Einen Rechtsanspruch auf hitzefrei gibt es in Deutschland nirgends: nicht in der Schule und erst recht nicht am Arbeitsplatz. In der Schule entscheidet fast überall die Schulleitung nach eigenem Ermessen, feste Temperatur-Grenzwerte haben die meisten Bundesländer längst abgeschafft. Im Job taucht das Wort hitzefrei in keinem Gesetz auf. Stattdessen gilt das Stufenmodell der Arbeitsstättenregel ASR A3.5: Ab 26 °C Raumtemperatur soll dein Arbeitgeber gegensteuern, ab 30 °C muss er es, und über 35 °C ist der Raum ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Wichtig dabei: Es zählt immer die Temperatur im Raum, nicht die Außentemperatur, die viele fälschlich für die magische 30-Grad-Grenze halten.

In der Schule entscheidet die Schulleitung, nicht das Thermometer

Hitzefrei ist Ländersache, und die Zeit zentraler Vorgaben ist weitgehend vorbei. Früher galt in vielen Ländern die Faustregel: 25 °C im Schatten um 10 Uhr, dann fällt der Unterricht aus. Heute überlassen fast alle Kultusministerien die Entscheidung der Schulleitung vor Ort. Sie soll die Lage im Gebäude, die Betreuungssituation und den Unterrichtsbetrieb abwägen.

Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Ländern mit konkretem Richtwert: Das Schulministerium nennt eine Raumtemperatur von mehr als 27 °C als Anhaltspunkt für hitzefrei. Liegt die Temperatur im Klassenzimmer unter 25 °C, darf hitzefrei gar nicht erst gegeben werden. Bayern verzichtet komplett auf Grenzwerte: Dort entscheidet die Schulleitung in eigener Verantwortung, das Kultusministerium macht keine verbindlichen Vorgaben.

Wichtig für Eltern jüngerer Kinder: Grundschulen schicken niemanden einfach nach Hause. In NRW etwa dürfen Grundschüler und Kinder der Klassen 5 und 6 nur nach Absprache mit den Eltern früher entlassen werden, die Betreuung muss gesichert bleiben.

Die Hitzefrei-Regeln der 16 Bundesländer

Die Übersicht zeigt den Stand vom Juni 2026. Verbindlich ist immer die aktuelle Regelung des jeweiligen Kultusministeriums, und vor Ort entscheidet die Schulleitung.

Bundesland Grenzwert oder Richtwert Wer entscheidet, was gilt
Baden-Württemberg Empfehlung: 25 °C im Schatten um 11 Uhr Schulleitung; Oberstufe und berufliche Schulen ausgenommen
Bayern kein Grenzwert Schulleitung entscheidet in eigener Verantwortung
Berlin kein fester Grenzwert Schulleitung; ab Klasse 11 kein hitzefrei
Brandenburg 25 °C draußen um 10 Uhr oder im Raum um 11 Uhr Schulleitung; nur bis Klasse 10
Bremen 25 °C im Schulgebäude Schulleitung; gilt für die Klassen 1 bis 10
Hamburg Richtwert: 27 °C Außentemperatur Schulleitung; Oberstufe ausgenommen
Hessen keine feste Grenze Schulleitung; Kurzstunden oder Schluss nach der 5. Stunde
Mecklenburg-Vorpommern kein Grenzwert, Maßstab ist die Zumutbarkeit Schulleitung; Oberstufe nur im Ausnahmefall
Niedersachsen kein Grenzwert Schulleitung; Grundschule und Sekundarstufe I
Nordrhein-Westfalen Richtwert: über 27 °C im Raum, unter 25 °C tabu Schulleitung; Sekundarstufe II ausgenommen
Rheinland-Pfalz keine zentrale Vorgabe Schulleitung
Saarland keine zentrale Vorgabe Schulleitung
Sachsen keine zentrale Vorgabe Schulleitung
Sachsen-Anhalt 26 °C im Raum um 11 Uhr Schulleitung; frei nach der 5. Stunde, Klassen 11 und 12 nur im Ausnahmefall
Schleswig-Holstein kein Grenzwert, feste Regel 1998 abgeschafft Schulleitung
Thüringen keine zentrale Vorgabe Schulleitung

In 10 von 16 Bundesländern existiert damit kein fester Temperatur-Grenzwert mehr. Die Schulleitung kann hitzefrei geben, sie muss es aber nicht. Ein einklagbares Recht auf einen freien Nachmittag hat kein Kind.

Warum die Oberstufe fast nie hitzefrei bekommt

Quer durch alle Bundesländer zieht sich eine Linie: Ab der Oberstufe ist hitzefrei praktisch ausgeschlossen. NRW nimmt die Sekundarstufe II ausdrücklich aus, Berlin zieht die Grenze bei Klasse 11, Brandenburg bei Klasse 10. Die Begründung der Ministerien: Älteren Schülern sei die Hitze eher zumutbar, außerdem drängt der Stoff Richtung Abitur.

Eine Hintertür bleibt. Einzelne Schüler mit Kreislaufproblemen können auch in der Oberstufe vom Unterricht befreit werden. Lehrkräfte sollen bei großer Hitze außerdem möglichst auf Klassenarbeiten verzichten, so empfiehlt es NRW ausdrücklich. Eltern und Schüler sollten die Warnzeichen kennen: Wie du einen Sonnenstich von einem Hitzschlag unterscheidest, erklären wir in einem eigenen Artikel.

In 10 von 16 Bundesländern gibt es keinen festen Temperatur-Grenzwert mehr für hitzefrei in der Schule
In 10 von 16 Bundesländern gibt es keinen festen Temperatur-Grenzwert mehr für hitzefrei in der Schule

Im Job gilt das Stufenmodell der ASR A3.5

Für Beschäftigte ist die Lage nüchterner: Hitzefrei kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber nur zu einer „gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur". Was das konkret bedeutet, regelt die Technische Regel ASR A3.5 mit einem dreistufigen Modell. Auch der DGB stellt klar: Ab 30 °C im Raum muss der Chef für Abkühlung sorgen, einen Anspruch auf einen freien Tag gibt es deshalb trotzdem nicht.

Raumtemperatur Rechtliche Einordnung Pflichten des Arbeitgebers
über 26 °C Soll-Stufe: Maßnahmen werden erwartet, wenn es auch draußen über 26 °C heiß ist Sonnenschutz steuern, morgens lüften, Wärmequellen wie Drucker abschalten
über 30 °C Muss-Stufe: wirksame Maßnahmen sind verpflichtend Jalousien auch nach Feierabend schließen, Nachtauskühlung, Gleitzeit, lockere Kleiderregeln, Getränke bereitstellen
über 35 °C Raum ist ohne Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet Arbeit nur mit Hitzeschutz wie Luftduschen oder regelmäßigen Entwärmungsphasen

Die ASR A3.5 legt damit einen konkreten Maßnahmenkatalog fest: Jalousien schließen, nachts und in den frühen Morgenstunden lüften, elektrische Geräte ausschalten, Arbeitszeit per Gleitzeit in die kühlen Stunden verlagern, Kleiderordnung lockern. Ab 30 °C gehört auch das Bereitstellen geeigneter Getränke zu den ausdrücklich genannten Maßnahmen.

Über 35 Grad ist der Raum offiziell kein Arbeitsraum mehr

Die schärfste Stufe greift bei mehr als 35 °C Raumtemperatur: Dann ist der Raum laut ASR A3.5 für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. Arbeiten darfst du dort nur noch, wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen wie bei Hitzearbeit trifft, etwa Luftduschen oder Entwärmungsphasen.

Ein Freifahrtschein zum Heimgehen ist das trotzdem nicht. Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, riskiert eine Abmahnung. Der richtige Weg führt über den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder notfalls die Arbeitsschutzbehörde. Der Arbeitgeber kann dir stattdessen einen kühleren Raum, Homeoffice oder andere Aufgaben zuweisen. Wann dein Arbeitgeber dich freistellen darf, ist ein eigenes Kapitel. Für Außenberufe wie den Bau gilt ebenfalls kein automatisches hitzefrei, der Arbeitgeber muss aber über die Gefährdungsbeurteilung für Schatten, Wasser und angepasste Arbeitszeiten sorgen.

Kita: kein hitzefrei, aber klare Pflichten für den Träger

Kitas schließen bei Hitze nicht, der Betreuungsauftrag bleibt bestehen. Eltern können sich also darauf verlassen, dass die Einrichtung geöffnet ist. Der Träger muss aber für Schutz sorgen: Verschattung, ausreichend Getränke, Wasserspiele, Programm in kühlere Räume oder den Schatten verlegen. Für das Personal gelten die ASR-Stufen wie in jedem anderen Job. Und weil Kleinkinder ihre Körpertemperatur deutlich schlechter regulieren als Erwachsene, behandeln Fachverbände schon die 26-Grad-Marke in Kita-Räumen als ernstes Warnsignal.

Hitzefrei gibt es in der Kita nicht: Der Träger muss ab 30 °C Raumtemperatur wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen
Hitzefrei gibt es in der Kita nicht: Der Träger muss ab 30 °C Raumtemperatur wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen

Was du bei Hitze konkret einfordern kannst

Als Elternteil prüfst du morgens am besten die Schul-App oder die Website der Schule, viele Schulen kündigen hitzefrei oder Kurzstunden dort an. Kläre vorab schriftlich, wohin dein Kind bei vorzeitigem Schulschluss geht: Ohne diese Absprache darf die Grundschule es gar nicht entlassen. Eine gefüllte Wasserflasche gehört an heißen Tagen immer in den Ranzen.

Im Büro kannst du dich direkt auf die ASR A3.5 berufen. Ab 26 °C Raumtemperatur sind Maßnahmen angesagt, ab 30 °C verpflichtend. Konkret einfordern kannst du Verschattung, Lüftung, das Abschalten unnötiger Wärmequellen, gelockerte Kleiderregeln, Gleitzeit und ab 30 °C auch kostenlose Getränke. Keinen Anspruch hast du auf eine Klimaanlage, einen bestimmten Maximalwert oder bezahltes Heimgehen. Läuft der Arbeitgeber heiß statt der Räume, ist der Betriebsrat die richtige Adresse: Er kann Maßnahmen über die Gefährdungsbeurteilung erzwingen.

Denk zum Schluss an die eigene Gesundheit: Welche Medikamente bei Hitze gefährlich werden, unterschätzen viele, von Blutdrucksenkern bis zu Entwässerungstabletten. Miss im Zweifel selbst die Raumtemperatur, denn genau auf diese Zahl kommt es überall an: in der Schule, im Büro und in der Kita.

Weiterführende Links

Schulministerium NRWHitzefreischulministerium.nrw
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