Wenn du auf einen Fakeshop hereingefallen bist, zählt jede Stunde. Du meldest den Shop am besten gleichzeitig an drei Stellen: bei der Polizei (Online-Wache deines Bundeslandes), beim Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale und bei der eco-Beschwerdestelle. Parallel kontaktierst du deine Bank und stoppst die Zahlung. Allein 2024 fielen schätzungsweise 301.000 Menschen in Deutschland auf Fakeshops herein, der wirtschaftliche Schaden lag bei über 94 Millionen Euro. Hier liest du, welche Anlaufstelle wofür zuständig ist, wie du dein Geld zurückholst und woran du Fakeshops in Zukunft schon vor dem Klick erkennst.
Die wichtigsten Anlaufstellen im Überblick
Ein Fakeshop verschwindet oft nach wenigen Wochen wieder aus dem Netz. Genau deshalb solltest du ihn nicht nur an einer Stelle melden, sondern parallel an mehreren. Polizei und Strafverfolgung brauchen die Anzeige, damit überhaupt ermittelt werden kann. Verbraucherzentrale und eco-Beschwerdestelle sorgen dafür, dass die Domain möglichst schnell gesperrt wird, damit andere nicht ebenfalls Geld verlieren.
| Stelle | Wofür zuständig | Wie melden |
|---|---|---|
| Polizei (Online-Wache) | Strafanzeige wegen Betrug | Online-Wache des Bundeslandes |
| Verbraucherzentrale | Aufnahme in Fakeshop-Finder | fakeshop-finder.de melden-Funktion |
| eco-Beschwerdestelle | Domain-Sperrung anstoßen | beschwerdestelle.eco.de |
| Hausbank / Kartenanbieter | Rückbuchung (Chargeback / SEPA) | Filiale, Banking-App, Hotline |
| Plattform (Instagram, eBay, Meta) | Werbeanzeige oder Profil löschen | Melden-Button am Beitrag |
| Trusted Shops | Missbrauch des Gütesiegels | help.trustedshops.com |
| DENIC (nur .de-Domains) | Hinweis an Domain-Provider | denic.de Domainabfrage |
Bewahre vor dem Melden jeden Schnipsel auf, den du noch hast: Bestellbestätigung, Mailverkehr, Kontoauszug mit der Buchung, Screenshots der Produktseite und des Impressums, idealerweise als vollständige PDF-Sicherung der Shop-Seite. Polizei und Bank fragen genau danach. Die Domain selbst kannst du übrigens auch dann melden, wenn du noch gar nichts bezahlt hast, sondern den Shop nur als verdächtig einstufst.
Polizei: Online-Wache statt Wache vor Ort
Eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs (Paragraph 263 Strafgesetzbuch) musst du nicht persönlich auf der Wache erstatten. Alle 16 Bundesländer betreiben eine eigene Online-Wache, in der du den Sachverhalt online schildern kannst. Du bekommst anschließend eine Bestätigung mit Aktenzeichen.
Auf den Online-Wachen findest du Formulare, die dich Schritt für Schritt durch die Anzeige führen. Wichtig: Die Anzeige muss in dem Bundesland erstattet werden, in dem du wohnst, nicht in dem Bundesland, in dem der Tatort vermutet wird. Was du angeben solltest:
- Vollständige URL des Shops und Datum deiner Bestellung
- Bestellnummer, gekaufte Artikel, gezahlter Betrag
- Empfängername und IBAN bei Vorkasse oder Sofortüberweisung
- Mailadresse, Telefonnummer und Adresse aus dem Impressum
- Screenshots der Produktseite, des Bestellprozesses und des Impressums
Auch wenn die Chancen gering sind, dass die Täter erwischt werden, bringt die Anzeige zwei Vorteile. Erstens: Banken verlangen für eine Rückbuchung oder eine Schadensregulierung über Käuferschutz oft das Aktenzeichen. Zweitens: Mit der EU-weiten E-Evidence-Verordnung, die ab dem 18. August 2026 verbindlich gilt, können deutsche Ermittler elektronische Beweismittel von Hosting- und Cloud-Diensten in anderen EU-Ländern direkt abfragen. Die Standardfrist beträgt zehn Tage, in besonders dringenden Fällen acht Stunden. Das macht grenzüberschreitende Ermittlungen schneller und sinnvoller als früher.

Verbraucherzentrale und Fakeshop-Finder
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW prüft per KI, ob eine Adresse Merkmale eines Fakeshops zeigt. Aktuell wird das Tool rund 14.500 Mal pro Tag aufgerufen, monatlich kommen etwa 1.800 neue Fakeshops in die Datenbank. Im Februar 2026 wurde das Projekt mit dem Deutschen Präventionspreis ausgezeichnet.
