Die offizielle Schwelle für eine medizinisch-psychologische Untersuchung liegt 2026 bei 1,6 Promille Blutalkohol. Wer mit diesem Wert oder mehr am Steuer erwischt wird, muss laut § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung zwingend zur MPU, bevor er den Führerschein zurückbekommt. Schon ab 1,1 Promille gilt man nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aber als absolut fahruntüchtig, der Führerschein ist sofort weg. Zwischen 1,1 und 1,6 Promille liegt eine Lücke, die der 64. Verkehrsgerichtstag im Januar 2026 in Goslar schließen will: Die Expertinnen empfehlen, die MPU-Pflicht auf 1,1 Promille abzusenken. Hier liest du, was bei welchem Wert passiert, was eine MPU kostet und wer von der geplanten Reform betroffen wäre.

Promille-Stufen und Folgen 2026

Im deutschen Verkehrsrecht gibt es vier Schwellenwerte, ab denen es ernst wird. Sie bauen aufeinander auf und entscheiden über Bußgeld, Punkte, Sperrfrist und MPU.

Promille Rechtliche Einordnung Direkte Folge MPU-Pflicht
0,0 ‰ Fahranfänger, Probezeit, unter 21 250 Euro, 1 Punkt nein
0,3 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit bei Auffälligkeit Strafverfahren möglich im Einzelfall
0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot nein (Ersttat)
1,1 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat) Führerscheinentzug, Sperre 6 bis 12 Monate nicht zwingend
1,6 ‰ Strafrecht plus § 13 FeV Führerscheinentzug plus MPU-Anordnung ja

Die 0,5-Promille-Grenze stammt aus dem Jahr 2001. Wer sie überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille greift das Strafrecht: Der Bundesgerichtshof hat 1990 entschieden, dass jeder Fahrer mit diesem Wert oder mehr als absolut fahruntüchtig gilt, unabhängig von Ausfallerscheinungen. Strafanzeige, Führerscheinentzug und eine gerichtliche Sperrfrist von mindestens sechs Monaten sind die Folge. Die Schwelle für die Pflicht-MPU liegt aber weiterhin bei 1,6 Promille, geregelt in § 13 Nummer 2c Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Logik dahinter: Wer 1,6 Promille fahrend erträgt, hat aus Sicht des Gesetzgebers eine "alkoholbedingte Giftfestigkeit" und damit ein Trinkverhalten, das fahreignungsrelevant ist. Die MPU soll klären, ob die Person ihren Konsum im Griff hat.

Die 1,1-zu-1,6-Lücke: 30.000 Fahrer pro Jahr

Genau hier setzt die Kritik des Verkehrsgerichtstags an. Laut Empfehlung des 64. Goslarer Treffens vom Januar 2026 sollte die MPU schon ab 1,1 Promille verpflichtend sein. Verkehrspsychologinnen argumentieren, dass das Rückfallrisiko zwischen 1,1 und 1,59 Promille fast identisch hoch sei, die rechtliche Behandlung aber deutlich auseinanderfällt. Wer mit 1,2 Promille erwischt wird, bekommt seinen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist in der Regel ohne weiteren Eignungsnachweis zurück. Wer mit 1,6 Promille auffällt, muss durch die mehrstündige Begutachtung.

Die zahlenmäßige Dimension ist erheblich. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat für 2024 insgesamt 75.257 MPU-Begutachtungen gezählt, davon rund 53 Prozent wegen Alkohols. Würde die Schwelle auf 1,1 Promille gesenkt, kämen nach Schätzungen aus Goslar etwa 30.000 zusätzliche Begutachtungen pro Jahr dazu. Heute fährt diese Gruppe nach sechs bis zwölf Monaten Sperre einfach weiter, ohne dass jemand ihren Alkoholkonsum überprüft hätte.

Die offizielle MPU-Schwelle liegt 2026 bei 1,6 Promille, der Verkehrsgerichtstag empfiehlt eine Absenkung auf 1,1 Promille
Die offizielle MPU-Schwelle liegt 2026 bei 1,6 Promille, der Verkehrsgerichtstag empfiehlt eine Absenkung auf 1,1 Promille

Bislang gibt es jedoch eine Ausnahme: Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall auch unter 1,6 Promille eine MPU an, ist das zulässig. Voraussetzung sind "Zusatztatsachen", etwa fehlende Ausfallerscheinungen trotz hoher Promille (Hinweis auf Giftfestigkeit) oder Wiederholungsauffälligkeit. Das Verwaltungsgericht München hat diese Praxis im Januar 2026 bestätigt. Wer also als unauffälliger Fahrer mit 1,3 Promille kontrolliert wird, kann trotzdem zur MPU geschickt werden, wenn die Behörde Zweifel hat.

Was eine MPU 2026 wirklich kostet

Die Untersuchung selbst ist nur der kleinere Posten. Wer professionell vorbereitet zur MPU geht, gibt schnell vierstellig aus. Der ADAC nennt als Richtwert 1.000 bis 2.500 Euro, in Einzelfällen sind auch 3.000 Euro möglich.

