Zehn Vorsorgetermine in den ersten sechs Lebensjahren, alle komplett von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bezahlt, kein Eigenanteil. Das ist das System der U-Untersuchungen U1 bis U9, das in Deutschland seit über 50 Jahren existiert und das in Form des Gelben Hefts auf dem Nachttisch oder im Schrank fast jeder Familie liegt. Versäumt eine Familie einen Termin außerhalb der Toleranzfrist, kippt die Kostenübernahme. Dann wird aus der Routine-Vorsorge schnell eine IGeL-Leistung mit dreistelligem Eigenbeitrag. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es zusätzlich eine kleine, aber relevante Änderung. Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Mai 2025 werden ab jetzt auch die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennung mit ins Gelbe Heft eingetragen. Was bei jedem Termin gemacht wird, welche Toleranzzeiträume gelten und was passiert, wenn du eine Frist verpasst, klärt dieser Artikel.

Wichtig vorab: Dieser Artikel ersetzt nicht den Besuch beim Kinderarzt oder bei der Kinderärztin. Wenn du Sorgen zur Entwicklung deines Kindes hast oder Symptome unklar sind, ist die Praxis die richtige Adresse, nicht ein Wissensmagazin.

Welche U-Untersuchungen es gibt

Insgesamt gibt es zehn Pflicht-Untersuchungen vor dem Schuleintritt, geregelt in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Jede hat einen festen Untersuchungszeitraum und einen erweiterten Toleranzzeitraum. Innerhalb dieser Spanne übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 100 Prozent. Außerhalb nicht mehr.

U Alter (Untersuchungszeitraum) Schwerpunkt Toleranzzeitraum (außerhalb keine Kassenleistung)
U1 Direkt nach der Geburt Erstuntersuchung, Apgar-Score, Anpassung an Außenwelt sofort nach Geburt
U2 3. bis 10. Lebenstag Neugeborenen-Screening, Stoffwechsel, Reflexe 3. bis 14. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche Hüftultraschall, Gewicht, Trinkverhalten 3. bis 8. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat Motorik, erste Impfberatung, Hörscreening-Kontrolle 2. bis 4 1/2. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat Greifen, Sehen, soziale Reaktionen 5. bis 8. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat Sprache, Aufrichten, Krabbeln 9. bis 14. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat Wortschatz, Feinmotorik, Auffälligkeiten 21. bis 26. Lebensmonat
U7a 34. bis 36. Lebensmonat Sehtest, Zahnstatus, Verhaltensauffälligkeiten 33. bis 38. Lebensmonat
U8 46. bis 48. Lebensmonat Sprachentwicklung, Urinprobe, Schultauglichkeit 43. bis 50. Lebensmonat
U9 60. bis 64. Lebensmonat Kompletter Check vor der Schule, Koordination, Sprache 58. bis 66. Lebensmonat

Zwischen U1 und U9 liegen rund fünf Jahre, in denen ein Kind sich von einem reflexgesteuerten Neugeborenen zum schulreifen Kind entwickelt. Die Untersuchungen sind so getaktet, dass sie jeweils die Entwicklungssprünge abdecken, an denen die häufigsten erkennbaren Probleme auftauchen. Bei der U6 etwa schaut der Arzt, ob das Kind sich aufrichtet, krabbelt und auf Ansprache reagiert. Bei der U7 steht der Wortschatz im Fokus, bei der U8 die Schulreife. Nach der U9 folgen optional die J1 (12 bis 14 Jahre) und die J2 (16 bis 17 Jahre), die ebenfalls Kassenleistungen sind, aber in der öffentlichen Wahrnehmung oft untergehen.

Klingt nach viel, aber laut Robert-Koch-Institut nehmen rund 91 Prozent der Eltern in Deutschland die U2 bis U7a vollständig wahr. Bei U8 und U9 sinkt die Quote auf etwa 87 Prozent. Die größten Lücken entstehen also nicht bei den Babys, sondern bei den Kindergartenkindern.

