Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die sogenannte Aktivrente. Das neue Gesetz richtet sich an alle, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und trotzdem weiterarbeiten wollen oder es bereits tun. Der Kern: Bis zu 2.000 Euro pro Monat aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bleiben komplett steuerfrei. Pro Jahr ergibt das einen Freibetrag von bis zu 24.000 Euro. Das klingt erst mal nach einer spürbaren Entlastung, und das ist es auch. Aber wie bei jedem Steuergesetz steckt der Teufel im Detail.

Hier erfährst du, wer die Aktivrente nutzen kann, wie sie sich auf dein Netto auswirkt, was für Arbeitgeber gilt und wo die Grenzen der Regelung liegen.

Was genau ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist kein neuer Rententyp, sondern ein steuerlicher Freibetrag. Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst, wird dein Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat nicht besteuert. Die Steuerbefreiung greift automatisch über das Lohnsteuerabzugsverfahren. Das bedeutet: Du musst keinen Antrag stellen. Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt bei der Gehaltsabrechnung, und du bekommst sofort mehr Netto auf dein Konto.

Hintergrund der Regelung ist der Fachkräftemangel in Deutschland. Die Bundesregierung will Anreize schaffen, damit erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach dem Renteneintritt dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Das Gesetz wurde im Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Nach zwei Jahren soll die Wirksamkeit der Aktivrente evaluiert werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zur früheren Hinzuverdienstgrenze. Diese wurde für vorgezogene Altersrenten bereits im Januar 2023 komplett abgeschafft. Seitdem dürfen sowohl Frührentner als auch Regelaltersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die Aktivrente setzt obendrauf: Nicht die Rentenhöhe, sondern die Steuerbelastung auf den Hinzuverdienst wird reduziert.

Wer kann die Aktivrente nutzen und wer nicht?

Die Aktivrente gilt nicht für alle Rentnerinnen und Rentner. Es gibt klare Voraussetzungen und ebenso klare Ausschlüsse.

Diese Bedingungen musst du erfüllen:

Erreichst du die Regelaltersgrenze erst im Laufe des Jahres, wird der Freibetrag anteilig berechnet. Wer zum Beispiel im Juli 2026 in Rente geht, kann den steuerfreien Betrag nur für die Monate ab Juli geltend machen.

Für diese Gruppen gilt die Aktivrente nicht:

Diese Einschränkung ist bewusst gewählt. Die Aktivrente soll gezielt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Rentenalter attraktiver machen und nicht vorhandene Sonderregelungen wie den Minijob doppelt begünstigen.

Wie wird die Aktivrente steuerlich behandelt?

Der Freibetrag von 2.000 Euro monatlich funktioniert als echte Steuerbefreiung und nicht als Werbungskosten oder Pauschale. Das hat zwei wesentliche Vorteile.

Erstens wird der steuerfreie Betrag direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Dein Arbeitgeber zieht die 2.000 Euro vom steuerpflichtigen Brutto ab und berechnet die Lohnsteuer nur auf den verbleibenden Betrag. Du bekommst also sofort mehr Netto, nicht erst nach der Steuererklärung.

Zweitens unterliegt der Freibetrag nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die steuerfreien 2.000 Euro erhöhen nicht den Steuersatz, der auf dein übriges Einkommen angewendet wird. Deine Rente, eventuelle Mieteinnahmen oder andere Einkünfte werden also nicht stärker besteuert, nur weil du den Aktivrenten-Freibetrag nutzt.

Rund 21 Prozent der 65- bis 69-Jährigen in Deutschland gehen einer Erwerbstätigkeit nach
Rund 21 Prozent der 65- bis 69-Jährigen in Deutschland gehen einer Erwerbstätigkeit nach

In der Lohnsteuerbescheinigung wird der steuerfreie Betrag gesondert als "SteuerfreibetragAktivrente" ausgewiesen. In der Steuererklärung gibst du dein Einkommen wie gewohnt in der Anlage N an. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt waren und ob der Freibetrag korrekt angewendet wurde. Eine wichtige Pflicht: Du musst gegenüber deinem Arbeitgeber erklären, dass du den Freibetrag nicht bereits bei einem anderen Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmst. Der Freibetrag gilt nur einmal, auch wenn du mehrere Jobs hast.

