Ab dem 7. Juli 2026 darf in der EU kein neuer Pkw und kein leichtes Nutzfahrzeug mehr ohne vier zusätzliche Assistenzsysteme erstzugelassen werden. Das schreibt die EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation, kurz GSR) in ihrer Stufe C vor. Betroffen sind alle Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Transporter bis 3,5 Tonnen). Neu Pflicht werden: ein erweiterter Notbremsassistent, der Fußgänger und Radfahrer erkennt, ein Notfall-Spurhalteassistent auch für hydraulische Lenkungen, ein erweiterter Müdigkeits- und Ablenkungswarner sowie ein verbesserter Fußgängerkopfschutz. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Nachrüstpflicht. Hier erfährst du, was die neuen Systeme können, welche Pflichten schon vorher galten und worauf du beim nächsten Autokauf achten solltest.
Was die General Safety Regulation Stufe C konkret bringt
Stufe C ist die dritte und vorerst letzte Ausbaustufe der GSR. Die Verordnung wurde am 27. November 2019 vom Europäischen Parlament beschlossen und seitdem in Etappen scharfgeschaltet. Stufe A (Pkw-Basics seit 2022/2024), Stufe B (Lkw und Busse) und Stufe C (Pkw-Aufrüstung) bauen aufeinander auf. Stufe C gilt seit dem 7. Juli 2024 zunächst nur für neue Fahrzeugtypen. Ab dem 7. Juli 2026 muss jeder einzelne Neuwagen, der in der EU erstmals zugelassen wird, diese vier Systeme an Bord haben.
Erweiterter Notbremsassistent (AEB) mit VRU-Erkennung. Der Notbremsassistent ist seit 2024 in der Grundstufe Pflicht und bremst bisher vor allem auf vorausfahrende oder stehende Fahrzeuge. Ab Juli 2026 muss er zusätzlich ungeschützte Verkehrsteilnehmer (Vulnerable Road Users, VRU) zuverlässig erkennen, also Fußgänger und Radfahrer. Das System nutzt Radar und Kamera, kann eine Kollision selbstständig erkennen und löst eine automatische Notbremsung aus, wenn der Fahrer nicht reagiert. Der ADAC zählt den Notbremsassistenten zu den wichtigsten und wirksamsten Assistenzsystemen für die Verkehrssicherheit.
Notfall-Spurhalteassistent (ELKS) auch für hydraulische Lenkungen. Der Emergency Lane Keeping System (ELKS) greift aktiv ins Lenkrad ein, wenn das Fahrzeug ohne Blinker eine durchgezogene Linie verlässt und ein Unfall droht. Für elektrische Servolenkungen war das System bereits seit Juli 2024 Pflicht. Ab 7. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung das System verbaut haben. Die zweijährige Übergangsfrist erklärt sich aus dem höheren technischen Aufwand: Eine hydraulische Lenkung lässt sich nicht so einfach elektronisch ansteuern wie eine elektrische.
Erweiterter Müdigkeits- und Ablenkungswarner (DDAW). Ein einfacher Müdigkeitswarner, der das Lenkverhalten analysiert, ist seit 2024 in jedem Neuwagen Pflicht. Stufe C verlangt zusätzlich einen Advanced Driver Distraction Warning. Dieses System überwacht per Innenraumkamera auch Blickrichtung und Kopfposition des Fahrers und schlägt Alarm, wenn die Aufmerksamkeit nachlässt, etwa beim Blick aufs Smartphone.
Erweiterter Fußgängerkopfschutz. Die letzte Anforderung betrifft nicht die Elektronik, sondern die Karosserie. Die Aufprallszone an Motorhaube und Frontscheibenrahmen wird vergrößert. Bei einem Anstoß soll der Kopf eines Fußgängers auf einer größeren, energieabsorbierenden Fläche aufkommen statt auf harten Strukturen. Dafür müssen Hersteller die Frontpartie neu konstruieren.

Tabelle: Was schon Pflicht ist und was im Juli 2026 dazukommt
Die GSR hat Pflichten in drei Stufen eingeführt. Ein Teil der Systeme ist seit 2022 in neuen Fahrzeugtypen Pflicht, ab 2024 in jedem Neuwagen und ab Juli 2026 kommen die genannten vier Systeme dazu.
| Stufe | Pflicht für Neuwagen ab | Wichtige Systeme |
|---|---|---|
| Stufe A | 7. Juli 2024 | Intelligente Geschwindigkeitsassistenz (ISA), Müdigkeitswarner Basisstufe, eCall (Notruf), Reifendruckkontrolle (RDKS), Notbremsassistent Grundstufe (Fahrzeug-zu-Fahrzeug), Notbremslicht, Rückfahrassistent, Unfalldatenspeicher (EDR), Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperre |
| Stufe B | seit 2024 | Pflichten für Lkw und Busse, u.a. Abbiegeassistent |
| Stufe C | 7. Juli 2026 | Notbremsassistent erweitert (Fußgänger + Radfahrer), ELKS auch für hydraulische Lenkung, Advanced Driver Distraction Warning, erweiterter Fußgängerkopfschutz |
Die EU-Kommission rechnet damit, dass die Gesamtpaket der GSR-Pflichten bis 2038 in Europa mehr als 25.000 Menschenleben rettet und mindestens 140.000 Schwerverletzte verhindert. Diese Schätzung bezieht sich auf alle 30 Maßnahmen der Verordnung in Summe, nicht nur auf die vier Stufe-C-Systeme.
