Niemand muss einen Erbschein beantragen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, sich nach dem Tod eines Angehörigen vom Nachlassgericht ein Papier ausstellen zu lassen, das die Erbfolge bezeugt. Trotzdem brauchen viele Erben am Ende doch einen, weil Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt sonst keinen Zugriff auf das Erbe gewähren. Andere kommen komplett ohne aus, weil ein notarielles Testament vorliegt oder weil zu Lebzeiten eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde. Hier liest du, wann ein Erbschein wirklich nötig ist, wann du dir die Kosten sparen kannst und wie du den Antrag beim Amtsgericht ohne Anwalt durchbringst.

Was ein Erbschein überhaupt ist

Der Erbschein ist ein offizielles Zeugnis des Nachlassgerichts. Er bezeugt, wer Erbe geworden ist und in welcher Höhe. Mit diesem Dokument kannst du dich gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern als Erbe ausweisen und über den Nachlass verfügen. Geregelt ist er in den §§ 2353 bis 2370 BGB.

Es gibt mehrere Varianten. Der Alleinerbschein wird ausgestellt, wenn du als einziger Erbe bestimmt bist. Der gemeinschaftliche Erbschein nennt alle Erben einer Erbengemeinschaft mit ihren jeweiligen Quoten. Der Teilerbschein bestätigt nur deinen eigenen Anteil und wird relevant, wenn ihr euch in einer Erbengemeinschaft mit unklarer Erbfolge zwischen Ehepartner und Kindern uneinig seid und du trotzdem handlungsfähig sein willst.

Ausgestellt wird der Erbschein vom Nachlassgericht, das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. In Baden-Württemberg waren bis 2018 die Notare zuständig, mittlerweile gilt aber bundesweit die Zuständigkeit der Amtsgerichte.

Wann du einen Erbschein definitiv brauchst

Sobald jemand auf einer offiziellen Urkunde nachlesen will, dass du Erbe bist, kommst du um den Erbschein in vielen Fällen nicht herum. Drei Situationen sind in der Praxis besonders häufig.

Grundbuchänderung ohne notarielles Testament: Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss das Grundbuch berichtigt werden. Liegt nur ein handschriftliches Testament oder gar keine letztwillige Verfügung vor, verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein als Nachweis. Das gilt auch für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Tipp: Stellst du den Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Eintragung selbst gebührenfrei nach § 60 Absatz 4 GNotKG.

Banken und Sparkassen ohne Vollmacht: Bestand zu Lebzeiten keine Bankvollmacht über den Tod hinaus, brauchst du in der Regel einen Erbschein, um auf Konten und Depots zuzugreifen. Das gilt vor allem dann, wenn die Erbfolge unklar ist oder größere Beträge im Spiel sind. Bei Sparbüchern, Wertpapieren und Bausparverträgen verlangen Institute fast immer einen Erbschein oder zumindest ein notarielles Testament.

Versicherungen und private Rentenverträge: Auch private Lebens- und Rentenversicherungen wollen oft einen Erbschein sehen, wenn keine bezugsberechtigte Person eingetragen ist. Bei betrieblichen Versorgungswerken und Pensionskassen wird der Nachweis ebenfalls regelmäßig verlangt.

Wertpapierdepots und Genossenschaftsanteile: Banken behandeln Depots strenger als reine Girokonten. Ohne notariellen Erbnachweis oder Erbschein gibt es kaum Zugriff auf Aktien oder Fonds.

Gesellschaftsanteile und Unternehmensbeteiligungen: Erbst du Anteile an einer GmbH, einer Personengesellschaft oder einem Familienunternehmen, brauchst du fast immer einen Erbschein für das Handelsregister.

Wann du dir den Erbschein sparen kannst

In vielen Erbfällen ist der Erbschein überflüssig, oft sogar unnötig teuer. Das hat 2013 der Bundesgerichtshof in einem oft zitierten Urteil festgestellt (Aktenzeichen XI ZR 401/12). Die Kernaussage: Banken dürfen keinen Erbschein verlangen, wenn die Erbfolge auch durch andere Dokumente klar belegt werden kann.

