Für eine neue Photovoltaik-Anlage bis 10 Kilowatt Peak bekommst du aktuell 7,78 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, ab dem 1. August 2026 sind es 7,70 Cent. Der Satz gilt bei Teileinspeisung, also wenn du einen Teil deines Solarstroms selbst verbrauchst. Volleinspeiser erhalten mehr, größere Anlagen weniger. Festgeschrieben wird der Satz für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, veröffentlicht von der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossen, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 komplett abzuschaffen. Hier erfährst du, welche Sätze jetzt genau gelten, wann du leer ausgehst, obwohl deine Anlage einspeist, und warum die Vergütung für deine Rendite ohnehin kaum noch eine Rolle spielt.

Die aktuellen Sätze im Überblick

Die Höhe der Vergütung hängt von drei Faktoren ab: Anlagengröße, Einspeiseart und Inbetriebnahmedatum. Bei Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung genannt) verbrauchst du einen Teil des Stroms selbst und speist nur den Rest ein. Bei Volleinspeisung geht der komplette Ertrag ins Netz, dafür gibt es einen höheren Satz.

Anlagengröße Teileinspeisung bis 31.7.2026 Teileinspeisung ab 1.8.2026 Volleinspeisung bis 31.7.2026 Volleinspeisung ab 1.8.2026
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 7,70 ct/kWh 12,34 ct/kWh 12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 6,66 ct/kWh 10,35 ct/kWh 10,25 ct/kWh
über 40 bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 5,45 ct/kWh 10,35 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Wichtig: Die Sätze gelten leistungsanteilig. Eine 15-kWp-Anlage bekommt nicht pauschal den niedrigeren Satz, sondern für die ersten 10 Kilowatt den höheren und nur für die restlichen 5 den niedrigeren. Entscheidend ist außerdem allein das Inbetriebnahmedatum: Der Satz, der an diesem Tag gilt, bleibt 20 Jahre lang fix, plus die Restmonate des Inbetriebnahmejahres. Spätere Kürzungen treffen dich nicht.

Solaranlage planen lassen

Ob sich eine neue Anlage bei 7,70 Cent Vergütung noch rechnet, entscheidet vor allem der Kaufpreis: Ein Vergleich mehrerer Solar-Angebote zeigt die Spanne.

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Warum die Vergütung zweimal im Jahr sinkt

Die halbjährliche Kürzung ist keine politische Entscheidung, sondern steht in § 49 EEG: Zum 1. Februar und zum 1. August sinken die Sätze automatisch um 1 Prozent, jeweils für Anlagen, die ab diesem Stichtag in Betrieb gehen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die neuen anzulegenden Werte auf ihrer Website.

In Euro ist diese Degression überschaubarer, als der Stichtag-Stress in vielen Solar-Foren vermuten lässt: Der Sprung von 7,78 auf 7,70 Cent macht bei typischen 7.000 eingespeisten Kilowattstunden einer 10-kWp-Anlage rund 5,60 Euro pro Jahr aus, etwa 112 Euro über die gesamten 20 Jahre. Wegen der Degression eine Anlage überstürzt vor dem 1. August anschließen zu lassen, lohnt sich also kaum. Der Blick auf die Geschichte zeigt allerdings, wie stark sich die vielen kleinen Schritte summieren:

Inbetriebnahme Vergütung für Dachanlagen bis 10 kWp
2004 57,40 ct/kWh
2010 39,14 ct/kWh
Anfang 2012 24,43 ct/kWh
2018 12,20 ct/kWh
Juli 2022 8,20 ct/kWh
Februar 2026 7,78 ct/kWh
August 2026 7,70 ct/kWh

Hier steckt auch die vielleicht überraschendste Zahl des Themas: Wer 2004 eine Solaranlage baute, bekam mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde deutlich mehr für seinen eingespeisten Strom, als eine Kilowattstunde aus der Steckdose heute kostet. Laut BDEW-Strompreisanalyse vom April 2026 zahlen Haushalte im Schnitt 37,0 Cent pro Kilowattstunde. Einspeisen war mal ein Geschäftsmodell. Heute ist es ein Nebeneffekt.

Solarspitzengesetz: Wann du trotz Einspeisung nichts bekommst

Seit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 gibt es eine Regel, die viele Anlagenbesitzer erst auf der Abrechnung bemerken: Neuanlagen mit intelligentem Messsystem erhalten nach § 51a EEG keine Vergütung für Strom, den sie in Stunden mit negativen Börsenpreisen einspeisen. Das ist keine Randnotiz. Die Bundesnetzagentur zählte 2025 insgesamt 573 Stunden mit negativen Strompreisen, ein Rekord. Im ersten Halbjahr 2026 registrierte die Strombörse Epex Spot 298 solcher Stunden, die meisten davon in der sonnenreichen Mittagszeit, also genau dann, wenn deine Anlage am meisten liefert.

Immerhin verfällt der Anspruch nicht ersatzlos: Die Ausfallstunden werden gezählt und ans Ende des 20-Jahres-Zeitraums angehängt. Deine Anlage bekommt die Vergütung also später, zu dann geltenden Bedingungen.

