Deine deutsche KFZ-Haftpflicht gilt automatisch in der gesamten EU und im Europäischen Wirtschaftsraum, ohne dass du etwas dafür tun musst. Das Kennzeichen am Auto reicht als Versicherungsnachweis, die früher übliche Grüne Karte brauchst du dort seit Jahren nicht mehr in der Hand. Klingt nach Rundum-sorglos. Tatsächlich liegt die größte Lücke aber nicht da, wo du sie vermutest: nicht beim Unfall, den du selbst verschuldest, sondern bei dem, den ein anderer dir einbrockt. Dieser Artikel zeigt dir, wo dein Schutz wirklich greift, welche Länder weiter ein Extra-Dokument verlangen und warum die niedrige Auslands-Mindestdeckung im Ernstfall sechs- bis siebenstellig teuer werden kann.

Wo deine Haftpflicht ohne Zusatz gilt

Die KFZ-Haftpflicht ist der Teil deiner Police, der Schäden bezahlt, die du anderen zufügst. Sie gilt im geografischen Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören, etwa auf den Kanarischen Inseln. In allen 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Andorra, Serbien und der Schweiz ist das Mitführen einer Versicherungskarte laut Allianz nicht mehr vorgeschrieben. Es gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen: Dein amtliches Kennzeichen ist der Nachweis, dass das Auto haftpflichtversichert ist.

Genau hier sitzt der erste verbreitete Irrtum. Viele glauben, im Ausland gelte automatisch die niedrigere Deckungssumme des Urlaubslandes. Das stimmt für deine eigene Haftpflicht nicht. Der ADAC formuliert es eindeutig: Es gelten die für deine KFZ-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen, egal wie hoch oder niedrig die gesetzlichen Vorgaben im Ausland sind. Verursachst du in Italien oder Kroatien einen Unfall, reguliert deine Versicherung mit deinen deutschen Summen. Wer hierzulande die übliche Pauschaldeckung von 100 Millionen Euro hat, fährt damit auch durch Südeuropa.

Versicherungsteil Geografischer Geltungsbereich
KFZ-Haftpflicht Gesamtes geografisches Europa plus EU-Gebiete (z. B. Kanaren)
Teilkasko Geografische Grenzen Europas plus EU-Gebiete
Vollkasko Geografische Grenzen Europas plus EU-Gebiete
Auslandsschadenschutz EU-Staaten plus Andorra, UK, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien

KFZ-Versicherung vergleichen

Ob deine Police einen Auslandsschadenschutz einschließt, der dich nach deutschem Recht stellt, falls dich im Urlaub ein unterversicherter Fahrer schädigt, steht im Kleingedruckten. Ein Vergleich zeigt, welche Tarife diesen Schutz schon serienmäßig mitbringen.

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Wo die Grüne Karte noch Pflicht ist

Die Grüne Versicherungskarte ist seit dem 1. Januar 2021 gar nicht mehr grün. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geben die Versicherer sie nur noch auf weißem Papier aus, damit sie als PDF verschickt und zu Hause ausgedruckt werden kann. Der Name ist geblieben, die Farbe ist weg.

Innerhalb des EWR brauchst du das Dokument nicht. Sobald du das Abkommensgebiet verlässt, sieht es anders aus. In diesen Ländern musst du die Karte weiterhin dabeihaben, weil das Kennzeichen dort nicht als Nachweis akzeptiert wird:

Land Status für deutsche Pkw
Türkei Grüne Karte Pflicht, Schutz endet oft schon am Bosporus
Marokko Grüne Karte Pflicht
Tunesien Grüne Karte Pflicht
Albanien Grüne Karte Pflicht
Kosovo Grüne Karte Pflicht
Moldawien Grüne Karte Pflicht
Nordmazedonien Grüne Karte Pflicht
Ukraine Grüne Karte Pflicht

Russland und Belarus erkennen die Karte seit dem 6. Mai 2023 ohnehin nicht mehr an. Ist auf deiner Karte ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt dein Schutz dort nicht. Dann musst du vor dem Grenzübertritt eine Grenzversicherung abschließen. In der Türkei kommt eine Besonderheit dazu: Der Geltungsbereich vieler deutscher Policen endet bereits bei der Überquerung des Bosporus, für den asiatischen Teil brauchst du eine zusätzliche Kurzhaftpflicht. Die türkischen gesetzlichen Mindestdeckungen sind laut ADAC völlig unzureichend, weshalb der Club zusätzlich eine Kurzkasko empfiehlt.

In 30 EWR-Ländern reicht seit 2021 das Kennzeichen als Nachweis, die Grüne Karte brauchst du dort nicht mehr in Papierform
In 30 EWR-Ländern reicht seit 2021 das Kennzeichen als Nachweis, die Grüne Karte brauchst du dort nicht mehr in Papierform

Warum die größte Lücke beim fremden Unfallgegner liegt

Jetzt zum eigentlichen Risiko. Deine eigene Haftpflicht reist mit deinen hohen deutschen Summen mit, das hast du oben gelesen. Umgekehrt gilt das nicht. Fährt dir im Ausland ein einheimischer Fahrer ins Auto und ist schuld, reguliert nicht deine, sondern seine Versicherung. Und die zahlt nur bis zu der Summe, die in seinem Land vorgeschrieben ist.