Was bei jeder Untersuchung gemacht wird

Jede U-Untersuchung folgt einem Schema, das in der Kinder-Richtlinie des G-BA verbindlich festgelegt ist. Es gibt einen festen Pflichtteil und altersabhängige Schwerpunkte. Der Pflichtteil enthält bei jedem Termin: Anamnesegespräch mit den Eltern, körperliche Untersuchung, Größe und Gewicht im Perzentilenkurven-Eintrag, Beratung zu Impfungen, Unfallprävention und altersgerechter Ernährung.

Die Schwerpunkte verschieben sich mit dem Alter. Bei den ersten drei Untersuchungen liegt der Fokus auf körperlicher Anpassung: Atmung, Herzfunktion, Reflexe, Trinkverhalten, Gewicht. Bei der U3 wird zusätzlich ein Hüftultraschall durchgeführt, weil eine angeborene Hüftgelenksdysplasie in dieser Zeit am besten erkannt und behandelt werden kann. Wird sie übersehen, sind später Operationen mit langer Erholungszeit nötig.

Ab der U4 kommen Sinne und Motorik dazu. Hörscreening und Sehtest werden bei mehreren Untersuchungen wiederholt, weil sich Hör- und Sehstörungen erst spät zeigen können und im Vorschulalter behandelbar sind. Ab der U7 rückt die Sprache stärker in den Fokus. Die U7a wurde erst 2008 nachträglich eingeführt, weil zwischen U7 und U8 eine Lücke von zwei Jahren klaffte, in der wichtige Entwicklungsschritte unbeobachtet bleiben konnten. Bei der U7a achten Kinder- und Jugendärzte besonders auf Sehstörungen, frühe Karies, Übergewicht und Verhaltensauffälligkeiten.

Die U9 ist die größte und ausführlichste Untersuchung vor der Schule. Hier prüft der Arzt Koordination, Hör- und Sehvermögen, Sprache, Aussprache, Konzentration und körperliche Fitness. Die Ergebnisse sind oft die Grundlage für das Schultauglichkeitsgespräch beim Gesundheitsamt, das in vielen Bundesländern parallel stattfindet.

Zehn U-Untersuchungen bis zum Schuleintritt, jede komplett von gesetzlicher und privater Krankenkasse bezahlt
Zehn U-Untersuchungen bis zum Schuleintritt, jede komplett von gesetzlicher und privater Krankenkasse bezahlt

Was beim Neugeborenen-Screening läuft

Die U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag ist die wahrscheinlich folgenreichste Untersuchung im ganzen U-System. Hier läuft das erweiterte Neugeborenen-Screening, das laut S2k-Leitlinie der AWMF auf rund 19 angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen sowie schwere kombinierte Immundefekte testet. Aus der Ferse oder einer Vene werden 36 bis 72 Stunden nach Geburt wenige Tropfen Blut entnommen und auf Trockenblutkarten ins Labor geschickt.

Geprüft wird auf Krankheiten wie Phenylketonurie (PKU), angeborene Hypothyreose, MCAD-Mangel, Galaktosämie und einige weitere seltene, aber lebensgefährliche Erkrankungen. Ohne diese Frühdiagnose bleiben die meisten dieser Krankheiten unbemerkt, bis das Kind schwere bleibende Schäden hat oder verstirbt. Mit Diagnose innerhalb der ersten Lebenstage sind viele behandelbar, etwa durch Diät oder Hormonsubstitution.

Seit 2016 ist auch das Screening auf Mukoviszidose Pflicht, seit 2021 zusätzlich das Screening auf Sichelzellkrankheit und seit 2022 das auf 5q-assoziierte Spinale Muskelatrophie. Parallel läuft am gleichen Tag oder bei der U2 die Pulsoxymetrie. Dabei wird zwischen der 24. und 48. Lebensstunde ein Lichtsensor an den Fuß des Babys geklebt, der die Sauerstoffsättigung im Blut misst. Ein Abfall unter 95 Prozent kann auf einen schweren, sonst unentdeckten Herzfehler hinweisen. Das ist schmerzlos für das Kind, dauert ein paar Minuten und rettet jedes Jahr mehrere hundert Säuglinge.

