Die Heizperiode läuft in Deutschland nach gängiger mietrechtlicher Definition vom 1. Oktober bis zum 30. April. Ein festes Datum, ab dem die Heizung anspringen muss, gibt es aber nicht: Die Heizperiode ist keine starre gesetzliche Pflicht, sondern ein Richtwert, der sich aus Mietvertrag und Rechtsprechung ergibt. Entscheidend ist am Ende nicht der Kalender, sondern die Temperatur in deiner Wohnung.

Was das konkret heißt: Innerhalb der Heizperiode muss dein Vermieter die Heizanlage betriebsbereit halten und bei Bedarf so heizen, dass Wohnräume warm werden. Und auch außerhalb dieses Zeitraums kann eine Heizpflicht bestehen, wenn ein Kälteeinbruch die Wohnung tagelang auskühlt. Wir erklären dir die Termine, die geschuldeten Mindesttemperaturen und was du tun kannst, wenn es kalt bleibt.

Der Zeitraum: 1. Oktober bis 30. April

Die klassische Heizperiode umfasst die sieben Monate vom 1. Oktober bis zum 30. April. Diese Spanne stammt nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern hat sich über Jahrzehnte in Mietverträgen und in der Rechtsprechung als üblicher Rahmen etabliert. Viele Formularmietverträge nennen genau diese Daten.

Der Sinn dahinter: In diesen Monaten ist statistisch mit Temperaturen zu rechnen, die eine Wohnung ohne Heizung auskühlen lassen. Dein Vermieter muss deshalb dafür sorgen, dass die Heizanlage in dieser Zeit jederzeit funktioniert und du bei kühlem Wetter heizen kannst. Er darf die Anlage in der Heizperiode nicht einfach abschalten, um Kosten zu sparen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Heizperiode legt fest, wann geheizt werden muss, nicht wie deine Kosten am Jahresende aufgeteilt werden. Wie sich deine Rechnung zusammensetzt und wie du sie kontrollierst, liest du separat in unserem Ratgeber dazu, wie du deine Heizkostenabrechnung prüfst.

In der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April muss die Heizung tagsüber rund 20 bis 22 Grad in Wohnräumen erreichen können.
In der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April muss die Heizung tagsüber rund 20 bis 22 Grad in Wohnräumen erreichen können.

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Auch außerhalb der Heizperiode kann geheizt werden müssen

Der Kalender ist nur der Rahmen, nicht die ganze Wahrheit. Entscheidend ist die tatsächliche Temperatur. Kühlt eine Wohnung auch im Sommerhalbjahr über mehrere Tage aus, kann die Heizpflicht auch außerhalb des offiziellen Zeitraums greifen.

Als Faustregel aus der Rechtsprechung gilt: Sinkt die Raumtemperatur mehrere Tage in Folge unter etwa 18 Grad oder fällt sie tagsüber unter 16 Grad, muss der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen. Das Amtsgericht Uelzen hat entschieden, dass bereits ein Kälteeinbruch von mehr als drei Tagen mit Außentemperaturen unter zwölf Grad eine Heizpflicht auslösen kann, auch wenn gerade Mai oder September ist.

Umgekehrt bedeutet das auch: Ein einzelner kalter Sommertag zwingt niemanden, die Heizung anzuwerfen. Es geht um eine anhaltende, nicht nur kurzzeitige Auskühlung. Der Vermieter muss die Anlage deshalb streng genommen ganzjährig funktionsfähig halten, nicht nur von Oktober bis April.

Welche Mindesttemperatur dein Vermieter schuldet

Eine gesetzlich fixierte Mindesttemperatur gibt es nicht. Der Anspruch auf eine warme Wohnung leitet sich aus dem Mietrecht ab, konkret aus der Pflicht des Vermieters, die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu halten (Paragraf 535 BGB). Was gebrauchstauglich heißt, haben Gerichte über die Jahre in Richtwerten konkretisiert.

