Seit dem 15. April 2026 gibt es wieder eine bundesweite Wallbox-Förderung. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat 500 Millionen Euro bereitgestellt, um Ladepunkte an Mehrparteienhäusern zu finanzieren. Pro Stellplatz sind bis zu 2.000 Euro Zuschuss möglich. Anträge können bis zum 10. November 2026 eingereicht werden, Wohnungsunternehmen mit großen Beständen müssen schon bis zum 15. Oktober 2026 abschließen. Wer im Einfamilienhaus eine Wallbox plant, geht beim Bund leer aus, kann aber mit Landesprogrammen, Steuervorteilen und reduzierten Netzentgelten nach Paragraf 14a EnWG sparen. Hier erfährst du, welche Fristen gelten, welche Wallbox förderfähig ist und wie du den Antrag richtig stellst.

Was die Bundesförderung ab 15. April 2026 abdeckt

Das Programm "Laden im Mehrparteienhaus" richtet sich ausschließlich an Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind die Vorverkabelung der Stellplätze, der Netzanschluss, bauliche Maßnahmen wie Kabeltrassen sowie die Wallboxen selbst. Der Zuschuss wird als Pauschale pro Stellplatz ausgezahlt und unterscheidet drei Stufen.

Ausstattung pro Stellplatz Zuschuss
nur Vorverkabelung, kein Ladepunkt bis zu 1.300 Euro
Vorverkabelung plus Wallbox (einseitig ladend) bis zu 1.500 Euro
Vorverkabelung plus bidirektionale Wallbox bis zu 2.000 Euro

Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger sind. Wer eine Wallbox für 800 Euro einbaut, bekommt also trotzdem den vollen Zuschuss. Liegen die Kosten über der Pauschale, trägst du den Rest selbst. Förderbar ist außerdem die Errichtung der Stromzähler und der Anschluss an das öffentliche Netz, sofern dies durch den Verteilnetzbetreiber genehmigt wird. Reine Reparaturen oder der Austausch defekter Geräte werden nicht gefördert.

Der Mindestumfang ist klar geregelt: Mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze müssen vorverkabelt werden, und insgesamt mindestens sechs Stellplätze. Wer in einem Haus mit nur vier Stellplätzen wohnt, erfüllt die Bedingung also nicht und bekommt keine Förderung. Auch reine Tiefgaragen ohne Wohneinheit sind ausgeschlossen.

Antragsfristen 2026 im Überblick

Das Antragsfenster ist nach Antragstellergruppe gestaffelt. Wohnungsunternehmen mit großen Portfolios haben weniger Zeit als private Vermieter und Eigentümergemeinschaften, weil sie üblicherweise mehrere Standorte gleichzeitig planen.

Antragsteller Fristbeginn Fristende
Wohnungsunternehmen, Immobiliengesellschaften (großer Bestand) 15. April 2026 15. Oktober 2026
WEG, KMU, private Vermieter 15. April 2026 10. November 2026
Förderbescheid (Bewilligung) nach Antragseingang bis Auslauf der Mittel

Die Antragsfristen sind hart, das heißt: Es zählt der Eingang beim Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC). Verspätete Anträge werden nicht angenommen, auch nicht aus Kulanz. Anders als bei früheren KfW-Programmen kannst du dich nicht auf eine spätere Verlängerung verlassen. Sobald die 500 Millionen Euro vergeben sind, wird das Programm geschlossen, selbst wenn die Fristen offiziell noch laufen. Wer eine WEG vertritt, sollte deshalb möglichst früh den Beschluss der Eigentümerversammlung einholen.

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen. Geplant ist ein zweistufiges Verfahren: Zuerst stellst du einen Antrag und erhältst eine Bewilligung, dann hast du eine festgelegte Frist (in der Regel 18 Monate) für die Umsetzung. Erst danach wird das Geld überwiesen. Du musst die Maßnahme also vorfinanzieren.

