Wer 2026 regulär in Rente gehen will, muss im Jahrgang 1960 geboren sein und die ersten Lebensmonate des Jahres auf seiner Seite haben. Die Regelaltersgrenze liegt für diesen Jahrgang bei 66 Jahren und 4 Monaten. Wer im Januar 1960 geboren ist, erreicht sie im Mai 2026. Die erste reguläre Rentenzahlung kommt dann am 1. Juni 2026. Wer später im Jahr 1960 geboren ist, rutscht mit der Erstzahlung erst in 2027. Eine Kuriosität am Rande: Im April 2026 erreicht kein einziger Jahrgang erstmals die Regelaltersgrenze. Dieser Artikel zeigt, welche Jahrgänge 2026 gehen dürfen, mit welchen Abschlägen du rechnest und wie du den Antrag richtig planst.

Die Regelaltersgrenze nach Jahrgang

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem du ohne Abschläge die volle Altersrente bekommst. Seit 2012 wird sie schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Jeder Jahrgang bekommt ein paar Monate aufgeschlagen, bis ab Jahrgang 1964 die 67 Jahre voll gelten. 2026 laufen die letzten regulären Renteneintritte des Jahrgangs 1959 aus, der Jahrgang 1960 startet in die Altersrente.

Jahrgang Regelaltersgrenze Erste Rentenzahlung möglich ab
1958 66 Jahre bereits erreicht
1959 66 Jahre + 2 Monate bis März 2026
1960 66 Jahre + 4 Monate ab Juni 2026
1961 66 Jahre + 6 Monate ab August 2027
1962 66 Jahre + 8 Monate ab Oktober 2028
1963 66 Jahre + 10 Monate ab Dezember 2029
1964 und später 67 Jahre ab 2031

Der Rentenanspruch entsteht immer zum Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Ein Beispiel: Wer am 15. Januar 1960 geboren ist, erfüllt die 66 Jahre und 4 Monate am 15. Mai 2026. Die Rente beginnt am 1. Juni 2026. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt monatlich nachträglich, die erste Überweisung kommt also Ende Juni auf dem Konto an.

Der leere Monat April 2026 erklärt

April 2026 ist ein rentenstatistisches Kuriosum. In diesem Monat erreicht kein einziger Geburtsjahrgang erstmals die Regelaltersgrenze. Das klingt zunächst widersprüchlich, lässt sich aber mit zwei Faktoren erklären: der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze und der Folgemonat-Regel beim Rentenbeginn.

Der Jahrgang 1959 mit Regelaltersgrenze 66 Jahre und 2 Monate schließt ab. Wer am 31. Dezember 1959 geboren ist, erreicht die Altersgrenze am 28. Februar 2026 und beginnt die Rente am 1. März 2026. Der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten setzt erst wieder an. Wer am 1. Januar 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze am 1. Mai 2026, die erste Rente kommt am 1. Juni. Zwischen März und Juni liegen April und Mai als rechnerische Übergangsmonate. Der April fällt dabei als einziger Monat komplett aus der Statistik: Weder aus dem Jahrgang 1959 noch aus dem Jahrgang 1960 erreicht jemand erstmals die Grenze.

Für Rentner bedeutet der leere Monat nichts. Laufende Renten werden weiter gezahlt, und die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 erfolgt planmäßig. Die Deutsche Rentenversicherung hat den Effekt auch schon in früheren Jahren beobachtet. Er ist eine reine Rechenlücke im Übergang zwischen zwei Jahrgangsstufen und kein Zeichen einer politischen Reform.

Die Regelaltersgrenze steigt für jeden Jahrgang seit 2012 um zwei Monate pro Stufe und erreicht ab Geburtsjahrgang 1964 die volle Grenze von 67 Jahren
Die Regelaltersgrenze steigt für jeden Jahrgang seit 2012 um zwei Monate pro Stufe und erreicht ab Geburtsjahrgang 1964 die volle Grenze von 67 Jahren

Früher in Rente: Abschläge und Bedingungen

Wer nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, kann mit Abschlägen früher gehen. Die häufigste Variante heißt Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Job und Minijob, Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug sowie freiwillige Beiträge. Frühestens kannst du sie mit 63 beginnen, zahlst aber pro vorgezogenem Monat 0,3 Prozent Abschlag, lebenslang.

Jahrgang Frühester Rentenstart Monate vor Regelaltersgrenze Abschlag bei Start mit 63
1960 63 Jahre 40 Monate 12,0 Prozent
1961 63 Jahre 42 Monate 12,6 Prozent
1962 63 Jahre 44 Monate 13,2 Prozent
1963 63 Jahre 46 Monate 13,8 Prozent
1964 und später 63 Jahre 48 Monate 14,4 Prozent

Der Abschlag gilt lebenslang und lässt sich nur über Sonderzahlungen teilweise ausgleichen. Ein Beispiel: Jahrgang 1963 mit einer prognostizierten Regelrente von 1.800 Euro monatlich verliert bei sofortigem Rentenstart mit 63 rund 248 Euro. Die Rente beträgt dann dauerhaft etwa 1.552 Euro. Über 20 Rentenjahre summiert sich das auf fast 60.000 Euro weniger Einkommen.

