Die Frage, wer was erbt, ist eine der ältesten Menschheitsfragen – und immer noch eine der kompliziertesten. Wenn der Vater stirbt und die Mutter noch lebt, wem gehört dann das Erbe? Ist es die Mutter, die Kinder oder vielleicht jemand ganz anderes? Tauchen wir gemeinsam ein in das deutsche Erbrecht, um eine Antwort auf diese knifflige Frage zu finden.

Wer ist der gesetzliche Erbe?

In Deutschland bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer bei einem Todesfall erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Abkömmlinge des Verstorbenen, also die Kinder und gegebenenfalls die Enkel. Allerdings erbt die hinterbliebene Ehefrau oder der Ehemann immer mit.

Wenn der Ehepartner stirbt und es Kinder gibt, dann erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern. Die Erbquote hängt davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Es gibt drei unterschiedliche Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

Die verschiedenen Güterstände und ihre Auswirkungen

In der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern die Hälfte des Nachlasses und ein Viertel der Kinder. Bei der Gütertrennung erbt der überlebende Ehepartner ebenfalls die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen. Steht die Ehe unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der überlebende Ehepartner den gesamten Nachlass, die Kinder erben erst, wenn auch der zweite Ehepartner stirbt.

Güterstand Überlebender Ehepartner Kinder
Zugewinngemeinschaft 1⁄2 + 1⁄4 der Kinder 1⁄2
Gütertrennung 1⁄2 1⁄2
Gütergemeinschaft Gesamter Nachlass Erben beim Tod des zweiten Ehepartners

Testamente und Erbverträge

Ein Testament oder ein Erbvertrag kann diese gesetzliche Erbfolge ändern. Im Testament kann der Verstorbene genau festlegen, wer wie viel erben soll. Es kann zum Beispiel bestimmt werden, dass die Ehefrau alles erbt und die Kinder erst, wenn auch die Mutter stirbt.

Ein Erbvertrag geht noch weiter. Hier können auch Vereinbarungen für den Fall des eigenen Todes getroffen werden. Beide Dokumente müssen jedoch bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein.

Spezielle Fälle: Nichteheliche Kinder und Stiefkinder

Nichteheliche Kinder sind gleichberechtigte Erben. Sie erben genau so viel wie eheliche Kinder. Stiefkinder hingegen erben von ihrem Stiefelternteil nichts, es sei denn, es liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, der sie als Erben einsetzt.

Pflichtteil und Enterbung

Auch wenn jemand durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat er unter Umständen noch einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Enterbung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und betrifft in der Regel nur den »frei verfügbaren Teil« des Erbes.

Fazit

Die Frage, wer erbt, wenn der Vater stirbt und die Mutter lebt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt vom Güterstand der Eheleute, von Testamenten und Erbverträgen sowie von speziellen Familienkonstellationen ab. Klar ist aber: Mit Kenntnissen des deutschen Erbrechts und gegebenenfalls der Hilfe eines Anwalts kann jeder seine Erbschaft nach seinen Wünschen gestalten.

Weiterführende Links und Quellen:

  1. Deutsches Forum für Erbrecht e.V

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