Welche Wallbox förderfähig ist

Nicht jede Wallbox bekommt den Zuschuss. Das BMV hat technische Mindestanforderungen formuliert, die sich an Sicherheit, Steuerbarkeit und Datenschutz orientieren. Wer eine günstige Schnäppchen-Wallbox aus dem Online-Handel kauft, bekommt im Zweifel keine Förderung.

Anforderung Erläuterung
Mindestladeleistung 11 kW
Maximalladeleistung 22 kW
Steuerbarkeit nach Paragraf 14a EnWG, digitale Schnittstelle (EEBUS)
Lastmanagement dynamisch, alle Ladepunkte vernetzt
Eichrecht eichrechtskonformer Stromzähler bei geteilter Nutzung
Stromherkunft Ökostrom-Bezug für die Ladepunkte
Zertifizierung nach gängigen Normen (z. B. IEC 61851)

Die Eichrechtskonformität ist besonders wichtig, wenn mehrere Mietparteien die Ladestation nutzen. Nur dann lässt sich der Stromverbrauch zweifelsfrei einzelnen Personen zuordnen, und nur dann sind Mietverträge mit Strompreisen rechtssicher abrechenbar. Hersteller wie ABL, Mennekes, Wallbox Chargers, KEBA, Pico oder Compleo bieten geprüfte Modelle an. Für die Steuerbarkeit nach Paragraf 14a EnWG muss die Wallbox eine EEBUS-Schnittstelle besitzen, über die der Netzbetreiber im Notfall die Leistung drosseln kann. Im Gegenzug bekommst du reduzierte Netzentgelte.

Das Lastmanagement ist Pflicht, sobald mehr als ein Ladepunkt installiert wird. Es verteilt den verfügbaren Strom dynamisch auf die ladenden Fahrzeuge und verhindert, dass die Hausanschlussleistung überschritten wird. Ohne Lastmanagement wäre in den meisten Bestandshäusern keine sinnvolle Elektrifizierung möglich, weil der Hausanschluss nicht für sechs gleichzeitig ladende Autos ausgelegt ist.

Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Stellplatz im Mehrparteienhaus seit 15. April 2026
Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Stellplatz im Mehrparteienhaus seit 15. April 2026

Wer Anträge stellen darf

Antragsberechtigt sind nicht die einzelnen Mieter oder Wohnungseigentümer, sondern die Eigentümer der Liegenschaft oder die Eigentümergemeinschaft. Das stellt viele WEG vor organisatorische Hürden, weil ein gemeinsamer Beschluss erforderlich ist.

Berechtigt Nicht berechtigt
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) einzelne Mieter
private Vermieter Eigentümer von Einfamilienhäusern
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Privatpersonen ohne Vermietung
Wohnungsunternehmen, Immobiliengesellschaften reine Gewerbestellplätze ohne Wohneinheit

WEG müssen vor der Antragstellung einen Beschluss in der Eigentümerversammlung herbeiführen. Seit der WEG-Reform 2020 reicht für die Installation einer Ladeinfrastruktur ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Für die Verteilung der Kosten ist allerdings ein qualifizierter Beschluss nötig, der je nach Teilungserklärung andere Mehrheiten erfordert. Wer hier Streit vermeiden will, lässt sich von einer auf WEG-Recht spezialisierten Kanzlei beraten oder zieht den Verwalter mit ein.

Private Vermieter können den Antrag direkt stellen, wenn sie das Gebäude allein besitzen. Bei Mehrfamilienhäusern mit gemischter Nutzung (Wohnen und Gewerbe) sind nur die Wohnstellplätze förderfähig. Gewerbestellplätze müssen über andere Programme finanziert werden, etwa über die KfW oder Landesförderungen.

Was beim KfW-Programm passiert ist

Bis 2024 gab es mehrere KfW-Programme für Wallboxen, die bei Privatleuten beliebt waren. Sie sind alle eingestellt, und das ist der Grund, warum die neue Bundesförderung so viel Aufmerksamkeit bekommt.