Diese Werte musst du in bewohnten Räumen erreichen können. Es geht dabei um die erreichbare Temperatur, nicht darum, dass du selbst so warm heizen musst.

Raum bzw. Uhrzeit Geschuldete Mindesttemperatur
Wohnräume tagsüber (6 bis 23 Uhr) rund 20 bis 22 Grad
Badezimmer (bei Nutzung) rund 21 bis 22 Grad
Flur und Nebenräume rund 15 Grad
Wohnräume nachts (23 bis 6 Uhr) rund 18 Grad
Schlafzimmer nachts rund 18 Grad

Diese Zahlen sind Richtwerte aus Urteilen, keine millimetergenauen Gesetzeswerte. Der Kern ist aber eindeutig: Tagsüber gelten in Wohnräumen rund 20 bis 22 Grad als geschuldet, nachts darf die Temperatur auf etwa 18 Grad absinken. Wird das dauerhaft unterschritten, liegt ein Mangel vor.

Was du bei einer kalten Wohnung tun kannst

Bleibt die Wohnung trotz Heizperiode kalt, bist du nicht machtlos. Der erste und wichtigste Schritt ist die Mängelanzeige: Du musst deinem Vermieter das Problem schriftlich melden, am besten mit Datum, konkreter Temperaturangabe und einer angemessenen Frist zur Behebung. Das Datum der Anzeige ist entscheidend, denn ab diesem Zeitpunkt kann eine Mietminderung greifen.

Führt die Anzeige nicht zur Behebung, kommt die Mietminderung ins Spiel. Ihre Höhe hängt davon ab, wie stark und wie lange es zu kalt ist.

Situation Mögliche Mietminderung
Raumtemperatur dauerhaft nur 15 bis 18 Grad bis zu 50 Prozent
Raumtemperatur unter 15 Grad im Winter rund 25 Prozent (AG Berlin-Neukölln)
Totalausfall der Heizung in der Heizperiode 40 bis 100 Prozent

Miss die Temperatur am besten mehrmals täglich in Raummitte auf etwa 1,50 Meter Höhe und dokumentiere die Werte. Bevor du die Miete kürzt, ist eine anwaltliche oder mietervereinsseitige Einschätzung sinnvoll, denn eine zu hohe Minderung kann selbst zum Problem werden. Zutritt zur Wohnung für die Reparatur musst du dem Vermieter übrigens gewähren. Wann und unter welchen Bedingungen er kommen darf, klärt unser Beitrag dazu, wann der Vermieter die Wohnung betreten darf.

Bei Totalausfall der Heizung in der Heizperiode sind bis zu 100 Prozent Mietminderung möglich.
Bei Totalausfall der Heizung in der Heizperiode sind bis zu 100 Prozent Mietminderung möglich.

Fazit

Die Heizperiode läuft in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April, ist aber kein starres Gesetz, sondern ein Richtwert. Maßgeblich ist die Temperatur: Tagsüber musst du in Wohnräumen rund 20 bis 22 Grad erreichen können, nachts genügen etwa 18 Grad. Auch außerhalb der Heizperiode gilt die Heizpflicht, wenn die Wohnung über mehrere Tage unter etwa 18 Grad auskühlt. Bleibt es zu kalt, sind eine schriftliche Mängelanzeige und im Ernstfall eine Mietminderung deine Werkzeuge. Wer vor dem Winter noch Geld sparen will, sollte rechtzeitig den Gastarif prüfen: Die Kosten fürs Heizen hängen weniger vom Startdatum ab als davon, was du pro Kilowattstunde zahlst. Mehr dazu, wer die Klimakomponente mitträgt, steht in unserem Text dazu, wer die CO2-Abgabe bei Heizkosten zahlt.

Weiterführende Links

Mietrecht.comHeizperiode und Heizpflicht des Vermietersmietrecht.com
HaufeMindesttemperatur in Wohnungen, die Rechtslagehaufe.de
DAHAGMindesttemperatur in der Wohnung und deine Rechtedahag.de