Beim Umzug nimmst du deinen Internetvertrag in den meisten Fällen einfach mit: Bietet dein Anbieter die Leistung auch am neuen Wohnort an, läuft der Vertrag dort unverändert weiter, mit derselben Laufzeit und denselben Konditionen. Das regelt § 60 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ein Sonderkündigungsrecht hast du nur, wenn dein Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann oder nur in schlechterer Qualität. Dann kommst du mit einer Frist von einem Monat raus, egal wie lange dein Vertrag eigentlich noch läuft. Viele glauben, ein Umzug sei automatisch die Eintrittskarte aus einem ungeliebten Vertrag. Das stimmt nicht. Hier erfährst du, wann du mitnimmst, wann du kündigen darfst und wie du die teuerste Falle vermeidest: zwei laufende Verträge oder wochenlang kein Netz.

Mitnahme oder Kündigung: Was § 60 TKG vorschreibt

Der entscheidende Punkt steht in § 60 TKG, der Norm zum Umzug. Sie unterscheidet zwei Fälle, und welcher gilt, hängt allein davon ab, ob dein Anbieter an deiner neuen Adresse technisch liefern kann.

Kann er das, greift Absatz 1: Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort "ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte" erbringen. Heißt im Klartext: Dein 16-Monats-Vertrag wird durch den Umzug nicht zu einem neuen 24-Monats-Vertrag, und die Restlaufzeit verlängert sich nicht. Der Anbieter darf eine Umzugsgebühr verlangen, diese darf laut Bundesnetzagentur aber nicht höher sein als das Entgelt für einen Neuanschluss.

Kann dein Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern, greift Absatz 2: Du darfst den Vertrag "unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat" beenden. Die Kündigung kannst du zum Auszugstermin wirksam werden lassen oder zu einem späteren Zeitpunkt, falls du am alten Wohnort noch einige Wochen Netz brauchst.

Situation am neuen Wohnort Dein Recht (§ 60 TKG) Folge für die Laufzeit
Anbieter liefert dieselbe Leistung Mitnahme, Vertrag läuft weiter Unverändert, keine Verlängerung
Anbieter liefert nur langsamer/schlechter Sonderkündigung möglich Ende mit 1 Monat Frist
Anbieter liefert gar nicht Sonderkündigung Ende mit 1 Monat Frist
Du willst trotz Verfügbarkeit zu einem anderen Anbieter Kein Sonderrecht Reguläre Laufzeit/Kündigungsfrist

Genau die letzte Zeile ist die häufigste Enttäuschung. Wenn dein Anbieter an der neuen Adresse problemlos liefern könnte, du aber lieber zu einem schnelleren oder günstigeren Wechseln möchtest, gibt dir der Umzug kein Schlupfloch. Dann gelten die normalen Regeln, die im Wechsel-Ratgeber ohne Ausfall stehen.

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Beim Umzug lohnt der Blick, welcher Anbieter an der neuen Adresse überhaupt verfügbar ist und was er kostet. Buchst du dort neu, übernimmt der neue Anbieter Kündigung und Schaltung.

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Die Sonderkündigung ist enger, als du denkst

Hier wird es kontraintuitiv. Das Sonderkündigungsrecht hängt nicht an deiner Adresse als Gebäude, sondern an der Frage, ob dein konkreter Anbieter dort dich als Kunden anschließen kann. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat 2022 einen Fall begleitet, in dem genau dieser Unterschied zählte: Eine Verbraucherin aus Osnabrück zog in eine Wohngemeinschaft, in der bereits ein Mitbewohner einen Internetanschluss eines anderen Anbieters nutzte. Ihr eigener Anbieter konnte sie dort nicht zusätzlich schalten. Die Behörde stellt klar: Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbrauchern "ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird".

Das ist der Knackpunkt, an dem sich Anbieter und Kunden oft streiten. Ein Anbieter behauptet gern, an der Adresse "sei ja ein Anschluss vorhanden", und lehnt die Sonderkündigung ab. Entscheidend ist aber, ob er DICH dort mit DEINER vereinbarten Leistung versorgen kann. Kann er das nicht, etwa weil die einzige verfügbare Leitung schon belegt ist oder nur eine langsamere Technik anliegt, darfst du kündigen.

So-What: Wer das nicht weiß, zahlt schlimmstenfalls die volle Restlaufzeit eines Vertrags weiter, den er am neuen Wohnort gar nicht nutzen kann. Bei zwei Jahren Restlaufzeit und 40 Euro im Monat sind das fast 1.000 Euro für nichts. Lass dir die Ablehnung einer Sonderkündigung deshalb immer schriftlich begründen und prüfe, ob die Begründung wirklich trägt.

§ 60 Abs. 2 TKG erlaubt die Sonderkündigung mit einem Monat Frist auch dann, wenn am neuen Wohnort bereits ein anderer Anbieter die Leitung nutzt
§ 60 Abs. 2 TKG erlaubt die Sonderkündigung mit einem Monat Frist auch dann, wenn am neuen Wohnort bereits ein anderer Anbieter die Leitung nutzt

Verfügbarkeit am neuen Wohnort zuerst klären

Bevor du irgendetwas kündigst oder ummeldest, steht eine Frage am Anfang: Was liegt an der neuen Adresse überhaupt an? Davon hängt alles Weitere ab. Ein Adress-Check beim eigenen Anbieter und der Blick in den Breitbandatlas des Bundes (BMDV) zeigen, welche Technik und welche Geschwindigkeit dort verfügbar ist. Liegt dort nur langsames DSL, wo du vorher schnelles Kabel hattest, kann allein das schon dein Sonderkündigungsrecht auslösen, weil die Leistung "in schlechterer Qualität" erbracht würde.

