Den Bundespräsidenten wählt nicht das Volk, sondern die Bundesversammlung. Wie das funktioniert, wer dabei sitzt und warum das so geregelt ist.

Warum wählen wir ihn nicht selbst?

Viele Menschen sind überrascht, wenn sie erfahren, dass sie bei der Wahl des Bundespräsidenten kein direktes Mitspracherecht haben. In einer Demokratie klingt das zunächst seltsam. Dabei steckt dahinter eine klare Überlegung der Verfassungsväter und -mütter: Das Amt des Bundespräsidenten soll überparteilich und integrierend sein. Eine direkte Volkswahl würde Kandidaten zwingen, im Wahlkampf um Stimmen zu buhlen, sich zu positionieren und zu polarisieren. Genau das widerspricht dem Charakter des Amtes.

Der Bundespräsident ist kein Regierungschef. Er leitet keine Ministerien, verkündet keine Haushaltspläne und trifft keine tagespolitischen Entscheidungen. Er steht über den Parteien, repräsentiert den Staat nach innen und außen, unterzeichnet Gesetze und ernennt den Bundeskanzler. Diese Rolle verlangt eine Person, die breiten gesellschaftlichen Rückhalt genießt, ohne durch einen erbitterten Wahlkampf beschädigt zu sein.

Das Grundgesetz hat deshalb ein besonderes Gremium für diese Wahl geschaffen: die Bundesversammlung.

Die Bundesversammlung: Zusammensetzung und Größe

Die Bundesversammlung ist das einzige Verfassungsorgan Deutschlands, das ausschließlich für einen einzigen Zweck zusammentritt: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie tagt nur alle fünf Jahre, sofern keine außerordentliche Neuwahl notwendig wird.

Ihre Zusammensetzung folgt einem einfachen Prinzip: Die Hälfte der Mitglieder stellen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die andere Hälfte wird von den 16 Bundesländern entsandt, proportional zur jeweiligen Bevölkerungsgröße. Jedes Länderparlament wählt seine Delegierten selbst. Das können Politikerinnen und Politiker sein, aber auch Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Sport oder Zivilgesellschaft.

Zusammensetzung Anzahl (ca.)
Mitglieder des Bundestages 736
Vertreter der Bundesländer 736
Gesamt 1.472

Die genaue Gesamtzahl variiert je nach aktueller Größe des Bundestages. Nach der Bundestagswahl 2021 und dem dadurch angewachsenen Parlament hatte die Bundesversammlung 2022 insgesamt 1.472 Mitglieder, was sie zur größten parlamentarischen Versammlung in Deutschland macht.

Die Bundesversammlung hat 2022 insgesamt 1.472 Mitglieder gewählt und damit Frank-Walter Steinmeier für eine zweite Amtszeit bestätigt
Die Bundesversammlung hat 2022 insgesamt 1.472 Mitglieder gewählt und damit Frank-Walter Steinmeier für eine zweite Amtszeit bestätigt

Der Wahlprozess: Drei Runden, klare Regeln

Die eigentliche Abstimmung läuft nach einem gestuften System ab. Ziel ist es, eine möglichst breite Zustimmung zu sichern. Gleichzeitig gibt es einen Mechanismus, der verhindert, dass die Versammlung in einer Endlosschleife steckenbleibt.

Wahlgang Erforderliche Mehrheit Besonderheit
1. Wahlgang Absolute Mehrheit Mehr als die Hälfte aller Mitglieder
2. Wahlgang Absolute Mehrheit Identische Bedingung wie Runde 1
3. Wahlgang Relative Mehrheit Wer die meisten Stimmen erhält, gewinnt

In den ersten beiden Runden muss ein Kandidat oder eine Kandidatin mehr als die Hälfte aller Stimmen der Bundesversammlung auf sich vereinen, nicht nur der abgegebenen Stimmen. Das ist eine deutlich höhere Hürde. Schafft das niemand, öffnet sich im dritten Wahlgang die Möglichkeit einer relativen Mehrheit: Es reicht, mehr Stimmen zu bekommen als jeder andere.

