Du hast gekündigt, der Abgang war gut durchdacht. Und dann trifft es dich: Krankheit. Ob Grippe, Burn-out oder etwas Ernstes, der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig. Die gute Nachricht: Du bist nicht zwingend schutzlos. Die etwas schlechtere Nachricht: Es kommt sehr darauf an, wann genau du krank wirst und wie du versichert bist. Hier bekommst du den Überblick.

Während der Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber zahlt noch

Solange dein Arbeitsverhältnis läuft, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet: Wirst du während deiner Kündigungsfrist krank, zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang deinen vollen Lohn weiter. Das gilt auch dann, wenn du selbst gekündigt hast.

Dein Arbeitgeber kann das nicht verweigern, solange die Erkrankung keine vorsätzliche Selbstschädigung war. Eine Krankmeldung am ersten Krankheitstag und ein ärztliches Attest sind aber Pflicht. Wichtig zu wissen: Die Krankheit verlängert deine Kündigungsfrist nicht. Der letzte Arbeitstag bleibt, wie vereinbart.

Falls du länger krank bist als sechs Wochen oder die Kündigung erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses greift, übernimmt deine Krankenkasse.

Nach dem Jobende: Was die gesetzliche Krankenkasse zahlt

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, bleibst du als gesetzlich Versicherter noch einen Monat lang beitragsfrei nachversichert (§ 19 SGB V). Das nennt sich Nachversicherungsschutz. In dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.

Bist du in dieser Zeit arbeitsunfähig und meldest dich bei der Agentur für Arbeit, hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Gesetzliches Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens, ausgezahlt ab dem 43. Krankheitstag bei Arbeitnehmern
Gesetzliches Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens, ausgezahlt ab dem 43. Krankheitstag bei Arbeitnehmern

Wer sich nicht oder zu spät bei der Agentur für Arbeit meldet, riskiert, dass kein Anspruch besteht. Meld dich also so früh wie möglich, auch wenn du noch krank bist. Das geht inzwischen telefonisch oder online.

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer selbst kündigt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Die Agentur für Arbeit verhängt in diesem Fall in der Regel eine zwölf Wochen lange Sperrzeit. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld I ausgezahlt, und die Bezugsdauer verkürzt sich um ein Viertel.

Krank bist du davon trotzdem nicht ausgenommen. Wirst du während der Sperrzeit krank, läuft die Sperrzeit weiter. Du bekommst kein Arbeitslosengeld, aber du hast weiterhin Anspruch auf Leistungen deiner Krankenkasse für die Behandlung.

Es gibt Ausnahmen von der Sperrzeit, die du kennen solltest:

In diesen Fällen kann die Agentur für Arbeit die Sperrzeit verkürzen oder ganz aufheben. Lohnt sich, das rechtzeitig anzusprechen.

Überblick: Wer zahlt wann was?

Situation Zuständiger Träger Leistung
Krank während Kündigungsfrist Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, bis zu 6 Wochen (100 % Lohn)
Krank im ersten Monat nach Jobende Gesetzliche Krankenkasse Behandlungskosten (Nachversicherungsschutz)
Krank und arbeitslos gemeldet Gesetzliche Krankenkasse Krankengeld ca. 70 % des Bruttoeinkommens
Krank während Sperrzeit (ALG I) Keine ALG-Leistung Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen
Krank, privat versichert Private Krankenversicherung Abhängig vom Tarif und vereinbartem Krankentagegeld
Langzeitkrank, berufsunfähig BU-Versicherung (falls vorhanden) Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit

Wie du dich im Voraus absichern kannst

Wer einen Jobwechsel oder eine Kündigung plant, sollte sich vorher mit zwei Versicherungen beschäftigen.

Krankentagegeldversicherung: Sie zahlt ein tägliches Tagegeld ab dem ersten oder einem vereinbarten Krankheitstag. Besonders sinnvoll für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Angestellte, die eine Lücke nach dem Entgeltfortzahlungsanspruch überbrücken wollen. Je früher du sie abschließt, desto günstiger sind die Beiträge.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn du deinen Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, zahlt sie eine monatliche Rente. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist in den meisten Fällen sehr niedrig. Eine private BU ist daher für die meisten Berufstätigen ein wichtiger Baustein.

Beide Versicherungen solltest du idealerweise abschließen, solange du noch gesund und angestellt bist. Wer bereits krank ist oder eine Vorerkrankung hat, bekommt oft nur eingeschränkten Schutz oder zahlt deutlich höhere Beiträge.

Was du jetzt konkret tun solltest

Wenn du bereits gekündigt hast und krank wirst oder bist, geh diese Punkte durch:

Erstens: Lass dich sofort krankschreiben. Auch wenn du denkst, du bist nur kurz krank. Der ärztliche Nachweis ist die Grundlage für alle weiteren Ansprüche.

Zweitens: Meld dich bei der Agentur für Arbeit. Auch bei Krankheit. Der Termin zur Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, sonst droht eine weitere Sperrzeit.

Drittens: Kläre deinen Versicherungsstatus. Bist du noch familienversichert? Läuft dein Nachversicherungsschutz? Hast du eine private Krankentagegeldversicherung?

Viertens: Wenn du vermutest, dass ein Grund für eine Ausnahme von der Sperrzeit vorliegt, dokumentiere das sorgfältig und sprich direkt mit der Agentur für Arbeit oder einer Rechtsberatung.

Der Zeitraum zwischen Kündigung und neuem Job ist selten komfortabel. Mit dem richtigen Wissen über deine Ansprüche vermeidest du aber unnötige Lücken und böse Überraschungen.

Weiterführende Links

Stiftung Warentesttest.de →Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung