Die Schlagzeile klingt nach Erleichterung, das Datum ist dagegen unscharf. Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 den Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld beschlossen, aber die ersten Eltern bekommen das Geld erst ab März 2027 ohne Formular auf das Konto. Und nur, wenn sie schon ein älteres Kind haben. Für Erstgeborene soll der Automatismus erst im November 2027 anlaufen. Bis dahin gilt: ohne Antrag kein Kindergeld. Die Familienkasse zahlt aktuell 259 Euro pro Kind und Monat, ab 2026 einheitlich für jedes Kind. Damit das Geld automatisch fließt, muss die Steuer-ID des Kindes mit einer gültigen IBAN bei den Behörden verknüpft sein. Dieser Artikel erklärt den Zeitplan, die fünf Gruppen, die trotzdem einen Antrag stellen müssen, und was du jetzt schon vorbereiten kannst.
Was das Kabinett am 18. März 2026 beschlossen hat
Der Kabinettsbeschluss ist die Vorstufe zum Gesetz, nicht das Gesetz selbst. Am 21. Mai 2026 berät der Bundestag den Entwurf in erster Lesung. Eine Stunde ist dafür eingeplant, danach geht die Vorlage in die Ausschüsse. Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, soll es zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass dadurch jährlich rund 300.000 Erstanträge auf Kindergeld entfallen.
Das Vorhaben ist Teil des sogenannten Once-Only-Prinzips: Daten, die der Staat schon hat, müssen Bürger nicht erneut liefern. Bisher melden Eltern die Geburt beim Standesamt, beantragen separat eine Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern und stellen anschließend einen schriftlichen Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse. Drei Behörden, drei Wege, drei Wartezeiten. Künftig sollen die Daten zwischen den Behörden direkt fließen.
| Schritt im neuen Verfahren | Wer macht was |
|---|---|
| Geburt des Kindes | Standesamt registriert |
| Meldung an Behörden | Standesamt informiert Meldebehörde |
| Steuer-ID | BZSt vergibt Nummer automatisch |
| Mitteilung an Familienkasse | BZSt leitet Geburtsdaten weiter |
| Auszahlung | Familienkasse zahlt 259 Euro auf hinterlegte IBAN |
Der Zeitplan in zwei Stufen
Trotz der eindeutigen Pressemitteilung "ab 2026 antragslos" startet die echte Auszahlung erst 2027 und gestaffelt. Der Gesetzentwurf trennt dabei zwischen Folgekindern und Erstgeborenen, weil die Familienkasse über Folgekinder bereits Daten hat. Der Erstgeborenen-Pfad ist technisch aufwendiger.
| Stufe | Start | Wer profitiert | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | März 2027 | Familien mit mindestens einem älteren Kind | Bestehender Kindergeldfall, IBAN bekannt |
| Stufe 2 | November 2027 | Eltern eines Erstgeborenen | IBAN beim BZSt, Wohnsitz und Einkünfte im Inland |
Das bedeutet: Wer im Sommer 2027 zum ersten Mal Eltern wird, muss weiter ein Formular ausfüllen. Erst Kinder, die ab November 2027 geboren werden, kommen in den Automatismus. Bis dahin liegen zwischen Geburt und erstem Geld weiterhin die üblichen sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit der Familienkasse.

Wer trotz Automatik einen Antrag stellen muss
Der Entwurf nennt klare Ausnahmen. Für rund fünf Gruppen bleibt der Papierweg, weil ihre Lebenslage nicht in den Datensätzen abgebildet ist, die zwischen Standesamt, BZSt und Familienkasse fließen:
- Getrennt lebende Eltern. Wer bekommt das Geld, wenn das Kind nicht bei beiden Eltern lebt? Diese Obhutsfrage kann das System nicht automatisch entscheiden. Hier muss weiter geklärt werden, wer als Berechtigter gilt.
- Eltern mit Auslandsbezug. Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht oder nur einen Teil des Jahres hier wohnt, fällt aus der zweiten Stufe heraus. Es fehlen Steuerhistorie und IBAN beim BZSt.
- Bürgergeld-Familien mit erstem Kind. Für sie greift die Anrechnung auf das Bürgergeld, die im Einzelfall geprüft werden muss. Die zweite Stufe schließt diese Konstellation explizit aus.
- Selbstständige ohne ELSTER-Konto. Wer seine Steuererklärung weiter auf Papier abgibt, hat keine IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt. Ohne IBAN kein automatischer Auszahlungsweg.