Du erreichst das Tool über fakeshop-finder.de. Dort kannst du jede beliebige URL eingeben und bekommst sofort eine Bewertung mit grün, gelb oder rot. Wenn du einen Shop melden willst, der dort noch nicht gelistet ist, nutzt du die Meldefunktion auf der Seite. Die Verbraucherzentrale prüft den Hinweis und nimmt den Shop gegebenenfalls in die Warnliste auf. Damit schützt du andere Verbraucher, die nach derselben Adresse suchen.
Zusätzlich pflegen die Verbraucherzentralen der Länder eigene Fakeshop-Listen. Die Verbraucherzentrale Hamburg etwa veröffentlicht eine offene Liste mit aktuell besonders auffälligen Shops. Wer auf solchen Seiten landet, kann sich dort kostenlos beraten lassen. Die Erstberatung am Telefon ist kostenfrei, eine ausführliche Rechtsberatung kostet je nach Bundesland zwischen 20 und 40 Euro und wird oft von einer Rechtsschutzversicherung als sinnvolle Police abgedeckt.
eco-Beschwerdestelle und DENIC
Die eco-Beschwerdestelle ist Teil des Verbands der Internetwirtschaft und arbeitet als Partner des deutschen Safer Internet Centre. Sie nimmt Hinweise zu illegalen Inhalten im Netz entgegen und kontaktiert die zuständigen Provider. Bei Fakeshops kann das die schnellste Methode sein, eine Domain offline zu bringen, weil die Beschwerdestelle direkt mit Hostern kommuniziert.
Die Meldung läuft formlos über das Online-Formular auf beschwerdestelle.eco.de. Du gibst die URL und eine kurze Beschreibung an. Die Profis prüfen den Fall und leiten ihn entsprechend weiter. Für .de-Domains kannst du parallel die DENIC einbinden. Die DENIC selbst kann zwar einen Fakeshop nicht inhaltlich abschalten, sie zeigt dir aber den Hosting-Provider und die Abuse-Mailadresse an, an die du dich wenden kannst. Auf denic.de gibt es ein eigenes Meldeformular, über das der Vorgang direkt an die eco-Beschwerdestelle weitergegeben wird.
Wichtig zu wissen: Bei .com-, .net- oder .shop-Domains liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Registries im Ausland. Die ICANN-Beschwerdestelle nimmt zwar Hinweise an, ein deutscher Verbraucher hat dort aber selten Erfolg.
Geld zurückholen: Chargeback und SEPA-Rückbuchung
Bevor du irgendetwas anderes machst, solltest du deine Bank kontaktieren. Je nach Zahlungsart hast du unterschiedliche Möglichkeiten, das Geld zurückzubekommen.
| Zahlungsart | Rückbuchungsfrist | Erfolgschance | Wo melden |
|---|---|---|---|
| Kreditkarte (Chargeback) | bis 120 Tage | hoch | Kartenanbieter / Hausbank |
| SEPA-Lastschrift | 8 Wochen ohne Grund, 13 Monate bei unautorisiert | sehr hoch | Hausbank |
| PayPal-Käuferschutz | bis 180 Tage | hoch | PayPal-Konflikt eröffnen |
| Klarna | siehe AGB, meist 30 Tage | mittel | Klarna-App, Käuferschutz |
| Sofortüberweisung | nicht möglich | sehr gering | sofort Polizei |
| Vorkasse / SEPA-Überweisung | nur Rückruf-Versuch innerhalb 1-3 Werktagen | sehr gering | sofort Bank anrufen |
Die häufigsten Chargeback-Gründe laut Mastercard sind betrügerische Aktivitäten (33 Prozent), nicht angekommene Ware (22 Prozent), doppelte Abbuchung (21 Prozent) und Belastung trotz Storno (18 Prozent). Du brauchst dafür den Kontoauszug, die Bestellbestätigung und am besten das polizeiliche Aktenzeichen.
Bei Sofortüberweisung wird das Geld direkt vom Konto abgebucht. Eine Rückbuchung ist faktisch nicht möglich, weil du der Zahlung selbst zugestimmt hast. Hier kommt es nur darauf an, ob die Polizei das Konto des Empfängers schnell sperren lassen kann. Genau deshalb akzeptieren Fakeshops im letzten Bezahlschritt fast immer nur diese Methode, auch wenn sie vorher andere Optionen anzeigen.