Posten Spanne 2026 Anmerkung
MPU-Gutachten (Begutachtungsstelle) 400 bis 800 Euro Alkohol oder Drogen meist teurer als Punkte-MPU
Vorbereitung Einzelgespräch 750 bis 1.800 Euro je nach Stundenzahl
Abstinenznachweis Urin (6 Monate) 179 bis 450 Euro 4 bis 6 Screenings
Abstinenznachweis Haar (6 Monate) 250 bis 600 Euro weniger Termine, präziser
Verkehrspsychologische Therapie (optional) 800 bis 2.000 Euro bei mehrfacher Auffälligkeit
Gebühren Fahrerlaubnisbehörde 150 bis 250 Euro Antrag auf Wiedererteilung

Die Bestehensquote liegt laut BASt-Statistik 2024 bei rund 61 Prozent im ersten Anlauf, etwa 39 Prozent der Gutachten fallen negativ aus. Bei Wiederholungstäterinnen sinkt die Quote auf 35 bis 45 Prozent. Wer durchfällt, kann nach Ablauf einer Sperre erneut antreten, zahlt die Gebühren aber komplett neu.

Eine bestandene MPU schützt nicht vor Rückfällen: Innerhalb von drei Jahren werden 6,5 Prozent der erstmals auffälligen Fahrer wieder bei einer Alkoholfahrt erwischt, bei wiederholt Auffälligen sind es 8,3 Prozent. Über zehn Jahre summiert sich die Quote bei alkoholauffälligen Fahrern auf rund ein Drittel.

Sperrfristen und der Weg zurück zum Führerschein

Nach einer Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille verhängt das Strafgericht eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, im Durchschnitt zwischen neun und elf Monaten, maximal fünf Jahre. Während dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens zehn Wochen vor Ablauf der Sperre gestellt werden.

Wer in die MPU-Pflicht fällt, sollte die Sperrfrist nutzen. Begutachtungsstellen verlangen für die Alkoholthematik in der Regel mindestens sechs Monate lückenlos belegte Abstinenz oder kontrollierten Trinkverzicht. Ohne diesen Nachweis ist das Gutachten praktisch nicht zu bestehen, da die Prüferinnen eine "stabile Verhaltensänderung" verlangen, nicht nur eine glaubwürdige Absicht.

Drei Wege führen zur Wiedererteilung:

  • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig vor Ende der Sperre, Gebühr 150 bis 250 Euro
  • MPU-Anordnung durch die Behörde, wenn 1,6 Promille überschritten waren oder Zusatztatsachen vorliegen
  • Sperrfristverkürzung über das Strafgericht, möglich durch erfolgreiche Verkehrstherapie oder Aufbauseminar, in der Praxis selten bewilligt

Ein Aufbauseminar nach § 36 FeV kostet 250 bis 450 Euro und wird vom Gericht oft positiv gewertet, ersetzt die MPU aber nicht.

Sperrfristen nach Trunkenheitsfahrten liegen im Schnitt zwischen 9 und 11 Monaten, die MPU-Vorbereitung kostet zusätzlich bis zu 1.800 Euro
Sperrfristen nach Trunkenheitsfahrten liegen im Schnitt zwischen 9 und 11 Monaten, die MPU-Vorbereitung kostet zusätzlich bis zu 1.800 Euro

Reform 2026: Was Bund und Länder planen

Die Goslarer Empfehlung ist nicht bindend, aber politisch wirksam. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat im Frühjahr 2026 eine Reform der Fahrausbildung angekündigt, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Der Reformvorschlag enthält bislang keine Absenkung der MPU-Schwelle, das BMDV verweist auf laufende Gespräche mit den Ländern. Parallel diskutieren Verkehrsexperten, ab 1,6 Promille sogenannte Alkohol-Wegfahrsperren (Alcolocks) ins Fahrzeug einzubauen, statt eine MPU anzuordnen. Schweden setzt Alcolocks seit Jahren als Standard ein.

Wahrscheinliches Szenario: Eine Absenkung der MPU-Schwelle auf 1,1 Promille würde frühestens 2028 in Kraft treten, weil die Begutachtungsstellen für 30.000 zusätzliche Fälle pro Jahr Personal aufbauen müssten. Bis dahin bleibt die geltende Praxis: 1,6 Promille ist die harte Grenze, alles darunter hängt vom Einzelfall und der zuständigen Behörde ab.

Eine Ausnahme greift bereits: Im Probezeit-Alter unter 21 Jahre und für Fahrlehrerinnen während Übungsfahrten gilt seit Reformbeginn eine Null-Promille-Grenze von 0,1 Promille. Wer in dieser Konstellation auffällt, kann auch unterhalb von 1,6 Promille zur MPU geschickt werden.

Was du jetzt tun kannst

Wenn du selbst betroffen bist, zähle die Zeit. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Abgabe oder Beschlagnahme des Führerscheins, nicht mit dem Urteil. Stelle den Antrag auf Wiedererteilung zehn Wochen vor Ablauf, damit Behörde und Begutachtungsstelle Bearbeitungszeit haben. Lass dich nicht von dubiosen Anbietern mit "MPU-Garantie" einfangen: Solche Versprechen sind unseriös, die Begutachtung ist staatlich akkreditiert und nicht beeinflussbar. Wähle eine Vorbereitung bei einem Verkehrspsychologen mit BASt-Zulassung, das kostet 90 bis 150 Euro pro Stunde, aber rechnet sich gegenüber einem Durchfall. Beginne den Abstinenznachweis sofort nach der Tat, nicht erst kurz vor der MPU. Sechs Monate ist das absolute Minimum, viele Begutachtungsstellen erwarten zwölf Monate bei höherer Promillezahl oder bei Wiederholung.

Weiterführende Links

ADACMPU - alle wichtigen Infosadac.de
BAStStatistik MPU-Begutachtungen 2024bast.de
BMDVMedizinisch-Psychologische Untersuchungbmv.de
Verkehrsgerichtstag GoslarEmpfehlungen 2026deutscher-verkehrsgerichtstag.de