In normalen Wäldern darfst du Pilze, Beeren und Wildkräuter für den Eigenbedarf sammeln, in Naturschutzgebieten gar nichts. Steinpilze und Pfifferlinge stehen sogar unter besonderem Schutz, sind aber per Ausnahme in geringen Mengen erlaubt. Die meisten Behörden ziehen die Grenze bei ein bis zwei Kilogramm pro Person und Tag. Wer mehr mitnimmt oder im falschen Gebiet sammelt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Auch der Mai ist heikel: Die Bärlauch-Saison endet mit der Blüte Anfang Mai, gleichzeitig häufen sich gerade jetzt die Verwechslungen mit dem hochgiftigen Maiglöckchen. Hier erfährst du, wo welche Regel gilt, wie viel du wirklich mitnehmen darfst und welche drei Merkmale Bärlauch sicher von Maiglöckchen unterscheiden.
Was die Handstraußregel wirklich erlaubt
Die rechtliche Grundlage ist § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz. Der erlaubt jedem, wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" und "pfleglich" zu sammeln. Der Begriff Handstraußregel ist im Gesetz nicht definiert. Als Faustregel gilt: So viel, wie in eine Hand passt. Die Bundesländer setzen die Obergrenze in der Praxis bei ein bis zwei Kilogramm Pilzen pro Person und Tag an.
Wichtig ist die Einschränkung "pfleglich". Du darfst Pilze nur abschneiden oder vorsichtig herausdrehen, nicht ausreißen samt Myzel. Pflanzen entnimmst du oberirdisch, Wurzeln bleiben im Boden. Wer für den Verkauf sammelt oder gewerblich erntet, braucht eine Sondergenehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Schon das Anbieten gesammelter Steinpilze auf dem Markt ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Handstraußregel gilt nur dort, wo das Betreten überhaupt erlaubt ist. In privaten Wäldern, auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Wege und in eingezäunten Bereichen verlierst du das Sammelrecht. Das Betretungsrecht des Waldes nach § 14 Bundeswaldgesetz endet an der Grenze zur Sonderfläche, zum Beispiel zu einem Wildgatter oder einer Schonung.
Naturschutzgebiet, Nationalpark, Privatwald: Wo was gilt
Die Frage "darf ich hier sammeln" hängt fast immer am Schutzstatus der Fläche. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen, Beeren und Kräutern verboten, auch in geringen Mengen. Gleiches gilt in den Kernzonen der 16 deutschen Nationalparks. Wer dort einen Korb voll Pfifferlinge mitnimmt, riskiert ein Bußgeld. In Baden-Württemberg liegt der Strafrahmen für Verstöße gegen das Sammelverbot bei bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bei bis zu 10.000 Euro. Rheinland-Pfalz nutzt den gleichen Rahmen.
| Gebiet | Sammeln erlaubt? | Bußgeld bei Verstoß |
|---|---|---|
| Normaler Wirtschaftswald | Ja, Handstraußregel (max 1-2 kg/Tag) | bis 2.500 Euro (z.B. BW, RP) |
| Naturschutzgebiet (NSG) | Nein, komplett verboten | bis 10.000 Euro |
| Nationalpark Kernzone | Nein, komplett verboten | bis 10.000 Euro |
| Landschaftsschutzgebiet | Meist ja, Handstraußregel | bis 2.500 Euro |
| Privatwald (eingezäunt) | Nein, ohne Erlaubnis | Privatklage möglich |
| Stadtpark, kommunale Grünfläche | Meist nein (Satzungssache) | bis 1.000 Euro |
| Naturpark | Ja, mit Einschränkungen | bis 2.500 Euro |
Naturparks sind anders als Naturschutzgebiete. In ihnen ist das Sammeln in der Regel erlaubt, weil sie als Erholungsgebiete ausgewiesen sind. Wer unsicher ist, schaut auf das Schild am Eingang: Eine grüne Eule auf gelbem Grund kennzeichnet ein Naturschutzgebiet, das aufrecht stehende braune Schild mit Baum und Hügel einen Naturpark. Sammeln ohne Status-Check ist die häufigste Ursache für ein böses Erwachen mit dem Bußgeldbescheid.

