Die Elternzeit gehört zu den wichtigsten Rechten für Arbeitnehmer mit Kindern in Deutschland. Trotzdem sorgen Fristen, Anmelderegeln und verschiedene Aufteilungsmodelle immer wieder für Unsicherheit. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wann deine Elternzeit beginnen kann, welche Fristen gelten und wie du den Zeitraum flexibel auf deine Lebenssituation anpasst.
Gesetzliche Grundlage: Das BEEG
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Dieses Gesetz sichert dir als Arbeitnehmer das Recht, dich nach der Geburt deines Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen. Der Arbeitsplatz bleibt dabei erhalten. Dein Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht ablehnen, solange du die formalen Anforderungen erfüllst.
Grundsätzlich gilt: Beide Elternteile haben jeweils einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Mutter und Vater können die Elternzeit gleichzeitig, abwechselnd oder nacheinander nehmen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt.
Wann genau beginnt die Elternzeit?
Der früheste Startpunkt unterscheidet sich je nach Elternteil:
Für Mütter beginnt die Elternzeit direkt nach dem Ende des Mutterschutzes. Der Mutterschutz dauert in der Regel acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Diese Mutterschutzzeit wird auf die 36 Monate Elternzeit angerechnet.
Für Väter kann die Elternzeit ab dem Tag der Geburt beginnen. Es gibt keine vorgeschaltete Schutzfrist, daher ist ein sofortiger Start möglich.
Du bist nicht verpflichtet, die Elternzeit direkt nach der Geburt oder dem Mutterschutz zu starten. Der Beginn ist flexibel wählbar. Der gesamte Anspruch muss jedoch innerhalb bestimmter Zeitfenster genommen werden, die im nächsten Abschnitt erklärt werden.
Zeitfenster und Aufteilung der Elternzeit
Die 36 Monate Elternzeit lassen sich in verschiedene Phasen aufteilen. Dabei gelten klare Regeln für die Verteilung.
| Zeitraum | Regelung | Zustimmung des Arbeitgebers |
|---|---|---|
| Geburt bis 3. Geburtstag | Bis zu 36 Monate frei nehmbar | Nicht erforderlich |
| 3. bis 8. Geburtstag | Bis zu 24 Monate übertragbar | Nicht erforderlich (seit 2015) |
| Aufteilung in Abschnitte | Maximal 3 Zeitabschnitte ohne Zustimmung | Ab dem 4. Abschnitt: Zustimmung nötig |

Du kannst also zum Beispiel 12 Monate direkt nach der Geburt nehmen und weitere 24 Monate später, etwa wenn dein Kind eingeschult wird. Seit der Reform von 2015 brauchst du für die Übertragung auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr.
Wichtig: Die Elternzeit kannst du in maximal drei Zeitabschnitte aufteilen, ohne dass dein Arbeitgeber zustimmen muss. Möchtest du sie in mehr als drei Abschnitte teilen, ist eine Einigung mit dem Arbeitgeber notwendig.
Anmeldefristen: Wann musst du die Elternzeit beantragen?
Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Eine E-Mail reicht nicht aus. Es muss ein Dokument mit Originalunterschrift sein. Die Fristen hängen davon ab, wann die Elternzeit beginnen soll.
| Beginn der Elternzeit | Anmeldefrist |
|---|---|
| Vor dem 3. Geburtstag | Spätestens 7 Wochen vorher |
| Zwischen 3. und 8. Geburtstag | Spätestens 13 Wochen vorher |
| Frist verpasst? | Elternzeit verschiebt sich entsprechend |
Bei der Anmeldung für die Phase vor dem 3. Geburtstag musst du dich verbindlich festlegen, in welchen Zeiträumen du innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit nehmen möchtest. Dieser Zweijahreszeitraum wird als Bindungszeitraum bezeichnet. Änderungen innerhalb dieses Zeitraums sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Falls du die Frist versäumst, verfällt dein Anspruch nicht. Die Elternzeit beginnt dann einfach später, nämlich sieben beziehungsweise dreizehn Wochen nach Eingang deiner Anmeldung.
Teilzeit während der Elternzeit
Du musst während der Elternzeit nicht komplett auf Arbeit verzichten. Das BEEG erlaubt dir, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Die Grenze liegt bei maximal 32 Wochenstunden (vor September 2021 waren es 30 Stunden).
Die Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch während der Elternzeit:
- Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.
- Dein Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung.
- Die gewünschte Arbeitszeit beträgt zwischen 15 und 32 Wochenstunden.
- Die Teilzeit soll mindestens zwei Monate dauern.
Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss die Ablehnung innerhalb von vier Wochen schriftlich begründen.
Elterngeld: Finanzielle Absicherung in der Elternzeit
Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge, die aber eng zusammenhängen. Die Elternzeit regelt die Freistellung vom Job. Das Elterngeld ist die finanzielle Leistung, die du in dieser Phase bekommst.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Der monatliche Betrag liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt drei Varianten:
- Basiselterngeld: Volle Höhe, maximal 12 Monate (plus 2 Partnermonate).
- ElterngeldPlus: Halber Betrag, dafür doppelter Bezugszeitraum. Ideal bei Teilzeitarbeit.
- Partnerschaftsbonus: Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
Den Antrag auf Elterngeld stellst du bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Das ist eine andere Stelle als dein Arbeitgeber, bei dem du die Elternzeit anmeldest.
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, greift ein besonderer Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dir während der gesamten Elternzeit nicht kündigen. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich und erfordern die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde.
Dieser Schutz gilt auch, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Er endet mit dem letzten Tag der Elternzeit.
Praktische Tipps für die Planung
Eine gute Planung hilft dir, das Maximum aus deiner Elternzeit herauszuholen. Melde die Elternzeit frühzeitig an, damit dein Arbeitgeber planen kann. Überlege dir vorher, ob du Elternzeit und Teilzeit kombinieren möchtest, und sprich das offen mit deinem Arbeitgeber ab.
Prüfe außerdem, ob sich ElterngeldPlus für dich lohnt. Gerade wenn du vorhast, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, kann diese Variante finanziell vorteilhafter sein als das Basiselterngeld.
Informiere dich rechtzeitig über die fruchtbaren Tage und den Geburtstermin, wenn du die Elternzeit bereits vor der Geburt planen willst. So kannst du Fristen besser einschätzen.





