Eine Zahnkrone kostet in Deutschland je nach Material zwischen rund 300 und mehr als 1.200 Euro pro Zahn. Wie viel du davon selbst zahlst, hängt weniger vom Preis ab als von einer Regel, die viele Patienten erst auf der Rechnung verstehen: Die Krankenkasse übernimmt nicht 60 Prozent deiner Krone, sondern 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Das ist die einfachste Standardlösung, die dein Befund medizinisch erfordert. Entscheidest du dich für Vollkeramik für 1.100 Euro, überweist die Kasse trotzdem nur den Festzuschuss von 239,03 Euro (Stand 2026), der Rest ist dein Eigenanteil. Dieser Überblick zeigt, was die einzelnen Kronenarten kosten, wie das Zuschusssystem funktioniert und an welchen Stellschrauben du drehen kannst.

Kronenarten und Kosten: die Spannen im Überblick

Drei Faktoren bestimmen den Preis einer Krone: das Material, das zahnärztliche Honorar und die Laborkosten. Dazu kommt die Position im Mund. An den Backenzähnen zählt vor allem Stabilität, im sichtbaren Bereich die Optik. Welcher deiner 28 bis 32 Zähne betroffen ist, beeinflusst deshalb auch die Materialwahl und am Ende die Rechnung.

Material Gesamtkosten Festzuschuss (60 %)* Typischer Eigenanteil Geeignet für
Vollgusskrone (NEM-Metall) 300-500 € 239,03 € 60-260 € Seitenzahn, Regelversorgung
Verblendete Metallkrone (VMK) 400-700 € 239,03-319,69 € 80-400 € Front- und Seitenzahn, Regelversorgung im sichtbaren Bereich
Vollkeramik / Zirkon 700-1.200 €+ 239,03-319,69 € 400-960 € Frontzahn, zunehmend auch Seitenzahn
Gold (hochgoldhaltige Legierung) 700-1.200 € 239,03 € 460-960 € Seitenzahn, sehr langlebig

*Festzuschuss ohne Bonusheft. Im Verblendbereich (Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44) kommt zum Kronenzuschuss ein Verblendzuschlag von 80,66 Euro hinzu. Stand: 2026.

Auffällig ist die Goldkrone: Sie galt lange als solide Mittelklasse, ist aber durch den Goldpreis von inzwischen über 90 Euro je Gramm oft teurer als Vollkeramik. Funktional bleibt sie eine der haltbarsten Lösungen für stark belastete Backenzähne, preislich hat sie ihren Vorteil verloren.

Krankenzusatzversicherung vergleichen

Wenn der Heil- und Kostenplan einen hohen Eigenanteil zeigt: Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt davon je nach Tarif einen großen Teil. Wichtig ist der Zeitpunkt: abschließen, bevor die Behandlung ansteht, rückwirkend zahlt kein Tarif.

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Festzuschuss: Die Kasse bezuschusst die Standardlösung, nicht deine Wunschkrone

Das Zuschusssystem der gesetzlichen Kassen ist befundbezogen. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt für rund 50 Befunde fest, welche Behandlung als Regelversorgung gilt und was sie durchschnittlich kostet. Für den Standardbefund „erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone" beträgt die Regelversorgung ab Januar 2026 genau 398,39 Euro. Davon zahlt die Kasse 60 Prozent: 239,03 Euro. Die Beträge werden jährlich angepasst, für 2026 sind sie unter anderem wegen gestiegener Laborpreise (plus 4,78 Prozent gegenüber 2025) erneut angehoben worden.

Entscheidend ist: Dieser Festzuschuss bleibt gleich, egal welche Krone du wählst. Die Vollgusskrone für 400 Euro und die Zirkonkrone für 1.100 Euro werden mit demselben Betrag bezuschusst. Im ersten Fall zahlst du rund 160 Euro selbst, im zweiten knapp 860 Euro. Hintergrund ist das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung: Bezahlt wird, was ausreichend und zweckmäßig ist, nicht was maximal möglich wäre. Warum die Kassen trotzdem finanziell unter Druck stehen, liest du im Artikel über steigende Krankenkassenbeiträge.

Bonusheft: 70 oder 75 Prozent statt 60

Mit regelmäßiger Vorsorge steigt dein Zuschuss. Wer fünf Jahre in Folge einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung geht, bekommt 70 Prozent der Regelversorgung. Nach zehn lückenlosen Jahren sind es 75 Prozent. Bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 zählt das Jahr nur, wenn sie zweimal beim Zahnarzt waren. Seit 2022 kannst du das Bonusheft auch elektronisch in der Patientenakte führen, das Papierheft bleibt gültig.

So wirkt sich der Bonus bei ein und derselben Zirkonkrone am Backenzahn (Gesamtkosten 1.000 Euro, Befund 1.1) aus:

Bonusstufe Zuschuss Festzuschuss 2026 Dein Eigenanteil
Ohne Bonusheft 60 % 239,03 € 760,97 €
5 Jahre lückenlos 70 % 278,87 € 721,13 €
10 Jahre lückenlos 75 % 298,79 € 701,21 €
Härtefall 100 % 398,39 € 601,61 €

Die Differenz wirkt auf den ersten Blick überschaubar: 59,76 Euro zwischen 60 und 75 Prozent bei einer einzelnen Krone. Sie skaliert aber mit dem Umfang der Behandlung. Bei einer dreigliedrigen Brücke liegen zwischen den Stufen bereits rund 138 Euro, bei umfangreichem Zahnersatz mehrere hundert Euro. Eine einzige vergessene Kontrolle wirft dich auf 60 Prozent zurück, der Vorsorgetermin selbst kostet dagegen nichts.

