Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das sind 3,66 Euro mehr als noch 2022. Die Mindestlohnkommission hat den Anstieg im Juni 2025 beschlossen, von 12,82 Euro (2025) auf 13,90 Euro. Ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze wurde entsprechend auf 603 Euro monatlich angehoben. Rund 6,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland profitieren direkt von der Erhöhung. Hier erfährst du, was der neue Mindestlohn für dein Einkommen bedeutet, welche Branchen deutlich mehr zahlen und wo die Grenzen liegen.
Entwicklung des Mindestlohns seit 2015
Deutschland hat den gesetzlichen Mindestlohn am 1. Januar 2015 eingeführt. Seitdem ist er in zehn Schritten von 8,50 Euro auf 13,90 Euro gestiegen. Den größten Sprung gab es im Oktober 2022, als die Ampel-Regierung den Mindestlohn per Gesetz auf 12,00 Euro anhob.
| Zeitraum | Mindestlohn pro Stunde | Veränderung |
|---|---|---|
| Januar 2015 | 8,50 Euro | Einführung |
| Januar 2017 | 8,84 Euro | +0,34 Euro |
| Januar 2019 | 9,19 Euro | +0,35 Euro |
| Januar 2020 | 9,35 Euro | +0,16 Euro |
| Januar 2021 | 9,50 Euro | +0,15 Euro |
| Juli 2021 | 9,60 Euro | +0,10 Euro |
| Januar 2022 | 9,82 Euro | +0,22 Euro |
| Juli 2022 | 10,45 Euro | +0,63 Euro |
| Oktober 2022 | 12,00 Euro | +1,55 Euro (politisch) |
| Januar 2024 | 12,41 Euro | +0,41 Euro |
| Januar 2025 | 12,82 Euro | +0,41 Euro |
| Januar 2026 | 13,90 Euro | +1,08 Euro |
| Januar 2027 | 14,60 Euro | +0,70 Euro (beschlossen) |
Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften plus einem wissenschaftlichen Beirat. Sie orientiert sich bei ihrer Empfehlung an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre. Die Gewerkschaften hatten 15,00 Euro gefordert, die Arbeitgeber wollten bei 13,00 Euro bleiben. Die Einigung auf 13,90 Euro war ein Kompromiss.
Was 13,90 Euro pro Stunde bedeuten
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden und durchschnittlich 21,67 Arbeitstagen pro Monat ergibt sich ein Bruttomonatslohn von etwa 2.410 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleiben einem Alleinstehenden in Steuerklasse 1 rund 1.720 Euro netto.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Stundenlohn | 13,90 Euro brutto |
| Monatslohn (173,3 Stunden) | 2.410 Euro brutto |
| Jahreslohn | 28.920 Euro brutto |
| Netto (Steuerklasse 1, ledig) | ca. 1.720 Euro |
Zum Vergleich: Das Medianeinkommen in Deutschland lag 2025 bei rund 3.750 Euro brutto pro Monat. Mindestlohnempfänger verdienen also etwa 64 Prozent des Medians. Die Armutsgefährdungsschwelle für Alleinstehende liegt bei 1.314 Euro netto im Monat. Der Mindestlohn liegt damit knapp darüber, aber ein Vollzeitjob zu 13,90 Euro schützt Alleinstehende nicht zuverlässig vor Altersarmut.

Die Minijob-Grenze 2026
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn mal 10 Wochenstunden mal 13/3. Seit Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro pro Monat (vorher 556 Euro). Wer einen Minijob hat, kann also bei 13,90 Euro Stundenlohn maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
Der Midi-Job-Bereich (Übergangsbereich) erstreckt sich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. In diesem Bereich steigen die Sozialabgaben gleitend an. Das lohnt sich besonders für Teilzeitkräfte, die knapp über der Minijob-Grenze verdienen: Sie zahlen reduzierte Beiträge, erwerben aber volle Rentenansprüche.