Notarielles Testament oder Erbvertrag: Hat der Verstorbene ein notariell beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, reicht das in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Das gilt für Banken, Versicherungen und sogar für die Grundbuchberichtigung. Ein notarielles Testament kostet einmalig zwischen 80 und mehreren tausend Euro, spart später aber oft den Erbschein und damit deutlich höhere Folgekosten.

Bankvollmacht über den Tod hinaus: Hat dir der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bankvollmacht erteilt, die ausdrücklich auch nach dem Tod gilt (sogenannte transmortale oder postmortale Vollmacht), kannst du normalerweise direkt auf das Konto zugreifen. Du verlierst diese Möglichkeit allerdings, wenn andere Erben die Vollmacht widerrufen.

Klare gesetzliche Erbfolge bei kleinen Vermögen: Bei einfachen Verhältnissen mit eindeutiger gesetzlicher Erbfolge und überschaubarem Konto winken viele Banken auch eine beglaubigte Sterbeurkunde plus Familienstammbuch durch, vor allem bei Beträgen unter 5.000 Euro. Eine pauschale Grenze gibt es aber nicht. Jede Bank legt ihre Schwelle selbst fest.

Reine Bargeldbestände, Hausrat und Auto: Für die Übernahme persönlicher Gegenstände, des Hausrats oder eines auf den Verstorbenen zugelassenen Autos brauchst du keinen Erbschein. Bei der Kfz-Ummeldung reicht in der Regel die Sterbeurkunde plus ein einfacher Nachweis der Erbenstellung.

Lebensversicherung mit Bezugsberechtigung: Hat der Verstorbene in der Police eine bezugsberechtigte Person namentlich genannt, zahlt die Versicherung an diese Person aus, ganz ohne Erbschein. Welche Policen überhaupt einen Bezugsberechtigten erlauben und wann sich der Abschluss lohnt, klärt unser Überblick zu den Versicherungen, die wirklich notwendig sind.

Rund 1,02 Millionen Sterbefälle in Deutschland 2024 münden statistisch in etwa 400.000 Erbscheinanträge pro Jahr
Rund 1,02 Millionen Sterbefälle in Deutschland 2024 münden statistisch in etwa 400.000 Erbscheinanträge pro Jahr

Was ein Erbschein kostet

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses zum Todestag, abzüglich der Schulden des Verstorbenen. Maßgeblich ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es fallen immer zwei Gebühren an: einmal für den Antrag selbst und einmal für die eidesstattliche Versicherung. Die Kosten verdoppeln sich also gegenüber der Tabelle in Anlage 2 GNotKG.

Nachlasswert Kosten Erbschein gesamt Faustregel
10.000 Euro rund 150 Euro 1,5 Prozent
25.000 Euro rund 230 Euro 0,9 Prozent
50.000 Euro rund 330 Euro 0,7 Prozent
100.000 Euro rund 546 Euro 0,5 Prozent
250.000 Euro rund 1.070 Euro 0,4 Prozent
500.000 Euro rund 1.870 Euro 0,4 Prozent
1.000.000 Euro rund 3.470 Euro 0,3 Prozent

Die Werte sind Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer. Eine grobe Faustformel zur Vorabschätzung: Nachlasswert geteilt durch zwei, davon ein Prozent, ergibt eine einzelne Gebühr. Diese verdoppelt sich, wenn auch die eidesstattliche Versicherung dazukommt. Bei Beratung durch einen Anwalt oder Notar fallen zusätzlich Honorare an, die schnell mehrere hundert Euro betragen können.

Wichtig: Schulden mindern den Nachlasswert. Ein Haus mit 400.000 Euro Wert und 350.000 Euro Restschuld zählt für die Erbscheingebühr nur mit 50.000 Euro. Sammle daher alle Belege zu Verbindlichkeiten zusammen, bevor du den Antrag stellst.

