Das Haltverbot, wie es im korrekten Deutsch heißt, wird im Paragraph 12 der STVO geregelt. Dort wird zwischen einem eingeschränkten und absoluten Haltverbot unterschieden. Das eingeschränkte Haltverbot wird mit dem Verkehrszeichen 286 und das absolute Haltverbot mit dem Zeichen 283 der STVO angezeigt. Schauen wir uns doch mal genauer an, wie die aktuelle Lage ist.

Wo ist das Halten verboten?

Grundsätzlich ist das Halten überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich durch entsprechende Schilder verboten ist. Im absoluten Haltverbot, etwa einer Feuerwehrzufahrt, darf überhaupt nicht angehalten werden.

Im eingeschränkten Haltverbot dagegen darf man bis zu 3 Minuten anhalten, vorausgesetzt, man verlässt das Fahrzeug nicht.

Hält man länger als 3 Minuten oder verlässt man das Fahrzeug, gilt das als Parken, und ist nicht zulässig. Falls man dagegen bedingt durch einen Stau oder die Verkehrssituation, etwa eine geschlossene Bahnschranke, anhalten muss, zählt das nicht als Halt im Sinne der STVO, sondern als Warten.

Wenn das Fahrzeug infolge eines Unfalls oder einer Panne nicht weiterfahren kann, zählt das ebenfalls nicht als Halten, sondern als ein Notstand.

Wo gilt das Haltverbot?

Die Frage: »Wo ist das Halten verboten? »wird oftmals heiß diskutiert. Genau genommen ist die Antwort ganz einfach.

Das Haltverbot bezieht sich immer auf die jeweilige Straßenseite, auf der das bestimmte Verbotszeichen steht. Falls es nicht durch ein anderes Zeichen wieder aufgehoben wird, gilt es immer bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Beim eingeschränkten Haltverbot (Parkverbot) sind manchmal besondere Einschränkungen oder Bedingungen zu beachten. So ist oft in Fußgängerzonen das Entladen von Fahrzeugen innerhalb bestimmter Zeiten gestattet. Desgleichen können eingeschränkte Haltverbote für bestimmte Zeiten und bestimmte Umstände, wie zum Beispiel Umzüge, von den zuständigen Behörden ausgesprochen werden.

Generelles Haltverbot

Generelles Haltverbot gilt beispielsweise auf Geh- und Radwegen. Das gilt auch für halbseitiges Parken (halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg). Haltverbot besteht auch dort, wo die Fahrbahn zu eng ist, so dass durch ruhende Fahrzeuge der Verkehrsfluss behindert werden würde.

Die richtigen Antworten auf die Prüfungsfragen

Bei der Führerscheinprüfung gibt es mehrere Fragen, die sich mit dem Halteverbot beschäftigen. Nachfolgend findest Du alle Fragen und die richtigen Antworten:

Frage 1.2.12-125: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

✓ Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Frage 1.2.12-001: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf Bahnübergängen
✓ An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Frage 1.2.12-103: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
✓ Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
✓ An Taxenständen

Frage 1.2.12-104: Wo ist das Halten verboten?

✓ Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Frage 1.2.12-002: Wo ist das Parken verboten?

✓ Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
✓ Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Frage 1.2.12-105: Wo ist das Parken verboten?

✓ Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
✓ Vor Bordsteinabsenkungen

Überblick über die Halteverbote

Das Halten von Fahrzeugen ist grundsätzlich überall erlaubt, wo es nicht durch Verkehrszeichen oder Verkehrsregeln ausdrücklich verboten ist. Die wichtigsten Halteverbote, die man kennen sollte, sind:

– Absolutes Halteverbot (Zeichen 283)
– Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286)
– Halteverbot auf markierten Fahrstreifen (Zeichen 295)
– Halteverbot auf Rad- und Gehwegen
– Halteverbot in verkehrsberuhigten Bereichen
– Halteverbot an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
– Halteverbot auf Bahnübergängen
– Halteverbot auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Details zu den einzelnen Halteverboten

Absolutes Halteverbot (Zeichen 283)

– Gilt immer für die komplette Straßenseite, auf der das Schild steht
– Es darf nicht einmal kurz angehalten werden, auch nicht zum Ein- oder Aussteigen
– Zum Be- oder Entladen ist das kurzfristige Halten erlaubt

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286)

– Erlaubt ist ein Halten bis zu 3 Minuten zum Ein- oder Aussteigen
– Be- oder Entladen ist ebenfalls für maximal 3 Minuten erlaubt
– Verlassen des Fahrzeugs ist nicht erlaubt

Halteverbot auf Fahrstreifen

– Gilt nur auf den markierten Fahrstreifen, nicht auf der kompletten Straßenseite
– Soll den Verkehrsfluss auf den Fahrstreifen sicherstellen

Halteverbot auf Rad- und Gehwegen

– Gilt generell, auch ohne entsprechende Beschilderung
– Ausnahme: Be- oder Entladen, wenn der Gehweg mindestens 1,5m breit bleibt

Strafen bei Verstoß

– Bei einem Verstoß gegen die Halteverbote wird ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 EUR fällig
– Bei Behinderung anderer oder in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen bis zu 70 EUR und 1 Punkt
– Abschleppen des Fahrzeugs ist möglich
– Bei wiederholten Verstößen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden

Besonderheiten

– Halten zum Ein- oder Aussteigen bei einem Stau oder Bahnschranke ist erlaubt
– Pannenfahrzeuge unterliegen nicht dem Halteverbot
– Beschränkungen bei eingeschränkten Halteverboten beachten
– Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge möglich (z.B. Taxis)

Fazit

Die wichtigsten Halteverbote sollte man kennen, um Bußgelder zu vermeiden. Besonders problematisch sind absolute Halteverbote und das Parken auf Rad- und Gehwegen. Mit den richtigen Verkehrszeichen ist das Halten genau geregelt.

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