Seit dem 1. Januar 2026 zahlt der Staat 10 Euro pro Monat in ein Altersvorsorgedepot für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren. Der Bundestag hat die sogenannte Frühstart-Rente am 27. März 2026 beschlossen, rückwirkend zum Jahresbeginn. Rund 660.000 Kinder des Jahrgangs 2020 bekommen als erste Altersstufe den Zuschuss, insgesamt sind etwa 10 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland anspruchsberechtigt. Das Geld fließt in ein staatlich gefördertes ETF-Depot und bleibt bis zum Renteneintritt gebunden. Hier erfährst du, wer genau Anspruch hat, wie sich die Frühstart-Rente von Kindergeld und Elterngeld unterscheidet und wie du das Depot für dein Kind einrichtest.

So funktioniert die Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente ist Teil eines größeren Umbaus der Altersvorsorge in Deutschland. Statt wie bei der Riester-Rente auf klassische Versicherungsprodukte setzt der Staat diesmal auf ein renditestarkes ETF-Depot. Die Idee: Durch den langen Anlagehorizont von 50 oder mehr Jahren soll der Zinseszinseffekt voll wirken. Wer von 6 bis 18 Jahren jeden Monat 10 Euro eingezahlt bekommt, hat am Ende der Schulzeit rund 1.440 Euro plus Kursgewinne auf dem Konto. Bei einer angenommenen Durchschnittsrendite von 6 Prozent pro Jahr könnten daraus bis zum Renteneintritt mit 67 rund 55.000 Euro werden.

Eckdaten Frühstart-Rente 2026
Beschluss Bundestag, 27. März 2026
Start rückwirkend 1. Januar 2026
Zielgruppe Kinder von 6 bis 18 Jahren
Staatszuschuss 10 Euro pro Monat pro Kind
Jahresbetrag 120 Euro pro Kind
Erste Altersstufe 2026 Jahrgang 2020 (ca. 660.000 Kinder)
Anlageform ETF-Depot (Aktienfonds)
Auszahlung frühestens mit Renteneintritt
Verfügungsrecht Eltern bis 18, danach das Kind

Das Depot läuft auf den Namen des Kindes und wird von einer Bank oder einem Broker geführt, der die staatlichen Kriterien erfüllt. Die Bundesfinanzministerium veröffentlicht eine Liste zugelassener Anbieter. Die laufenden Kosten dürfen laut Gesetz 0,5 Prozent pro Jahr nicht übersteigen. Damit liegen sie deutlich unter den Kosten typischer Riester-Produkte.

Wer genau Anspruch hat

Anspruch auf die Frühstart-Rente haben alle Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, die eine anerkannte Schule besuchen. Ausschlaggebend ist der Schulbesuch, nicht die Staatsangehörigkeit. Auch Kinder mit ausländischem Pass bekommen den Zuschuss, solange sie in Deutschland zur Schule gehen. Umgekehrt fällt der Anspruch weg, wenn die Familie dauerhaft ins Ausland zieht.

Voraussetzung Details
Alter vollendetes 6. bis vollendetes 18. Lebensjahr
Wohnsitz Hauptwohnsitz in Deutschland
Schulpflicht erfüllt oder aktiver Schulbesuch
Staatsangehörigkeit irrelevant, solange Wohnsitz in Deutschland
Einkommen der Eltern keine Einkommensgrenze

Der Start mit dem Jahrgang 2020 hat einen praktischen Grund: Diese Kinder werden 2026 sechs Jahre alt und kommen in die erste Klasse. In den Folgejahren wachsen die jüngeren Jahrgänge automatisch in das System hinein. Ein Kind, das 2022 geboren wurde, startet also 2028 mit sechs Jahren. Wer vor 2026 bereits über 18 ist, bekommt keinen rückwirkenden Zuschuss. Der Jahrgang 2008 ist damit der letzte, der gar nicht mehr profitiert.

Auch behinderte Kinder haben Anspruch, unabhängig davon, ob sie eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen. Bei Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule gehen können, reicht die schulrechtliche Anerkennung durch das zuständige Kultusministerium. Pflegekinder bekommen den Zuschuss ebenfalls, das Depot wird dann vom Vormund oder Pflegeelternteil verwaltet.

660.000 Kinder des Jahrgangs 2020 starten 2026 als erste Altersstufe in die Frühstart-Rente
660.000 Kinder des Jahrgangs 2020 starten 2026 als erste Altersstufe in die Frühstart-Rente

Unterschied zu Kindergeld und Elterngeld

Die Frühstart-Rente ist keine Sozialleistung im klassischen Sinn. Sie landet nicht auf dem Konto der Eltern, sondern direkt im Wertpapierdepot des Kindes. Das unterscheidet sie grundlegend von Kindergeld und Elterngeld. Beim Kindergeld bekommen die Eltern seit Januar 2026 monatlich 255 Euro pro Kind zur freien Verwendung. Das Elterngeld gleicht Einkommensausfälle nach der Geburt aus und läuft maximal 14 Monate.

Leistung Empfänger Betrag 2026 Zweck
Kindergeld Eltern 255 Euro pro Monat laufender Lebensunterhalt
Elterngeld Eltern nach Geburt bis 1.800 Euro pro Monat Einkommensersatz
Kinderzuschlag Geringverdiener bis 297 Euro pro Monat Armutsvermeidung
BAföG Schüler/Studierende bis 992 Euro pro Monat Ausbildungsförderung
Frühstart-Rente Depot des Kindes 10 Euro pro Monat Altersvorsorge ab Rente

Der entscheidende Punkt: Die 10 Euro sind zweckgebunden. Weder Eltern noch Kind können das Geld vorzeitig abheben, nicht für die Ausbildung, nicht für die erste Wohnung, nicht für ein Auto. Erst mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, 2026 liegt es bei 66 Jahren und 2 Monaten, wird das Guthaben frei. Bis dahin läuft das Depot unangetastet weiter, auch dann noch, wenn das Kind volljährig wird und selbst entscheidet, wie es das Depot weiterführt.

