Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt kein einzelnes Bundesgesetz, das es verbietet, aber das Zusammenspiel aus Bundesnaturschutzgesetz, Bundeswaldgesetz und 16 unterschiedlichen Landesgesetzen macht das Übernachten in der freien Natur fast überall illegal. Zwei Ausnahmen gibt es: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erlauben nicht-motorisierten Reisenden das Zelten für eine Nacht. Wer es trotzdem anderswo versucht, riskiert Bußgelder von 10 bis 10.000 Euro. Hier erfährst du, wo was gilt, was Biwakieren bedeutet und welche legalen Alternativen es gibt.
Zelten, Biwakieren, Notbiwak: Die Unterschiede
Drei Begriffe, drei verschiedene Rechtslagen.
| Zelten | Biwakieren | Notbiwak | |
|---|---|---|---|
| Definition | Übernachten mit Zelt oder ähnlicher Behausung | Schlafen unter freiem Himmel (Schlafsack, Isomatte, ggf. Tarp) | Ungeplantes Übernachten bei Notfall |
| Rechtslage | Fast überall genehmigungspflichtig | Grauzone, oft geduldet | Immer erlaubt |
| Beispiel | Zelt im Wald aufschlagen | Im Schlafsack auf einer Lichtung schlafen | Bei Gewitter unter einem Felsvorsprung Schutz suchen |
Zelten gilt in allen Bundesländern als Camping und ist ohne Genehmigung verboten. Biwakieren bewegt sich im Graubereich des allgemeinen Betretungsrechts: nicht ausdrücklich verboten, aber auch nicht erlaubt. Solange du abends spät kommst, morgens früh abbaust und keinen Müll hinterlässt, wird es meist geduldet. Der Deutsche Alpenverein (DAV) hält Biwakieren einer kleinen Gruppe für eine Nacht oberhalb der Baumgrenze für vertretbar, solange es nicht in Schutzgebieten stattfindet. Notbiwak bei Verletzung, Unwetter oder Dunkelheit ist immer und überall erlaubt.
Regelungen nach Bundesland
Die Gesetze unterscheiden sich erheblich. Zwei Bundesländer erlauben das Zelten ausdrücklich, die übrigen verbieten es mit unterschiedlich hohen Strafen.
| Bundesland | Zelten erlaubt? | Bußgeld | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Brandenburg | Ja, 1 Nacht (nicht-motorisiert) | 100-400 Euro (in Schutzgebieten) | § 22 BbgNatSchG: Wanderer, Radfahrer, Kanuten |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja, 1 Nacht (nicht-motorisiert) | 50-1.000 Euro | Strand und Küstendünen verboten |
| Schleswig-Holstein | Nein, aber 36 kostenlose Plätze | bis 150 Euro (bis 10.000 in Schutzgebieten) | Programm "Wildes Schleswig-Holstein" |
| Sachsen | Nein | 25-1.500 Euro | Sonderfall "Boofen" in Sächsischer Schweiz |
| Bayern | Nein | 15-500 Euro (Zelt), bis 2.500 Euro (Wohnwagen) | Strenges Regime, besonders in Nationalparks |
| NRW | Nein | 10-300 Euro | 17 Trekkingplätze in der Eifel |
| Baden-Württemberg | Nein | 10-100 Euro | 30+ Trekkingplätze im Schwarzwald |
| Niedersachsen | Nein | 15-1.000 Euro | Nationalpark Harz: 50-1.000 Euro |
| Saarland | Nein | bis 5.000 Euro | Eines der höchsten Bußgelder |
In Brandenburg dürfen Wanderer, Radfahrer, Reiter und Kanuten für eine Nacht zelten, wenn sie sich außerhalb von Schutzgebieten und nicht auf Privatgrund ohne Erlaubnis befinden. Mecklenburg-Vorpommern hat eine ähnliche Regelung, schließt aber Strand und Küstendünen aus.
Ein Sonderfall ist das Boofen in der Sächsischen Schweiz: 58 offiziell genehmigte Freiübernachtungsplätze unter natürlichen Felsüberhängen. Die Tradition reicht ins 19. Jahrhundert zurück. Seit 2026 sind die Plätze vom 1. Februar bis 15. Juni gesperrt (Brutzeit). Offenes Feuer und Zelte sind verboten, erlaubt ist nur der Schlafsack unter dem Felsen.

Wo es definitiv verboten ist
In Nationalparks, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Wasserschutzgebieten ist Wildcampen ausnahmslos verboten. Deutschland hat 16 Nationalparks, darunter das Wattenmeer, den Bayerischen Wald, Berchtesgaden, die Sächsische Schweiz und den Harz. Auch Landschaftsschutzgebiete und Küstendünen sind in den meisten Bundesländern tabu.
Die Strafen in Schutzgebieten sind deutlich höher als in der offenen Landschaft. Schleswig-Holstein kann bis zu 10.000 Euro verhängen, Bayern und Niedersachsen bis zu 2.500 bzw. 1.000 Euro. In der Praxis kontrollieren Ranger regelmäßig, vor allem in beliebten Gebieten wie dem Nationalpark Berchtesgaden oder der Sächsischen Schweiz.
Trekkingplätze: Die legale Alternative
Deutschland hat inzwischen über 200 offizielle Trekkingplätze. Das sind naturnahe, einfach ausgestattete Zeltplätze im Wald, die du online reservierst und für 10 bis 15 Euro pro Nacht nutzen kannst.
| Region | Bundesland | Plätze | Kosten/Nacht | Saison |
|---|---|---|---|---|
| Schwarzwald | Baden-Württemberg | 25 | 15 Euro | Mai-Oktober |
| Pfälzerwald | Rheinland-Pfalz | 15 | 10-15 Euro | April-Oktober |
| Nordeifel | NRW | 17 | 10 Euro | April-Oktober |
| Frankenwald | Bayern | 8 | 10 Euro | variiert |
| Steigerwald | Bayern | 9 | 10 Euro | variiert |
| Wildes Schleswig-Holstein | Schleswig-Holstein | 36 | kostenlos | ganzjährig |
Die Plätze bieten meist 3 bis 4 Zeltstellplätze, eine biologische Toilette, Sitzgelegenheiten und manchmal eine Feuerstelle mit Brennholz. Vorabreservierung ist Pflicht. Die Plätze sind bewusst abgelegen und nur zu Fuß oder per Rad erreichbar.

Worauf du achten solltest
Halte dich an das Leave-No-Trace-Prinzip: Nimm allen Müll mit, hinterlasse keine Spuren. Offenes Feuer ist in der freien Natur grundsätzlich verboten, auch außerhalb von Schutzgebieten. Nutze für die Notdurft einen Abstand von mindestens 50 Metern zu Gewässern. Meide empfindliche Lebensräume wie Waldränder, Wildwechsel und Moorgebiete. Komme erst abends, baue morgens früh ab. Wenn du auf Privatgrund übernachten willst, frage den Eigentümer. Und bleibe maximal eine Nacht an einem Ort.





