Die Heizungsregeln in Deutschland ändern sich 2026 grundlegend. Die schwarz-rote Koalition hat am 24. Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt, das die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht des GEG abschafft. Bis das GMG voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, gelten die bisherigen GEG-Regeln. Gleichzeitig läuft die kommunale Wärmeplanung: Großstädte müssen bis Mitte 2026 einen Plan vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Die staatliche Förderung bleibt mit bis zu 70 Prozent Zuschuss attraktiv. Hier erfährst du, welche Heizungen erlaubt sind, was sie kosten und welche sich für dein Haus lohnt.

Was sich 2026 bei den Heizungsregeln ändert

Das bisherige GEG (Gebäudeenergiegesetz) schreibt seit Januar 2024 vor, dass neue Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Für Bestandsgebäude greift diese Pflicht erst mit der kommunalen Wärmeplanung. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) dreht das zurück: Die 65-Prozent-Pflicht fällt komplett weg. Stattdessen kommt ab 2029 die sogenannte Biotreppe: Neu eingebaute fossile Heizungen müssen dann mindestens 10 Prozent CO2-neutrale Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil steigt in Stufen bis 2040.

Regelung GEG (bis GMG) GMG (ab ca. Juli 2026)
65-%-EE-Pflicht Neubau Ja, seit Jan 2024 Entfällt
65-%-EE-Pflicht Bestand Ab Wärmeplanung Entfällt
Gasheizung erlaubt Nur als Hybrid/Übergangslösung Ja, uneingeschränkt
Biotreppe 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 10 % ab 2029, stufenweise steigend
30-Jahres-Austauschpflicht Ja (Konstanttemperaturkessel) Wird gestrichen
BEG-Förderung Bis 70 % Weiterhin bis 70 %

Wichtig: Das GMG ist noch kein beschlossenes Gesetz, sondern ein Eckpunktepapier. Der Kabinettsentwurf wird bis Ostern 2026 erwartet. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen GEG-Regeln.

Alle Heizungstypen im Kostenvergleich

Die Wärmepumpe hat 2025 erstmals die Gasheizung als meistverkaufte Heiztechnik abgelöst: 299.000 verkaufte Wärmepumpen (47,7 Prozent Marktanteil) gegenüber 229.000 Gasheizungen. Der Gesamtabsatz lag mit 627.000 Anlagen auf dem niedrigsten Stand seit 15 Jahren.

Heizungstyp Anschaffung Betrieb pro Jahr CO2 pro Jahr Förderung
Luft-Wasser-Wärmepumpe 29.000 bis 47.000 Euro 715 bis 1.500 Euro 1,9 t (Strommix) bis 70 %
Erdwärme-Wärmepumpe 28.000 bis 45.000 Euro 600 bis 1.200 Euro 1,4 t (Strommix) bis 70 %
Pelletheizung 28.000 bis 35.000 Euro 1.480 bis 1.960 Euro 0,4 t (biogen) bis 70 %
Hybridheizung (Gas + WP) 36.000 bis 65.000 Euro 800 bis 1.200 Euro 2,5 bis 3,5 t nur WP-Anteil
Gas-Brennwert 8.000 bis 15.000 Euro ca. 1.180 Euro 4,0 t keine
Fernwärme (Anschluss) 5.000 bis 15.000 Euro ca. 1.245 Euro 3,4 t (Durchschnitt) keine

Alle Werte beziehen sich auf ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr. Die Betriebskosten der Wärmepumpe sind mit Abstand die niedrigsten, weil sie aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme erzeugt (Jahresarbeitszahl 3 bis 5).

Wärmepumpen haben 2025 mit 47,7 Prozent Marktanteil erstmals die Gasheizung als meistverkaufte Heiztechnik abgelöst
Wärmepumpen haben 2025 mit 47,7 Prozent Marktanteil erstmals die Gasheizung als meistverkaufte Heiztechnik abgelöst

So funktioniert die Förderung 2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft bis mindestens 2029. Die Zuschüsse werden über die KfW beantragt und können kombiniert werden.

Förderung Höhe Bedingung
Grundförderung 30 % Für alle, einkommensunabhängig
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Tausch einer Heizung älter als 20 Jahre
Einkommensbonus 30 % Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro
Effizienzbonus 5 % Natürliches Kältemittel oder Erdwärme/Wasser
Maximaler Fördersatz 70 % Deckelung

Die förderfähigen Kosten betragen maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei 70 Prozent Förderung ergibt das einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Wer also zeitnah tauscht, profitiert stärker.