So beantragst du den Erbschein ohne Anwalt

Den Erbschein kannst du selbst beantragen, ein Anwalt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis spricht aber einiges dafür, den Antrag zumindest mit dem Nachlassgericht persönlich zur Niederschrift zu erklären, weil der Rechtspfleger dabei hilft.

Schritt 1: Zuständiges Nachlassgericht finden. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Wohnte er zuletzt in Hamburg, ist das dortige Amtsgericht zuständig, auch wenn du selbst in München lebst.

Schritt 2: Unterlagen sammeln. Du brauchst die Sterbeurkunde im Original, deinen Personalausweis, alle vorhandenen Testamente oder Erbverträge, eine Auflistung des Nachlasses (Vermögen und Schulden) und Urkunden, die deine Verwandtschaft belegen. Bei gesetzlicher Erbfolge sind das Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Eltern, eventuell Sterbeurkunden vorverstorbener Verwandter.

Schritt 3: Antrag stellen. Entweder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift oder persönlich beim Nachlassgericht zur Niederschrift. Die zweite Variante ist meist günstiger und erspart dir den Notar.

Schritt 4: Eidesstattliche Versicherung. Du musst an Eides statt versichern, dass deine Angaben richtig und vollständig sind. Diese Erklärung gibst du beim Nachlassgericht oder einem Notar ab. Falsche Angaben sind strafbar nach § 156 StGB. Das Nachlassgericht kann nach § 352 Absatz 3 FamFG in eindeutigen Fällen darauf verzichten.

Schritt 5: Bearbeitungszeit abwarten. Erfahrungswerte liegen bei vier bis acht Wochen, in komplizierten Fällen mit Auslandsbezug oder unklaren Verwandtschaftsverhältnissen auch deutlich länger. Bezahlt wird die Gebühr meist nach Erhalt des Erbscheins per Rechnung.

Schritt 6: Erbschein abholen oder zusenden lassen. Den Erbschein kannst du persönlich abholen oder per Post zugesandt bekommen. Banken akzeptieren in der Regel nur das Original oder eine beglaubigte Kopie.

Sonderfall Ausland: Das Europäische Nachlasszeugnis

Hat der Verstorbene Vermögen in mehreren EU-Staaten, oder lebst du selbst im Ausland und sollst einen Nachlass in Deutschland antreten, kommt das Europäische Nachlasszeugnis ins Spiel. Eingeführt wurde es durch die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012, die seit dem 17. August 2015 für alle EU-Staaten außer Dänemark und Irland gilt.

Das Europäische Nachlasszeugnis ersetzt nicht den deutschen Erbschein, sondern ergänzt ihn als grenzüberschreitenden Nachweis. Du kannst es zusätzlich beantragen, beim selben Nachlassgericht. Es wird in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und vereinfacht den Zugriff auf ausländisches Vermögen erheblich.

Maßgeblich für das anwendbare Erbrecht ist nach der Verordnung der gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt. Wer als Deutscher nach Mallorca auswandert und dort stirbt, dessen Nachlass wird grundsätzlich nach spanischem Recht abgewickelt, sofern keine Rechtswahl getroffen wurde. Die Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts kannst du im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich treffen.

Die Geltungsdauer des Europäischen Nachlasszeugnisses ist begrenzt. Eine beglaubigte Abschrift ist sechs Monate gültig. Danach musst du gegebenenfalls eine neue beantragen. Die Kosten entsprechen weitgehend denen des deutschen Erbscheins.

Erbe ausschlagen: Die 6-Wochen-Frist

Bevor du dich um einen Erbschein kümmerst, prüfe sorgfältig, ob die Erbschaft überhaupt für dich von Vorteil ist. Erben übernehmen nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, kannst du ihn ausschlagen. Dafür gilt nach § 1944 BGB eine strikte Frist von sechs Wochen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem du Kenntnis vom Erbfall und vom Grund deiner Berufung als Erbe hast. Hat dich das Nachlassgericht über ein Testament zu deinen Gunsten informiert, läuft die Frist ab Zustellung dieser Mitteilung. Bei einem Auslandsaufenthalt des Verstorbenen oder von dir verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf sechs Monate.