Branchenspezifische Mindestlöhne
In vielen Branchen gelten tarifliche Mindestlöhne, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen. Diese werden durch Tarifverträge festgelegt und per Allgemeinverbindlicherklärung auf die gesamte Branche ausgedehnt.
| Branche | Mindestlohn 2026 | Über gesetzlichem Minimum |
|---|---|---|
| Pflege (qualifiziert) | 21,03 Euro | +51 % |
| Elektrohandwerk | 16,50 Euro | +19 % |
| Gebäudereinigung (Innen) | 15,00 Euro | +8 % |
| Maler und Lackierer | 15,40 Euro | +11 % |
| Dachdecker | 15,60 Euro | +12 % |
| Gerüstbau | 14,80 Euro | +6 % |
| Zeitarbeit | 14,53 Euro | +5 % |
| Pflege (Hilfskräfte) | 16,50 Euro | +19 % |
| Abfallwirtschaft | 14,50 Euro | +4 % |
In der Pflege ist der branchenspezifische Mindestlohn am höchsten. Qualifizierte Pflegekräfte erhalten seit April 2025 mindestens 21,03 Euro pro Stunde. Das liegt 51 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Trotzdem klagen Pflegeverbände, dass die Löhne angesichts der Arbeitsbelastung noch immer zu niedrig seien.
Wer keinen Mindestlohn bekommt
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle. Ausgenommen sind: Auszubildende (für sie gilt eine eigene Mindestvergütung von 682 Euro im ersten Lehrjahr), Pflichtpraktikanten während Schule oder Studium, freiwillige Praktikanten in den ersten drei Monaten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung und ehrenamtlich Tätige.
Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss gilt der Mindestlohn ebenfalls nicht. Diese Ausnahme wurde bei der Einführung 2015 eingebaut, damit Jugendliche nicht eine ungelernte Tätigkeit einer Ausbildung vorziehen. In der Praxis betrifft das nur wenige Beschäftigte.

Kontrolle und Verstöße
Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. 2025 hat die FKS 6.121 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet. Die häufigsten Verstöße: unbezahlte Überstunden, falsche Arbeitszeiterfassung und Lohnabzüge für Arbeitskleidung oder Werkzeug. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Außerdem können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die elektronische Arbeitszeiterfassung als Pflicht für Betriebe ab 250 Mitarbeitern. Ab 2026 gilt sie auch für Betriebe ab 50 Mitarbeitern. Das macht die Kontrolle einfacher, weil Arbeitszeiten digital nachvollziehbar sein müssen.
Deutschland im EU-Vergleich
Mit 13,90 Euro pro Stunde liegt Deutschland im europäischen Vergleich im oberen Drittel. Die EU-Mindestlohnrichtlinie (2022/2041) soll sicherstellen, dass der Mindestlohn in allen Mitgliedsstaaten mindestens 60 Prozent des Medianlohns beträgt. Deutschland erfüllt dieses Kriterium knapp.
| Land | Mindestlohn (brutto/h) | Kaufkraftbereinigt |
|---|---|---|
| Luxemburg | 16,30 Euro | Platz 1 |
| Deutschland | 13,90 Euro | Oberes Drittel |
| Frankreich | 11,88 Euro | Mittleres Drittel |
| Spanien | 8,87 Euro | Mittleres Drittel |
| Polen | 5,56 Euro | Unteres Drittel |
Kaufkraftbereinigt relativiert sich der Vorsprung allerdings. Die Lebenshaltungskosten in Deutschland, vor allem Mieten und Energie, sind deutlich höher als in Süd- und Osteuropa.
Was du jetzt tun solltest
Prüfe deinen Stundenlohn: Teile dein Bruttomonatsgehalt durch die Anzahl deiner tatsächlichen Arbeitsstunden (inklusive Überstunden). Liegt das Ergebnis unter 13,90 Euro, verstößt dein Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz. Wende dich in diesem Fall an den Zoll (Mindestlohn-Hotline: 030 60 28 00 28) oder an eine Gewerkschaft. Auch wenn du einen Minijob hast: Der Mindestlohn gilt genauso. Bei 603 Euro im Monat darfst du maximal 43,4 Stunden arbeiten. Jede Stunde darüber muss extra vergütet werden.





