Für jeden Tag, an dem du 2025 überwiegend von zu Hause aus gearbeitet hast, kannst du in der Steuererklärung 6 Euro als Werbungskosten ansetzen. Maximal sind 1.260 Euro im Jahr drin, das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. Die Pauschale steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG und gilt für Arbeitnehmer wie Selbstständige. Klingt simpel, hat aber drei Tücken: Ab Steuerjahr 2026 prüfen die Finanzämter strenger, der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro frisst kleine Beträge auf, und ab einer Pendelstrecke von 20 Kilometern verlierst du mit der Homeoffice-Pauschale Geld gegenüber der Entfernungspauschale. Hier erfährst du, wie du die Pauschale für deine Steuererklärung 2025 korrekt eintragst, was sich ab 2026 ändert und wann sich das Bürofahren steuerlich mehr lohnt als das Heimarbeiten.

Die Regeln der Homeoffice-Pauschale 2025

Die heutige Tagespauschale gibt es seit dem Steuerjahr 2023. Sie hat die alte Corona-Homeoffice-Pauschale (5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro) ersetzt und ist dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Pro Kalendertag bekommst du 6 Euro angerechnet, wenn du an diesem Tag deine Arbeit "ganz oder überwiegend" in deiner Wohnung erledigt hast. Überwiegend heißt: mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit zu Hause. Wer also vormittags drei Stunden im Büro und nachmittags fünf Stunden zu Hause arbeitet, darf den Tag als Homeoffice-Tag zählen.

Zahl Bedeutung
6 Euro Pauschale pro Homeoffice-Tag
1.260 Euro Jahreshöchstbetrag
210 Tage Maximal anrechenbare Tage
1.230 Euro Werbungskostenpauschbetrag (Steuerjahr 2025)
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG Rechtsgrundlage

Du brauchst kein abgetrenntes Arbeitszimmer, der Küchentisch reicht. Auch ein Mindestmaß an Stunden gibt es nicht. Du musst aber dokumentieren, an welchen Tagen du im Homeoffice warst. Eine Liste mit Datum und kurzem Vermerk reicht, eine Bestätigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend, aber hilfreich. Laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) verlangen die Finanzämter ab dem Steuerjahr 2026 strengere Nachweise. Eine bloße Tagesliste ohne Kontext kann dann zurückgewiesen werden, gerade wenn der Arbeitgeber keine Homeoffice-Regelung im Vertrag stehen hat.

Die 16-Kilometer-Falle: Wenn Bürofahren mehr bringt

Hier kommt der Punkt, den viele übersehen. Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) zählt jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke, nicht hin und zurück. Für das Steuerjahr 2025 gelten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Ab Steuerjahr 2026 steigt der Satz auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

Daraus ergibt sich ein simpler Kipppunkt: Wer eine längere Pendelstrecke hat, bekommt mit einem Bürotag mehr Werbungskosten als mit einem Homeoffice-Tag. Für die Steuererklärung 2025 liegt die Grenze bei 20 Kilometern einfacher Strecke. Ab Steuerjahr 2026 verschiebt sich der Break-even auf etwa 16 Kilometer.

Einfache Strecke Pendlerpauschale 2025 Pendlerpauschale 2026 Homeoffice-Pauschale
5 km 1,50 Euro 1,90 Euro 6,00 Euro
10 km 3,00 Euro 3,80 Euro 6,00 Euro
16 km 4,80 Euro 6,08 Euro 6,00 Euro
20 km 6,00 Euro 7,60 Euro 6,00 Euro
30 km 9,80 Euro 11,40 Euro 6,00 Euro
50 km 17,40 Euro 19,00 Euro 6,00 Euro

Konkret: Wer 30 Kilometer pendelt und 100 Arbeitstage zu Hause verbringt statt im Büro, verliert mit der Homeoffice-Pauschale gegenüber der Entfernungspauschale 380 Euro Werbungskosten (Differenz aus 9,80 Euro minus 6,00 Euro mal 100 Tage). Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent sind das rund 133 Euro weniger Steuerrückerstattung. Das heißt nicht, dass du extra ins Büro fahren sollst. Aber wenn du an einem Tag sowieso die Wahl hast, weil du beides erledigen könntest, ist der Bürotag steuerlich oft besser.

