Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern kostet auch Geld. Wie viel genau, hängt von mehreren Faktoren ab. Die gute Nachricht: Wenn du weißt, wie sich die Kosten zusammensetzen, kannst du gezielt sparen. In diesem Artikel erfährst du, wie Scheidungskosten in Deutschland berechnet werden, welche Posten anfallen und wo du bares Geld sparen kannst.

Wie wird der Verfahrenswert berechnet?

Der Verfahrenswert (früher Streitwert) ist die zentrale Größe, von der alle weiteren Kosten abhängen. Er bestimmt sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten. Das Familiengericht setzt diesen Wert zu Beginn des Verfahrens fest.

Die Berechnung folgt einer klaren Formel: Das zusammengerechnete Nettoeinkommen beider Ehepartner wird mit drei multipliziert. Verdienst du beispielsweise 2.500 Euro netto und dein Partner 1.500 Euro netto, ergibt sich ein gemeinsames Nettoeinkommen von 4.000 Euro. Multipliziert mit drei liegt der Verfahrenswert bei 12.000 Euro.

Zusätzlich wird der Versorgungsausgleich berücksichtigt. Pro Rentenanwartschaft kommen 10 Prozent des dreifachen Nettoeinkommens zum Verfahrenswert hinzu. Bei zwei Anwartschaften (gesetzliche Rente für beide Partner) erhöht sich der Verfahrenswert also um weitere 2.400 Euro auf insgesamt 14.400 Euro.

Wichtig: Der Mindestverfahrenswert für eine Scheidung beträgt 3.000 Euro. Selbst bei sehr geringem Einkommen fällt der Wert nicht darunter.

Anwaltskosten nach dem RVG

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind gesetzlich festgelegt. Dein Anwalt darf also nicht einfach beliebige Honorare verlangen. Bei einer Scheidung fallen in der Regel eine Verfahrensgebühr (1,3-fach) und eine Terminsgebühr (1,2-fach) an.

Bei einem Verfahrenswert von 14.400 Euro betragen die Anwaltskosten inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer rund 2.700 Euro. Kommt es zu zusätzlichen Streitpunkten wie Unterhalt oder Zugewinn, steigt der Verfahrenswert und damit auch die Anwaltsgebühren.

Grundsätzlich gilt in Deutschland Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein einzelner Anwalt aus. Der andere Partner kann den Scheidungsantrag dann einfach ohne eigenen Anwalt akzeptieren.

Gerichtskosten und Gesamtüberblick

Die Gerichtskosten werden ebenfalls anhand des Verfahrenswerts berechnet und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Sie liegen typischerweise bei etwa einem Drittel bis zur Hälfte der Anwaltskosten und werden zu Beginn des Verfahrens als Vorschuss fällig.

Hier ein konkreter Kostenüberblick nach Einkommensstufen bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt:

Nettoeinkommen (beide) Verfahrenswert Anwaltskosten (1 Anwalt) Gerichtskosten Gesamtkosten ca.
2.000 EUR 6.000 EUR 1.600 EUR 398 EUR 2.000 EUR
4.000 EUR 14.400 EUR 2.700 EUR 616 EUR 3.300 EUR
6.000 EUR 21.600 EUR 3.500 EUR 796 EUR 4.300 EUR
8.000 EUR 28.800 EUR 4.200 EUR 966 EUR 5.200 EUR
10.000 EUR 36.000 EUR 4.900 EUR 1.136 EUR 6.000 EUR

Die Werte verstehen sich als Richtwerte inklusive Versorgungsausgleich mit zwei Anwartschaften. Die tatsächlichen Kosten können je nach Gericht und individuellem Fall leicht abweichen.

Scheidungskosten steigen proportional zum gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehepartner
Scheidungskosten steigen proportional zum gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehepartner

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung ist finanziell enorm. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über alle wesentlichen Punkte einig: Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung. In diesem Fall genügt ein einzelner Anwalt, das Verfahren dauert oft nur wenige Monate, und der Gerichtstermin ist in 15 bis 30 Minuten erledigt.

Bei einer streitigen Scheidung sieht das völlig anders aus. Beide Seiten brauchen eigene Anwälte, es werden Folgeanträge gestellt, und das Verfahren kann sich über ein bis drei Jahre ziehen. Die Kosten verdoppeln oder verdreifachen sich schnell. Ein Zugewinnausgleich oder Streit um den Ehegattenunterhalt erhöht den Verfahrenswert zusätzlich um die jeweiligen Streitgegenstände. So können aus 3.000 Euro Gesamtkosten leicht 10.000 bis 20.000 Euro werden.