Die Erträge aus dem Depot sind während der Ansparphase steuerfrei. Erst bei der Auszahlung im Rentenalter fallen Steuern an, dann allerdings nur auf die Gewinne, nicht auf die eingezahlten Beiträge. Stirbt das Kind vor dem Renteneintritt, geht das Depot an die gesetzlichen Erben. Im Gegensatz zur Riester-Rente entfällt hier die Rückforderung der staatlichen Zulagen.

Eigene Einzahlungen sind erlaubt

Eltern, Großeltern oder das Kind selbst können zusätzlich zum staatlichen Zuschuss bis zu 120 Euro pro Jahr einzahlen. Diese Eigenbeiträge sind bis zur Volljährigkeit steuerlich absetzbar. Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind jährlich bis zu 3.000 Euro einzahlen, bis zum 25. Lebensjahr bleibt dieser Betrag ebenfalls steuerbegünstigt. Danach läuft das Depot als klassisches Altersvorsorgedepot weiter, neue Einzahlungen fließen dann in andere Töpfe der privaten Altersvorsorge.

Wer konsequent auffüllt, kann aus den 120 Euro Jahreszuschuss plus 120 Euro Eigenbeitrag ein kleines Vermögen machen. Bei 240 Euro pro Jahr über 12 Jahre ergeben sich bei 6 Prozent Rendite etwa 4.200 Euro zum 18. Geburtstag. Mit weiteren 49 Jahren Anlagedauer bis zum Renteneintritt werden daraus bei gleicher Rendite rund 75.000 Euro. Der Effekt ist stark, weil das Geld über Jahrzehnte unangetastet arbeitet.

10 Euro pro Monat vom Staat plus 120 Euro jährlicher Eigenbeitrag können bis zum Renteneintritt zu rund 75.000 Euro anwachsen
10 Euro pro Monat vom Staat plus 120 Euro jährlicher Eigenbeitrag können bis zum Renteneintritt zu rund 75.000 Euro anwachsen

Keine Auszahlung vor dem Rentenalter

Die Frühstart-Rente ist bewusst unflexibel gestaltet. Anders als bei einem normalen Kinderdepot oder einem Sparkonto kommt niemand vor dem Rentenalter an das Geld. Das gilt auch in Härtefällen. Weder Arbeitslosigkeit noch Krankheit noch ein Studium berechtigen zur vorzeitigen Auszahlung. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass die Altersvorsorge zweckentfremdet wird.

Bei Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe bleibt das Depot als Schonvermögen unangetastet. Es wird also nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und muss nicht aufgelöst werden, bevor staatliche Hilfen fließen. Diese Regelung gilt ein Leben lang und ist einer der Hauptvorteile gegenüber anderen Sparformen wie dem klassischen Junior-Depot, das bei der Antragstellung von Bürgergeld vollständig verwertet werden müsste.

Die Auszahlung erfolgt als lebenslange monatliche Rente oder als Einmalzahlung. Wer sich für die Rente entscheidet, erhält das Guthaben umgerechnet in eine garantierte Monatszahlung bis zum Lebensende. Bei der Einmalauszahlung wird das komplette Depotvermögen in einem Zug ausgezahlt, allerdings mit voller Steuerpflicht auf die Kursgewinne.

So beantragst du die Frühstart-Rente

Einen klassischen Antrag brauchst du nicht. Die Bundesfinanzministerium erfasst die anspruchsberechtigten Kinder automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern und die Meldeämter. Der Staat meldet sich also von sich aus bei den Familien. Was du als Elternteil tun musst: einen zugelassenen Anbieter auswählen und das Depot für dein Kind eröffnen.

Der Ablauf in vier Schritten:

  1. Warte auf das Informationsschreiben. Die erste Welle wurde im Frühjahr 2026 verschickt, weitere folgen jährlich, sobald neue Jahrgänge sechs Jahre alt werden.
  2. Wähle einen zugelassenen Anbieter. Das Bundesfinanzministerium führt eine Liste auf bundesfinanzministerium.de. Bislang zugelassen sind unter anderem die Sparkassen, die Deutsche Bank, ING, comdirect, Trade Republic und Scalable Capital.
  3. Eröffne das Depot online oder in der Filiale. Du brauchst deine eigene Identifikation, die Geburtsurkunde oder den Personalausweis des Kindes und die Steuer-ID des Kindes.
  4. Übermittle die Depotdaten ans Finanzamt. Nach Eröffnung trägst du die Depot-IBAN in dein Elster-Konto ein oder schickst sie per Formular ans zuständige Finanzamt. Erst danach fließen die 10 Euro monatlich ein.

Wenn du das Depot nicht einrichtest, wird der Zuschuss trotzdem reserviert und nachträglich nachgezahlt, sobald das Konto steht. Wer den Anbieter später wechseln will, kann das Depot jederzeit kostenfrei übertragen. Wichtig dabei: Der Anbieter muss zugelassen bleiben, sonst verfällt der Anspruch auf neue Zuschüsse. Eine Übertragung in ein normales Junior-Depot ist nicht möglich, das würde die staatliche Förderung beenden.

Weiterführende Links

Bundesregierungbundesregierung.de →Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente
Bundesfinanzministeriumbundesfinanzministerium.de →Private Altersvorsorge reformiert
Finanztipfinanztip.de →Frühstart-Rente im Detail