Bis zum 19. Januar 2033 müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine in das neue EU-Scheckkartenformat umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt nach Geburtsjahr (Papierführerscheine) und Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine). Seit Januar 2026 sind die Kartenführerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 dran. Wer die Frist verpasst, zahlt bei einer Kontrolle 10 Euro Verwarngeld, darf aber weiterfahren. Hier findest du alle Fristen, den genauen Ablauf und die wichtigsten Irrtümer rund um den Umtausch.
Die Fristentabelle im Überblick
Der Umtausch läuft in zwei Phasen. Phase 1 betrifft alle Papierführerscheine (grau, rosa, DDR-Format), die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Hier zählt dein Geburtsjahr. Phase 2 betrifft Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier zählt das Ausstellungsjahr.
Phase 1: Papierführerscheine (vor 1999)
| Geburtsjahr | Umtauschfrist | Status |
|---|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 | offen |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 | abgelaufen |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 | abgelaufen |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 | abgelaufen |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 | abgelaufen |
Phase 2: Kartenführerscheine (1999 bis 2013)
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist | Status |
|---|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 | abgelaufen |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 | nächste Frist |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 | offen |
| 2008 | 19. Januar 2029 | offen |
| 2009 | 19. Januar 2030 | offen |
| 2010 | 19. Januar 2031 | offen |
| 2011 | 19. Januar 2032 | offen |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 | offen |
Die komplette Phase 1 ist mittlerweile abgeschlossen (Ausnahme: vor 1953 Geborene). Rund 8,1 Millionen Papierführerscheine wurden zwischen 2021 und 2024 bereits umgetauscht. Seit Januar 2026 läuft Phase 2 mit den Kartenführerscheinen.
Warum der Umtausch Pflicht ist
Grundlage ist die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG. In den EU-Mitgliedstaaten waren über 110 verschiedene Führerscheinmuster im Umlauf: vom grauen Lappen über den rosa Faltführerschein bis zu unterschiedlichen Kartenformaten. Das erschwerte Kontrollen und machte Fälschungen einfacher.
Die Richtlinie schreibt ein einheitliches, fälschungssicheres Scheckkartenformat für die gesamte EU vor. Neue Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Bei der Verlängerung wird lediglich ein neues Foto gemacht. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Sehtest ist bei Pkw- und Motorradklassen nicht nötig. Es handelt sich um einen rein verwaltungstechnischen Vorgang.

So läuft der Umtausch ab
Du beantragst den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort, in der Regel beim Bürgeramt oder der Kfz-Zulassungsstelle. In einigen Bundesländern (Bayern, NRW, Hessen, Niedersachsen, Berlin) ist der Antrag auch online möglich, den neuen Führerschein musst du aber in der Regel persönlich abholen.
Was du mitbringen musst:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der alte Führerschein (Papier oder Scheckkarte)
- Ein biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- Bei Papierführerscheinen von einer anderen Behörde: eine Karteikartenabschrift (2 bis 4 Wochen Vorlauf, 10 bis 20 Euro)
Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt rund 25 bis 30 Euro. Zusammen mit dem Passfoto (5 bis 10 Euro) und optionalem Direktversand (5 bis 7 Euro) kommst du auf insgesamt 30 bis 45 Euro.
Bearbeitungsdauer: Normalerweise 4 bis 6 Wochen. In Großstädten mit hoher Nachfrage kann es 8 bis 12 Wochen dauern. Plane mindestens zwei bis drei Monate vor Fristablauf ein. Den alten Führerschein kannst du übrigens als Andenken behalten. Er wird entwertet (gelocht oder gestempelt), aber zurückgegeben.
Was passiert, wenn du die Frist verpasst
Die gute Nachricht: Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Berechtigung zum Fahren. Du darfst also weiterhin Auto fahren, auch mit abgelaufenem Führerschein.
Bei einer Polizeikontrolle droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Es gibt keine Punkte in Flensburg, kein Fahrverbot und keine Strafanzeige. Die Situation ist vergleichbar mit einem vergessenen Personalausweis: ärgerlich, aber keine Straftat.
Allerdings solltest du den Umtausch nicht endlos aufschieben. Im Ausland kann ein ungültiger Führerschein erhebliche Probleme verursachen. Mietwagenfirmen akzeptieren ihn möglicherweise nicht, und Polizeibehörden in anderen EU-Ländern bewerten die Situation unter Umständen strenger.
Die fünf häufigsten Irrtümer
"Ich muss eine neue Prüfung ablegen." Falsch. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Keine Fahrprüfung, kein Sehtest, kein Gesundheitscheck. Ausnahme: Bei Lkw- und Bus-Klassen (C, D) ist bei Verlängerung ein ärztliches Gutachten nötig.
"Meine alten Führerscheinklassen verfallen." Grundsätzlich nicht. Besitzstände werden übertragen. Aber prüfe deinen neuen Führerschein sorgfältig: Bei der Übertragung von Altklassen (zum Beispiel Klasse 3 auf neue EU-Klassen) können Fehler passieren.
"Ohne gültigen Führerschein ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis." Falsch. Fahrerlaubnis (die Berechtigung) und Führerschein (das Dokument) sind zwei verschiedene Dinge. Du fährst mit einem ungültigen Dokument, nicht ohne Erlaubnis.
"Mich betrifft das nicht, ich bin vor 1953 geboren." Doch: Auch du musst umtauschen, hast aber bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
"Im Ausland interessiert das niemanden." Riskant. Manche EU-Länder akzeptieren abgelaufene Führerscheine nicht als gültiges Dokument.

Was die Zukunft bringt: Digitaler Führerschein
Das Bundeskabinett hat im November 2025 den Entwurf für einen nationalen digitalen Führerschein beschlossen. Er soll bis Ende 2026 in die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes integriert werden. Der digitale Fahrzeugschein ist bereits seit November 2025 in der App verfügbar.
Der digitale Führerschein ergänzt das Plastikdokument, ersetzt es aber nicht. Bei Polizeikontrollen wird er anerkannt. Bis zur EU-weiten Einführung (voraussichtlich 2030) gilt er nur in Deutschland. Das KBA empfiehlt, vorerst auch das analoge Dokument mitzuführen.
Zusätzlich bringt die vierte EU-Führerscheinrichtlinie (in Kraft seit November 2025, Umsetzung bis 2028 bis 2030) weitere Änderungen: Der Klasse-B-Führerschein soll künftig für Wohnmobile bis 4.250 Kilogramm gelten, und die Automatik-Klausel wird gelockert.
Was du jetzt tun solltest
Prüfe zuerst, wann deine Umtauschfrist abläuft. Liegt sie in der Vergangenheit, hole den Umtausch so schnell wie möglich nach. Liegt sie in den nächsten zwölf Monaten, vereinbare jetzt einen Termin bei deiner Fahrerlaubnisbehörde. In Ballungsräumen sind die Wartezeiten lang: lieber zu früh als zu spät.
Falls du einen Papierführerschein hast, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, beantrage rechtzeitig eine Karteikartenabschrift. Das dauert zwei bis vier Wochen und ist ein häufiger Grund für Verzögerungen.





