Der Koffer kommt mit Riss in der Schale vom Band, eine Rolle ist abgebrochen, der Griff hängt schief. Bevor du zur Airline gehst, eine unangenehme Wahrheit: Beschädigtes Gepäck musst du innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft melden. Verpasst du die Frist, ist der Anspruch komplett weg. Und selbst wenn du rechtzeitig bist, bekommst du keinen neuen Koffer. Die Airline ersetzt nur den Zeitwert, also den gebrauchten Restwert deines alten Stücks, nicht den Neupreis. Kleine Kratzer und normale Gebrauchsspuren zahlt sie sogar gar nicht. Hier liest du, welche Frist für welchen Fall gilt, was du am Flughafen sofort erledigst und bis zu welcher Höchstgrenze die Airline 2026 überhaupt haftet.

Diese drei Fälle musst du unterscheiden

Gepäckschäden auf Flügen fallen rechtlich in drei Schubladen: beschädigt, verspätet und verloren. Geregelt ist die Haftung im Montrealer Übereinkommen, einem internationalen Abkommen, das für fast alle Flüge weltweit gilt. Die Airline haftet dabei verschuldensunabhängig. Du musst ihr also keinen Fehler nachweisen. Es reicht, dass der Schaden auf dem Transport entstanden ist. Entscheidend ist nur eines: die Frist. Sie ist je nach Fall unterschiedlich, und sie ist kurz.

Fall Was passiert ist Meldefrist an die Airline
Beschädigt Koffer kommt kaputt vom Band 7 Tage (schriftlich)
Verspätet Koffer taucht innerhalb von 21 Tagen wieder auf 21 Tage (schriftlich)
Verloren Koffer bleibt länger als 21 Tage verschwunden gilt nach 21 Tagen als verloren

Die Fristen laufen ab dem Tag, an dem du das Gepäck bekommst oder hättest bekommen sollen. Laut Verbraucherzentrale musst du Beschädigungen "unverzüglich, von aufgegebenem Gepäck spätestens innerhalb von sieben Tagen" anzeigen, eine Verspätung "innerhalb von 21 Tagen". Diese Sieben-Tage-Frist steht in Artikel 31 des Montrealer Übereinkommens und lässt sich nicht verlängern.

Rechtsschutzversicherung vergleichen

Wenn die Airline den Schaden abwimmelt oder nur einen Bruchteil zahlt, hilft eine Reiserechtsschutzversicherung, deinen Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen durchzusetzen. Wichtig: Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten, schließ sie also vor der Reisesaison ab. Wer schon im Streit steckt, kommt zu spät.

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Was du am Flughafen sofort erledigst

Der wichtigste Schritt passiert noch im Ankunftsbereich, bevor du den Sicherheitsbereich verlässt. Geh zum Schalter der Airline oder zum "Lost and Found" und lass einen Property Irregularity Report ausfüllen, kurz PIR. Das ist ein Schadensprotokoll, das den Schaden mit deinem Flug verknüpft. Ohne dieses Papier wird es später schwer zu beweisen, dass der Riss nicht schon vorher da war. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich, den PIR direkt am Flughafen zu erstellen.

Bei Beschädigung gilt eine Meldefrist von 7 Tagen, bei Verspätung 21 Tage. Den Property Irregularity Report füllst du direkt am Flughafen aus.
Bei Beschädigung gilt eine Meldefrist von 7 Tagen, bei Verspätung 21 Tage. Den Property Irregularity Report füllst du direkt am Flughafen aus.

Mach parallel Fotos vom Schaden und vom Gepäckband, behalte Bordkarte und Gepäckschein und notiere die PIR-Nummer. Der PIR allein ist noch kein Entschädigungsantrag. Er dokumentiert nur den Schaden. Den eigentlichen Anspruch musst du danach schriftlich bei der Airline einreichen, also per Brief, Formular oder E-Mail, und zwar innerhalb der Sieben-Tage-Frist bei Beschädigung. Eine mündliche Meldung am Schalter reicht dafür nicht.

Zeitwert statt Neupreis: das zahlt die Airline

Hier zerplatzt die häufigste Hoffnung. Wer einen Koffer für 200 Euro hatte und ihn drei Jahre genutzt hat, bekommt keine 200 Euro. Ersetzt wird der Zeitwert, also der Wert des gebrauchten Stücks nach Abzug von Alter und Abnutzung. Pro Nutzungsjahr ziehen Airlines grob 10 bis 15 Prozent ab. Aus dem 200-Euro-Koffer von vor drei Jahren werden so schnell nur noch 100 bis 130 Euro. Eine Ausnahme gibt es: Für nachweislich neue Gegenstände, etwa mit Kassenbon vom Kauf kurz vor der Reise, muss die Airline den Neupreis erstatten.

Genauso wichtig ist, was gar nicht ersatzfähig ist. Kleine Kratzer, leichte Dellen oder Schäden durch Überpacken zählen als normale Gebrauchsspuren. Lufthansa etwa schließt solche Schäden in ihren Beförderungsbedingungen ausdrücklich aus. Ersatz gibt es nur, wenn der Koffer in seiner Funktion beeinträchtigt ist: blockierte oder abgebrochene Rollen, ein gerissener Griff, ein Bruch in der Schale.