Geschützte Pilze: Steinpilz und Pfifferling sind ein Sonderfall
Steinpilze und Pfifferlinge stehen in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als "besonders geschützt". Streng genommen verbietet § 44 Absatz 1 BNatSchG, sie der Natur zu entnehmen. Es gibt aber eine explizite Ausnahme im § 2 Absatz 1 der Verordnung: Für Steinpilz (Boletus edulis), Pfifferling (Cantharellus cibarius), Birkenpilz, Rotkappe, Brätling, Morchel und einige weitere Arten ist die Entnahme in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt. Das ist genau das, was die Handstraußregel zulässt.
Wichtig ist der Umkehrschluss: Trüffel stehen ebenfalls auf der Schutzliste, fallen aber nicht unter die Ausnahme. Wer in Deutschland Trüffel sammelt, macht sich strafbar, auch in kleinen Mengen. Das Gleiche gilt für die Saftlinge, den Kaiserling und den März-Schneckling. Diese Arten sind im Vergleich zum Steinpilz so selten, dass der Gesetzgeber jede Entnahme verbietet.
| Art | Schutzstatus | Sammeln erlaubt | Max Menge |
|---|---|---|---|
| Steinpilz | Besonders geschützt | Ja, Ausnahme | 1-2 kg/Tag |
| Pfifferling | Besonders geschützt | Ja, Ausnahme | 1-2 kg/Tag |
| Maronenröhrling | Nicht geschützt | Ja | Handstrauß |
| Champignon (Wiesen) | Nicht geschützt | Ja | Handstrauß |
| Morchel | Besonders geschützt | Ja, Ausnahme | Handstrauß |
| Trüffel | Streng geschützt | Nein | 0 |
| Saftlinge | Streng geschützt | Nein | 0 |
| Kaiserling | Streng geschützt | Nein | 0 |
Der Zoll und die Forstbehörden kontrollieren in Hochsaison. Beim Schwarzwald-Aufgriff im Herbst 2024 mussten zwei Sammler mit jeweils mehreren Kilogramm Steinpilzen 7.200 Euro Bußgeld zahlen, weil die Menge weit über dem Eigenbedarf lag. Im Zweifel gilt: Zwei volle Stoffbeutel sind das absolute Maximum. Wer aus dem Wald kommt und kaum tragen kann, sollte mit Fragen rechnen.
Beeren und Wildkräuter: Was im Mai gerade Saison hat
Beeren sind unkompliziert. Blaubeeren, Brombeeren, Himbeeren und Walderdbeeren darfst du in haushaltsüblicher Menge mitnehmen. Holunder, Schlehe und Hagebutte ebenso, sobald sie reif sind. Auch hier gilt: Nicht in Naturschutzgebieten, nicht auf Privatflächen ohne Erlaubnis, nicht für den Verkauf. Bei Bodenbeeren wie Heidelbeeren ist die alte Empfehlung, sie vor dem Verzehr abzukochen, fachlich entkräftet. Der Fuchsbandwurm wird heute eher über Streichelkontakt mit Wildtieren oder verunreinigtes Wasser übertragen als über Beeren in normaler Höhe.
Bei den Wildkräutern ist Mai ein Wendepunkt. Bärlauch ist das prominenteste Frühlingskraut, seine Saison endet aber mit der Blüte. In den meisten Regionen Deutschlands beginnt sie Ende April bis Anfang Mai. Sobald die weißen Sternchen aufgehen, verliert das Blatt an Aroma und gilt nach traditioneller Lehre als nicht mehr genießbar. Wer jetzt im Mai noch sammelt, läuft außerdem in ein größeres Verwechslungsrisiko, weil ähnlich aussehende Pflanzen wie das Maiglöckchen voll ausgetrieben sind.