Daneben enthält die U2 ein Hörscreening (Otoakustische Emissionen oder Hirnstammaudiometrie). Etwa eins bis drei von tausend Neugeborenen kommen mit einer dauerhaften Hörstörung zur Welt. Wird die früh erkannt und mit Hörgerät oder Cochlea-Implantat versorgt, ist die Sprachentwicklung weitgehend normal. Wird sie übersehen, verzögert sich die Sprachentwicklung um Jahre.

Was sich 2026 im Gelben Heft ändert

Bis 2025 hatten Eltern für die zahnärztliche Früherkennung ein eigenes, separates Dokument, das oft verloren ging und in der Praxis selten gezeigt wurde. Das ändert sich. Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Mai 2025 sind die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen seit dem 1. Januar 2026 verbindlich im Gelben Kinderuntersuchungsheft zu dokumentieren. Die sechs zahnärztlichen Untersuchungen heißen ab sofort einheitlich Z1 bis Z6 und decken folgende Altersfenster ab:

Untersuchung Alter Schwerpunkt
Z1 6. bis 9. Lebensmonat Erstuntersuchung, Beratung zu Zahndurchbruch
Z2 10. bis 20. Lebensmonat Zahnpflege, Ernährung, Karies-Vorbeugung
Z3 21. bis 33. Lebensmonat Vollständige Inspektion Milchgebiss
Z4 34. bis 48. Lebensmonat Karies-Befund, Fluoridberatung
Z5 49. bis 60. Lebensmonat Kontrolle, ggf. Fissurenversiegelung
Z6 61. bis 72. Lebensmonat Letzte Untersuchung vor Schuleintritt

Für Babys, die nach dem 1. Januar 2026 geboren wurden, ist die neue Dokumentation bereits in den ausgegebenen Gelben Heften enthalten. Wer ein älteres Heft hat, bekommt einen Einleger, den die Zahnarztpraxis ausfüllt und einlegt. Das klingt nach Kleinigkeit, ist aber das erste Mal, dass Kinder- und Zahnärzte in einem gemeinsamen Dokument arbeiten. Hintergrund ist eine pragmatische Zahl: Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung haben rund 14 Prozent der Drei- bis Fünfjährigen in Deutschland frühkindliche Karies, ein Wert, der trotz aller Aufklärung der letzten 20 Jahre kaum gesunken ist. Mit der besseren Verzahnung von Kinder- und Zahnarzt soll das Thema systematischer angegangen werden.

Wichtig dabei: Die Z-Untersuchungen sind weiterhin kostenlose Kassenleistungen, auch privat versichert. Die Doku ist neu, die Untersuchung selbst gab es schon vorher.

Seit 1. Januar 2026 werden die sechs zahnärztlichen Früherkennungs-Untersuchungen Z1 bis Z6 im Gelben Heft dokumentiert
Seit 1. Januar 2026 werden die sechs zahnärztlichen Früherkennungs-Untersuchungen Z1 bis Z6 im Gelben Heft dokumentiert

Was passiert, wenn du eine U-Untersuchung verpasst

Erste, wichtigste Folge: Außerhalb des Toleranzzeitraums übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht mehr. Die Untersuchung wird dann zur IGeL-Leistung. Je nach Praxis und Aufwand sind das zwischen 50 und 150 Euro pro Termin, bei der U9 mit ihren ausführlichen Tests auch mehr. Das ist die offizielle Linie aller gesetzlichen Krankenkassen, geregelt über § 26 SGB V in Verbindung mit der Kinder-Richtlinie.

