Wer 2026 regulär in Rente gehen will, muss im Jahrgang 1960 geboren sein und die ersten Lebensmonate des Jahres auf seiner Seite haben. Die Regelaltersgrenze liegt für diesen Jahrgang bei 66 Jahren und 4 Monaten. Wer im Januar 1960 geboren ist, erreicht sie im Mai 2026. Die erste reguläre Rentenzahlung kommt dann am 1. Juni 2026. Wer später im Jahr 1960 geboren ist, rutscht mit der Erstzahlung erst in 2027. Eine Kuriosität am Rande: Im April 2026 erreicht kein einziger Jahrgang erstmals die Regelaltersgrenze. Dieser Artikel zeigt, welche Jahrgänge 2026 gehen dürfen, mit welchen Abschlägen du rechnest und wie du den Antrag richtig planst.
Die Regelaltersgrenze nach Jahrgang
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem du ohne Abschläge die volle Altersrente bekommst. Seit 2012 wird sie schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Jeder Jahrgang bekommt ein paar Monate aufgeschlagen, bis ab Jahrgang 1964 die 67 Jahre voll gelten. 2026 laufen die letzten regulären Renteneintritte des Jahrgangs 1959 aus, der Jahrgang 1960 startet in die Altersrente.
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Erste Rentenzahlung möglich ab |
|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | bereits erreicht |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate | bis März 2026 |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | ab Juni 2026 |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | ab August 2027 |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | ab Oktober 2028 |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | ab Dezember 2029 |
| 1964 und später | 67 Jahre | ab 2031 |
Der Rentenanspruch entsteht immer zum Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Ein Beispiel: Wer am 15. Januar 1960 geboren ist, erfüllt die 66 Jahre und 4 Monate am 15. Mai 2026. Die Rente beginnt am 1. Juni 2026. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt monatlich nachträglich, die erste Überweisung kommt also Ende Juni auf dem Konto an.
Der leere Monat April 2026 erklärt
April 2026 ist ein rentenstatistisches Kuriosum. In diesem Monat erreicht kein einziger Geburtsjahrgang erstmals die Regelaltersgrenze. Das klingt zunächst widersprüchlich, lässt sich aber mit zwei Faktoren erklären: der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze und der Folgemonat-Regel beim Rentenbeginn.
Der Jahrgang 1959 mit Regelaltersgrenze 66 Jahre und 2 Monate schließt ab. Wer am 31. Dezember 1959 geboren ist, erreicht die Altersgrenze am 28. Februar 2026 und beginnt die Rente am 1. März 2026. Der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten setzt erst wieder an. Wer am 1. Januar 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze am 1. Mai 2026, die erste Rente kommt am 1. Juni. Zwischen März und Juni liegen April und Mai als rechnerische Übergangsmonate. Der April fällt dabei als einziger Monat komplett aus der Statistik: Weder aus dem Jahrgang 1959 noch aus dem Jahrgang 1960 erreicht jemand erstmals die Grenze.
Für Rentner bedeutet der leere Monat nichts. Laufende Renten werden weiter gezahlt, und die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 erfolgt planmäßig. Die Deutsche Rentenversicherung hat den Effekt auch schon in früheren Jahren beobachtet. Er ist eine reine Rechenlücke im Übergang zwischen zwei Jahrgangsstufen und kein Zeichen einer politischen Reform.

Früher in Rente: Abschläge und Bedingungen
Wer nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, kann mit Abschlägen früher gehen. Die häufigste Variante heißt Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Job und Minijob, Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug sowie freiwillige Beiträge. Frühestens kannst du sie mit 63 beginnen, zahlst aber pro vorgezogenem Monat 0,3 Prozent Abschlag, lebenslang.
| Jahrgang | Frühester Rentenstart | Monate vor Regelaltersgrenze | Abschlag bei Start mit 63 |
|---|---|---|---|
| 1960 | 63 Jahre | 40 Monate | 12,0 Prozent |
| 1961 | 63 Jahre | 42 Monate | 12,6 Prozent |
| 1962 | 63 Jahre | 44 Monate | 13,2 Prozent |
| 1963 | 63 Jahre | 46 Monate | 13,8 Prozent |
| 1964 und später | 63 Jahre | 48 Monate | 14,4 Prozent |
Der Abschlag gilt lebenslang und lässt sich nur über Sonderzahlungen teilweise ausgleichen. Ein Beispiel: Jahrgang 1963 mit einer prognostizierten Regelrente von 1.800 Euro monatlich verliert bei sofortigem Rentenstart mit 63 rund 248 Euro. Die Rente beträgt dann dauerhaft etwa 1.552 Euro. Über 20 Rentenjahre summiert sich das auf fast 60.000 Euro weniger Einkommen.
