Rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland beziehen Ende 2024 Wohngeld. Seit der Wohngeld-Plus-Reform von Januar 2023 hat sich die Zahl fast verdoppelt. Der staatliche Zuschuss zu den Wohnkosten richtet sich an Mieter und selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen. 2026 gibt es keine Erhöhung, die nächste Anpassung kommt erst im Januar 2027. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie hoch das Wohngeld ausfällt und wie du es beantragst.

Was Wohngeld ist und wer es bekommt

Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten. Es gibt ihn als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer. Bund und Länder finanzieren den Zuschuss je zur Hälfte. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, danach musst du einen Weiterleistungsantrag stellen.

Anspruch haben Haushalte, deren Einkommen zu hoch für Bürgergeld ist, aber zu niedrig, um die Wohnkosten ohne Unterstützung zu tragen. 52 Prozent der Empfänger sind Rentner, 44 Prozent Familien (darunter viele Alleinerziehende). Auch Erwerbstätige im Niedriglohnbereich und Studierende, die kein BAföG beziehen, können Wohngeld beantragen.

Keinen Anspruch haben Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG, weil in diesen Leistungen die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Was die Wohngeld-Plus-Reform gebracht hat

Die größte Wohngeldreform seit Bestehen trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Wohngeld-Plus-Gesetz brachte drei neue Komponenten:

Komponente Was sie abdeckt Höhe (1 Person)
Allgemeine Leistungsverbesserung Höhere Einkommensgrenzen, angepasste Formel variiert
Heizkostenkomponente Dauerhafter Zuschlag für Heizkosten + CO2-Bepreisung 110 Euro/Monat
Klimakomponente Zuschlag für energetische Sanierung 19 Euro/Monat

Durch die Reform stieg die Zahl der Berechtigten von rund 600.000 auf etwa 2 Millionen Haushalte. Das durchschnittliche Wohngeld verdoppelte sich von 177 Euro (2021) auf 297 Euro pro Monat (2023). 380.000 Haushalte, die zuvor auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen waren, konnten durch das höhere Wohngeld auf die Grundsicherung verzichten.

Jahr Empfängerhaushalte Durchschnitt pro Monat Gesamtausgaben
2021 595.300 177 Euro 1,4 Mrd. Euro
2022 651.800 191 Euro 1,8 Mrd. Euro
2023 1.173.550 297 Euro 4,3 Mrd. Euro
2024 1.240.000 287 Euro 4,7 Mrd. Euro

Der leichte Rückgang des Durchschnitts von 297 auf 287 Euro erklärt sich dadurch, dass viele neue Empfänger mit geringerem Anspruch hinzukamen. Die letzte Dynamisierung erfolgte im Januar 2025 (plus 15 Prozent). 2026 bleibt alles beim Stand von 2025.

Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 hat sich die Zahl der Empfängerhaushalte von 600.000 auf über 1,2 Millionen fast verdoppelt
Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 hat sich die Zahl der Empfängerhaushalte von 600.000 auf über 1,2 Millionen fast verdoppelt

Einkommensgrenzen und Mietstufen

Ob du Wohngeld bekommst, hängt von drei Faktoren ab: der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und der Mietstufe deiner Gemeinde. Die Mietstufen (I bis VII) spiegeln das örtliche Mietniveau wider.

Mietstufe Mietniveau Beispielstädte
I unter 85 % des Durchschnitts Plauen, Bebra
II 85-94 % Cottbus, Gelsenkirchen
III 95-104 % Schwerin, Dresden
IV 105-114 % Bremen, Karlsruhe
V 115-124 % Hannover, Bonn
VI 125-134 % Stuttgart, Wiesbaden
VII über 135 % München, Frankfurt am Main

Die Einkommensgrenzen steigen mit der Haushaltsgröße und der Mietstufe. In München (Mietstufe VII) liegt die Grenze für eine Einzelperson bei 1.619 Euro netto im Monat, in Plauen (Mietstufe I) bei 1.443 Euro.

