Mit Hautkrebs hat in Deutschland fast jede zweite Person bis zum 80. Lebensjahr Kontakt, und für 2026 erwartet das Klinisch-epidemiologische Krebsregister Brandenburg-Berlin rund 355.000 Neuerkrankungen. Das gesetzliche Hautkrebs-Screening ist deshalb seit 2008 fester Bestandteil der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Wer gesetzlich versichert ist, hat ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenfreie Ganzkörperuntersuchung beim Haut- oder Hausarzt mit dermatologischer Zusatzqualifikation. Hier erfährst du, wann die Kasse zahlt, welche Sonderregeln einzelne Krankenkassen für jüngere Versicherte anbieten und wo die Grenze zur kostenpflichtigen IGeL-Leistung verläuft.
Der gesetzliche Anspruch ab 35
Ab dem 35. Geburtstag steht dir das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenlos zu. Geregelt ist das in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des G-BA, finanziert wird die Leistung über deine Krankenkasse. Eine Praxisgebühr fällt nicht an, du musst lediglich deine Versichertenkarte vorlegen. Wichtig: Die Zwei-Jahres-Frist beginnt am Tag der letzten Untersuchung. Wer im November 2024 zum Screening war, hat ab Januar 2026 wieder einen Anspruch.
Durchführen darf das Screening jeder Arzt, der eine entsprechende Fortbildung absolviert und von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Berechtigung erhalten hat. Neben Dermatologen sind das auch Hausärzte, Allgemeinmediziner und Internisten. Bei einem auffälligen Befund überweisen Hausärzte allerdings zur Abklärung an einen Hautarzt. Du musst also nicht zwingend einen Termin in einer Hautarztpraxis bekommen, was angesichts oft monatelanger Wartezeiten ein praktischer Vorteil ist.
Das Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung von drei Hautkrebsformen: malignem Melanom (schwarzer Hautkrebs), Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom (beide weißer Hautkrebs). Während das Melanom mit rund 41.700 Erkrankungen pro Jahr seltener auftritt, ist es deutlich gefährlicher, weil es früh metastasiert. Der weiße Hautkrebs macht den größten Anteil der 355.000 Neuerkrankungen aus, verläuft aber selten tödlich.
Ablauf der Untersuchung
Das Screening selbst ist unspektakulär und in 10 bis 20 Minuten erledigt. Du ziehst dich in der Praxis komplett aus, der Arzt inspiziert deine Haut systematisch von Kopf bis Fuß, einschließlich Kopfhaut, Mundschleimhaut, Genitalbereich und Zehenzwischenräumen. Auffällige Muttermale, Pigmentveränderungen oder verdächtige Stellen werden dokumentiert. Bei Unsicherheiten überweist der Arzt an einen Dermatologen, der per Biopsie eine Gewebeprobe entnehmen und im Labor untersuchen lassen kann.

Vor dem Termin solltest du auf Make-up, Nagellack und Haarsprays verzichten, weil sie die Sicht auf Haut und Nägel beeinträchtigen. Bring eine Liste mit deinen Hautveränderungen mit, falls dir bestimmte Muttermale aufgefallen sind. Auch die Familienanamnese ist wichtig: Gab es bei Eltern oder Geschwistern bereits Hautkrebs, erhöht das dein Risiko, vergleichbar mit den familiären Risikofaktoren beim Schlaganfall bei Frauen.
Das Screening endet mit einer Beratung. Der Arzt erklärt dir die ABCDE-Regel zur Selbstuntersuchung, gibt Hinweise zum Sonnenschutz und dokumentiert den Befund auf einem standardisierten Bogen. Diese Dokumentation wird an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt und dient der bundesweiten Evaluation des Programms.