Zusätzlich solltest du die Hinzuverdienstgrenzen prüfen. Seit Januar 2023 sind bei vorgezogenen Altersrenten unbegrenzte Nebeneinkünfte möglich. Wer mit 63 geht, kann also weiterarbeiten und den Abschlag teilweise durch laufenden Lohn kompensieren. Steuerlich wird die Rente aber zu einem höheren Anteil versteuert, wenn weiteres Einkommen dazukommt.
Besonders langjährig Versicherte und Schwerbehinderte
Zwei Gruppen können früher abschlagsfrei gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus. Dazu zählen allerdings nur Pflichtbeiträge, Pflichtbeiträge aus Wehr- oder Zivildienst, Kindererziehungszeiten und Pflege. Arbeitslosigkeit mit ALG I zählt nur zum Teil, ALG II gar nicht. Die Altersgrenze für diese Rente steigt parallel zur Regelaltersgrenze, bleibt aber immer zwei Jahre darunter.
| Jahrgang | Abschlagsfrei ab Alter | Rentenbeginn (frühester Monat) |
|---|---|---|
| 1959 | 64 Jahre + 2 Monate | ab März 2024 |
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate | ab Juni 2025 |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate | ab August 2026 |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | ab Oktober 2027 |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate | ab Dezember 2028 |
| 1964 und später | 65 Jahre | ab 2029 |
Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr gilt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre und der anerkannte Schwerbehindertenausweis zum Rentenbeginn. Diese Rente startet abschlagsfrei drei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für Jahrgang 1960 bedeutet das abschlagsfreien Start mit 63 Jahren und 4 Monaten. Wer mit Abschlägen früher gehen will, kann bis zu fünf Jahre vor der abschlagsfreien Grenze starten, also ab 60 Jahren bei Jahrgang 1960, bei maximal 10,8 Prozent Abschlag.
Ab Jahrgang 1964 steigt die abschlagsfreie Grenze auf 65 Jahre, der frühestmögliche Start mit Abschlägen liegt dann bei 62. Der Vertrauensschutz für Jahrgänge bis 1963 läuft Ende 2025 aus. Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren ist, fällt automatisch unter die neue Regelung.

So planst du deinen Rentenbeginn
Die Rente zahlt sich nicht automatisch. Du musst einen Antrag stellen, und zwar rechtzeitig. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen. Die Bearbeitungszeit liegt bei acht bis zwölf Wochen. Wer zu spät beantragt, bekommt keine Nachzahlung für verpasste Monate, wenn der Rentenanspruch schon länger bestanden hat. Nur bis zu drei Monate rückwirkend wird ausgezahlt.
Den Antrag kannst du online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung stellen, persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder per Post. Die kostenlose Servicenummer 0800 1000 48 00 vermittelt einen Termin mit einem Rentenberater. Die Beratung ist neutral, kostet nichts und lohnt sich besonders dann, wenn du zwischen Frührente, Regelaltersrente und Teilrente abwägst.
Folgende Unterlagen solltest du vorher zusammentragen:
- Versicherungsverlauf der DRV, mindestens sechs Monate alt
- Nachweise über Kindererziehungszeiten, Wehrdienst oder Pflege
- Schwerbehindertenausweis, falls zutreffend
- Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
- Krankenkassen-Versichertennummer
Vor dem Antrag lohnt ein Blick auf den Versicherungsverlauf. Fehlen Zeiten, zum Beispiel aus den ersten Arbeitsjahren oder aus Phasen im Ausland, kannst du sie per Kontenklärung ergänzen. Das geht online oder bei der Beratungsstelle. Jeder unerkannte Beitragsmonat erhöht später die Rente. Wer knapp unter 45 Versicherungsjahren liegt, sollte prüfen, ob freiwillige Beiträge helfen, die abschlagsfreie Rente doch noch zu erreichen.
Ein letzter Tipp: Plane steuerlich mit. Die Rente wird 2026 zu 84 Prozent besteuert, wer neu in Rente geht. Der Rentenfreibetrag liegt lebenslang fest. Zusätzliche Einnahmen wie Betriebsrente, Riester-Auszahlung oder Mieteinkünfte können dich in eine höhere Steuerstufe schieben. Eine frühzeitige Beratung beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verhindert böse Überraschungen.