Plattformen und Werbeanzeigen melden
Viele Fakeshops finden ihre Opfer nicht mehr über klassische Suchergebnisse, sondern über Werbeanzeigen auf Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube, immer öfter auch über gefälschte QR-Codes auf Aufstellern oder Briefen (Quishing). Diese Anzeigen kannst du direkt im jeweiligen Netzwerk melden:
- Instagram und Facebook (Meta): Drei-Punkte-Menü oben rechts an der Anzeige, dann "Werbeanzeige melden" und "Betrug oder Scam".
- TikTok: Halten-Geste auf dem Video, dann "Melden" und "Betrug oder Belästigung".
- YouTube: Drei-Punkte-Menü an der Anzeige, dann "Anzeige melden" und Kategorie wählen.
- eBay und eBay Kleinanzeigen: Melden-Funktion am Inserat, Kategorie "Verbotene Inhalte" oder "Verdächtige Aktivität".
- Amazon: Im Konto unter "Rechtsverletzung melden", auch über das Brand Registry möglich.
Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet alle großen Plattformen seit Februar 2024 dazu, leicht zugängliche Meldewege anzubieten. Eine Studie von Verbraucherschützern aus dem Frühjahr 2026 zeigt allerdings: Nur etwa die Hälfte der gemeldeten Inhalte wurde nach der Meldung tatsächlich gelöscht. Die andere Hälfte blieb online oder bekam keine Reaktion. Hartnäckigkeit zahlt sich also aus, ebenso wie eine zusätzliche Meldung an die Verbraucherzentrale.
Wenn ein Fakeshop ein gestohlenes Trusted-Shops-Siegel verwendet, kannst du das direkt bei Trusted Shops melden. Über help.trustedshops.com gibt es ein Formular, mit dem das Unternehmen die rechtswidrige Verwendung des Logos abmahnen kann.

Fakeshops vorher erkennen: 7 Schnellindikatoren
Damit es gar nicht erst zur Meldung kommt, lohnt sich ein kurzer Check vor jeder Bestellung. Diese sieben Punkte solltest du dir vor dem Kauf ansehen:
| Indikator | Was du prüfst | Warnsignal |
|---|---|---|
| Preis | Vergleichspreis | mehr als 30 Prozent unter Marktpreis |
| Bezahlmethoden | Im letzten Schritt | nur Vorkasse oder Sofortüberweisung |
| Impressum | Vollständigkeit | fehlende Anschrift, Handelsregister oder Mailadresse |
| Kontaktadresse | Google Maps | Privatadresse oder leerer Bürokomplex im Ausland |
| Trust-Siegel | Klick darauf | nicht klickbar oder ohne gültiges Zertifikat |
| Sprache | Texte und Kategorien | fehlerhaftes Deutsch, Mischung mit anderen Sprachen |
| Domainalter | whois.de | jünger als drei Monate |
Ein einzelner Punkt reicht meistens nicht für eine Verurteilung. Mehrere Treffer sollten dich aber stutzig machen. Wenn ein Onlineshop gar keine andere Bezahlmethode als Vorkasse oder Sofortüberweisung zulässt, brichst du den Kauf besser ab.
Sehr verlässlich ist der Klick auf ein eingebundenes Gütesiegel. Echte Trusted-Shops-Siegel sind anklickbar und führen auf eine Bestätigungsseite des Anbieters. Fake-Siegel sind nur Bilder ohne Verlinkung. Auch ein Blick auf den Quelltext kann helfen: Steht im Impressum eine GmbH, lässt sich diese im Handelsregister unter handelsregister.de prüfen. Existiert der Eintrag nicht oder gehört er einer ganz anderen Branche, ist der Fall meist klar.
Fazit
Wenn du auf einen Fakeshop hereingefallen bist, geht alles parallel. Die Anzeige bei der Online-Wache deines Bundeslandes liefert das Aktenzeichen, das viele Banken und Plattformen verlangen. Die Meldung beim Fakeshop-Finder und bei der eco-Beschwerdestelle hilft dabei, die Domain möglichst schnell vom Netz zu nehmen. Und die Bank stoppt im Idealfall noch die Zahlung. Mit der EU-weiten E-Evidence-Verordnung ab August 2026 wird auch die grenzüberschreitende Verfolgung deutlich schneller. Wer vor dem Kauf einmal kurz im Fakeshop-Finder nachschaut und auf Vorkasse-Zwang, jugendliche Domains und unvollständige Impressen achtet, fällt erst gar nicht in die Falle.