Was Käufer jetzt wissen müssen
Wer in den nächsten Monaten einen Neuwagen kauft, sollte zwei Dinge im Kopf haben. Erstens: Auch wenn das Auto schon im Frühjahr 2026 produziert wurde, muss der Händler es vor dem 7. Juli 2026 erstzulassen, falls es die Stufe-C-Systeme nicht hat. Restposten und Lagerfahrzeuge ohne die vier Systeme können danach nicht mehr neu zugelassen werden, weder vom Händler noch vom Käufer. Das gilt auch für vermeintliche Schnäppchen mit altem Bestellstand: Ein Auto ohne die Pflichtsysteme verliert über Nacht den Anspruch auf eine Erstzulassung in der EU. Ein bereits zugelassenes Bestandsfahrzeug bleibt davon unberührt.
Zweitens: Die Pflichtausstattung kostet. Hersteller müssen Kamera, Radar, Steuergeräte und teils neue Karosseriekonstruktionen in jedes Modell einbauen, auch in Kleinwagen. Konkrete Kostenanteile veröffentlichen die Hersteller selten, aber für Einstiegsmodelle summieren sich die letzten Sicherheitspakete laut Fachpresse im niedrigen vierstelligen Bereich. Mehrere Hersteller haben angekündigt, einzelne Kleinwagen-Modelle vom Markt zu nehmen, weil die Nachrüstung sich nicht rechnet. Wenn dein Wunschmodell ohnehin in der Auslaufphase ist, lohnt der Blick auf die Verfügbarkeitsliste des Herstellers, bevor du wartest.
Für Käufer eines neuen Elektroautos mit Anspruch auf die E-Auto-Prämie 2026 ist die Stufe-C-Pflicht in der Regel kein Thema, weil aktuelle E-Modelle schon ab Werk mit den entsprechenden Systemen ausgeliefert werden. Bei Verbrenner-Einstiegsmodellen sieht das anders aus.
Was Bestandshalter NICHT tun müssen
Wer ein Auto fährt, das vor dem 7. Juli 2026 zugelassen wurde, muss nichts ändern. Es gibt keine Nachrüstpflicht für irgendeines der vier neuen Systeme. Auch zur Hauptuntersuchung sind die Stufe-C-Anforderungen kein Prüfkriterium für ältere Fahrzeuge. Du musst weder Notbrems-Kit noch Müdigkeits-Kamera in deinen 2019er-Kombi einbauen, um beim TÜV durchzukommen.
Das gilt auch dann, wenn du dein Bestandsfahrzeug nach Juli 2026 verkaufst oder ummeldest. Die Pflicht greift ausschließlich bei der Erstzulassung. Ein Halterwechsel oder Umzug ist keine Erstzulassung. Eine Nachrüstung ist technisch zwar möglich (Spurhalteassistenten als Nachrüstbausatz gibt es im Zubehörhandel), aber teuer und nicht für jedes Fahrzeug zugelassen. Aus Kostengründen rät der ADAC bei Bestandsfahrzeugen davon ab.

Was du beim nächsten Autokauf prüfst
Wenn du nach Juli 2026 einen Neuwagen kaufst, ist die Stufe-C-Ausstattung serienmäßig dabei. Trotzdem lohnt es sich, drei Punkte konkret abzufragen, gerade beim Tageszulasser, Vorführwagen oder EU-Reimport.
Erstens: Lass dir das Erstzulassungsdatum bestätigen. Ein Fahrzeug, das vor dem 7. Juli 2026 in Deutschland oder einem anderen EU-Land erstzugelassen wurde, kann legal weiterverkauft werden, auch wenn es die vier Stufe-C-Systeme nicht hat. Für dich heißt das: weniger Sicherheit zum gleichen Preis. Mehr als ein Kostenvorteil sollte das nicht sein.
Zweitens: Frag im Konfigurator nach, ob Notbremsassistent, ELKS, Müdigkeits- und Ablenkungswarner serienmäßig sind oder als Aufpreis-Paket. Seit Juli 2026 müssen sie Serie sein. Bei früheren Modelljahren stecken sie oft im Sicherheitspaket für 800 bis 1.500 Euro Aufpreis. Wer dieses Geld spart, kauft ein Auto, das in zwei Jahren nicht mehr aktuell ist.
Drittens: Achte darauf, ob sich die Systeme dauerhaft abschalten lassen. Die GSR schreibt vor, dass etwa der ISA-Geschwindigkeitsassistent bei jedem Motorstart aktiv sein muss. Abschalten geht weiterhin, aber nur für die laufende Fahrt. Wer das System dauerhaft ignorieren will, sollte ein Modell wählen, dessen Bedienung schnell und übersichtlich ist. Im Zweifel mehrere Probefahrten machen.
Für die Mehrheit der Käufer überwiegt der Nutzen klar: Die Stufe-C-Pflicht hebt das Sicherheitsniveau spürbar, ohne dass du selbst aktiv werden musst. Wenn dein nächster Wagen ab Sommer 2026 vom Hof rollt, fährst du mit dem aktuell strengsten Sicherheitsstandard, den die EU für Pkw kennt.