| Pflanze | Saison | Sammeln erlaubt | Max Menge |
|---|---|---|---|
| Bärlauch | März bis Anfang Mai | Ja | Handstrauß |
| Brennnessel | April bis Juni (Spitzen) | Ja | Handstrauß |
| Löwenzahn (Blätter) | März bis Juni | Ja | Handstrauß |
| Giersch | März bis September | Ja | Handstrauß |
| Gänseblümchen | März bis November | Ja | Handstrauß |
| Holunderblüten | Mai bis Juni | Ja | Handstrauß |
| Walderdbeeren | Juni bis August | Ja | Haushaltsmenge |
| Blaubeeren | Juli bis September | Ja | Haushaltsmenge |
| Brombeeren | Juli bis September | Ja | Haushaltsmenge |
| Maiglöckchen | Mai (giftig) | Nein, hochgiftig | 0 |
| Tollkirsche | Juli bis September (giftig) | Nein, tödlich giftig | 0 |
Sammle nie an stark befahrenen Straßenrändern oder an Ackerrändern. Wildpflanzen reichern Schadstoffe an, am Straßenrand Schwermetalle aus Abgasen und Reifenabrieb, an Ackerrändern Pestizidrückstände aus der Abdrift. Empfohlen wird ein Abstand von mindestens 50 Metern zur nächsten Straße und einige Meter ins Wiesenstück hinein.

Bärlauch oder Maiglöckchen? Drei Merkmale, die Leben retten
Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt jedes Jahr im April und Mai vor der Verwechslung von Bärlauch (Allium ursinum) mit Maiglöckchen (Convallaria majalis) und Herbstzeitlose (Colchicum autumnale). Maiglöckchen enthält herzwirksame Glykoside, die zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Herzrhythmusstörungen führen. Bei der Herbstzeitlose, deren Blätter im Frühjahr austreiben, sind schon kleine Mengen lebensbedrohlich. Die meisten Vergiftungsfälle treten zwischen Mitte April und Mitte Mai auf, also genau jetzt.
Drei Merkmale unterscheiden Bärlauch sicher:
- Geruch: Zerreibe ein Blatt zwischen den Fingern. Bärlauch riecht intensiv nach Knoblauch. Maiglöckchen und Herbstzeitlose sind geruchlos. Wer schon mehrere Bärlauchblätter angefasst hat, riecht den Knoblauch überall, deshalb hilft der Test nur am Anfang.
- Stiel: Bärlauchblätter wachsen jedes einzeln aus dem Boden, mit einem deutlich erkennbaren Stiel. Beim Maiglöckchen entspringen zwei Blätter immer paarweise einem gemeinsamen Stängel.
- Blattunterseite: Bei Bärlauch ist die Unterseite matt, nicht glänzend. Maiglöckchen glänzt auf beiden Seiten.
Sammle nie ganze Büschel auf einmal. Pflück jedes Blatt einzeln und prüfe es. Wer mit den Augen statt mit der Nase sammelt, erwischt früher oder später das falsche Blatt. Bei Verdacht auf eine Vergiftung gilt: Sofort den Giftnotruf wählen. Die Nummer steht auf der Internetseite des Bundesinstituts für Risikobewertung und ist in jedem Bundesland eine andere, oft erreichbar unter der zentralen 19240 plus Ortsvorwahl. Erbrechen nicht selbst auslösen, das verschlimmert bei manchen Giftpflanzen die Lage.
Was du jetzt tun solltest
Bevor du losziehst, prüfe online bei der Naturschutzbehörde deines Kreises, ob dein Ziel in einem Schutzgebiet liegt. Die Online-Karten der Bundesländer zeigen Naturschutzgebiete eingefärbt an. Wer einen Korb statt eines Plastikbeutels mitnimmt, schützt Pilze vor Druckstellen und Pflanzen vor dem Schwitzen. Sammle nur, was du sicher kennst. Bei Pilzen schneidest du den Fund unten ab und legst ihn so in den Korb, dass du die Lamellen oder Röhren noch siehst. Im Zweifel hilft eine Pilzberatung, die viele Kreise kostenlos anbieten. Wenn du Bärlauch noch jetzt im Mai sammelst, prüfe jedes einzelne Blatt mit Geruchstest und Stielprüfung. Und denk daran: Auch beim Spaziergang im normalen Wald ohne Schutzstatus endet dein Recht an der eingezäunten Fläche oder am Schild "Schonung".