Programm Zielgruppe Förderung Status
KfW 440 Privatpersonen, Einfamilienhaus 900 Euro pro Ladepunkt seit Oktober 2021 ausgelaufen
KfW 441 Unternehmen, Kommunen 900 Euro pro Ladepunkt seit 1. Januar 2023 ausgelaufen
KfW 442 PV plus Speicher plus Wallbox bis zu 10.200 Euro seit September 2023, Mittel binnen Stunden vergeben
Laden im Mehrparteienhaus (BMV) WEG, Vermieter, KMU bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz aktiv seit 15. April 2026

KfW 440 hatte 2020 und 2021 mehr als 900.000 private Wallboxen mit insgesamt 800 Millionen Euro gefördert und wurde nach Aufzehrung des Topfs nie wieder aufgelegt. Auch das 2023 gestartete KfW-442-Programm (PV plus Speicher plus Wallbox) war binnen Stunden vergeben. Wer ein Einfamilienhaus besitzt, hat auf Bundesebene aktuell keinen Zuschuss. Politisch ist das umstritten: ADAC und Bundesverband eMobilität fordern ein Nachfolgeprogramm. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Förderung im Mehrparteienhaus wirksamer ist, weil rund die Hälfte der deutschen Haushalte zur Miete wohnt und dort die größten Lade-Engpässe liegen. Wer parallel ein E-Auto plant, kombiniert die Wallbox-Förderung idealerweise mit der neuen E-Auto-Prämie 2026.

Landesprogramme und kommunale Zuschüsse

Wer im Einfamilienhaus wohnt, sollte die Landesförderungen prüfen. Der Flickenteppich ist groß und ändert sich ständig. Stand Mai 2026 sind diese Programme aktiv oder demnächst zu erwarten.

Bundesland Programm Höhe Status
Nordrhein-Westfalen progres.nrw bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt aktiv (relauncht 17. Februar 2026)
Baden-Württemberg Charge@BW (L-Bank) bis zu 2.500 Euro für WEG Antragsstopp seit 11. Februar 2026
Bayern Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge in Bayern nach Bedarf, bis zu 5.000 Euro aktiv seit Januar 2026
Niedersachsen n-fonds Wallbox bis zu 1.000 Euro pro Haushalt regional, kommunal organisiert
Hamburg ELBE-Programm unterschiedlich aktiv

Nordrhein-Westfalen ist 2026 besonders attraktiv: Mit progres.nrw sind bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt drin, und das Programm gilt sowohl für WEG als auch für private Vermieter. Anträge laufen über die NRW.BANK, die seit 17. Februar 2026 mit überarbeiteten Richtlinien wieder Anträge annimmt. Baden-Württemberg hat sein Programm wegen Überlastung auf Eis gelegt und nimmt aktuell keine neuen Anträge an. Bayern legt seit Januar 2026 verstärkt auf öffentliche Ladepunkte und gewerbliche Wallboxen.

Wichtig: Du kannst Bundes- und Landesförderung nicht kumulieren. Wer den Zuschuss aus dem BMV-Programm bekommt, darf für denselben Stellplatz keinen Landeszuschuss mehr beantragen. Die Programme schließen sich aus. Manchmal lohnt sich aber eine Aufteilung: Stellplätze 1 bis 6 über den Bund, Stellplätze 7 bis 10 über das Land.

500 Millionen Euro Fördervolumen, Antragsfrist endet am 10. November 2026
500 Millionen Euro Fördervolumen, Antragsfrist endet am 10. November 2026

Steuerliche Vorteile auch ohne Förderung

Selbst wer keine direkte Förderung bekommt, kann steuerlich sparen. Drei Wege sind besonders relevant.