- Eltern volljähriger Kinder in Ausbildung oder Studium. Das automatische Verfahren betrifft nur Neugeborene. Wenn das Kind 18 wird, gilt weiter die manuelle Nachweispflicht, also Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Immatrikulation.
In der Patchworkfamilie wird es zusätzlich komplex: Wer Anspruch hat, hängt davon ab, in welchem Haushalt das Kind überwiegend lebt. Auch das ist ein Fall für die Einzelprüfung.
Warum die IBAN der Knackpunkt ist
Hier liegt der eigentliche Bruch zwischen Schlagzeile und Realität. "Antragslos" heißt nicht "ohne Mitwirkung". Damit die Familienkasse 259 Euro überweisen kann, muss eine IBAN bekannt sein. Im Antragsformular wurde sie bisher direkt mitgeliefert. Im neuen Verfahren erwartet der Staat, dass die IBAN schon vorher beim Bundeszentralamt für Steuern liegt.
Es gibt zwei offizielle Wege, die IBAN dort zu hinterlegen: über das Online-Portal ELSTER oder über die kostenlose App IBAN+ des BZSt. Beide stehen seit 2024 zur Verfügung. Wer regelmäßig eine elektronische Steuererklärung abgibt, hat seine IBAN ohnehin schon übermittelt. Wer auf Papier erklärt, ist nicht hinterlegt.
Risikoreich wird es bei einem Kontowechsel. Wenn du heute deine IBAN beim BZSt hinterlegst, sie aber nach einem Bankwechsel nicht aktualisierst, zahlt die Familienkasse 2027 auf das alte Konto. Bei aufgelösten Konten landet das Geld in der Rückbuchung und verzögert sich um Wochen. Anders als beim heutigen Verfahren, in dem du beim Antrag aktiv die richtige Bankverbindung einträgst, läuft die Aktualisierung künftig im Hintergrund. Eine Änderungsmitteilung an die Familienkasse bleibt deshalb auch nach 2027 Pflicht.

Was sich für Familien finanziell ändert
An der Höhe ändert das Gesetz nichts. Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat, vier Euro mehr als 2025. Bei zwei Kindern sind das 518 Euro, bei drei Kindern 777 Euro, jeweils bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung bis 25.
Auch die Auszahlungstermine bleiben gleich. Die Familienkasse überweist gestaffelt nach Endziffer der Kindergeldnummer: Endziffer 0 und 1 zum Monatsanfang, 2 bis 7 in der Monatsmitte, 8 und 9 zum Monatsende. An Wochenenden und Feiertagen verschiebt sich der Geldeingang um ein bis zwei Werktage. Was sich ändert, ist nur der Beginn der Auszahlung. Heute liegen zwischen Geburt und erster Überweisung sechs bis acht Wochen. Ab 2027 soll das Geld in Stufe 1 spätestens im Folgemonat nach der Geburt auf dem Konto sein. Das macht bei einer mittleren Bearbeitungsdauer einen Vorteil von rund einem Monatskindergeld, also 259 Euro je Kind.
Für eine Familie mit zwei Kindern, in der das zweite ab März 2027 antragslos kommt, entfällt zudem der Aufwand, das mehrseitige Antragsformular, die Geburtsurkunde in Kopie und die Anlage Kind auszufüllen. Das ist nach offizieller Schätzung pro Erstantrag etwa eine Stunde Arbeit. Auf die rund 300.000 Anträge pro Jahr gerechnet entlastet das die Familienkasse spürbar.
Was du bis 2027 tun solltest
Wer 2027 ein Kind erwartet oder bekommt, hat zwei sinnvolle Vorbereitungen. Erstens: IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen, falls noch nicht geschehen. Das geht über die ELSTER-Anmeldung oder die App IBAN+. Beides ist kostenlos. Zweitens: prüfen, ob du in eine der fünf Ausnahmegruppen fällst. Wenn ja, plane ein, dass du auch 2027 noch einen klassischen Kindergeld-Antrag stellen musst.
Wenn du dieses Jahr ein Kind bekommst, gilt für dich das alte Verfahren. Stelle den Antrag online über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, lege Geburtsurkunde, Steuer-ID des Kindes und deine IBAN bereit. Wer schon Kindergeld bezieht und das Konto wechselt, sollte das innerhalb von zwei Wochen melden, sonst läuft die nächste Zahlung ins Leere. Und wer ein volljähriges Kind in Ausbildung oder Studium hat, muss weiterhin jedes Jahr unaufgefordert den Nachweis nachreichen. Das System wird einfacher, aber nicht für alle, und nicht sofort.