In der Praxis endet die Wahl fast immer im ersten Wahlgang, weil sich die großen Parteien vor der Sitzung auf eine gemeinsame Person einigen.

Die Rolle der Parteien: Kein Amt ohne politisches Kalkül

Auch wenn das Amt überparteilich gedacht ist, ist der Weg dorthin durch und durch politisch. Die Parteien im Bundestag schlagen Kandidatinnen und Kandidaten vor und stimmen in der Bundesversammlung ab. Wer eine Regierungskoalition mit ausreichend Mitgliedern in der Versammlung kontrolliert, kann seine Wunschperson durchsetzen.

Historisch haben sich die Koalitionspartner in der Regel auf eine Person geeinigt, die das Amt glaubwürdig ausfüllen kann und breite gesellschaftliche Akzeptanz findet. Manchmal werben Parteien auch für unabhängige Persönlichkeiten, um den überparteilichen Charakter des Amtes zu betonen.

Kandidaturen können von einzelnen Mitgliedern der Bundesversammlung eingebracht werden. Es braucht dafür keine Mindestunterstützung. In der Praxis werden trotzdem fast nur Kandidaten aufgestellt, die von einer oder mehreren Parteifraktionen getragen werden, weil sonst die nötige Stimmenmasse fehlt.

Amtszeit und Wiederwahl: Was das Grundgesetz regelt

Der Bundespräsident wird für fünf Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich, eine zweite Wiederwahl ausgeschlossen. Damit ist das Amt auf maximal zehn Jahre begrenzt. Diese Regelung soll verhindern, dass sich jemand dauerhaft im Amt etabliert und die Autorität des Postens für persönliche oder politische Zwecke nutzt.

Regel Detail
Amtszeit 5 Jahre
Wiederwahl Einmal möglich
Maximum 10 Jahre gesamt
Mindestalter 40 Jahre
Anforderung Deutsche Staatsbürgerschaft

Stirbt der Bundespräsident im Amt oder tritt er zurück, übernimmt der Bundesratspräsident kommissarisch die Aufgaben, bis die Bundesversammlung eine neue Person wählt.

Was der Bundespräsident tatsächlich tut

Das Amt wirkt nach außen manchmal wie eine Ehrenposition ohne echten Einfluss. Das stimmt so nicht ganz. Der Bundespräsident hat zwar keine Richtlinienkompetenz wie der Bundeskanzler, aber er hat konkrete Befugnisse, die in bestimmten Situationen erhebliches Gewicht bekommen.

Er unterzeichnet Gesetze. Hält er ein Gesetz für verfassungswidrig, kann er die Unterschrift verweigern. Das ist selten, kommt aber vor. Er ernennt und entlässt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die Ministerinnen und Minister. In Krisen kann er den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflösen, was Neuwahlen auslöst.

Vor allem aber hat das Amt eine moralische Dimension. Reden des Bundespräsidenten setzen gesellschaftliche Debatten in Gang, benennen Missstände oder geben Orientierung in Zeiten der Unsicherheit. Diese Softpower ist schwerer zu messen, aber real.

Fazit: Ein Amt, das bewusst geschützt wird

Die Entscheidung, den Bundespräsidenten nicht direkt vom Volk wählen zu lassen, ist kein Demokratiedefizit. Sie ist eine bewusste Konstruktion, um das Amt aus dem Strudel des Wahlkampfs herauszuhalten. Die Bundesversammlung als breite, gesellschaftlich zusammengesetzte Versammlung soll sicherstellen, dass die gewählte Person echten Rückhalt genießt, ohne durch Parteienkampf beschädigt zu sein. Ob dieses System perfekt funktioniert, lässt sich diskutieren. Aber die Logik dahinter ist klar und konsequent.

Weiterführende Links

Bundesversammlungbundestag.de →Informationen und Dokumente (Bundestag)
Grundgesetz Art. 54gesetze-im-internet.de →Wahl des Bundespräsidenten (gesetze-im-internet.de)