Maßnahme Vorteil Voraussetzung
Handwerkerleistung absetzen 20 Prozent der Lohnkosten, max. 1.200 Euro pro Jahr Selbstnutzer, Privathaushalt
Werbungskosten/AfA als Vermieter Abschreibung über 6 bis 10 Jahre Vermietung der Immobilie
Nullsteuersatz mit PV 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Wallbox gemeinsame Installation mit PV-Anlage

Selbstnutzer können die Lohnkosten der Installation als Handwerkerleistung in der Einkommensteuer geltend machen, wenn die Wallbox in einer Privatwohnung installiert wird. Materialkosten zählen nicht, nur die Arbeitszeit des Elektrikers und die Anfahrtspauschale. Der Steuerabzug beträgt 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Vermieter behandeln die Wallbox als Werbungskosten in Anlage V. Liegt der Anschaffungspreis über 800 Euro netto, muss sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Finanzverwaltung setzt für intelligente Wallboxen sechs bis zehn Jahre an, in der Praxis werden meist zehn Jahre lineare AfA gewählt. Bei einer Wallbox für 1.500 Euro sind das also 150 Euro pro Jahr.

Der Nullsteuersatz auf Photovoltaik (Paragraf 12 Absatz 3 UStG) gilt seit 2023 auch für Wallboxen, sofern sie zusammen mit einer PV-Anlage geliefert und installiert werden. Wer also Solar plus Speicher plus Wallbox in einem Auftrag bestellt, spart 19 Prozent Mehrwertsteuer auf das gesamte Paket. Bei separater Bestellung der Wallbox fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Reduzierte Netzentgelte als zusätzlicher Bonus

Auch ohne direkte Förderung greift Paragraf 14a EnWG seit Januar 2024: Wer seine Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber anmeldet, spart zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Ladeleistung bei Engpässen drosseln, mindestens 4,2 kW bleiben immer verfügbar. Drosselungen sind in der Praxis selten. Über zehn Jahre summiert sich die Ersparnis auf bis zu 1.900 Euro und damit mehr als die ehemalige KfW-440-Förderung. Noch günstiger lädst du, wenn du die Wallbox mit einem dynamischen Stromtarif koppelst und gezielt zu Niedrigpreiszeiten lädst.

Antragsweg in sechs Schritten

Der Antrag läuft komplett digital über laden-im-mehrparteienhaus.de und wird vom Projektträger PwC geprüft.

  1. Beschluss herbeiführen. WEG-Versammlung einberufen, Mehrheitsbeschluss zur Ladeinfrastruktur und Kostenverteilung fassen.
  2. Konzept erstellen. Mit Elektriker oder Fachplaner einen Plan mit Stellplätzen, Vorverkabelung, Lastmanagement und Wallboxen erstellen.
  3. Angebote einholen. Mindestens zwei Angebote zertifizierter Fachbetriebe.
  4. Antrag online stellen. Konzept und Gebäudeangaben über das Portal hochladen.
  5. Bewilligung abwarten. Nach positiver Prüfung erhältst du einen Bescheid mit Fördersumme und Umsetzungsfrist (in der Regel 18 Monate).
  6. Maßnahme umsetzen und Nachweis einreichen. Rechnungen, Fotos und Inbetriebnahmeprotokoll hochladen, dann fließt das Geld.

Wichtig: Vor der Antragstellung darfst du nicht mit dem Bau beginnen, sonst fliegst du aus der Förderung. Nur Planungsleistungen sind erlaubt.

Fazit

Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, vermietet oder eine WEG vertritt, hat 2026 die beste Wallbox-Förderung seit Jahren: bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz, ein zentrales Online-Portal und klare Fristen. Früh anfangen lohnt sich, weil das Antragsfenster eng ist und 500 Millionen Euro schnell weg sein können. Privatpersonen mit Einfamilienhaus gehen bei der Bundesförderung leer aus, profitieren aber von Landesprogrammen, der Handwerker-Steuerermäßigung und reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG.

Weiterführende Links

BMVbmv.de →Pressemitteilung zum Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus
KfWkfw.de →Übersicht zu Wallbox-Programmen
ADACadac.de →Wallbox-Förderung 2026 Bundesländer-Überblick
Finanztipfinanztip.de →Wallbox-Förderung und steuerliche Vorteile