Die Ausschlagung musst du persönlich beim Nachlassgericht zur Niederschrift erklären oder durch eine notariell beglaubigte Urkunde. Eine schriftliche Erklärung per E-Mail oder per einfacher Briefpost reicht nicht. Versäumst du die Frist, giltst du als Erbe und haftest auch für Schulden, im schlimmsten Fall mit deinem eigenen Vermögen.

Erben übernehmen mit dem Erbe auch alle Schulden des Verstorbenen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen ausschlagen
Erben übernehmen mit dem Erbe auch alle Schulden des Verstorbenen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen ausschlagen

Wer einen Erbschein beantragt, gibt damit konkludent zu erkennen, das Erbe annehmen zu wollen. Eine spätere Ausschlagung wird dadurch praktisch unmöglich. Reihenfolge daher zwingend: Erst Bestandsaufnahme machen, Schulden prüfen, dann erst über den Erbschein nachdenken.

Praktische Tipps zum Erbscheinverfahren

Ein paar Erfahrungen aus der Praxis sparen dir Zeit, Nerven und manchmal auch Geld. Diese Hinweise gelten zusätzlich zum reinen Antragsablauf.

Mehrere Ausfertigungen anfordern: Beim Antrag kannst du mehrere beglaubigte Ausfertigungen verlangen. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt halten den Originalerbschein oft längere Zeit ein. Mit mehreren Ausfertigungen kannst du parallel arbeiten. Jede zusätzliche Ausfertigung kostet nur rund 25 Euro.

Erbengemeinschaft: Gemeinschaftlicher Antrag spart Geld. Beantragt ihr als Erbengemeinschaft gemeinsam einen Erbschein, fallen die Gebühren nur einmal an. Stellt jeder einen eigenen Teilerbschein, wird mehrfach gezahlt. Die Gebühr verteilt sich dann anteilig auf die Miterben.

Vorausverfügung im Testament klärt Streit. Hat der Verstorbene eine Testamentsvollstreckung angeordnet, brauchst du oft keinen Erbschein, weil der Testamentsvollstrecker direkt handelt. Sein Testamentsvollstreckerzeugnis übernimmt die Funktion gegenüber Dritten.

Verbraucherzentralen prüfen Bankforderungen. Wenn deine Bank trotz vorhandenem notariellem Testament unbedingt einen Erbschein verlangt, lohnt sich der Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung. Verbraucherzentralen bieten dazu kostenlose Erstberatung an.

Erbscheinkosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Die Gebühren für den Erbschein gelten als Nachlassverbindlichkeiten. Bei mehreren Erben werden sie aus dem Nachlass bezahlt, nicht aus deiner Privatkasse. Bewahre alle Belege auf.

Steuerliche Absetzbarkeit: Erbscheinkosten sind in deiner Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit absetzbar und mindern den steuerpflichtigen Erwerb.

Fazit

Der Erbschein ist keine Pflicht, aber oft der praktische Schlüssel zum Erbe. Bei Immobilien ohne notarielles Testament, größeren Bankguthaben ohne transmortale Vollmacht und Wertpapierdepots wirst du um ihn meist nicht herumkommen. Bei kleinen Vermögen, klar geregelter Vorsorge mit notariellem Testament oder bestehender Bankvollmacht ersparst du dir die Gebühren komplett. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst Schulden und Nachlasswert prüfen, dann die 6-Wochen-Ausschlagungsfrist im Blick behalten, danach Antrag stellen. Wer einmal beim Nachlassgericht mit allen Unterlagen vorspricht, bekommt den Erbschein in ein bis zwei Monaten. Mehr Aufwand verursacht meist nicht das Verfahren selbst, sondern das Sammeln der Geburts- und Heiratsurkunden, gerade bei weit verzweigten Familien.

Weiterführende Links

Bundesnotarkammerbnotk.de →Informationen zum Erbschein
Justizportal Bund-Länderjustiz.de →Erbschein und Nachlassverfahren
Verbraucherzentraleverbraucherzentrale.de →Erbschein – wann brauche ich einen?