Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist in Deutschland keine Randerscheinung mehr. Seit dem Erstnachweis 2014 in Waghäusel nördlich von Karlsruhe breitet sich die Art laut NABU mit rund 80 Kilometern pro Jahr nach Norden und Osten aus. 2026 ist sie in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Hessen und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens etabliert, isolierte Funde gab es bereits in Hamburg, Bremen und Berlin. Im März 2025 hat das Bundesumweltministerium die Hornisse offiziell als "weit verbreitet" eingestuft und damit aus der koordinierten Bekämpfung nach der EU-Verordnung 1143/2014 entlassen. Was zunächst nach Entwarnung klingt, bedeutet praktisch das Gegenteil: Imker bleiben mit der wichtigsten Beute-Frage allein. Hier liest du, in welchen Regionen Vespa velutina bereits angekommen ist, wie du sie sicher von der heimischen Hornisse unterscheidest, was 2026 mit der Meldepflicht passiert und wie du eine Sichtung trotzdem sinnvoll weitergibst.
Wo Vespa velutina in Deutschland heute schon vorkommt
Die Karte hat sich seit dem Erstnachweis im südwestdeutschen Waghäusel deutlich verändert. Ausgehend vom Rheingraben hat die Art über die Rheinschiene und das Saarland zunächst Rheinland-Pfalz und Hessen erreicht, dann nach Norden in Richtung Ruhrgebiet und Münsterland expandiert. Laut NABU besiedelt Vespa velutina aktuell etwa ein Drittel des Bundesgebiets, der östliche Teil Deutschlands ist bislang weitgehend frei von der Art.
Für Nordrhein-Westfalen liegt das offizielle Verbreitungsbild in der Datenbank von neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de. Der erste NRW-Nachweis fiel 2023 im Rhein-Erft-Kreis, seitdem zeigen die Karten Funde in Köln, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, im Kreis Heinsberg, im Kreis Wesel und entlang der Hellweg-Achse bis in den Kreis Soest und den Märkischen Kreis. Die Landesregierung NRW fördert die Bekämpfung in ausgewählten Fällen weiterhin mit bis zu 300 Euro pro Nest plus Ausrüstungs-Zuschüssen, der Schritt unterstreicht, wie weit die Art in Westfalen schon angekommen ist.
| Bundesland | Verbreitungsstand 2026 | Erstnachweis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | flächendeckend etabliert | 2014, Waghäusel |
| Rheinland-Pfalz | flächendeckend etabliert | 2014 |
| Saarland | flächendeckend etabliert | ab 2019 |
| Hessen | weit verbreitet, "etabliert" laut HLNUG | ab 2019 |
| Nordrhein-Westfalen | West- und Ruhrachse etabliert, Ausbreitung nach Westfalen | 2023, Rhein-Erft-Kreis |
| Bayern, Niedersachsen | Einzelfunde, Frontlinie schiebt sich nach Osten und Norden | ab 2022 |
| Hamburg, Bremen, Berlin | isolierte Funde, lokal eingedämmt | ab 2020 |
| Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Schleswig-Holstein | bislang ohne reproduzierende Bestände | noch nicht oder Einzelfunde |
Die 80 Kilometer Ausbreitungsgeschwindigkeit pro Jahr sind ein Durchschnittswert. Transport in Containern, auf LKW-Planen oder mit Erntefahrzeugen kann die Front einzelner Funde deutlich nach Osten oder Norden verschieben, was die isolierten Berliner und Hamburger Sichtungen erklärt.
Wie sie sich von der europäischen Hornisse unterscheidet
Die Verwechslung ist nicht nur ein Erkennungsproblem, sie ist ein rechtliches. Vespa velutina steht auf der Unionsliste invasiver Arten der EU-Verordnung 1143/2014 und darf bekämpft werden. Vespa crabro, die heimische Europäische Hornisse, ist nach § 44 BNatSchG besonders geschützt, ihre Nester zu zerstören kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten. Wer eine Crabro fälschlich für die invasive Art hält und den Schädlingsbekämpfer ranlässt, riskiert ein Strafverfahren. Was als Hilfe gemeint war, wird zum Naturschutz-Verstoß.
Drei Merkmale trennen die beiden Arten zuverlässig:
| Merkmal | Vespa velutina (asiatisch) | Vespa crabro (europäisch) |
|---|---|---|
| Thorax | tiefschwarz, daher der Beiname "nigrithorax" | rotbraun bis bräunlich |
| Beine | komplett gelb gefärbt, "Gelbbein-Wespe" | einheitlich rotbraun |
| Hinterleib | überwiegend schwarz, nur ein gelb-orangener Streifen am Ende | viel Gelb, deutlich gestreift |
| Größe Arbeiterin | 17 bis 25 Millimeter | 19 bis 32 Millimeter |
| Königin | bis 30 Millimeter | bis 35 Millimeter |
| Nest-Volk | bis 2.000 Tiere | meist um 700 Tiere |
| Schutzstatus | invasive Art, Unionsliste EU 1143/2014 | besonders geschützt, § 44 BNatSchG |
Die schnellste Faustregel: schwarzer Brustpanzer plus gelbe Beinspitzen heißt Vespa velutina. Alles, was rötlich-braune Beine hat und auf dem Hinterleib mehr Gelb als Schwarz zeigt, ist die heimische Crabro und absolut tabu.