Sonderleistungen einzelner Kassen
Wer unter 35 ist, fällt eigentlich aus dem gesetzlichen Anspruch heraus. Mehrere Krankenkassen bieten das Screening trotzdem als freiwillige Zusatzleistung an, um jüngere Versicherte besser zu erreichen. Die Bedingungen unterscheiden sich erheblich, ein Vergleich lohnt sich.
| Krankenkasse | Anspruch unter 35 | Wie oft | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| AOK Bayern | ab 18 Jahren | alle 2 Jahre | inkl. Auflichtmikroskopie |
| AOK Niedersachsen | unter 35 | alle 2 Jahre | bis 500 Euro über Gesundheitskonto |
| AOK Hessen | 18 bis 34 | alle 2 Jahre | Erstattung über Gesundheitskonto |
| BARMER Haut-Check | je nach Bundesland ab 15 | alle 2 Jahre | über Selektivvertrag |
| Techniker Krankenkasse | je nach Bundesland | nach Vertrag | Vergütung 32,45 Euro |
| DAK Gesundheit | ab 20 (in vielen Regionen) | alle 2 Jahre | Selektivverträge regional |
Die Sonderleistungen funktionieren meist über Selektivverträge zwischen Krankenkassen und regionalen Hautarztverbänden. Praktisch heißt das: Nicht jeder Arzt rechnet die Leistung mit jeder Kasse ab. Frag vor dem Termin in der Praxis und bei deiner Kasse nach. Bei Erstattungsmodellen wie dem AOK-Gesundheitskonto musst du die Rechnung erst auslegen und später einreichen.
Wann es zur IGeL-Leistung wird
Sobald du außerhalb der gesetzlichen Vorgaben untersucht werden willst, wird das Screening zur Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL). Du zahlst dann selbst. Das gilt in drei typischen Fällen.
Du bist jünger als 35 und hast keine Sonderregelung deiner Kasse: Eine Untersuchung mit Auflichtmikroskopie kostet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) rund 57 Euro, mit digitaler Videodokumentation steigt der Preis auf etwa 100 Euro. Praxen verlangen oft zwischen 30 und 80 Euro, je nach Aufwand und Region.
Du willst häufiger als alle zwei Jahre untersucht werden: Auch hier zahlt die Kasse nicht. Wer ein erhöhtes Risiko durch viele Muttermale, helle Haut, Sonnenbrände in der Kindheit oder Hautkrebs in der Familie hat, kann sinnvolle Gründe für ein jährliches Screening haben. Das gilt aber als Privatleistung.
Du wünschst Zusatzleistungen wie Auflichtmikroskopie: Seit April 2020 ist die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) Teil des gesetzlichen Screenings ab 35. Wer jedoch ohne konkreten Verdacht ein digitales Hautmuttermal-Mapping mit Bildarchivierung und KI-Analyse möchte, zahlt das selbst. Studien belegen, dass die Dermatoskopie die Erkennungsrate von Melanomen von 76 auf 92 Prozent verbessert. Das macht die Methode für Risikogruppen attraktiv, ohne dass die GKV pauschal einspringt.
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet die Dermatoskopie als reine Selbstzahlerleistung mit "tendenziell positiv". Wichtig: Lass dir vor jeder IGeL-Leistung einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben und unterschreibe einen Behandlungsvertrag. Andernfalls dürfen Ärzte die Rechnung nicht ausstellen.
Selbstuntersuchung mit der ABCDE-Regel
Zwischen den Screening-Terminen solltest du deine Haut etwa einmal im Monat selbst kontrollieren. Stell dich nackt vor einen großen Spiegel bei Tageslicht und prüfe systematisch jede Hautstelle, auch Kopfhaut, Fußsohlen und Zwischenräume. Die ABCDE-Regel hilft dabei, verdächtige Muttermale zu erkennen.
- A wie Asymmetrie: Ein gesundes Mal ist meist rund oder oval. Asymmetrische Formen sind verdächtig.
- B wie Begrenzung: Verläuft der Rand unscharf, ausgefranst oder fließend, ist Vorsicht geboten.
- C wie Color (Farbe): Mehrere Farben in einem Mal, Schwarz, Braun, Rot oder weiße Stellen, sind ein Warnsignal.
- D wie Durchmesser: Mehr als 5 Millimeter Durchmesser oder schnelles Wachstum solltest du abklären lassen.
- E wie Erhabenheit: Knotige Erhebungen oder Veränderungen, die plötzlich auf glatter Haut entstehen, gehören zum Hautarzt.
