Seit dem 1. Januar 2023 darf der Vermieter die CO2-Abgabe nicht mehr komplett auf dich als Mieter umlegen. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt die Kosten je nach Zustand des Gebäudes auf: Je schlechter dein Haus gedämmt ist, desto mehr trägt der Vermieter. Maßstab ist ein zehnstufiges Modell, das sich am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. 2026 wird das Thema akut, weil der CO2-Preis zum Jahreswechsel von 55 Euro auf bis zu 65 Euro pro Tonne steigt. Gleichzeitig geht der nationale Emissionshandel ab Juli 2026 in den Auktionsmarkt über. Hier erfährst du, wer 2026 konkret zahlt, wie das Stufenmodell funktioniert und wie du dir zu viel gezahltes Geld zurückholst.

Der CO2-Preis 2026 im Überblick

Der nationale CO2-Preis auf Brennstoffe ist seit 2021 schrittweise gestiegen. Er wird auf Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle sowie auf Benzin und Diesel erhoben. Erhoben wird er nicht beim Endkunden, sondern bei den Inverkehrbringern der Brennstoffe. Die Kosten werden dann an dich weitergegeben, über den Heizölpreis, die Gasrechnung oder die Spritpreise an der Tankstelle.

Jahr CO2-Preis pro Tonne Gas (Cent/kWh) Heizöl (Cent/Liter)
2021 25 Euro 0,46 7,93
2022 30 Euro 0,55 9,52
2023 30 Euro 0,55 9,52
2024 45 Euro 0,83 14,28
2025 55 Euro 1,01 17,45
2026 55 bis 65 Euro bis 1,55 bis 20,70
2027 Auktionspreis (offen) offen offen

Ab Januar 2026 gilt ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Bis Juni 2026 werden Zertifikate noch zum Festpreis ausgegeben, ab Juli 2026 startet die wöchentliche Auktion an der Leipziger Energiebörse EEX. Erst dort entscheidet sich, ob der Preis am oberen Ende landet. Reicht das Angebot nicht aus, dürfen bis zu 65 Millionen zusätzliche Zertifikate für jeweils 68 Euro nachgeschoben werden. Ab 2027 rückt der nationale Emissionshandel in den europäischen EU-ETS 2 ein, dann fällt der Deckel weg.

Für einen typischen Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch liegt die CO2-Abgabe 2026 zwischen 263 und 311 Euro im Jahr, je nachdem wo der Auktionspreis einpendelt. Beim Heizöl sind es bei 2.000 Litern Jahresverbrauch zwischen 349 und 412 Euro. Beide Beträge enthalten schon die Mehrwertsteuer.

Das Stufenmodell nach Gebäudeeffizienz

Das CO2KostAufG ordnet jedes Wohngebäude anhand des jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche in eine von zehn Stufen ein. Entscheidend ist nicht der individuelle Verbrauch einer Wohnung, sondern der Zustand des gesamten Gebäudes. Ein gut saniertes Effizienzhaus landet ganz unten in der Tabelle, ein ungedämmter Altbau mit Ölkessel ganz oben. Der Mieter zahlt umso weniger, je höher die Emissionen ausfallen. Das soll den Vermieter finanziell dazu bringen, in Dämmung und effiziente Heizungen zu investieren.

Stufe CO2-Ausstoß pro m² und Jahr Mieter-Anteil Vermieter-Anteil
1 unter 12 kg 100 % 0 %
2 12 bis unter 17 kg 90 % 10 %
3 17 bis unter 22 kg 80 % 20 %
4 22 bis unter 27 kg 70 % 30 %
5 27 bis unter 32 kg 60 % 40 %
6 32 bis unter 37 kg 50 % 50 %
7 37 bis unter 42 kg 40 % 60 %
8 42 bis unter 47 kg 30 % 70 %
9 47 bis unter 52 kg 20 % 80 %
10 ab 52 kg 5 % 95 %

Stufe 1 entspricht etwa einem KfW-Effizienzhaus 55, dort trägt der Mieter die CO2-Abgabe komplett allein. Stufe 10 ist der Worst Case: unsanierter Altbau mit Heizöl oder alter Gastherme. Hier bleibt der Vermieter auf 95 Prozent der CO2-Kosten sitzen. Der typische Gebäudebestand in Deutschland bewegt sich zwischen Stufe 5 und Stufe 7, also rund 30 bis 40 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr.

