Ein Gedanke hält sich hartnäckig: Wenn das eigene Kind beim Nachbarn die teure Vase umwirft, zahlt die eigene Haftpflicht. Das stimmt oft nicht. Kinder unter sieben Jahren gelten nach § 828 BGB als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre. Sie haften für ihre Schäden gesetzlich nicht. Und die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Tun sie das nicht, bekommt der geschädigte Nachbar im Zweifel keinen Cent. Genau hier setzt eine optionale Klausel an: Nur wenn der Vertrag "deliktunfähige Kinder" einschließt, springt die Versicherung trotzdem ein. Ohne diese Klausel zahlt die Privathaftpflicht in diesem Fall gar nichts.

Der zweite weitverbreitete Irrtum betrifft die Schuldfrage. Viele glauben, bei grober Fahrlässigkeit verweigere die Versicherung die Zahlung. Das Gegenteil ist der Fall. Die Privathaftpflicht leistet bei einfacher wie bei grober Fahrlässigkeit. Nur vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen. Was die Police sonst noch deckt und wo ihre Grenzen liegen, klären wir hier Punkt für Punkt.

Was die Privathaftpflicht überhaupt abdeckt

Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn du als Privatperson einem Dritten einen Schaden zufügst und dafür gesetzlich haftest. Sie deckt drei Arten von Schäden ab. Personenschäden umfassen Heilbehandlung, Verdienstausfall oder im Extremfall lebenslange Rentenzahlungen. Sachschäden reichen vom Rotweinfleck auf dem fremden Sofa bis zum abgebrannten Gebäude. Vermögensschäden sind reine Geldverluste, die aus einem solchen Schaden folgen.

Wichtig ist die Doppelfunktion der Police. Sie zahlt berechtigte Forderungen, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht. Diesen passiven Rechtsschutz übernimmt der Versicherer auf eigene Kosten. Was klassisch versichert ist und was außen vor bleibt, zeigt die folgende Übersicht.

Versichert Nicht versichert
Schäden an fremden Personen, Sachen, Vermögen Schäden an eigenem Eigentum
Einfache und grobe Fahrlässigkeit Vorsätzlich verursachte Schäden
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutz) Schäden mit Auto, Motorrad, Roller (Kfz-Haftpflicht)
Schäden durch Familienmitglieder im Haushalt Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit

Privathaftpflicht vergleichen

Ob eine Police die teuren Klauseln wie Mietsachschäden oder deliktunfähige Kinder überhaupt enthält, steht im Kleingedruckten. Ein kurzer Vergleich zeigt dir, welche Tarife diesen Schutz schon ab wenigen Euro im Monat mitliefern.

Anzeige

Warum 10 Millionen Euro das Minimum sind

Die Höhe der Deckungssumme entscheidet, bis zu welchem Betrag der Versicherer zahlt. Wer hier spart, riskiert im Ernstfall den finanziellen Ruin. Ein einziger fahrlässig ausgelöster Hausbrand oder ein Verkehrsunfall mit dauerhaft verletzter Person kann Forderungen in Millionenhöhe auslösen. Reicht die Deckungssumme nicht aus, haftest du für den Rest mit deinem gesamten Vermögen, lebenslang.

Die Verbraucherzentrale nennt eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein absolutes Muss. Noch besser sind 50 oder 100 Millionen Euro, die oft nur wenige Euro im Jahr mehr kosten. An der Deckungssumme zu sparen lohnt sich also nicht. Der Preisunterschied ist gering, das abgesicherte Risiko dagegen enorm.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt für die Privathaftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt für die Privathaftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Der teure Kinder-Irrtum

Zurück zum Anfang, denn dieser Punkt kostet Familien im Ernstfall am meisten. Beschädigt ein Kind unter sieben Jahren fremdes Eigentum, haftet es nicht. Im Straßenverkehr gilt diese Schongrenze sogar bis zum zehnten Geburtstag. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass kleine Kinder die Folgen ihres Handelns noch nicht überblicken.

Für den Geschädigten ist das bitter. Solange die Eltern ihre Aufsichtspflicht nach § 832 BGB nicht verletzt haben, bekommt er keinen Ersatz. Wer kurz in der Küche stand, während das Kind im Wohnzimmer den Fernseher des Besuchers umstieß, hat seine Aufsicht in der Regel nicht verletzt. Standardtarife zahlen dann nicht, weil keine Haftung besteht. Nur mit der Zusatzklausel für deliktunfähige Kinder übernimmt die Versicherung den Schaden trotzdem, freiwillig und ohne juristischen Streit über die Aufsichtspflicht. Eltern kleiner Kinder sollten genau auf diese Klausel achten. Wie weit die elterliche Aufsichtspflicht reicht, hängt stark vom Alter ab und ist im Ratgeber zur Aufsichtspflicht in den Ferien genauer erklärt.