Schon wenn nur einer dieser Punkte zutrifft, lohnt sich ein Termin. Auch Muttermale, die jucken, bluten oder nässen, sind ein klarer Warnhinweis. Frühzeitig erkannt, ist der schwarze Hautkrebs in 90 Prozent der Fälle heilbar.

Sonnenschutz als beste Vorsorge
Hautkrebs ist die Krebsart, die sich am besten verhindern lässt. Etwa 90 Prozent der Fälle gehen auf UV-Strahlung zurück, also auf Sonne und Solarien. Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention nutzen den Mai jährlich als Hautkrebsmonat, um über Schutzmaßnahmen aufzuklären. Die Empfehlungen sind klar: Ab UV-Index 3 brauchst du Schutz, ab Index 8 solltest du die direkte Sonne meiden.
Im Alltag gilt die Faustregel "Cremen, kleiden, kühlen". Ein Breitband-Sonnenschutz mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 sollte 20 bis 30 Minuten vor dem Sonnenbad aufgetragen werden, etwa vier gehäufte Esslöffel reichen für den ganzen Körper. Bei längeren Aufenthalten draußen wird LSF 50 empfohlen. Eine Studie zeigte, dass tägliches Eincremen mit LSF 15 oder höher das Melanom-Risiko bei korrekter Anwendung halbieren kann. Trotzdem cremen viele Erwachsene zu sparsam und verlängern damit die Wirkung nicht.
Auch Kleidung schützt: Lange Hemden, breitkrempige Hüte und UV-Schutz-Sonnenbrillen mit CE-Kennzeichnung filtern UV-Strahlen zuverlässig. Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr solltest du in den Sommermonaten meiden. Wer regelmäßig im Freien arbeitet, hat seit 2015 sogar Anspruch auf eine Berufskrankheiten-Anerkennung, wenn weißer Hautkrebs durch UV-Strahlung am Arbeitsplatz entsteht.
Was tun bei verdächtigem Befund?
Findet der Arzt beim Screening eine auffällige Stelle, folgt eine Stufendiagnostik. Zunächst dokumentiert er den Befund per Foto oder Skizze. Bestätigt sich der Verdacht in der dermatoskopischen Untersuchung, folgt die Probeentnahme. Die Gewebeprobe wird histologisch untersucht. Das Ergebnis liegt meist nach einer Woche vor.
Bei bestätigtem Hautkrebs hängt die Therapie von Art und Stadium ab. Beim weißen Hautkrebs reicht oft eine ambulante Operation. Beim Melanom kommen Operation, Lymphknotenuntersuchung und je nach Stadium Immuntherapie oder zielgerichtete Therapie hinzu. Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse vollständig, unabhängig vom Alter. Auch psychoonkologische Begleitung, Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederung sind Kassenleistungen.
Wer den ersten Schritt scheut, sollte wissen: Die Untersuchung tut nicht weh, dauert keine halbe Stunde und kostet im Normalfall nichts. Bei früh entdecktem Hautkrebs liegt die Fünf-Jahres-Überlebensrate bei über 95 Prozent. Wer das Screening konsequent nutzt, schenkt sich also handfeste Sicherheit.
Fazit
Das Hautkrebs-Screening ist eine der unkompliziertesten Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 35 Jahren alle zwei Jahre kostenfrei, dazu eine wachsende Zahl von Sonderverträgen für Jüngere. Wer Familienangehörige mit Hautkrebs, helle Haut oder viele Muttermale hat, sollte den Termin nicht aussetzen, sondern aktiv einfordern. Die ABCDE-Regel hilft zwischen den Untersuchungen, konsequenter Sonnenschutz beugt vor. Mit 355.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Hautkrebs die häufigste Krebserkrankung Deutschlands, gleichzeitig aber auch die mit der besten Heilungschance bei früher Diagnose. Frag bei deiner Krankenkasse nach den genauen Konditionen und mach den nächsten Termin. Spätestens im Hautkrebsmonat Mai ist ein guter Anlass.