Rechenbeispiele: So wirkt sich die Aktivrente auf dein Netto aus

Zahlen sagen mehr als Paragraphen. Hier drei typische Szenarien, die zeigen, was die Aktivrente konkret bedeutet.

Beispiel 1: Teilzeitjob mit 1.500 Euro brutto

Du bist 68 Jahre alt und arbeitest nach dem Renteneintritt in Teilzeit. Dein monatlicher Bruttoverdienst liegt bei 1.500 Euro. Dieser Betrag fällt komplett unter den Freibetrag. Ergebnis: Null Euro Lohnsteuer auf diesen Verdienst. Abgezogen werden nur die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Beispiel 2: Beschäftigung mit 3.500 Euro brutto

Du verdienst 3.500 Euro brutto im Monat. Die ersten 2.000 Euro sind steuerfrei, auf die restlichen 1.500 Euro zahlst du ganz normal Lohnsteuer. Gegenüber der Situation ohne Aktivrente sparst du je nach Steuerklasse mehrere Hundert Euro pro Monat.

Beispiel 3: Vollzeitstelle mit 5.000 Euro brutto

Dein Bruttogehalt beträgt 5.000 Euro. Die Aktivrente befreit 2.000 Euro davon von der Steuer. Versteuert werden 3.000 Euro. Deine monatliche Steuerersparnis liegt je nach individueller Situation zwischen 400 und 600 Euro.

Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick, wie sich der Freibetrag bei verschiedenen Einkommenshöhen auswirkt:

Bruttoverdienst/Monat Steuerfreier Anteil Steuerpflichtiger Anteil Geschätzte monatliche Steuerersparnis
1.000 Euro 1.000 Euro 0 Euro ca. 80 - 120 Euro
1.500 Euro 1.500 Euro 0 Euro ca. 150 - 200 Euro
2.000 Euro 2.000 Euro 0 Euro ca. 250 - 330 Euro
3.000 Euro 2.000 Euro 1.000 Euro ca. 330 - 400 Euro
4.000 Euro 2.000 Euro 2.000 Euro ca. 400 - 500 Euro
5.000 Euro 2.000 Euro 3.000 Euro ca. 400 - 600 Euro

Die genaue Steuerersparnis hängt von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und weiteren Einkünften ab. Die Werte in der Tabelle sind Richtwerte auf Basis von Steuerklasse I und beziehen sich ausschließlich auf die Lohnsteuer.

Steuerfrei, aber nicht beitragsfrei: Was bei der Sozialversicherung gilt

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Aktivrente befreit dich nur von der Einkommensteuer, nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen. Auf deinen gesamten Bruttoverdienst fallen weiterhin Beiträge an. Das betrifft dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wie folgt:

Deine Beiträge als Beschäftigter: Du zahlst deinen Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das sind zusammen rund 10 bis 11 Prozent deines Bruttoverdienstes, abhängig von deiner Krankenkasse und deinem Pflegeversicherungssatz.

Die Beiträge deines Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem fallen auf Arbeitgeberseite Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung an. Bei einem Monatsverdienst von 2.000 Euro macht das für den Arbeitgeber etwa 400 Euro zusätzliche Kosten aus.

Du selbst zahlst als Rentner keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge, die dein Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlt, können aber auf Antrag deine Rente weiter erhöhen. Das ist ein zusätzlicher Vorteil, den viele nicht auf dem Schirm haben: Wer im Rentenalter weiterarbeitet, kann die eigene Rente nach oben schrauben.

Für ein Bruttogehalt von 2.000 Euro sieht die Rechnung ungefähr so aus: Von den 2.000 Euro gehen circa 200 bis 220 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Es bleiben also etwa 1.780 bis 1.800 Euro netto, komplett steuerfrei.

Was ändert sich für Arbeitgeber?

Die Aktivrente bringt auch für Arbeitgeber neue Rahmenbedingungen mit sich.

Befristete Arbeitsverträge: Mit dem Aktivrentengesetz wurde das sogenannte Anschlussverbot gelockert. Bisher war es in vielen Fällen nicht möglich, einen Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze bei demselben Arbeitgeber befristet weiterzubeschäftigen. Diese Hürde fällt jetzt weg. Arbeitgeber können Beschäftigte nach dem Renteneintritt erneut befristet einstellen, ohne gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu verstoßen.