Mit zehn Jahren lückenlosem Bonusheft steigt der Festzuschuss für eine Krone 2026 von 239,03 auf 298,79 Euro
Mit zehn Jahren lückenlosem Bonusheft steigt der Festzuschuss für eine Krone 2026 von 239,03 auf 298,79 Euro

Härtefallregelung: Wann die Kasse die Regelversorgung komplett zahlt

Liegt dein Einkommen unter einer festgelegten Grenze, verdoppelt die Kasse den Festzuschuss auf 100 Prozent der Regelversorgung. Die Standardkrone ist dann praktisch kostenlos, du zahlst nur drauf, wenn du eine teurere Variante wählst. Laut Verbraucherzentrale liegt die Grenze 2026 bei 1.582 Euro monatlichen Bruttoeinnahmen für Alleinstehende. Mit einem Angehörigen im Haushalt steigt sie auf 2.175,25 Euro, jeder weitere Angehörige erhöht sie um 395,50 Euro. Wer Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht, gilt automatisch als Härtefall.

Auch knapp über der Grenze lohnt der Antrag: Die gleitende Härtefallregelung gewährt einen individuell berechneten, erhöhten Zuschuss, der vom Einkommen und den Behandlungskosten abhängt. Beantragt wird beides bei deiner Krankenkasse, zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

Gleiche Krone, anderer Preis: Honorar, Labor, Ausland

Vor jeder Krone erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan (HKP). Den reichst du bei deiner Kasse ein, sie genehmigt ihn und setzt den Festzuschuss verbindlich fest. Erst danach sollte die Behandlung beginnen, die Genehmigung ist in der Regel sechs Monate gültig. Der HKP ist zugleich dein wichtigstes Vergleichsinstrument, denn dieselbe Krone kann je nach Praxis hunderte Euro auseinanderliegen.

Der größte Hebel ist das Honorar. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, rechnet der Zahnarzt nach der privaten Gebührenordnung GOZ ab, so wie bei Privatversicherten. Üblich ist der 2,3-fache Gebührensatz, mit schriftlicher Begründung darf die Praxis bis zum 3,5-fachen gehen. Dazu kommen Laborkosten, die je nach Region und Labor deutlich schwanken. Ein zweiter HKP aus einer anderen Praxis ist deshalb völlig legitim und drückt den Preis erfahrungsgemäß um bis zu 30 Prozent.

Auch Zahnersatz aus dem Ausland ist erlaubt. In Ungarn oder Polen kosten Kronen oft deutlich weniger, und der Festzuschuss gilt bei vorab genehmigtem HKP auch dort. Die Stiftung Warentest beziffert die Ersparnis bei einer einzelnen Krone auf etwa 200 bis 400 Euro. Davon gehen allerdings Anreise, Unterkunft und mögliche Nachbesserungstermine ab, bei einer einzigen Krone bleibt selten etwas übrig. Interessant wird die Rechnung erst bei umfangreichen Versorgungen.

Zahnärzte rechnen private Leistungen meist mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz ab, mit Begründung bis zum 3,5-fachen
Zahnärzte rechnen private Leistungen meist mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz ab, mit Begründung bis zum 3,5-fachen

So drückst du deinen Eigenanteil

Beim Eigenanteil entscheidet sich das meiste vor der Behandlung, nicht im Behandlungsstuhl. Diese Schritte bringen messbar etwas:

  • Bonusheft ab sofort lückenlos führen: Der jährliche Kontrolltermin ist kostenlos und hebt deinen Zuschuss dauerhaft auf bis zu 75 Prozent.
  • HKP vor der Unterschrift prüfen: GOZ-Faktor, Material und Laborkosten stehen drin. Bei einem Faktor über 2,3 darfst du nach der schriftlichen Begründung fragen.
  • Vergleichsangebot einholen: Ein zweiter HKP ist üblich und verärgert keine seriöse Praxis. Unikliniken und Zahnkliniken arbeiten oft günstiger.
  • Härtefall checken: Unter 1.582 Euro Bruttoeinkommen im Monat (2026) zahlt die Kasse die Regelversorgung komplett, knapp darüber greift die gleitende Regelung.
  • Regelversorgung wählen, wenn das Budget knapp ist: Eine verblendete Metallkrone ist medizinisch vollwertig und im sichtbaren Bereich zahnfarben.
  • Rechnung mit dem genehmigten HKP abgleichen: Abweichungen muss die Praxis erklären können.

Planst du größere Behandlungen erst in einigen Jahren, kannst du den Eigenanteil zusätzlich über eine Zahnzusatzversicherung abfedern, sofern der Befund noch nicht im HKP steht.

Weiterführende Links

KZBVFestzuschüsse zum Zahnersatzkzbv.de
KZBVFestzuschussbeträge ab 01.01.2026kzbv.de
VerbraucherzentraleHärtefallregelung beim Zahnersatzverbraucherzentrale.de