Wenden klingt simpel, ist es aber nicht immer. Viele Fahrer handeln dabei nach Gefühl statt nach Vorschrift. Das kann teuer werden: Je nach Ort drohen bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Hier erfährst du, wo das Wenden verboten ist und was die Straßenverkehrsordnung konkret dazu sagt.

Was die StVO zum Wenden sagt

Die zentrale Regel steht in Paragraf 9 Absatz 5 der StVO: Wenden ist verboten, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden. Das klingt allgemein, konkretisiert sich aber an mehreren Stellen.

Grundsätzlich gilt: Bevor du wendest, musst du sicherstellen, dass du ausreichend Sicht hast, genug Platz vorhanden ist, kein Überholverbot besteht und keine Beschilderung das Wenden ausdrücklich untersagt. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist das Wenden verboten oder zumindest riskant.

Wenden ist laut ADAC-Statistik eine der häufigsten Ursachen für Auffahrunfälle auf Landstraßen
Wenden ist laut ADAC-Statistik eine der häufigsten Ursachen für Auffahrunfälle auf Landstraßen

An unübersichtlichen Stellen

An Stellen, an denen du weniger als 150 Meter weit sehen kannst, darfst du nicht wenden. Diese Grenze ergibt sich aus der Faustformel für ausreichende Sichtweite im Straßenverkehr. Kurven, Kuppen, Nebel oder parkende Fahrzeuge können die Sicht auf diese Distanz einschränken.

Auch Kreuzungen und Einmündungen zählen zu unübersichtlichen Stellen. Wer dort wendet, gefährdet querenden Verkehr, der aus einer anderen Richtung kommt und das Manöver nicht rechtzeitig erkennt.

Die Konsequenz: Wenn du dir nicht sicher bist, ob du 150 Meter weit siehst, lass es. Fahr lieber eine Runde oder such dir eine ausgewiesene Wendemöglichkeit.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Hier ist das Wenden absolut verboten, ohne jede Ausnahme. Paragraf 18 Absatz 9 StVO untersagt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausdrücklich das Wenden und das Rückwärtsfahren. Wer sich trotzdem verfahren hat, muss zur nächsten Ausfahrt und dann umkehren.

Das Verbot gilt auch auf dem Standstreifen. Und es gilt auch dann, wenn gerade wenig Verkehr ist. Wer auf der Autobahn wendet, riskiert neben dem Bußgeld auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die Bußgelder für diese Verstöße sind spürbar:

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg Fahrverbot
Wenden auf der Autobahn 200 Euro 2 1 Monat
Wenden auf der Kraftfahrstraße 150 Euro 2 keins
Rückwärtsfahren auf der Autobahn 200 Euro 2 1 Monat
Rückwärtsfahren auf der Kraftfahrstraße 150 Euro 2 keins

Kraftfahrstraßen erkennst du am runden blauen Schild mit dem weißen Kraftfahrzeug. Sie sind nicht so ausgebaut wie Autobahnen, folgen aber weitgehend denselben Regeln.

Wo ein Überholverbot gilt

Überall dort, wo das Überholen durch ein Schild verboten ist, darfst du auch nicht wenden. Der Grund: Wenden erfordert, dass du die Gegenfahrbahn querst oder zumindest berührst. Das ist de facto dasselbe wie ein Überholmanöver, nur in die andere Richtung.

Überholverbote findest du häufig auf unübersichtlichen Streckenabschnitten, an Baustellen und auf kurvenreichen Landstraßen. Die Schilder zeigen zwei nebeneinander fahrende Fahrzeuge, wobei das linke rot durchgestrichen ist.

Das Wendeverbot gilt in diesen Zonen auch dann, wenn du selbst der Meinung bist, genug Platz zu haben. Die Beschilderung überschreibt deine persönliche Einschätzung.

In engen Straßen

In schmalen Gassen und Straßen ohne ausreichend Wendemanöver-Spielraum ist das Wenden praktisch immer problematisch. Auch wenn es kein explizites Verbotsschild gibt, gilt trotzdem Paragraf 9 Absatz 5 StVO: Wer andere behindert, handelt ordnungswidrig.

Eine Faustregel: Wenn du das Wenden nicht in einem oder zwei Zügen abschließen kannst, ohne dabei den fließenden Verkehr anzuhalten oder Gehwegkanten zu touchieren, solltest du es lassen.

In Fußgängerzonen gelten oft zusätzliche Einschränkungen durch lokale Beschilderung oder Straßenverkehrsbehörden. Dort kann das Wenden generell untersagt sein, auch ohne dass ein spezifisches Wendeverbotsschild steht.

Das Wendeverbot-Schild

Das offizielle Schild für ein Wendeverbot ist rund, hat blauen Grund, einen weißen Rand und zeigt einen weißen nach links gebogenen Pfeil mit einem roten Querbalken. Es gilt ab dem Standort des Schildes bis zum Ende der Straße oder bis ein aufhebendes Schild folgt.

Wichtig: Solche Schilder können auch zeitlich oder fahrzeugspezifisch eingeschränkt sein. Ein Zusatzschild unter dem Hauptschild kann zum Beispiel das Verbot auf bestimmte Uhrzeiten oder auf Lkw begrenzen. Immer beide Schilder lesen, bevor du eine Entscheidung triffst.

Kurz zusammengefasst: Wann ist Wenden erlaubt?

Wenden ist nur dann erlaubt, wenn keines der folgenden Kriterien zutrifft:

Situation Wendeverbot?
Weniger als 150 m Sichtweite Ja
Autobahn oder Kraftfahrstraße Ja, absolut
Überholverbots-Zone Ja
Wendeverbot-Schild vorhanden Ja
Enge Straße mit Behinderung anderer Ja
Breite Straße, gute Sicht, kein Schild Nein, Wenden erlaubt

Wenn du an einem Ort wendest, an dem es nicht ausdrücklich verboten ist, achte trotzdem auf ausreichend Sicherheitsabstand, Blinken vor und während des Manövers sowie auf Fußgänger und Radfahrer.

Weiterführende Links

Straßenverkehrsordnung (StVO) auf gesetze-im-internet.degesetze-im-internet.de →
Bußgeldkatalog für Verkehrsdeliktebussgeldkatalog.org →
Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?
Wo ist das Halten verboten?