Zusätzlich solltest du die Hinzuverdienstgrenzen prüfen. Seit Januar 2023 sind bei vorgezogenen Altersrenten unbegrenzte Nebeneinkünfte möglich. Wer mit 63 geht, kann also weiterarbeiten und den Abschlag teilweise durch laufenden Lohn kompensieren. Steuerlich wird die Rente aber zu einem höheren Anteil versteuert, wenn weiteres Einkommen dazukommt.

Besonders langjährig Versicherte und Schwerbehinderte

Zwei Gruppen können früher abschlagsfrei gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus. Dazu zählen allerdings nur Pflichtbeiträge, Pflichtbeiträge aus Wehr- oder Zivildienst, Kindererziehungszeiten und Pflege. Arbeitslosigkeit mit ALG I zählt nur zum Teil, ALG II gar nicht. Die Altersgrenze für diese Rente steigt parallel zur Regelaltersgrenze, bleibt aber immer zwei Jahre darunter.

Jahrgang Abschlagsfrei ab Alter Rentenbeginn (frühester Monat)
1959 64 Jahre + 2 Monate ab März 2024
1960 64 Jahre + 4 Monate ab Juni 2025
1961 64 Jahre + 6 Monate ab August 2026
1962 64 Jahre + 8 Monate ab Oktober 2027
1963 64 Jahre + 10 Monate ab Dezember 2028
1964 und später 65 Jahre ab 2029

Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr gilt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre und der anerkannte Schwerbehindertenausweis zum Rentenbeginn. Diese Rente startet abschlagsfrei drei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für Jahrgang 1960 bedeutet das abschlagsfreien Start mit 63 Jahren und 4 Monaten. Wer mit Abschlägen früher gehen will, kann bis zu fünf Jahre vor der abschlagsfreien Grenze starten, also ab 60 Jahren bei Jahrgang 1960, bei maximal 10,8 Prozent Abschlag.

Ab Jahrgang 1964 steigt die abschlagsfreie Grenze auf 65 Jahre, der frühestmögliche Start mit Abschlägen liegt dann bei 62. Der Vertrauensschutz für Jahrgänge bis 1963 läuft Ende 2025 aus. Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren ist, fällt automatisch unter die neue Regelung.

Rund 45 Versicherungsjahre erlauben den abschlagsfreien Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, Schwerbehinderte können drei Jahre früher ohne Abschläge starten
Rund 45 Versicherungsjahre erlauben den abschlagsfreien Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, Schwerbehinderte können drei Jahre früher ohne Abschläge starten

So planst du deinen Rentenbeginn

Die Rente zahlt sich nicht automatisch. Du musst einen Antrag stellen, und zwar rechtzeitig. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen. Die Bearbeitungszeit liegt bei acht bis zwölf Wochen. Wer zu spät beantragt, bekommt keine Nachzahlung für verpasste Monate, wenn der Rentenanspruch schon länger bestanden hat. Nur bis zu drei Monate rückwirkend wird ausgezahlt.

Den Antrag kannst du online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung stellen, persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder per Post. Die kostenlose Servicenummer 0800 1000 48 00 vermittelt einen Termin mit einem Rentenberater. Die Beratung ist neutral, kostet nichts und lohnt sich besonders dann, wenn du zwischen Frührente, Regelaltersrente und Teilrente abwägst.

Folgende Unterlagen solltest du vorher zusammentragen:

Vor dem Antrag lohnt ein Blick auf den Versicherungsverlauf. Fehlen Zeiten, zum Beispiel aus den ersten Arbeitsjahren oder aus Phasen im Ausland, kannst du sie per Kontenklärung ergänzen. Das geht online oder bei der Beratungsstelle. Jeder unerkannte Beitragsmonat erhöht später die Rente. Wer knapp unter 45 Versicherungsjahren liegt, sollte prüfen, ob freiwillige Beiträge helfen, die abschlagsfreie Rente doch noch zu erreichen.

Ein letzter Tipp: Plane steuerlich mit. Die Rente wird 2026 zu 84 Prozent besteuert, wer neu in Rente geht. Der Rentenfreibetrag liegt lebenslang fest. Zusätzliche Einnahmen wie Betriebsrente, Riester-Auszahlung oder Mieteinkünfte können dich in eine höhere Steuerstufe schieben. Eine frühzeitige Beratung beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verhindert böse Überraschungen.

Weiterführende Links

Deutsche Rentenversicherungdeutsche-rentenversicherung.de →Rente beantragen
VZ VermögensZentrumvermoegenszentrum.de →Wer 2026 in Rente gehen kann
Bürger-Geldbuerger-geld.org →Der leere Monat April 2026