Alternativ zur KfW-Förderung kannst du die Kosten steuerlich absetzen: 20 Prozent über drei Jahre (§ 35c EStG), maximal 40.000 Euro. Das lohnt sich vor allem bei höheren Einkommen und selbstgenutztem Wohneigentum. Eine Kombination mit der KfW-Förderung ist nicht möglich.

2025 wurden rund 330.000 Förderanträge bewilligt, ein Plus von 72 Prozent gegenüber 2024. 87 Prozent davon entfielen auf Wärmepumpen.

Kommunale Wärmeplanung: Was bedeutet sie für dich?

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen, einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erstellen. Großstädte über 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026 liefern, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028. 98 Prozent der Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern haben bereits begonnen.

Der Wärmeplan zeigt dir, ob dein Gebiet für Fernwärme, Wasserstoff oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen ist. Der Plan selbst ist nicht rechtsverbindlich. Erst die Gebietsausweisung erzeugt Pflichten: Danach muss jede neu eingebaute Heizung die jeweiligen Vorgaben erfüllen. In Fernwärmegebieten kann die Kommune einen Anschluss- und Benutzungszwang festlegen.

Solange kein Wärmeplan vorliegt, darfst du auch weiterhin eine konventionelle Heizung einbauen. Die Biotreppe (ab 2029: mindestens 10 Prozent CO2-neutrale Brennstoffe) greift dann unabhängig davon.

Bestehende Heizungen: Bestandsschutz und Austauschpflicht

Funktionierende Heizungen genießen Bestandsschutz und dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Die bisherige Austauschpflicht nach 30 Jahren betrifft nur Konstanttemperaturkessel (vor ca. 1996). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind nicht betroffen. Das geplante GMG will diese 30-Jahres-Pflicht komplett streichen.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit dem 1. Februar 2002 selbst dort wohnen, sind ohnehin von der Austauschpflicht befreit. Erst bei einem Eigentümerwechsel (Verkauf oder Erbschaft) muss innerhalb von zwei Jahren nachgerüstet werden. Eigentümer über 80 Jahre, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, sind komplett ausgenommen.

330.000 Förderanträge für den Heizungstausch wurden 2025 bewilligt, 72 Prozent mehr als im Vorjahr
330.000 Förderanträge für den Heizungstausch wurden 2025 bewilligt, 72 Prozent mehr als im Vorjahr

H2-ready-Gasheizungen: Sinnvoll oder Marketing?

Sogenannte H2-ready-Gasheizungen sollen künftig mit Wasserstoff laufen. Aktuell verarbeiten sie maximal 20 bis 30 Prozent Wasserstoffbeimischung, den Rest liefert fossiles Erdgas. Nicht eine einzige unabhängige Studie hält den großflächigen Einsatz von Wasserstoff für die Gebäudeheizung für sinnvoll. Der Grund: Für die gleiche Wärmemenge braucht Wasserstoff vier- bis sechsmal mehr Strom als eine Wärmepumpe. Grüner Wasserstoff ist kaum verfügbar und wird prioritär in der Industrie und im Schwerlastverkehr benötigt.

Der BUND spricht von "Gasheizungen mit einem Wasserstoff-Mäntelchen". Das Umweltinstitut warnt vor einer "Kostenfalle". In der Praxis handelt es sich um eine normale Gasheizung mit einem vagen Zukunftsversprechen. Die Betriebskosten mit Wasserstoff wären voraussichtlich zwei- bis dreimal höher als bei einer Wärmepumpe.

Was du jetzt tun solltest

Wenn deine Heizung älter als 15 Jahre ist, lohnt sich ein Austausch schon aus wirtschaftlichen Gründen. Die Wärmepumpe bietet die niedrigsten Betriebskosten und die höchste Förderung. Für schlecht gedämmte Altbauten mit Radiatoren kann eine Hybridheizung oder eine Pelletheizung die bessere Wahl sein.

Informiere dich bei deiner Kommune über den Stand der Wärmeplanung. Wenn Fernwärme für dein Gebiet vorgesehen ist, kann ein Anschluss die einfachste Lösung sein. Nutze den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, solange er noch auf dem aktuellen Niveau liegt. Ab 2029 sinkt er. Und lass dich nicht von der H2-ready-Debatte verunsichern: Die Wärmepumpe ist in den allermeisten Fällen die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung.

Weiterführende Links

ADACadac.de →Heizungsgesetz 2026
Finanztipfinanztip.de →KfW-Förderung Heizungen 2026
Bundesregierungbundesregierung.de →Wärmeplanungsgesetz