Dieser Check ist auch der Moment, in dem sich ein Wechsel anbieten kann, falls am neuen Wohnort plötzlich Glasfaser liegt oder ein anderer Anbieter spürbar mehr liefert. Ob sich das technisch lohnt, klärt der ehrliche Glasfaser-Check; wo du die Verfügbarkeit offiziell nachsiehst, steht unter Glasfaser-Verfügbarkeit prüfen. Wichtig dabei: "Ausbau angekündigt" ist nicht dasselbe wie "buchbar". Plane nie damit, dass eine angekündigte Leitung pünktlich zum Einzug liegt.

Wenn du am neuen Wohnort ohnehin neu buchst, drehst du den Umzug elegant um: Der neue Anbieter übernimmt die Schaltung und auf Wunsch auch die Kündigung deines alten Vertrags. Das ist seit der TKG-Reform 2021 Standard und genau der Mechanismus, der eine Versorgungslücke verhindert, weil ein Profi den Schalttermin koordiniert statt du selbst.

Der Zeitplan, der die Doppelzahlung verhindert

Die häufigste und teuerste Falle beim Internet-Umzug ist nicht die Kündigung, sondern das Timing. Meldest du zu spät, stehst du nach dem Einzug wochenlang ohne Netz da. Kündigst du zu früh selbst, zahlst du eventuell zwei Verträge parallel oder verlierst eine bereits gezahlte Restlaufzeit. Deshalb ist die Reihenfolge wichtiger als die einzelne Handlung.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Anbieter rechtzeitig über den Umzugstermin zu informieren und sich zu erkundigen, ob eine Mitnahme möglich ist; für die Antwort sei eine dreiwöchige Frist ratsam. In der Praxis solltest du dich vier bis sechs Wochen vor dem Umzug melden, weil die Schaltung am neuen Wohnort dauert. 1&1 etwa verlangt eine Umzugsmeldung mindestens 28 Tage vor dem Wohnortwechsel, und die Schaltung eines neuen Anschlusses braucht je nach Anbieter und Technik oft acht bis zwölf Werktage, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen.

Wann Was du tust
4 bis 6 Wochen vorher Neue Adresse beim Anbieter prüfen lassen: liefert er dort? Umzug melden.
Sobald Antwort da ist Mitnahme bestätigen ODER Sonderkündigung schriftlich erklären (§ 60 Abs. 2 TKG).
2 bis 3 Wochen vorher Schalttermin am neuen Wohnort fix machen, möglichst auf den Einzugstag.
Umzugstag Router mitnehmen, Anschlussdose am neuen Wohnort prüfen, Schaltung testen.
Nach der Schaltung Erste Rechnung kontrollieren: keine doppelte Grundgebühr, keine überhöhte Umzugsgebühr.

Den alten Vertrag selbst zu kündigen ist bei einer reinen Mitnahme ein klassischer Fehler, weil du genau dadurch die Lücke oder Doppelzahlung erzeugst, die du vermeiden willst. Bei einem echten Anbieterwechsel überlässt du die Kündigung dem neuen Anbieter. Nur im Fall der Sonderkündigung kündigst du wirklich selbst, dann am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, damit du den Zugang nachweisen kannst.

Und falls beim Schalten doch etwas schiefgeht: Ist dein Anschluss länger als einen Arbeitstag unterbrochen oder verpasst der Techniker einen vereinbarten Termin, steht dir eine Entschädigung zu. § 58 Abs. 4 TKG sieht 10 Euro pro Tag oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts je versäumtem Termin vor, je nachdem, was höher ist. Dieses Geld musst du aktiv einfordern, von allein zahlt es kaum ein Anbieter.

Der Schalttermin am neuen Wohnort sollte auf den Einzugstag fallen, die Schaltung braucht je nach Technik oft 8 bis 12 Werktage
Der Schalttermin am neuen Wohnort sollte auf den Einzugstag fallen, die Schaltung braucht je nach Technik oft 8 bis 12 Werktage

Worauf du beim Umzug konkret achten solltest

Fang mit der Verfügbarkeitsprüfung an, nicht mit der Kündigung. Erst wenn du weißt, ob dein Anbieter an der neuen Adresse liefert, entscheidet sich, ob du mitnimmst oder ein Sonderkündigungsrecht hast. Melde den Umzug vier bis sechs Wochen vorher und lege den Schalttermin möglichst auf den Einzugstag, damit du keine netzlose Phase überbrücken musst.

Kündige bei einer reinen Mitnahme niemals selbst. Willst du den Anbieter wechseln, lass den neuen Anbieter kündigen. Nur wenn dein alter Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, erklärst du die Sonderkündigung selbst, schriftlich und mit Frist von einem Monat. Lass dir jede Ablehnung schriftlich begründen und prüfe die Begründung kritisch, denn "vorhandene Infrastruktur" allein reicht nicht, solange dein Anbieter dich damit nicht versorgen kann. Kontrolliere zum Schluss die erste Rechnung am neuen Wohnort auf doppelte Grundgebühren und eine Umzugsgebühr, die nicht höher sein darf als ein Neuanschluss. Wer mehr berechnet, darf zurückfordern.

Weiterführende Links

VerbraucherzentraleUmzug, die Rechte der Telefon- und Internetkundenverbraucherzentrale.de
BundesnetzagenturAnbieterwechsel und Umzugbundesnetzagentur.de
Gesetze im Internet§ 60 TKG (Umzug)gesetze-im-internet.de