Lohnabrechnung: Der Aktivrenten-Freibetrag muss im Lohnsteuerabzugsverfahren korrekt berücksichtigt werden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird der steuerfreie Betrag gesondert ausgewiesen. Arbeitgeber sollten ihre Lohnsoftware entsprechend aktualisieren und prüfen, ob bestehende Arbeitsverträge Klauseln enthalten, die eine Weiterarbeit nach dem Rentenalter automatisch beenden.

Information der Belegschaft: Die Bundesregierung empfiehlt Arbeitgebern, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig über die neuen Möglichkeiten zu informieren und individuelle Modelle für die Weiterbeschäftigung zu besprechen, etwa in Teilzeit oder mit reduzierten Stunden.

Aktivrente, Flexirente, Hinzuverdienstgrenze: Was ist was?

Die Begriffe rund um Rente und Hinzuverdienst sind in den letzten Jahren häufig durcheinandergeraten. Hier eine klare Abgrenzung.

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Vorher durften Frührentner nur einen begrenzten Betrag pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wurde. Seit 2023 ist die Rente vollständig hinzuverdienstfrei, egal wie viel du verdienst.

Die Flexirente war ein Reformpaket aus dem Jahr 2017, das unter anderem flexiblere Teilrentenmodelle und die Möglichkeit einführte, Rentenabschläge durch Sonderzahlungen auszugleichen. Viele Elemente der Flexirente gelten weiterhin.

Die Aktivrente ergänzt diese Regelungen seit Januar 2026 um einen steuerlichen Freibetrag. Sie betrifft ausschließlich Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, und nur deren Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Rente selbst wird durch die Aktivrente nicht beeinflusst. Die Rente wird weder gekürzt noch erhöht. Der Effekt liegt rein auf der Steuerseite.

Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin eigene Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze 2026 bei rund 20.700 Euro pro Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens 41.500 Euro. Wer diese Grenzen überschreitet, muss mit Rentenkürzungen rechnen.

Was du jetzt tun solltest

Falls du kurz vor dem Rentenalter stehst oder die Regelaltersgrenze bereits erreicht hast und weiterarbeitest, prüfe diese Punkte:

Erstens: Stelle sicher, dass du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst. Nur dann greift der Freibetrag. Ein Minijob reicht nicht.

Zweitens: Sprich mit deinem Arbeitgeber über die Weiterbeschäftigung. Durch den Wegfall des Anschlussverbots gibt es jetzt mehr Spielraum für befristete Verträge nach dem Renteneintritt.

Drittens: Erkläre deinem Arbeitgeber schriftlich, dass du den Aktivrenten-Freibetrag nur bei diesem einen Arbeitsverhältnis nutzt. Ohne diese Erklärung darf der Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Viertens: Denke an deine Steuererklärung. Der Freibetrag wird zwar direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, aber das Finanzamt prüft die korrekte Anwendung im Nachhinein. Gib dein Einkommen ordnungsgemäß in der Anlage N an.

Fünftens: Beachte, dass der steuerfreie Verdienst bei anderen Sozialleistungen trotzdem als Einkommen zählen kann. Das gilt zum Beispiel für Wohngeld oder Hinterbliebenenrenten. Informiere dich bei den zuständigen Stellen, wenn du solche Leistungen beziehst.

Die Aktivrente ist ein klarer finanzieller Anreiz für alle, die nach dem Renteneintritt weiterarbeiten wollen. 2.000 Euro steuerfrei pro Monat sind für viele Betroffene ein spürbarer Unterschied. Ob die Regelung langfristig Bestand hat, wird die Evaluation nach zwei Jahren zeigen. Bis dahin lohnt es sich, die Möglichkeiten auszuschöpfen.

Weiterführende Links

Deutsche Rentenversicherungdeutsche-rentenversicherung.de →Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026
Bundesfinanzministeriumbundesfinanzministerium.de →Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente
Finanztipfinanztip.de →Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente
Vereinigte Lohnsteuerhilfevlh.de →Aktivrente ab 2026