Vom 1. März bis zum 30. September darfst du deine Hecke nicht radikal zurückschneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5) verbietet in dieser Zeit das Abschneiden, Auf-den-Stock-Setzen und Beseitigen von Hecken, Gebüschen und lebenden Zäunen. Grund ist der Schutz brütender Vögel. Schonende Formschnitte sind allerdings ganzjährig erlaubt. Was genau du wann darfst, welche Bußgelder drohen und wie du deine Hecke richtig pflegst, erfährst du hier.

Formschnitt vs. Radikalschnitt: Der entscheidende Unterschied

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Heckenschnitt:

Formschnitt bedeutet, dass du nur den Jahreszuwachs entfernst und die Hecke in ihrer bestehenden Form und Größe hältst. Du schneidest "auf den alten Schnitt" zurück, also nur die Spitzen. Das ist ganzjährig erlaubt.

Radikalschnitt bedeutet, dass du die Hecke bis auf den Stock (10-30 cm über dem Boden) zurücksetzt oder tief ins alte Holz schneidest. Das ist nur zwischen Oktober und Ende Februar erlaubt.

Wichtig: Auch beim erlaubten Formschnitt gilt ganzjährig der Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Bevor du die Heckenschere ansetzt, musst du prüfen, ob Vögel in der Hecke brüten. Findest du ein belegtes Nest, ist auch der Formschnitt tabu, bis die Jungvögel ausgeflogen sind.

Bußgelder bei Verstößen

Die konkreten Strafen sind Ländersache und unterscheiden sich erheblich. Auf Bundesebene drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, einzelne Bundesländer setzen die Obergrenze deutlich höher an.

Bundesland Bußgeld (bis 10 m Hecke) Höchststrafe
Bayern 50-1.000 Euro bis 15.000 Euro
NRW 40-750 Euro bis 50.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 100-1.000 Euro bis 100.000 Euro
Brandenburg nach Einzelfall bis 65.000 Euro

In der Praxis werden Verstöße häufiger geahndet, als viele denken. In einem dokumentierten Fall in Brandenburg lag das Bußgeld bei 65.000 Euro. Die Staffelung richtet sich in der Regel nach der Länge der geschnittenen Hecke: In Bayern steigt das Bußgeld von maximal 1.000 Euro (bis 10 Meter) auf bis zu 15.000 Euro (über 100 Meter).

In Deutschland drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro für illegalen Heckenschnitt in der Vogelschutzzeit
In Deutschland drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro für illegalen Heckenschnitt in der Vogelschutzzeit

Ausnahmen vom Schnittverbot

Das Gesetz kennt einige Ausnahmen, in denen auch zwischen März und September stärker geschnitten werden darf:

Wichtig: Diese Ausnahmen gelten nur für den konkreten Anlass. Du darfst nicht die gesamte Hecke radikal zurückschneiden, weil ein einzelner Ast über den Gehweg ragt.

Wann welche Hecke schneiden?

Der beste Zeitpunkt hängt von der Heckenart ab. Grundregel: Formschnitte nach dem Hauptwachstumsschub im Juni, Radikalschnitte an frostfreien Tagen zwischen Oktober und Februar.

Heckenart Formschnitt Radikalschnitt Hinweis
Liguster Februar + Juni/Juli Oktober-Februar Mind. 2x pro Jahr, sehr schnittverträglich
Hainbuche Februar + Juni/Juli Oktober-Februar Treibt zuverlässig nach
Kirschlorbeer Juni + August/September Oktober-Februar Mit Handschere, keine Heckenschere
Rotbuche Februar + Juni Oktober-Februar Erster Schnitt vor Austrieb
Eibe Juni-August Oktober-Februar Treibt als einziges Nadelgehölz aus altem Holz
Thuja April-August Nicht empfohlen Treibt aus braunem Holz nicht nach
Buchsbaum Mai/Juni + August Oktober-Februar Bei bewölktem Wetter (Sonnenbrandgefahr)

Bei Thuja ist besondere Vorsicht geboten: Anders als Laubgehölze treibt sie aus braunem Holz nicht wieder aus. Hier darfst du nur ins Grüne schneiden und die natürliche Form erhalten.

Nachbarrecht: Grenzabstände und Überhang

Die Grenzabstände für Hecken sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt und unterscheiden sich stark. In Bayern muss eine Hecke über zwei Meter Höhe mindestens zwei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben. In Hessen reichen bei gleicher Höhe 75 Zentimeter.

Ragen Zweige auf dein Grundstück, kannst du deinen Nachbarn schriftlich zum Rückschnitt auffordern. Bleibt er untätig, darfst du die überhängenden Zweige laut § 910 BGB selbst zurückschneiden (Selbsthilferecht). Allerdings nur die Zweige, die tatsächlich über die Grenze ragen.

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Hecken vom 1. März bis 30. September als Brutstätten für über 200 deutsche Vogelarten
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Hecken vom 1. März bis 30. September als Brutstätten für über 200 deutsche Vogelarten

Vogelschutz-Check: So gehst du vor

Bevor du die Heckenschere ansetzt, egal zu welcher Jahreszeit:

  1. Hecke gründlich auf belegte Nester absuchen.
  2. Auf ein- und ausfliegende Vögel achten.
  3. Auf Warnrufe und Alarmrufe horchen.
  4. Bei Fund eines Nests: Schnitt verschieben, bis die Jungvögel ausgeflogen sind.

Der NABU empfiehlt, mit dem Heckenschnitt bis Ende Juli zu warten, da viele Singvögel noch brüten und auch Zweitbruten vorkommen. Wer im Oktober seinen Radikalschnitt macht und im folgenden Juni den Formschnitt, liegt auf der sicheren Seite.

Weiterführende Links

NABUbaden-wuerttemberg.nabu.de →Gesetzliche Regelungen zum Heckenschnitt
§ 39 BNatSchGgesetze-im-internet.de →Volltext
BUNDbund.net →Beim Schneiden von Baum und Hecke die Vögel schützen