Die Airline zahlt Die Airline zahlt nicht
Abgebrochene oder blockierte Rollen Kleine Kratzer und Schrammen
Gerissener oder abgebrochener Griff Leichte Dellen, oberflächliche Macken
Riss oder Bruch in der Schale Schäden durch Überpacken
Neupreis bei nachweislich neuen Gegenständen Verschleiß, Abnutzung, Verschmutzung
Zeitwert bei gebrauchten Gegenständen Bargeld, Schmuck, Elektronik im aufgegebenen Gepäck (oft ausgeschlossen)

Die Höchstgrenze 2026: rund 1.880 Euro

Nach oben ist die Haftung gedeckelt. Das Montrealer Übereinkommen rechnet in Sonderziehungsrechten (SZR), einer künstlichen Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Zum 28. Dezember 2024 hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO die Grenze von 1.288 auf 1.519 SZR angehoben, ein Plus von rund 18 Prozent. Dieser Wert gilt auch 2026. In Euro sind das je nach Wechselkurs rund 1.880 Euro, der ADAC beziffert es auf knapp 2.000 Euro pro reisender Person.

Wichtig: Diese Grenze gilt pro Passagier, nicht pro Koffer. Sie umfasst Koffer und Inhalt zusammen. Wer mit teurer Ausrüstung reist, deren Wert über dieser Grenze liegt, ist im Schadensfall also nicht voll abgesichert. Du kannst beim Check-in gegen Gebühr eine höhere Wertdeklaration abgeben, dann steigt die Haftungsgrenze. Praktisch wird das aber selten gemacht.

Schadensart Höchstgrenze 2026
Gepäck (beschädigt, verspätet, verloren) 1.519 SZR (rund 1.880 Euro) pro Passagier
Verspätung von Passagieren 6.303 SZR pro Passagier
Personenschäden (Tod oder Verletzung) 151.880 SZR pro Passagier

Wenn die Airline mauert: deine Optionen

Manche Fluggesellschaften lehnen ab, verschleppen oder bieten Pauschalen weit unter dem Zeitwert an. Dann hilft es, hartnäckig zu bleiben und alles schriftlich zu führen. Beachte die zweite, längere Frist: Nach Artikel 35 des Montrealer Übereinkommens hast du für eine gerichtliche Klage zwei Jahre Zeit, gerechnet ab Ankunft des Flugzeugs. Das ist eine harte Ausschlussfrist. Danach ist der Anspruch endgültig verfallen, auch wenn du die Sieben-Tage-Meldung fristgerecht gemacht hast.

Wenn du den Schaden über deinen Reiseveranstalter gebucht hast, kommt unter Umständen zusätzlich eine Reisepreisminderung in Betracht. Bei der Durchsetzung gegenüber der Airline lohnt sich oft anwaltlicher Druck, weil viele Streitwerte für eine private Klage zu klein wirken. Genau diese Verfahren übernimmt eine Reiserechtsschutzversicherung. Ähnlich kannst du auch bei einer Flugverspätung deine Rechte durchsetzen und bei Hotel-Mängeln eine Reiseminderung verlangen.

Reisegepäckversicherung: lohnt sich der Extraschutz?

Die Reisegepäckversicherung ist etwas anderes als die Airline-Haftung und gehört nicht zum Vergleichs-Stack oben. Sie ist eine eigene private Police und springt auch dort ein, wo die Airline gar nicht haftet: bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer, bei Schäden auf der Bahnfahrt oder am Mietwagen. Allerdings zahlt auch sie in der Regel nur den Zeitwert, nicht den Neuwert.

Die Höchstgrenze liegt 2026 bei 1.519 Sonderziehungsrechten, rund 1.880 Euro pro Passagier. Sie gilt für Koffer und Inhalt zusammen.
Die Höchstgrenze liegt 2026 bei 1.519 Sonderziehungsrechten, rund 1.880 Euro pro Passagier. Sie gilt für Koffer und Inhalt zusammen.

Da bei Gepäckverlust auf Flügen ohnehin schon ein gesetzlicher Anspruch gegen die Airline besteht, ist die Zusatzpolice für Gelegenheitsreisende oft verzichtbar. Sinnvoll wird sie vor allem, wenn du teure Elektronik, Sportgeräte oder hochwertiges Gepäck dabei hast oder häufig fliegst. Ein praktischer Vorteil: Bei einer guten Police kehrt sich die Beweislast um. Du musst dann nicht mühsam belegen, dass der Schaden auf dem Flug entstanden ist.

So gehst du nach einem Gepäckschaden Schritt für Schritt vor: Erstens noch am Flughafen einen PIR ausfüllen lassen und die Nummer notieren. Zweitens sofort Fotos vom Schaden machen und Bordkarte sowie Gepäckschein sichern. Drittens den Schaden schriftlich bei der Airline einreichen, bei Beschädigung innerhalb von sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen. Viertens Kaufbelege für neue Gegenstände beilegen, um den Neupreis zu bekommen. Fünftens auf den Zeitwert und die Höchstgrenze von rund 1.880 Euro einstellen. Sechstens bei Ablehnung die Zwei-Jahres-Frist für eine Klage im Blick behalten.

Weiterführende Links

VerbraucherzentraleMein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet anverbraucherzentrale.de
ADACGepäck verspätet, Koffer verloren, Entschädigung für Fluggästeadac.de
Luftfahrt-BundesamtHaftung für Personen-, Gepäck-, Güter- oder Verspätungs-Schädenlba.de