Wo ist das Halten verboten?

Absolutes Halteverbor

Das Haltverbot, wie es im korrekten Deutsch heißt, wird im Paragraph 12 der STVO geregelt. Dort wird zwischen einem eingeschränkten und absoluten Haltverbot unterschieden. Das eingeschränkte Haltverbot wird mit dem Verkehrszeichen 286 und das absolute Haltverbot mit dem Zeichen 283 der STVO angezeigt. Schauen wir uns doch mal genauer an, wie die aktuelle Lage ist.

Wo ist das Halten verboten?

Grundsätzlich ist das Halten überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich durch entsprechende Schilder verboten ist. Im absoluten Haltverbot, zum Beispiel einer Feuerwehrzufahrt, darf überhaupt nicht angehalten werden.

Im eingeschränkten Haltverbot dagegen darf man bis zu 3 Minuten anhalten, vorausgesetzt, man verlässt das Fahrzeug nicht.

Hält man länger als 3 Minuten oder verlässt man das Fahrzeug, gilt das als Parken, und ist nicht zulässig. Falls man dagegen bedingt durch einen Stau oder die Verkehrssituation, zum Beispiel eine geschlossene Bahnschranke, anhalten muss, zählt das nicht als Halt im Sinne der STVO, sondern als Warten.

Wenn das Fahrzeug infolge eines Unfalls oder einer Panne nicht weiterfahren kann, zählt das ebenfalls nicht als Halten, sondern als ein Notstand.

Wo gilt das Haltverbot?

Die Frage: „Wo ist das Halten verboten? „wird oftmals heiß diskutiert. Im Grunde genommen ist die Antwort ganz einfach.

Das Haltverbot bezieht sich immer auf die jeweilige Straßenseite, auf der das bestimmte Verbotszeichen steht. Falls es nicht durch ein anderes Zeichen wieder aufgehoben wird, gilt es immer bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Beim eingeschränkten Haltverbot (Parkverbot) sind manchmal besondere Einschränkungen oder Bedingungen zu beachten. So ist oft in Fußgängerzonen das Entladen von Fahrzeugen innerhalb bestimmter Zeiten gestattet. Desgleichen können eingeschränkte Haltverbote für bestimmte Zeiten und bestimmte Umstände wie zum Beispiel Umzüge, von den zuständigen Behörden ausgesprochen werden.

Generelles Halteverbot

Generelles Haltverbot gilt beispielsweise auf Geh- und Radwegen. Das gilt auch für halbseitiges Parken (halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg). Haltverbot besteht auch dort, wo die Fahrbahn zu eng ist, so dass durch ruhende Fahrzeuge der Verkehrsfluss behindert werden würde.

Die richtigen Antworten auf die Prüfungsfragen

Bei der Führerscheinprüfung gibt es mehrere Fragen, die sich mit dem Halteverbot beschäftigen. Nachfolgend findest Du alle Fragen und die richtigen Antworten:

Frage 1.2.12-125: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

✓ Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

 

Frage 1.2.12-001: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf Bahnübergängen
✓ An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

 

Frage 1.2.12-103: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
✓ Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
✓ An Taxenständen

 

Frage 1.2.12-104: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

 

Frage 1.2.12-002: Wo ist das Parken verboten?

✓ Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
✓ Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

 

Frage 1.2.12-105: Wo ist das Parken verboten?

✓ Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
✓ Vor Bordsteinabsenkungen

 

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