Die Einstufung macht der Vermieter selbst. Er nimmt dafür den Brennstoffverbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums, rechnet ihn in CO2-Emissionen um (die Umrechnungsfaktoren stehen im Anhang des Gesetzes) und teilt das Ergebnis durch die beheizte Wohnfläche. Der Brennstofflieferant muss seit 2023 die CO2-Emissionen und den reinen CO2-Preisanteil auf der Rechnung ausweisen. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt unter co2kostenaufteilung.bmwk.de einen offiziellen Online-Rechner bereit.

Ab 52 kg CO2 pro Quadratmeter trägt der Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe, unter 12 kg zahlt der Mieter zu 100 Prozent
Ab 52 kg CO2 pro Quadratmeter trägt der Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe, unter 12 kg zahlt der Mieter zu 100 Prozent

Beispielrechnung: Was du konkret zahlst

Nimm eine 70-Quadratmeter-Wohnung in einem unsanierten Mehrfamilienhaus von 1965 mit Gaszentralheizung. Das Gebäude verbraucht 171 Kilowattstunden Gas pro Quadratmeter und Jahr und stößt damit etwa 41 kg CO2 pro Quadratmeter aus. Nach dem Stufenmodell landet es in Stufe 7. Der Mieter trägt 40 Prozent, der Vermieter 60 Prozent der CO2-Kosten.

Position Betrag
Jahresverbrauch Wohnung 12.000 kWh Gas
CO2-Preis 2026 (Mittelwert 60 Euro/Tonne) 1,30 Cent pro kWh
CO2-Anteil gesamt 156 Euro pro Jahr
Mieter-Anteil (40 Prozent) 62,40 Euro
Vermieter-Anteil (60 Prozent) 93,60 Euro

Bei einem durchschnittlich sanierten Gebäude in Stufe 5 (28 kg CO2 pro Quadratmeter) würde der gleiche Haushalt bei 156 Euro CO2-Kosten 93,60 Euro selbst tragen und 62,40 Euro vom Vermieter erstattet bekommen. Zahlenbeispiel für ein Effizienzhaus: In Stufe 1 zahlt der Mieter die volle CO2-Abgabe, weil der Vermieter seinen Job schon gemacht hat und das Haus kaum noch Emissionen verursacht.

Wichtig: Das Stufenmodell betrifft nur den CO2-Preisanteil, nicht die gesamten Heizkosten. Die eigentlichen Brennstoffkosten, Grundgebühr und Wartung bleiben zu 100 Prozent bei dir als Mieter. Die CO2-Abgabe macht in einem Gas-Haushalt rund 5 bis 8 Prozent der Gesamt-Heizkosten aus.

Ausnahmen und Sonderfälle

Das Gesetz hat drei Sonderregelungen, die in der Praxis oft übersehen werden.

Selbst versorgte Wohnungen: Hast du einen eigenen Gasvertrag, etwa bei einer Etagenheizung oder eigener Ölbestellung, bekommst du die CO2-Kosten zunächst komplett selbst in Rechnung gestellt. Du musst den Vermieter-Anteil dann aktiv einfordern, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Rechnung. Versäumst du diese Frist, ist das Geld für dieses Jahr verloren.

Nichtwohngebäude: Bei Geschäftsräumen, Büros und Gewerbeflächen galt bis Ende 2024 eine starre 50/50-Aufteilung. Seit 2025 sollte auch hier ein Stufenmodell greifen. Das ist bisher nicht umgesetzt, es bleibt bei der Halbe-Halbe-Regel. Vereinbarungen im Gewerbemietvertrag, die dem Mieter mehr als 50 Prozent aufbürden, sind unwirksam.