Wichtig: Die Entfernungspauschale und die Homeoffice-Pauschale sind am selben Kalendertag nicht kombinierbar. Du entscheidest dich pro Tag für eine der beiden Optionen. Ausnahme sind Berufsgruppen wie Lehrer, denen am Arbeitsplatz dauerhaft kein eigener Schreibtisch zur Verfügung steht. Sie dürfen für einen Schultag die Entfernungspauschale und zusätzlich die Homeoffice-Pauschale ansetzen, wenn sie zu Hause noch Unterricht vor- und nachbereiten.

6 Euro Homeoffice-Pauschale schlagen Pendlerpauschale nur bis 20 Kilometer einfacher Pendelstrecke im Steuerjahr 2025, ab 2026 verschiebt sich der Kipppunkt auf 16 Kilometer
6 Euro Homeoffice-Pauschale schlagen Pendlerpauschale nur bis 20 Kilometer einfacher Pendelstrecke im Steuerjahr 2025, ab 2026 verschiebt sich der Kipppunkt auf 16 Kilometer

So trägst du die Pauschale in Anlage N ein

Die Homeoffice-Pauschale gehört in die Anlage N deiner Einkommensteuererklärung. Für das Steuerjahr 2025 sind es die Zeilen 60 bis 62.

Zeile Inhalt
Zeile 60 Hinweis: Tagespauschale für Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
Zeile 61 Anzahl der Tage im Homeoffice, an denen du nicht zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist
Zeile 62 Anzahl der Tage im Homeoffice, an denen dir kein anderer Arbeitsplatz dauerhaft zur Verfügung stand (z.B. Lehrer)

In den Zeilen 31 bis 39 trägst du parallel die Tage ein, an denen du in die Firma gefahren bist, sowie die Entfernung in Kilometern. ELSTER und die meisten Steuerprogramme rechnen die Pauschale dann automatisch aus.

Ein Beispiel aus der Praxis: Du pendelst 15 Kilometer einfache Strecke, warst 2025 an 90 Tagen im Büro und an 130 Tagen im Homeoffice (rund 220 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit). Du trägst in Zeile 61 die 130 Homeoffice-Tage ein und in den Pendlerzeilen die 90 Bürotage mit 15 Kilometern.

Posten Rechnung Betrag
Entfernungspauschale 90 Tage × 15 km × 0,30 € 405 Euro
Homeoffice-Pauschale 130 Tage × 6 € (max. 1.260 €) 780 Euro
Werbungskosten gesamt 1.185 Euro

In diesem Beispiel liegen deine Werbungskosten knapp unter dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Du bekommst trotzdem automatisch die 1.230 Euro angerechnet. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich steuerlich erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, also wenn du Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden oder ähnliches dazurechnen kannst. Laut Finanztip erreichen viele Angestellte den Pauschbetrag erst durch die Kombination mehrerer Posten.

Was sich ab Steuerjahr 2026 ändert

Drei Dinge ändern sich, von denen du wissen solltest:

Strengere Nachweise. Die Finanzämter verlangen ab dem Steuerjahr 2026 detailliertere Aufzeichnungen. Ein Excel-Sheet mit Datum reicht oft nicht mehr, wenn der Sachbearbeiter im Rahmen einer Anforderung nachfragt. Sinnvoll sind: Outlook-Kalendereinträge mit Homeoffice-Vermerk, Arbeitgeber-Bestätigung über die Homeoffice-Regelung im Arbeitsvertrag, Stundenzettel oder Zeiterfassungsauszüge.

