Dein Vater stirbt, deine Mutter lebt noch. Wer bekommt nun was? Die Antwort hängt von mehr Faktoren ab, als die meisten Menschen vermuten. Der Güterstand der Ehe, ein Testament oder Erbvertrag, die Anzahl der Kinder: All das beeinflusst, wie der Nachlass aufgeteilt wird. Dieser Artikel erklärt dir das deutsche Erbrecht in dieser häufigen Konstellation, ohne Juristendeutsch und ohne Umwege.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer steht wo?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wer erbt, wenn kein Testament vorliegt. Das nennt sich gesetzliche Erbfolge. Sie ordnet die möglichen Erben in Ordnungen, wobei eine höhere Ordnung die niedrigere verdrängt.

Kinder des Verstorbenen gehören zur ersten Ordnung. Sie erben gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Deine Mutter erbt also nicht allein, und du als Kind wirst auch nicht einfach übergangen. Beide Seiten werden gleichzeitig bedacht.

Die genaue Verteilung, also die Erbquote, richtet sich nach dem Güterstand, in dem deine Eltern verheiratet waren. Es gibt drei Varianten: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Welcher Güterstand gilt, ist im Ehevertrag geregelt. Wenn es keinen Ehevertrag gibt, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft.

Güterstand entscheidet: Die drei Modelle im Vergleich

Der Güterstand ist der Kern der ganzen Berechnung. Er bestimmt, wie viel deine Mutter erbt und wie viel an die Kinder geht.

Güterstand Erbanteil Mutter Erbanteil Kinder (gesamt)
Zugewinngemeinschaft 1/2 + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich 1/4 (gleichmäßig aufgeteilt)
Gütertrennung (1 Kind) 1/2 1/2
Gütertrennung (2 Kinder) 1/3 2/3
Gütertrennung (3+ Kinder) 1/4 3/4
Gütergemeinschaft 3/4 1/4 (gleichmäßig aufgeteilt)

Konkret: Bei der Zugewinngemeinschaft erhält deine Mutter pauschal die Hälfte des Nachlasses plus einen weiteren Viertelanteil als Ausgleich für den Zugewinn während der Ehe. Das macht in der Praxis 3/4 des Erbes für die Mutter und 1/4 für die Kinder insgesamt, sofern Kinder vorhanden sind.

Bei der Gütertrennung erbt die Mutter gleichberechtigt mit den Kindern. Je mehr Kinder es gibt, desto kleiner wird ihr Anteil. Bei einem Kind teilen beide je zur Hälfte, bei zwei Kindern bekommt die Mutter ein Drittel und so weiter.

Die Gütergemeinschaft ist selten, dreht aber die Verhältnisse um: Drei Viertel gehen an die Mutter, ein Viertel bleibt für die Kinder.

Rund 80 Prozent aller Ehen in Deutschland werden ohne Ehevertrag geschlossen und fallen damit automatisch unter die Zugewinngemeinschaft
Rund 80 Prozent aller Ehen in Deutschland werden ohne Ehevertrag geschlossen und fallen damit automatisch unter die Zugewinngemeinschaft

Testament und Erbvertrag: Wenn die Eltern selbst vorgesorgt haben

Die gesetzliche Erbfolge gilt nur dann, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt. Haben deine Eltern beides, geht das Testament vor.

Ein verbreitetes Modell unter Ehepaaren ist das Berliner Testament. Dabei setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn auch der zweite Elternteil stirbt. Das klingt nach einer klaren Lösung, hat aber einen Haken: Die Kinder werden beim Tod des ersten Elternteils vollständig übergangen. Das ist zulässig, aber die Kinder haben dann Anspruch auf den Pflichtteil, also auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld.

Ein Erbvertrag funktioniert ähnlich, ist aber bindender als ein Testament. Beide Ehepartner müssen zustimmen, damit etwas geändert wird. Er wird notariell beurkundet und kann bestimmte Vereinbarungen für den Todesfall festschreiben, an die beide Seiten gebunden sind.

Wichtig: Ein handschriftliches Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein nur am Computer getipptes Dokument ohne eigenhändige Unterschrift ist ungültig.

Nichteheliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder

Nicht alle Familien sind gleich strukturiert. Das Erbrecht hat dafür klare Regeln.

Nichteheliche Kinder stehen ehelichen Kindern vollständig gleich. Wurde die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt, erben sie denselben Anteil wie ein eheliches Kind. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob deine Eltern verheiratet waren oder nicht.

Stiefkinder dagegen haben keinen gesetzlichen Erbanspruch gegenüber dem Stiefelternteil. Sie erben nur dann, wenn sie im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich als Erben eingesetzt wurden. Das gilt auch dann, wenn das Stiefkind viele Jahre im Haushalt gelebt hat.

Adoptivkinder sind rechtlich vollständig gleichgestellt. Sie erben wie leibliche Kinder, und ihre Verbindung zu den leiblichen Eltern erlischt im Regelfall durch die Adoption.

Der Pflichtteil: Was Kinder mindestens bekommen

Wenn dein Vater ein Testament hinterlassen hat, das dich als Kind vollständig ausschließt, bist du trotzdem nicht leer ausgegangen. Das Gesetz sichert dir einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dir ohne Testament zugestanden hätte.

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass. Du kannst also nicht verlangen, das Auto oder das Haus zu bekommen. Du kannst aber Auszahlung in Geld fordern, und das gegenüber dem Erben, also zum Beispiel gegenüber deiner Mutter.

Eine vollständige Enterbung, die auch den Pflichtteil ausschließt, ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Dafür muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der im Testament angegeben werden muss, zum Beispiel eine Straftat des Kindes gegen den Erblasser.

Was jetzt konkret zu tun ist

Wenn ein Elternteil stirbt, gibt es einige praktische Schritte, die zeitnah erledigt werden sollten:

Zunächst: Gibt es ein Testament? Wenn ja, muss es beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Das Gericht eröffnet es und benachrichtigt alle Beteiligten. Du kannst das Testament nicht einfach selbst unter den Betroffenen aufteilen.

Dann: Welcher Güterstand lag vor? Das lässt sich meist über einen Ehevertrag beim Notar klären oder, wenn keiner existiert, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft.

Falls es Streit über die Erbquoten oder den Nachlass gibt, ist ein spezialisierter Erbrechtsanwalt die beste Anlaufstelle. Vor allem wenn der Nachlass Immobilien, Schulden oder komplizierte Vermögenswerte enthält, lohnt sich professionelle Beratung.

Für die Verwaltung des Nachlasses kannst du beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Der ist nötig, um zum Beispiel Konten des Verstorbenen aufzulösen oder Grundbucheinträge zu ändern.

Zusammenfassung

Wenn der Vater stirbt und die Mutter noch lebt, erbt die Mutter immer mit, aber fast nie allein. Der entscheidende Faktor ist der Güterstand: Bei der Zugewinngemeinschaft, die der Regelfall ist, bekommt die Mutter in der Praxis drei Viertel. Bei der Gütertrennung teilt sie gleichberechtigt mit den Kindern. Ein Testament kann die Verteilung komplett verändern, aber der Pflichtteil der Kinder bleibt in aller Regel bestehen. Wer Klarheit will, prüft zunächst, ob ein Testament existiert, und klärt dann den Güterstand.

Weiterführende Links

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