Bauliche Beschränkungen: Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz, Erhaltungssatzung oder Milieuschutz stehen, oder bei Anschlusszwang an ein kommunales Fernwärmenetz halbiert sich der Vermieter-Anteil. Gibt es zwei dieser Beschränkungen gleichzeitig, wird der Vermieter komplett von seinem Anteil befreit. Das Gesetz erkennt an, dass der Eigentümer hier rechtlich gehindert ist, energetisch zu sanieren.

Wärmecontracting: Wird die Heizung von einem externen Dienstleister betrieben (zum Beispiel Techem oder Ista stellen Wärme bereit), gilt das Stufenmodell trotzdem. Der Vermieter muss seinen Anteil am CO2-Preis dann aus seiner eigenen Tasche an dich erstatten und kann ihn nicht einfach durchreichen.

Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas kostet die CO2-Abgabe 2026 zwischen 263 und 311 Euro, je nach Auktionspreis
Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas kostet die CO2-Abgabe 2026 zwischen 263 und 311 Euro, je nach Auktionspreis

Was du tun kannst, wenn du zu viel zahlst

Die CO2-Abgabe muss seit dem Abrechnungsjahr 2023 separat in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein. Konkret erwarten darfst du diese Angaben: den Gesamtbetrag der CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes ins Stufenmodell, den Vermieter-Anteil und den Mieter-Anteil in Euro. Fehlen diese Punkte oder sind sie offensichtlich falsch, hast du klare Rechte.

Prüfe die Abrechnung: Vergleiche den CO2-Anteil mit dem, was dein Gebäude nach Stufenmodell tatsächlich abwerfen müsste. Verbraucht das Haus etwa 180 Kilowattstunden Gas pro Quadratmeter und Jahr, liegt es rechnerisch bei rund 43 kg CO2 pro Quadratmeter. Das entspricht Stufe 8 mit 70 Prozent Vermieter-Anteil. Trägt deine Abrechnung aber nur 20 oder 40 Prozent Vermieter-Anteil ein, stimmt etwas nicht.

Widerspruch einlegen: Fehlt die Aufteilung komplett, darfst du die auf dich umgelegten Heizkosten um 3 Prozent pauschal kürzen. Das steht in § 12 Absatz 3 der Heizkostenverordnung. Diese Kürzung ersetzt nicht deinen Anspruch auf die richtige Aufteilung, sie ist nur der Strafabzug für die fehlerhafte Abrechnung.

Fristen einhalten: Bei Selbstversorgern (eigener Gas- oder Ölvertrag) musst du den Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten nach der Jahresabrechnung in Textform geltend machen. E-Mail reicht, Einschreiben ist besser. Der Deutsche Mieterbund stellt ein Musterschreiben kostenlos bereit.

Rückzahlung einfordern: Der Vermieter hat nach Erhalt deiner Aufforderung zwölf Monate Zeit, den Erstattungsbetrag zu zahlen. Zahlt er nicht, kannst du den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen oder vor dem Amtsgericht einklagen. Vor der Klage empfiehlt sich ein Gespräch mit dem örtlichen Mieterverein oder einer Rechtsberatung.

Wer 2026 neu in eine Wohnung einzieht, sollte im Mietvertrag auf Klauseln achten, die dem Vermieter die CO2-Kosten pauschal abwälzen. Solche Vereinbarungen sind nach dem CO2KostAufG unwirksam, auch wenn sie in alten Formularmietverträgen noch auftauchen. Die günstigste Position hast du in einem schlecht gedämmten Gebäude, denn dort zahlt der Vermieter den größten Teil. Wer sich eine gut sanierte Wohnung sucht, spart bei den Heizkosten insgesamt, zahlt aber die CO2-Abgabe allein. Unterm Strich bleibt das sanierte Haus günstiger, weil der absolute Energieverbrauch viel geringer ausfällt.

Weiterführende Links

Bundesministerium für Wirtschaftbundeswirtschaftsministerium.de →Leitfaden zur CO2-Kostenaufteilung
Deutscher Mieterbundmieterbund.de →Musterschreiben zur CO2-Kostenerstattung
Finanztipfinanztip.de →CO2-Kosten-Rechner für Mieter und Vermieter