Höhere Pendlerpauschale. Ab dem 1. Januar 2026 gelten einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer, vorher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab Kilometer 21. Für die meisten Pendler verschiebt das die Rechnung zugunsten der Entfernungspauschale. Die Entlastung beträgt laut Bundesregierung 2026 rund 1,1 Milliarden Euro, ab 2027 jährlich 1,9 Milliarden Euro.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Wer so wenig verdient, dass er keine Steuern zahlt, profitiert nicht direkt von Werbungskosten. Für diese Gruppe gibt es die Mobilitätsprämie, die 14 Prozent der Entfernungspauschale (ab Kilometer 21) ausgleicht. Die Befristung der Mobilitätsprämie wurde aufgehoben, sie gilt ab 2026 dauerhaft.

Die Pauschale selbst, also die 6 Euro pro Tag mit 1.260 Euro Jahreshöchstbetrag, bleibt unverändert. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu im BMF-Schreiben vom 15. August 2023 die Details geklärt.

1260 Euro maximaler Jahreshöchstbetrag der Homeoffice-Pauschale entspricht 210 Arbeitstagen im häuslichen Arbeitsumfeld
1260 Euro maximaler Jahreshöchstbetrag der Homeoffice-Pauschale entspricht 210 Arbeitstagen im häuslichen Arbeitsumfeld

Pflicht- oder Antragsveranlagung: Welche Frist gilt für dich?

Ob du deine Steuererklärung für 2025 abgeben musst oder kannst, hängt davon ab, wer du bist. Pflichtveranlagte müssen abgeben, Antragsveranlagte dürfen freiwillig abgeben.

Pflichtveranlagung triff dich, wenn du im Steuerjahr 2025:

  • mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hattest (Steuerklasse VI),
  • Nebeneinkünfte über 410 Euro hattest (z.B. Vermietung, freiberufliche Tätigkeit),
  • als Ehepaar die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor genutzt hast,
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro bezogen hast,
  • einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hattest (etwa für hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen).

Für Pflichtveranlagte endet die Frist am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, bekommt automatisch verlängert bis 1. März 2027 (der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag). Wer die Frist verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat, plus Schätzbescheid mit oft ungünstigen Ergebnissen.

Antragsveranlagung ist die freiwillige Steuererklärung. Sie lohnt sich für die meisten Angestellten, weil sie im Schnitt eine Rückerstattung von rund 1.100 Euro bringt. Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit. Die Erklärung für das Steuerjahr 2025 kannst du also bis zum 31. Dezember 2029 einreichen. Falls du die Homeoffice-Pauschale plus weitere Werbungskosten über 1.230 Euro hast, ist die freiwillige Veranlagung praktisch immer ein Gewinn.

Was du jetzt tun solltest

Geh deinen Kalender 2025 durch und zähle die Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Maximal sind 210 anrechenbar, mehr ergibt steuerlich nichts. Wenn du genau auf 210 Tage oder mehr kommst, trägst du in Zeile 61 der Anlage N "210" ein und bekommst 1.260 Euro Werbungskosten. Bei weniger Tagen rechne mit 6 Euro pro Tag.

Vergleich anschließend mit deiner Pendelstrecke: Pendelst du 20 Kilometer oder mehr (einfache Strecke), prüfe, ob du an Mischtagen lieber die Entfernungspauschale ansetzen willst. Eine Stunde im Büro zählt nicht als überwiegende Bürotätigkeit, aber sechs Stunden schon. Dann gilt die Entfernungspauschale, nicht die Homeoffice-Pauschale. Sammle für die strengeren Prüfungen ab 2026 jetzt schon Belege: Kalendereinträge, Arbeitgeber-Bestätigung, Stundenzettel.

Wenn du als Pflichtveranlagter merkst, dass der 31. Juli 2026 knapp wird, beantrage rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt oder gib das Mandat an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wie die VLH ab. Damit verschiebt sich die Frist automatisch auf den 1. März 2027.

Weiterführende Links

Bundesministerium der FinanzenSteuerliche Änderungen 2026bundesfinanzministerium.de
Gesetze im Internet§ 4 EStG (Homeoffice-Pauschale)gesetze-im-internet.de
FinanztipHäusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschalefinanztip.de