Haushaltsgröße Mietstufe I Mietstufe IV Mietstufe VII
1 Person 1.443 Euro ca. 1.540 Euro 1.619 Euro
2 Personen 1.953 Euro ca. 2.075 Euro 2.181 Euro
3 Personen 2.453 Euro ca. 2.600 Euro 2.717 Euro
4 Personen 3.324 Euro ca. 3.500 Euro 3.671 Euro
5 Personen 3.822 Euro ca. 4.030 Euro 4.200 Euro

Als Einkommen zählt das steuerpflichtige Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Davon werden Pauschalen abgezogen: 10 Prozent bei Einkommensteuerpflicht, 20 Prozent bei zusätzlichen Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, 30 Prozent bei allen Pflichtabgaben plus Steuer. Für Alleinerziehende gibt es einen Freibetrag von 1.320 Euro pro Jahr, für Schwerbehinderte 1.800 Euro.

Wohngeld oder Bürgergeld?

Viele Berechtigte wissen nicht, ob Wohngeld oder Bürgergeld die bessere Option ist. Die wichtigste Regel: Wohngeld ist eine vorrangige Leistung. Wenn du mit Wohngeld (und gegebenenfalls Kinderzuschlag) deinen Bedarf decken kannst, hast du keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Der größte Unterschied: Beim Wohngeld gibt es keine Vermögensprüfung. Du musst keine Ersparnisse offenlegen oder aufbrauchen. Beim Bürgergeld wird dein Vermögen nach einer Karenzzeit von einem Jahr geprüft. Außerdem ist der Bewilligungszeitraum beim Wohngeld mit 12 Monaten doppelt so lang wie bei der Erstbewilligung des Bürgergelds (6 Monate).

Beim Wohngeld gibt es keine Vermögensprüfung, beim Bürgergeld wird das Vermögen nach einer Karenzzeit von einem Jahr geprüft
Beim Wohngeld gibt es keine Vermögensprüfung, beim Bürgergeld wird das Vermögen nach einer Karenzzeit von einem Jahr geprüft

So beantragst du Wohngeld

Wohngeld beantragst du bei der örtlichen Wohngeldbehörde. Das ist in der Regel das Rathaus, das Bürgeramt oder das Landratsamt deiner Gemeinde. In vielen Bundesländern ist der Antrag inzwischen online möglich.

Du brauchst folgende Unterlagen: Personalausweis, ausgefüllter Wohngeldantrag (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss), Mietbescheinigung vom Vermieter, Kopie des Mietvertrags, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide), letzte Nebenkostenabrechnung und gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Kindergeldbescheid.

Die offizielle Bearbeitungsdauer liegt bei 3 bis 6 Wochen. In der Praxis dauert es oft 6 bis 10 Wochen, in Großstädten wie Berlin bis zu 12 Wochen. Ein Tipp: Ein formloser schriftlicher Antrag reicht zur Fristwahrung. Die Formulare kannst du nachreichen. Das Wohngeld wird rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag gestellt hast.

Was du jetzt tun solltest

Prüfe mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums, ob du Anspruch hast. Dafür brauchst du dein monatliches Nettoeinkommen, deine Kaltmiete und die Mietstufe deiner Gemeinde. Wenn der Rechner einen Anspruch anzeigt, stelle den Antrag so früh wie möglich. Jeder Monat ohne Antrag ist ein Monat ohne Zuschuss. Und denke daran: Die nächste Erhöhung kommt im Januar 2027. Wenn du aktuell knapp unter der Einkommensgrenze liegst, kann sich eine Prüfung im neuen Jahr noch mehr lohnen.

Weiterführende Links

Bundesministerium für Wohnenbmwsb.bund.de →Wohngeld-Plus
BMWSBbmwsb.bund.de →Wohngeldrechner 2025/2026
Stiftung Warentesttest.de →Wohngeld-Ratgeber