Wer sich beim Bestimmen unsicher ist, lässt das Nest stehen und schickt ein Foto an die zuständige Untere Naturschutzbehörde oder einen NABU-Berater. Die rechtliche Lage zu Wespen- und Hornissennestern am Haus haben wir im Detail im Artikel Wann darf man ein Wespennest entfernen aufgeschrieben, dort liest du auch, wo der Schädlingsbekämpfer Hand anlegen darf und wo nicht.

Was 2026 mit der Meldepflicht passiert
Bis Frühjahr 2025 galt Vespa velutina als sogenannte Früherkennungsart nach Artikel 16 der EU-Verordnung 1143/2014. Jede Sichtung musste gemeldet werden, jedes Nest wurde nach Möglichkeit aktiv bekämpft. Am 24. März 2025 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Art in Deutschland als "weit verbreitet" eingestuft wird. Damit greift seit 2026 Artikel 19 der Verordnung, das Managementregime für etablierte invasive Arten.
Konkret heißt das: die Tilgung gilt offiziell als unrealistisch. Die Pflicht der Unteren Naturschutzbehörden, jedes gefundene Nest aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder zur Abwehr wirtschaftlicher Schäden zu beseitigen, entfällt. Mehrere Kreise haben das nach der Statusänderung explizit gemacht. Der Kreis Soest, der 2024 noch drei Primärnester selbst hat bekämpfen lassen, schreibt in seiner Pressemitteilung vom 4. August 2025: "Die eingewanderte Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist nicht mehr meldepflichtig. Sie gilt in Deutschland als 'etabliert'." Vergleichbare Mitteilungen liegen aus dem Kreis Heinsberg, dem Kreis Wesel, dem Märkischen Kreis und der Stadt Bonn vor.
Das ist die Stelle, an der die Statusänderung praktisch kippt. "Etabliert" klingt nach Entwarnung, juristisch heißt es nur, dass die Bundesrepublik die Hornisse nicht mehr aktiv aus der Fläche drücken will. NABU und BUND lesen die Lage anders und rufen weiterhin dazu auf, jede Sichtung zu melden, weil Wissenschaft und Imker auf belastbare Verbreitungsdaten angewiesen sind. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg behält ihr Online-Meldeformular ebenso bei, wie es der Kreis Soest tut. Die Meldung ist seit 2026 freiwillig, sie ist aber inhaltlich wichtiger denn je: ohne sie sieht niemand, wie schnell die Front nach Osten wandert.
Warum Imker das Problem haben
Die deutsche Diskussion klingt nüchtern, in Frankreich gibt es seit Jahren konkrete Zahlen. Die French Bee, die UNAF und mehrere regionale Imkerverbände dokumentieren die Folgen, seit Vespa velutina 2005 im Südwesten Frankreichs nachgewiesen wurde. Der Imkerverband UNAF gab 2010 für das Département Gironde an, dass 30 Prozent der Bienenvölker durch Vespa velutina zerstört oder geschwächt worden waren. In der landesweiten französischen Umfrage 2023 nannten 22 Prozent der 14.244 antwortenden Imker die Hornisse als Hauptgrund für Winterverluste, in der Region Nouvelle-Aquitaine berichteten 70 Prozent der 753 antwortenden Imkereien von Schäden durch Vespa velutina.
Der Mechanismus ist im Kern Stress. Eine Hornisse postiert sich vor dem Flugloch eines Bienenstocks und schnappt sich Sammlerinnen im Anflug. Bei dauerhaft hoher Hornissendichte stellen die Bienen ihre Flüge ein, das Volk verbraucht eingelagerten Honig und verhungert im Winter. Einzelne französische Imkereien melden Völkerverluste zwischen 30 und 80 Prozent in besonders betroffenen Jahren, eine BEEHAVE-Modellierung kommt national auf 2,6 Prozent Verlust bei geringem Hornissendruck. Die Spannweite ist groß, die Konsequenz für deutsche Imker im Verbreitungsgebiet ist eindeutig: ohne Schutzmaßnahmen wie Trichter-Eingangsreduzierer, Schutzhauben für Beuten oder Vergrämungsbecher wandert das Risiko auf den Imker durch.
