. Der Arbeitgeber hat im Gegensatz zur Förderung der werdenden Mutter im Mutterschutz keinen Anteil am Elterngeld.
Es wird für 14 Monate gezahlt und seine Höhe richtet sich nach dem im Jahr vor der Geburt monatlich erzielten Erwerbseinkommen. Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67 Prozent des Gehaltes gezahlt. Einkommen, die unter diesem Bereich liegen, werden zu bis zu 100% übernommen. Eltern, die mehr als 1200 Euro verdient haben, bekommen 65% des Gehaltes an Elterngeld.
Elterngeld beantragen
Der Antrag auf Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt gestellt werden, wobei bei verzögertem Antrag die noch nicht erhaltenen Beträge rückwirkend ausgezahlt werden. Der Antrag wird bei einer Elterngeldstelle im Wohnort gestellt. An Unterlagen sind dabei unter anderem die Geburtsbescheinigung, Nachweise zum Erwerbseinkommen, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld vorzulegen.
Fazit
Das Elterngeld leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung des Neugeborenen, denn es ermöglicht es den Eltern, für einige Monate auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten. Je nach dem Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes beträgt das Elterngeld 65 bis 100% des vorherigen Gehaltes. Die Antwort auf die Frage, wer das Elterngeld zahlt, lautet also: Der Staat.
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