Grobe Fahrlässigkeit ja, Vorsatz nein

Bei der Schuldfrage zieht die Privathaftpflicht eine klare Linie, und sie verläuft anders, als viele denken. Versichert sind nicht nur kleine Missgeschicke, sondern auch grobe Fahrlässigkeit. Du lässt die Kerze unbeaufsichtigt brennen, vergisst den laufenden Wasserhahn oder überquerst bei Rot die Straße und verursachst einen Unfall: All das ist grob fahrlässig und trotzdem versichert.

Die Grenze liegt erst beim Vorsatz. Wer absichtlich etwas zerstört oder einen Schaden billigend in Kauf nimmt, verliert den Schutz. Eine bewährte Faustregel hilft bei der Abgrenzung. Dachte der Verursacher "wird schon gutgehen", ist es Fahrlässigkeit und damit versichert. Dachte er "wenn schon, ist mir egal", war es bedingter Vorsatz und damit nicht gedeckt. Dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, macht die Privathaftpflicht so wertvoll, denn die meisten teuren Schäden im Alltag passieren genau aus Unachtsamkeit.

Diese Zusatzbausteine machen einen guten Tarif aus

Nicht jede Police ist gleich. Der Grundschutz deckt die Basis, doch teuer wird es oft an den Stellen, die nur bessere Tarife absichern. Mehrere Bausteine entscheiden über die Qualität eines Vertrags. Mietsachschäden greifen, wenn du in der Mietwohnung das Parkett verkratzt oder das Waschbecken zerbrichst. Die Forderungsausfalldeckung hilft umgekehrt, wenn dich jemand schädigt, aber selbst keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann. Schlüsselverlust kann teuer werden, wenn eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss. Gefälligkeitsschäden entstehen beim unbezahlten Helfen, etwa beim Umzug eines Freundes, und sind ohne Klausel oft ausgeschlossen.

Baustein Warum er wichtig ist
Deliktunfähige Kinder Zahlt Schäden kleiner Kinder, obwohl keine gesetzliche Haftung besteht
Mietsachschäden Deckt Schäden an der Mietwohnung, sinnvoll bis mindestens 500.000 Euro
Forderungsausfalldeckung Sichert dich ab, wenn ein Schädiger ohne Haftpflicht nicht zahlen kann
Schlüsselverlust Übernimmt den Austausch teurer Schließanlagen
Gefälligkeitsschäden Zahlt bei Schäden beim unbezahlten Helfen, etwa beim Umzug
Vier Zusatzbausteine wie Mietsachschäden bis mindestens 500.000 Euro und die Forderungsausfalldeckung entscheiden über die Qualität eines Haftpflichttarifs.
Vier Zusatzbausteine wie Mietsachschäden bis mindestens 500.000 Euro und die Forderungsausfalldeckung entscheiden über die Qualität eines Haftpflichttarifs.

Was die Privathaftpflicht nicht zahlt

Genauso wichtig wie der Schutz sind die festen Grenzen. Schäden an deinem eigenen Eigentum übernimmt die Police nie, denn versichert ist nur, was du anderen zufügst. Alles rund um Autos, Motorräder und Roller fällt unter die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht und ist hier ausgeschlossen. Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit gehören in eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht.

Auch bei geliehenen oder gemieteten Sachen ist Vorsicht geboten. Nicht jeder Tarif zahlt für den geborgten Beamer des Kollegen, und normaler Verschleiß ist ohnehin nie gedeckt. Wer einen Hund hält oder ein Grundstück besitzt, braucht teils eigene Policen wie die Tierhalter- oder Bauherrenhaftpflicht. Welche Versicherungen für die meisten Menschen wirklich nötig sind und welche man sich sparen kann, ordnet der Überblick zu den wirklich wichtigen Versicherungen ein.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

Die Privathaftpflicht ist mit Jahresbeiträgen ab rund 40 Euro günstig und schützt vor existenzbedrohenden Risiken. Trotzdem verzichtet laut GDV jeder sechste Haushalt darauf: Die Versicherungsdichte liegt bei 82,8 Prozent, bei Single-Haushalten sogar nur bei 73,3 Prozent. Gerade Alleinlebende unterschätzen das Risiko, dabei trifft ein teurer Schaden sie genauso.

Beim Tarif zählt nicht der niedrigste Preis, sondern die Leistung. Achte auf eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro und prüfe, ob die teuren Klauseln enthalten sind: deliktunfähige Kinder bei Familien, Mietsachschäden bei Mietern, dazu Forderungsausfall, Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden. Eine günstige Police, die im entscheidenden Moment nicht zahlt, ist am Ende teurer als ein paar Euro mehr im Jahr. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte einmal ins Kleingedruckte schauen, ob diese Bausteine wirklich drin sind.

Weiterführende Links

VerbraucherzentralePrivate Haftpflichtversicherung, ein absolutes Muss für alleverbraucherzentrale.de
GDVSo sind Deutsche versichertgdv.de
FinanztipPrivate Haftpflichtversicherungen im Vergleichfinanztip.de