Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Doch woher kommt das Geld für das Elterngeld? Wer finanziert diese Leistung? In diesem Artikel soll geklärt werden, wer das Elterngeld zahlt und wie die Finanzierung geregelt ist.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld können grundsätzlich die Eltern eines neugeborenen Kindes beziehen. Voraussetzung ist, dass sie in den Monaten vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und jetzt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken, um sich um das Kind zu kümmern. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen. Auch Alleinerziehende, Adoptiv- und Pflegeeltern können Elterngeld erhalten.

Das Elterngeld soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die durch die Betreuung des Kindes und den Ausfall des Einkommens entstehen. Es sichert den Lebensunterhalt in den Monaten nach der Geburt und ermöglicht es, sich voll auf die Fürsorge für das Baby zu konzentrieren.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vorherigen Nettoeinkommen der Mutter oder des Vaters. Mütter und Väter können zwischen 12 und 14 Monatsbeträgen Elterngeld erhalten. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 EUR und maximal 1.800 EUR im Monat.

Elterngeld wird in voller Höhe gezahlt, wenn der monatliche Verdienst vor der Geburt über 1.240 EUR brutto lag. Bei niedrigeren Einkommen wird ein Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens als Elterngeld ausgezahlt. So soll verhindert werden, dass Eltern mit hohem Einkommen stärker profitieren.

Wer finanziert das Elterngeld?

Das Elterngeld wird aus Steuermitteln finanziert. Es handelt sich also um eine Sozialleistung, die vom Staat bezahlt wird. Die Ausgaben für das Elterngeld sind im Bundeshaushalt verankert.

Die Gelder stammen aus dem sogenannten Bundesergänzungsfonds. Dieser Fonds wird durch Steuereinnahmen und Kreditaufnahmen des Bundes gespeist. Der Bund gibt die Mittel dann an die Elterngeldstellen der Länder weiter. Dort werden die Anträge bearbeitet und das Geld an die Eltern ausgezahlt.

Neben dem Bund beteiligen sich auch die Bundesländer zu einem kleinen Teil an der Finanzierung. Sie kommen für Verwaltungskosten und Beratungsangebote der Elterngeldstellen auf. Der Länderanteil liegt aber nur bei rund 3% der Gesamtausgaben.

Steigende Kosten für das Elterngeld

In den letzten Jahren sind die Kosten für das Elterngeld deutlich gestiegen. 2007 betrugen die Ausgaben rund 3,5 Milliarden Euro. 2021 waren es schon über 7,1 Milliarden Euro. Das liegt vor allem an gestiegenen Geburtenzahlen und Antragsquoten.

Auch die Erhöhung des Elterngeldes auf mindestens 300 Euro seit 2013 und die Einführung von Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus 2015 haben die Kosten nach oben getrieben. Manche Experten sehen sogar die Gefahr, dass das Elterngeld auf Dauer nicht mehr finanzierbar sein könnte.

Kritiker sehen die wachsenden Kosten kritisch. Andererseits entlastet das Elterngeld auch die Sozialkassen, da es den Bezug von Arbeitslosengeld reduziert. Zudem sind Kinder letztlich auch ein Gewinn für die Gesellschaft. Trotzdem bleiben die Ausgaben für das Elterngeld ein Kostenfaktor im Bundeshaushalt.

Fazit: Solidarfinanzierung durch alle Steuerzahler

Das Elterngeld wird also aus Steuermitteln bezahlt und über den Bundeshaushalt verteilt. Es handelt sich um eine Leistung, die solidarisch von der Gesamtgesellschaft getragen wird. Alle Steuerzahler finanzieren damit die Betreuung von Neugeborenen mit.

Diese Umverteilung von kinderlosen zu kindererziehenden Haushalten ist nicht unumstritten. Doch das Elterngeld hat sich als wichtige familienpolitische Leistung etabliert. Es ermöglicht es Müttern und Vätern, sich ganz auf das Baby zu konzentrieren und trägt zu einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung bei. Die Kosten dafür werden von der Gemeinschaft getragen.

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