Wichtig ist die Alternativ-Logik der Regelung, die oft falsch wiedergegeben wird. Es gilt entweder oder, nicht beides: Hat deine Neuanlage ein intelligentes Messsystem samt Steuerbox, greift die Negativpreis-Regel, dafür darf die Anlage mit voller Leistung einspeisen. Hat sie kein intelligentes Messsystem, gilt stattdessen eine feste Begrenzung auf 60 Prozent der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt, dafür bleibt die Vergütung auch bei negativen Preisen bestehen. Wann du ohnehin ein solches Messsystem bekommst, liest du unter Smart-Meter-Einbaupflicht. Mit einem dynamischen Tarif kannst du negative Preise sogar als Verbraucher nutzen, wie der Artikel zu Negativstrompreisen zeigt.

573 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen zählte die Bundesnetzagentur 2025: Neuanlagen mit Smart Meter bekommen für diese Stunden keine Einspeisevergütung
573 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen zählte die Bundesnetzagentur 2025: Neuanlagen mit Smart Meter bekommen für diese Stunden keine Einspeisevergütung

Ab 2027 fällt die feste Vergütung ganz weg

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen, der das System grundlegend umbaut: Für Neuanlagen soll die feste Einspeisevergütung zum 1. Januar 2027 entfallen. Stattdessen ist eine Übergangszahlung von rechnerisch 5,2 Cent pro Kilowattstunde geplant (anzulegender Wert minus 1 Cent), befristet auf 36 Monate ab Inbetriebnahme. Danach müssen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten, unterstützt von einem Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für maximal 48 Monate bei Anlagen unter 25 Kilowatt. Der Zugang zur Übergangszahlung wird gestaffelt: 2027 für Anlagen unter 50 Kilowatt, 2028 unter 25 Kilowatt, 2029 und 2030 nur noch unter 7 Kilowatt, ab 2031 gar nicht mehr.

Zwei Dinge solltest du dabei wissen. Erstens: Bestandsanlagen sind nicht betroffen, deine einmal zugesagte Vergütung läuft die vollen 20 Jahre weiter. Zweitens: Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat sollen im September 2026 beraten und abstimmen, zusätzlich muss die EU-Kommission die Neuregelung freigeben, bevor sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Wer eine Anlage plant und noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich damit voraussichtlich als einer der Letzten 20 Jahre feste Vergütung. Das ist der eigentliche Stichtag, nicht die 1-Prozent-Degression im August.

Warum Eigenverbrauch fast fünfmal so viel wert ist

Rechnen wir die Stakes durch: Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt Netzstrom für 37,0 Cent pro Kilowattstunde (BDEW, April 2026). Eingespeister Strom bringt dir 7,70 Cent. Jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt, ist also fast fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Eine typische 10-kWp-Anlage erzeugt rund 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Verbrauchst du davon ohne Speicher etwa 30 Prozent selbst, sparst du rund 1.110 Euro Stromkosten und bekommst für die restlichen 7.000 Kilowattstunden etwa 539 Euro Vergütung. Der Eigenverbrauch trägt also schon bei diesem Verhältnis zwei Drittel der Rendite, obwohl er nur ein Drittel des Stroms ausmacht.

Deshalb verschiebt sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung immer weiter Richtung Speicher und Lastverschiebung: Waschmaschine und Wallbox in die Mittagszeit legen, den Rest in die Batterie. Wie viel Eigenverbrauchsquote ein Akku realistisch bringt, erklärt der Artikel zum Stromspeicher. Ob sich das Gesamtpaket für dein Dach rechnet, hängt von Verbrauch, Ausrichtung und Preisen ab, mehr dazu unter wann sich eine Solaranlage lohnt und was eine Solaranlage 2026 kostet.

Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt Netzstrom für 37 Cent pro Kilowattstunde und ist damit fast fünfmal so viel wert wie eingespeister zu 7,70 Cent
Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt Netzstrom für 37 Cent pro Kilowattstunde und ist damit fast fünfmal so viel wert wie eingespeister zu 7,70 Cent

Was du jetzt tun kannst

Wenn du eine Anlage planst: Rechne mit 7,70 Cent Vergütung und plane die Rendite über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung. Hol mehrere Angebote ein und achte auf das Inbetriebnahmedatum im Vertrag, denn eine Inbetriebnahme noch 2026 sichert dir nach aktuellem Stand 20 Jahre feste Vergütung, bevor die EEG-Novelle greift. Melde die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an, sonst verlierst du den Vergütungsanspruch. Wenn du schon eine Anlage betreibst: Prüfe auf deiner Jahresabrechnung, ob Negativpreis-Stunden abgezogen wurden, und verschiebe stromhungrige Verbraucher in die Erzeugungszeiten. Und wenn deine Anlage schon lange läuft: Prüfe, wann dein 20-Jahres-Zeitraum endet. Für Anlagen aus dem Jahr 2006 ist Ende 2026 Schluss mit der alten Vergütung.

Weiterführende Links

BundesnetzagenturEEG-Fördersätze für Photovoltaikbundesnetzagentur.de
§ 49 EEGAbsenkung der anzulegenden Werte (Gesetzestext)gesetze-im-internet.de