Am 20. Juli 2026 endet die wichtigste Übergangsfrist für das EU-Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen. Ab diesem Stichtag dürfen Konservendosen, beschichtete Getränkebehälter und andere Einwegprodukte mit BPA nicht mehr neu in den Handel gebracht werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/3190, die bereits am 20. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Hintergrund ist eine drastische Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit: Die EFSA hat 2023 die tolerierbare Tagesdosis um den Faktor 20.000 gesenkt, von 4 Mikrogramm auf 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht. Stiftung Warentest fand 2024 in 51 von 58 untersuchten Konserven messbare Mengen BPA. Hier erfährst du, was BPA ist, wann genau welche Frist greift und wie du die Belastung jetzt schon reduzierst.

Was Bisphenol A überhaupt ist

Bisphenol A, kurz BPA, ist ein industriell hergestellter Stoff. Er steckt in Polycarbonat-Kunststoffen und in Epoxidharzen, mit denen die Innenseite von Konservendosen beschichtet wird, damit das Metall nicht mit dem Lebensmittel reagiert. Genau aus dieser Innenbeschichtung kann BPA in geringen Mengen ins Essen übergehen, besonders bei Hitze, fett- oder säurehaltigem Inhalt.

BPA wirkt im Körper wie ein schwaches Östrogen und gilt deshalb als endokriner Disruptor. Das Bundesinstitut für Risikobewertung listet als mögliche Folgen unter anderem Effekte auf das Hormon- und Immunsystem, die Fortpflanzung und die Stoffwechselregulation. Die EFSA stuft BPA seit ihrer Neubewertung 2023 als Gesundheitsrisiko für alle Altersgruppen der europäischen Bevölkerung ein. Säuglinge und Kleinkinder gelten als besonders empfindlich, weil sie pro Kilogramm Körpergewicht mehr Nahrung aufnehmen als Erwachsene. Babyflaschen aus Polycarbonat sind in der EU schon seit dem 1. März 2011 verboten, das war damals die erste große BPA-Beschränkung.

Was die EU-Verordnung 2024/3190 konkret regelt

Die Verordnung (EU) 2024/3190 wurde am 19. Dezember 2024 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie verbietet BPA und eine ganze Gruppe verwandter Bisphenole sowie deren Derivate in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Das betrifft nicht nur Dosenbeschichtungen, sondern auch Klebstoffe, Druckfarben, Lacke, Gummi, Silikon und Kunststoffe in der Lebensmittelindustrie.

Wichtig ist die Staffelung. Die Verordnung ist seit 20. Januar 2025 grundsätzlich in Kraft, aber für einzelne Produktgruppen laufen Übergangsfristen, damit Hersteller umstellen können und keine plötzlichen Versorgungslücken entstehen.

Stichtag Was gilt ab dann
20. Januar 2025 Verordnung tritt in Kraft, neue Produkte mit BPA dürfen nicht mehr produziert werden
20. Juli 2026 Ende der 18-Monats-Frist für Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände (Konservendosen, Beschichtungen, Einwegverpackungen)
20. Januar 2027 Ende der 24-Monats-Frist für bestimmte Mehrwegartikel und Lacke
20. Januar 2028 Ende der 36-Monats-Frist für fest installierte Komponenten in Lebensmittelproduktionsanlagen

Die 20. Juli 2026 ist deshalb der Stichtag, der dich im Supermarkt unmittelbar betrifft. Danach darf eine Dose Ravioli mit BPA-haltiger Innenbeschichtung nicht mehr neu ins Regal. Restbestände aus der Produktion vor dem Stichtag wandern aber noch eine Weile weiter durch die Handelskette. Ausnahmen gibt es nur dort, wo es laut Kommission keine sicheren Alternativen gibt, etwa für bestimmte Filtrationsmembranen in der Lebensmittelproduktion.

Ab 20. Juli 2026 dürfen Konservendosen mit Bisphenol-A-Innenbeschichtung nicht mehr neu in den Handel gebracht werden
Ab 20. Juli 2026 dürfen Konservendosen mit Bisphenol-A-Innenbeschichtung nicht mehr neu in den Handel gebracht werden

Wo BPA heute noch drin steckt

Die größte Quelle für BPA in der Ernährung sind beschichtete Konservendosen. Stiftung Warentest hat in der Mai-Ausgabe 2024 insgesamt 58 Lebensmittelkonserven aus dem deutschen Handel auf Bisphenol A geprüft. Das Ergebnis: In 51 von 58 Produkten war BPA messbar. Besonders hoch belastet waren Suppen und Eintöpfe, also genau die Produkte, von denen du meist eine ganze Portion isst. Frei von BPA blieben in dem Test alle sechs Kondensmilch-Proben und eine einzelne Dose Erbsen und Möhren.

Eine zweite Quelle sind Kassenbons aus Thermopapier. BPA in Kassenbons ist seit dem 2. Januar 2020 EU-weit verboten, das regelt die REACH-Beschränkung Nr. 71. Trotzdem ist der Stoff nicht ganz aus dem Alltag verschwunden. Viele Händler haben auf Bisphenol S (BPS) umgestellt, einen chemisch verwandten Ersatzstoff, der laut europäischer Chemikalienagentur ECHA ähnliche hormonelle Wirkungen zeigt. Die neue Verordnung 2024/3190 zielt deshalb explizit auch auf gefährliche Bisphenol-Derivate, damit nicht ein bekannter Problemstoff durch einen unbekannten ausgetauscht wird.

In Plastik-Geschirr und wiederverwendbaren Trinkflaschen aus Polycarbonat kann BPA ebenfalls vorkommen, vor allem in älteren Produkten. Babyflaschen aus Polycarbonat sind in der EU seit 2011 verboten, neue Babyflaschen sind aus Polypropylen oder Polyamid. Trinkwasser-Hauptleitungen in Mehrfamilienhäusern aus Epoxidharz-beschichteten Rohren sind eine weitere mögliche Quelle, hier sind die übertragenen Mengen aber in der Regel sehr gering.

Hauptquelle Status nach Verordnung 2024/3190
Konservendosen-Innenbeschichtung ab 20. Juli 2026 nicht mehr neu im Handel
Beschichtete Getränkedosen ab 20. Juli 2026 nicht mehr neu im Handel
Plastik-Mehrwegflaschen aus Polycarbonat ab 20. Juli 2026 nicht mehr neu im Handel
Kassenbons (Thermopapier) bereits seit 2. Januar 2020 EU-weit verboten
Babyflaschen aus Polycarbonat bereits seit 1. März 2011 EU-weit verboten
Lacke, Druckfarben, Klebstoffe (Lebensmittelkontakt) ab 20. Januar 2027
Fest installierte Anlagen-Komponenten ab 20. Januar 2028

Warum sich BfR und EFSA um Faktor 1000 streiten

Der ungewöhnlichste Punkt in der ganzen BPA-Geschichte ist, dass sich die zwei für Risikobewertung zuständigen Behörden in Europa nicht auf einen gemeinsamen Grenzwert einigen können. Sie liegen um den Faktor 1000 auseinander.

Die EFSA hat im April 2023 die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für BPA auf 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Das ist 20.000 Mal niedriger als der vorherige TDI von 4 Mikrogramm. Begründet wird der drastische Schritt mit neuen Daten zu Effekten auf das Immunsystem. Nach diesem Wert überschreiten praktisch alle Verbraucher in der EU den TDI, in jeder Altersgruppe um das Zwei- bis Dreitausendfache.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Deutschland hält die EFSA-Bewertung für methodisch zweifelhaft und schlägt einen TDI von 200 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht vor. Das ist immer noch zwanzigmal strenger als der alte EFSA-Wert von 2015, aber tausendmal lockerer als der neue. Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat den EFSA-Wert nicht übernommen. Stiftung Warentest illustriert die Konsequenz dieses Streits in ihrem Konserven-Test 2024: Nach EFSA-Maßstab sind 51 von 58 Proben stark belastet, nach BfR-Maßstab nur 14. Welche Zahl du glaubst, hängt davon ab, welcher Behörde du folgst.

Politisch hat dieser Streit das Tempo nicht gebremst. Die Verordnung 2024/3190 wurde verabschiedet, obwohl sich Brüssel und Berlin wissenschaftlich nicht einig sind. Frankreich war hier ohnehin lange Vorreiter und hatte BPA in Lebensmittelverpackungen bereits 2015 national verboten.

EFSA und BfR liegen beim tolerierbaren Tagesgrenzwert für BPA um den Faktor 1000 auseinander, von 0,2 bis 200 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht
EFSA und BfR liegen beim tolerierbaren Tagesgrenzwert für BPA um den Faktor 1000 auseinander, von 0,2 bis 200 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht

Was du als Verbraucher jetzt schon tun kannst

Du musst nicht bis zum 20. Juli 2026 warten, um deine BPA-Aufnahme zu senken. Vier Punkte mit dem größten Effekt:

Greife für haltbare Lebensmittel zum Glas statt zur Dose. Tomatensoße, Suppen, Eintöpfe, Mais oder Bohnen gibt es im Pfandglas oder Tetra Pak. Wenn du Konserven kaufst, achte auf die Aufschrift „ohne Bisphenol A" oder „BPA-frei" auf der Dose. Viele Hersteller stellen schon vor dem Stichtag um und kennzeichnen das.

Trink Wasser aus Glas oder Edelstahl statt aus alten Polycarbonat-Mehrwegflaschen. Bei Mineralwasser im Pfand sind PET-Einwegflaschen BPA-frei, bei Mehrwegflaschen aus Hartplastik solltest du auf das Recyclingdreieck achten: Code 7 (Other) kann Polycarbonat enthalten, Codes 1, 2, 4 und 5 sind BPA-frei.

Lass dir Kassenbons möglichst digital schicken oder verzichte ganz darauf, wenn der Beleg nicht für die Garantie oder Steuer wichtig ist. Auch wenn klassisches BPA in Bons seit 2020 verboten ist, enthalten viele Bons nach wie vor Bisphenol S, das ähnlich problematisch sein kann. Bons gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier, weil sie sonst ins Recycling-Papier gelangen.

Wenn du Konserven verarbeitest, gib den Inhalt sofort in eine andere Schüssel, statt geöffnete Dosen im Kühlschrank zu lagern. Das reduziert die Übergangszeit zwischen Beschichtung und Lebensmittel. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann sich am Mineralöl-Vermeidungsleitfaden für belastete Lebensmittel orientieren. Vor dem 20. Juli 2026 lohnt sich grundsätzlich ein Blick auf die Marke: Einzelne Hersteller wie Edeka, Rewe-Eigenmarken oder Aldi haben bei Stiftung Warentest deutlich weniger BPA-belastete Produkte gehabt als andere.

Weiterführende Links

Bundesinstitut für RisikobewertungBisphenol A in Alltagsprodukten (FAQ)bfr.bund.de