Seit dem 23. Dezember 2023 gilt EU-weit die Richtlinie 2021/2118. Sie schreibt jeder Haftpflichtversicherung im Binnenmarkt eine Mindestdeckung von 6.450.000 Euro je Unfall oder wahlweise 1.300.000 Euro je geschädigter Person für Personenschäden vor, bei Sachschäden 1.300.000 Euro je Unfall. Das klingt erst mal viel. Zum Vergleich: In Deutschland schreibt Paragraf 4 des Pflichtversicherungsgesetzes 7,5 Millionen Euro pro Person allein für Personenschäden vor, und reale Verträge decken meist pauschal 50 oder 100 Millionen Euro ab. Der Bund der Versicherten rät zu 100 Millionen.

Hier wird die Rechnung unangenehm. Wirst du im Ausland schwer verletzt, etwa dauerhaft pflegebedürftig, summieren sich Behandlung, Verdienstausfall und lebenslange Pflege schnell auf Millionenbeträge. Reicht die Mindestdeckung des Unfallgegners nicht, bleibst du auf der Differenz sitzen. Bei 1,3 Millionen Euro gesetzlichem Minimum gegen einen tatsächlichen Schaden von mehreren Millionen ist die Lücke siebenstellig. Genau die schließt der Auslandsschadenschutz.

Was der Auslandsschadenschutz konkret leistet

Der Auslandsschadenschutz, manchmal auch als Differenzdeckung bezeichnet, ist ein Zusatzbaustein zur KFZ-Haftpflicht. Er springt ein, wenn dich im Ausland ein Fremder schädigt und dessen Versicherung zu wenig zahlt. Der ADAC beschreibt die Funktion so: Ein Haftpflichtschaden im Ausland wird nach deutschem Recht reguliert, mit deinen vereinbarten Deckungssummen, unabhängig davon, wie niedrig die Limits im Unfallland sind. Du wirst also gestellt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.

Wie groß die Differenz wird, hängt vom Unfallland ab. Innerhalb der EU haftet der Gegner mindestens mit dem EU-Floor von 6,45 Millionen Euro je Unfall oder 1,3 Millionen je Person, in Deutschland würdest du dagegen meist auf 100 Millionen treffen. Richtig dünn wird die Decke außerhalb der EU. Die türkischen Pflichtsummen nennt der ADAC schlicht völlig unzureichend, und in Ländern mit Grüne-Karte-Pflicht liegen die gesetzlichen Minima oft im niedrigen sechsstelligen Bereich.

Der ADAC-Baustein deckt Aufenthalte von bis zu zwölf Wochen ab und stuft deine Schadenfreiheitsklasse nicht zurück, weil du ja nicht schuld bist. Einen festen Preis nennen die Versicherer nicht, der Baustein kostet je nach Tarif einen Mehrbeitrag. Gemessen an einem potenziell siebenstelligen Eigenanteil ist das eine überschaubare Police. Wer regelmäßig mit dem eigenen Auto über die Grenze fährt, sollte prüfen, ob dieser Schutz im Vertrag steckt.

Die EU-Mindestdeckung liegt seit Ende 2023 bei 1,3 Millionen Euro je Person, deutsche Verträge decken bis zu 100 Millionen Euro pauschal
Die EU-Mindestdeckung liegt seit Ende 2023 bei 1,3 Millionen Euro je Person, deutsche Verträge decken bis zu 100 Millionen Euro pauschal

Wo deine Kasko an Grenzen stößt

Während die Haftpflicht fremde Schäden zahlt, deckt die Kasko Schäden an deinem eigenen Auto. Teil- und Vollkasko gelten laut ADAC in den geografischen Grenzen Europas, dem europäischen und asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen EU-Gebieten. Klingt großzügig, hat aber Haken.

Vor allem bei Diebstahl gelten häufig Ausnahmen. Länder außerhalb Europas wie Marokko oder asiatische Staaten fallen oft aus dem Standard-Geltungsbereich der Kasko heraus. Wer mit dem Wagen nach Nordafrika oder Richtung Asien reist, sollte das vorher schriftlich mit dem Versicherer klären, sonst zahlst du einen Aufbruch oder Totaldiebstahl komplett selbst. Mietest du im Urlaub statt mit dem eigenen Auto ein Fahrzeug, gelten ganz andere Regeln. Worauf du dabei achten musst, steht im Beitrag Worauf muss ich bei einem Mietwagen im Ausland achten?.

Worauf du vor der Fahrt achten solltest

Bevor du losfährst, kläre drei Dinge. Prüfe erstens, ob dein Reiseland im EWR liegt oder eine Grüne Karte verlangt. Fordere sie im Zweifel kostenlos bei deinem Versicherer an, sie kommt heute als PDF. Schau zweitens in deine Police, ob ein Auslandsschadenschutz oder eine Differenzdeckung enthalten ist. Steht dort nichts, kläre den Mehrbeitrag, bevor du in ein Land mit niedriger Mindestdeckung fährst. Lass dir drittens für Reisen außerhalb Europas schriftlich bestätigen, welche Kaskoschäden gedeckt sind, gerade bei Diebstahl.

Vergiss bei der Vorbereitung nicht, dass im Ausland auch andere Verkehrsregeln und Bußgelder gelten. Was ein Strafzettel aus dem Urlaub dich tatsächlich kosten kann und ob deutsche Behörden ihn eintreiben, liest du unter Wie viel Strafzettel muss ich aus dem Ausland zahlen?. Wer einmal kurz in den Vertrag schaut und im Zweifel den Zusatzbaustein bucht, fährt mit demselben Schutz über die Grenze, den er zu Hause gewohnt ist.

Weiterführende Links

GDVDie Grüne Versicherungskarte wird weißgdv.de
ADACAuslandsschadenschutz für die KFZ-Versicherungadac.de
VerbraucherzentraleAuslandsreisen, welcher Versicherungsschutz ist notwendigverbraucherzentrale.de