Zweite Folge betrifft die Bundesländer. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben Landesgesetze, die die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Eltern verpflichtend machen. Andere Bundesländer wie Berlin, Hamburg, NRW, Niedersachsen oder Sachsen verfolgen ein sogenanntes appellatives Verfahren. Eine Zentrale Stelle im Landesgesundheitsamt registriert, welche Familien einen Termin haben sollten. Erscheinen sie nicht, bekommen sie erst eine schriftliche Erinnerung, dann gegebenenfalls Post vom Gesundheitsamt. Reagiert die Familie auch darauf nicht, kann ein angekündigter Hausbesuch durch das Jugend- oder Gesundheitsamt erfolgen. Ziel ist kein Strafverfahren, sondern Kindeswohlsicherung: Wer Vorsorgetermine systematisch ignoriert, fällt in den Bundesländern mit Einladewesen auf.

Dritte Folge, oft übersehen: Schulanmeldung. In manchen Bundesländern (etwa Bayern, Baden-Württemberg) muss bei der Einschulung der Nachweis über die U9 vorgelegt werden. Wer das Heft verloren hat oder die U9 versäumt hat, muss das in einer Nachuntersuchung beim Gesundheitsamt nachholen, was Zeit kostet und im Einzelfall die Einschulung verzögern kann. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, behält das Gelbe Heft bis mindestens zur Schulanmeldung griffbereit und in jedem Fall bis zur Volljährigkeit des Kindes.

Eine Kita oder Schule selbst darf das Heft übrigens nicht einsehen. Es ist ein vertrauliches medizinisches Dokument. Was Kita oder Schule verlangen darf, ist die abtrennbare Teilnahmebescheinigung am Ende des Hefts. Mehr nicht.

Wie du keine Frist verpasst

Die meisten Familien verlieren keine U-Untersuchung aus Nachlässigkeit, sondern weil das Alltagschaos mit Baby, Kita-Wechsel oder Umzug die Termine verschluckt. Drei praktische Schritte halten den Plan zuverlässig:

  • Beim Termin den nächsten direkt mit ausmachen. Die meisten Kinderarztpraxen vergeben Folgetermine auf Wunsch sofort. Wer beim Verlassen der Praxis schon den nächsten Termin in der Tasche hat, vergisst ihn deutlich seltener.
  • Familien-Kalender mit Toleranzzeitraum. Im Kalender nicht nur den Wunschtermin eintragen, sondern auch das Ende des Toleranzzeitraums als „Last Call". Beispiel U6: Untersuchungszeitraum 10. bis 12. Monat, Toleranz bis 14. Monat. Wer den Last-Call-Eintrag zwei Wochen vor Ablauf hat, fängt notfalls noch einen verschobenen Termin ab.
  • Bei Umzug Praxis vorab klären. Wer mitten in der Babyzeit umzieht, sollte vor dem Umzug eine neue Kinderarztpraxis am neuen Wohnort recherchieren und im besten Fall schon einen Aufnahmetermin haben. In Großstädten wie München oder Berlin haben Praxen oft monatelange Wartelisten.

Wer in einem Bundesland mit Einladewesen wohnt und die Erinnerungspost ignoriert hat, sollte trotzdem nicht in Panik geraten. Ein Anruf beim Kinderarzt oder beim Landesgesundheitsamt klärt im Regelfall, ob noch eine kostenpflichtige Nachholung möglich ist oder ob das Heft mit einem Vermerk weitergeführt wird. Ein versäumter Termin macht aus deinem Kind kein Sorgenkind im Akten-Sinne, solange die nächste Untersuchung wieder im Rhythmus läuft.

Und falls das Gelbe Heft mal verloren geht: Die Kinderarztpraxis kann ein Ersatzheft ausstellen, in dem die bisherigen Befunde nachgetragen werden. Datenschutzrechtlich gehört das Heft den Eltern, nicht der Praxis, aber die Praxis hat in ihrer Patientenakte die Befunde gespeichert. Eine Verlustmeldung ist also kein Drama, aber unnötiger Aufwand. Lieber einmal in die Krabbeldecke verlegt als gar nicht aufgehoben.

Weiterführende Links

Gemeinsamer BundesausschussKinder-Richtlinieg-ba.de
BZgA kindergesundheit-infoFrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9kindergesundheit-info.de
Bundesministerium für GesundheitFrüherkennungsuntersuchungen bei Kindernbundesgesundheitsministerium.de