Genau hier wirkt die Statusänderung verschärfend. Solange Vespa velutina als Früherkennungsart geführt wurde, war der staatliche Auftrag zur Nestentfernung Imker-freundlich, weil Naturschutzbehörden auf eigene Kosten Sekundärnester abnehmen ließen. Mit dem Wechsel auf das Managementregime nach Artikel 19 fällt diese Schutzlinie weg. Wer 2026 eine Beute mit 30.000 Honigbienen unter einem 2.000-köpfigen Vespa-velutina-Sekundärnest verliert, trägt den Schaden allein. Der Deutsche Imkerbund fordert deshalb in seinem EU-Positionspapier weiterhin koordinierte Bekämpfung und Sachkostenförderung, der politische Wind bläst aktuell aber dagegen.

Wo du sie melden kannst
Trotz Wegfall der amtlichen Meldepflicht in vielen Kreisen sind die Meldekanäle weiter aktiv und sinnvoll. Das Hornissen-Meldeportal von NABU und NABU|naturgucker unter nabu-naturgucker.de/meldeportal/naturbeobachtungen-melden/hornissen/ nimmt Sichtungen ganzjährig auf. Wichtig ist ein Foto, am besten von der Seite, damit der schwarze Thorax und die gelben Beine erkennbar sind. Ergänzend rufen NABU und NABU|naturgucker jedes Jahr ab August eine Citizen-Science-Kampagne aus, in der besonders viele Sichtungen gebündelt ausgewertet werden.
Für die offizielle Datenbasis der Länder gibt es zusätzlich die jeweiligen Landesportale. Für Nordrhein-Westfalen ist das die Seite vespa-velutina.nrw, getragen vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesverband Westfälischer Imker. Für Hessen führt das HLNUG die Meldebox unter hlnug.de, für Baden-Württemberg die Landesanstalt für Bienenkunde Hohenheim. Wer im Saarland eine Sichtung hat, meldet sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, in Rheinland-Pfalz an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
Ein praktischer Hinweis: Das Foto reicht aus, lebende Tiere müssen niemals eingefangen werden. Das ist nicht nur überflüssig, sondern auch riskant, weil Vespa velutina bei Störungen ihres Nests aggressiver reagiert als die heimische Crabro. Die NABU-Linie ist eindeutig, die Art ist nicht menschengefährlich, einzelne Sammlerinnen am Bienenstock oder am Fallobst greifen Menschen nicht an, am Nest verteidigen sie ihren Stock nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Gefährlich ist sie vor allem für die Bienenvölker und für die Biodiversität anderer Hautflügler.
Was du im Garten tun solltest
Wenn du die Hornisse im Garten siehst, läuft das in dieser Reihenfolge:
Schritt 1: Bestimmen. Sieh dir Thorax und Beine an. Schwarzer Brustpanzer plus gelbe Beine bedeutet Vespa velutina. Rotbraune Beine plus viel Gelb am Hinterleib bedeutet Vespa crabro und ist tabu nach § 44 BNatSchG.
Schritt 2: Foto machen. Aus 2 bis 3 Metern Abstand, am besten am Fallobst, an einem Blütenstand oder am Bienenstock-Eingang. Kein Heranschleichen am Nest selbst.
Schritt 3: Melden. Über das NABU-naturgucker-Portal oder das Landesportal deines Bundeslands. Datum, Ort und Foto reichen. Auch leere Nester nach dem Winter sind wichtig, weil sie die Verbreitung im Vorjahr dokumentieren.
Schritt 4: Nicht selbst entfernen. Auch ohne Schutzstatus ist Vespa velutina ein Insektenvolk mit bis zu 2.000 Tieren in einem Nest. Die Beseitigung ist Sache spezialisierter Schädlingsbekämpfer, die Schutzanzüge und Spezialgerät führen. In NRW kannst du in den geförderten Fällen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro beantragen, in anderen Bundesländern trägst du die Rechnung selbst.
Schritt 5: Imker informieren. Wenn du in einer Region mit Imker-Bestand wohnst und ein Nest in der Nähe vermutest, ist der lokale Imkerverein der zweite wichtige Adressat. Der Kreisimkerverein kennt geschulte Velutina-Beobachter, die das Nest bestätigen können, bevor die Behörde tätig wird.
Schritt 6: Garten attraktiv für Crabro halten. Die heimische Hornisse ist eine natürliche Konkurrentin der invasiven Art. Wer Totholz, Baumhöhlen und ungestörte Ecken im Garten zulässt, hilft Vespa crabro und damit indirekt der heimischen Biodiversität.
Wichtig zum Schluss: Vespa velutina ist nicht aggressiver gegenüber Menschen als die heimische Hornisse, der NABU stellt das in seinem Artenportrait explizit klar. Wer einen ruhigen Abstand wahrt, hat von der Art im Garten nichts zu befürchten. Das eigentliche Problem ist ökologisch, nicht persönlich.