Deshalb lohnt es sich fast immer, vorab eine Einigung zu erzielen. Eine Mediation oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar kostet zwar auch Geld, spart aber im Vergleich zu einem langen Rechtsstreit deutlich.

Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich

Der Versorgungsausgleich ist bei jeder Scheidung Pflicht, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Die Kosten dafür sind bereits im Verfahrenswert enthalten.

Beim Zugewinnausgleich hingegen geht es um das Vermögen, das während der Ehe hinzugewonnen wurde. Er wird nicht automatisch durchgeführt, sondern muss von einem der Partner beantragt werden. Wird der Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren als Folgesache geltend gemacht, erhöht sich der Verfahrenswert um den streitigen Betrag. Bei größeren Vermögen kann das die Kosten erheblich in die Höhe treiben.

Ein Tipp: Einigt ihr euch außergerichtlich auf den Zugewinnausgleich und haltet das in einer notariellen Vereinbarung fest, bleibt der Verfahrenswert niedrig und die Scheidung wird günstiger.

Verfahrenskostenhilfe: Scheidung auch ohne Geld

Wer sich die Scheidung finanziell nicht leisten kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Damit übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Du musst dafür einen Antrag beim Familiengericht stellen und deine finanzielle Situation offenlegen.

Die VKH wird bewilligt, wenn du die Kosten nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kannst und die Scheidung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Je nach Einkommen zahlst du entweder gar nichts oder leistest monatliche Raten über maximal 48 Monate. ALG-II-Empfänger und Geringverdiener erhalten die VKH in der Regel ohne Ratenzahlung.

Online-Scheidung: Bequem und oft günstiger

Immer mehr Paare nutzen sogenannte Online-Scheidungen. Dabei handelt es sich nicht um eine rein digitale Scheidung, denn der Gerichtstermin bleibt Pflicht. Allerdings läuft die gesamte Kommunikation mit dem Anwalt online ab: Fragebögen werden digital ausgefüllt, Dokumente per Upload eingereicht und Absprachen per E-Mail oder Videocall getroffen.

Der Vorteil: Online-Scheidungsservices sind auf einvernehmliche Scheidungen spezialisiert und arbeiten effizient. Manche Anwälte bieten Festpreismodelle oder Rabatte an, da der Verwaltungsaufwand geringer ist. Die gesetzlichen Gebühren bleiben zwar gleich, aber durch die Spezialisierung und den Verzicht auf persönliche Kanzleitermine sparst du oft indirekt Geld und vor allem Zeit.

Konkrete Beispielrechnung

Nehmen wir ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro monatlich. Die Ehe bestand zehn Jahre, beide haben Rentenanwartschaften gesammelt, und sie einigen sich auf eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt.

Der Verfahrenswert setzt sich so zusammen: 4.000 Euro x 3 = 12.000 Euro für die Scheidung, plus 2.400 Euro für den Versorgungsausgleich (zwei Anwartschaften). Der Gesamtverfahrenswert beträgt 14.400 Euro.

Die Anwaltskosten liegen bei rund 2.700 Euro (Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Die Gerichtskosten betragen etwa 616 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich also auf rund 3.300 Euro, die sich beide Partner teilen können.

Zum Vergleich: Hätte dasselbe Paar eine streitige Scheidung mit zwei Anwälten geführt und zusätzlich den Zugewinnausgleich über 30.000 Euro gerichtlich klären lassen, wären Gesamtkosten von 8.000 bis 12.000 Euro realistisch gewesen.

So senkst du deine Scheidungskosten

Die wichtigste Stellschraube ist die Einigung. Je mehr Punkte ihr vorab klärt, desto günstiger wird es. Hier die effektivsten Spartipps:

Eine Scheidung muss kein finanzielles Desaster sein. Mit der richtigen Vorbereitung und einer kooperativen Haltung beider Partner lassen sich die Kosten auf ein überschaubares Maß begrenzen.

Weiterführende Links

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Volltextgesetze-im-internet.de →
Informationen zur Verfahrenskostenhilfe (Bundesjustizministerium)bmj.de →
Düsseldorfer Tabelleolg-duesseldorf.nrw.de →Leitlinien zum Unterhalt