Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Shops in Deutschland einen Widerrufsbutton anbieten. Zwei Klicks genügen, um einen Vertrag rückgängig zu machen. Die neue Pflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 und ist seit Dezember 2025 deutsches Recht (§ 356a BGB). Bisher mussten Verbraucher E-Mails schreiben, PDF-Formulare ausfüllen oder Briefe verschicken, um ihr Widerrufsrecht auszuüben. Gleichzeitig zeigen Zahlen der Verbraucherzentralen, dass 23 Prozent der Verbraucher Probleme beim Ausüben ihres Widerrufsrechts hatten. Der neue Button macht den Widerruf so einfach wie den Kauf. Hier erfährst du, wie er funktioniert, welche Verträge betroffen sind und was du bei einem Widerruf beachten musst.

Wie der Widerrufsbutton funktioniert

Der Gesetzgeber schreibt ein zweistufiges Verfahren vor. Im ersten Schritt klickst du auf einen Button mit der Beschriftung "Vertrag widerrufen" oder einer gleichwertigen Formulierung. Dieser Button muss gut sichtbar auf der Website oder in der App platziert sein, farblich hervorgehoben und ohne Login erreichbar, auch für Gastbestellungen.

Im zweiten Schritt öffnet sich eine Bestätigungsseite. Dort gibst du deinen Namen, die Bestell- oder Vertragsnummer und deine E-Mail-Adresse ein. Ein zweiter Button "Widerruf bestätigen" schließt den Vorgang ab. Der Shop muss dir sofort eine elektronische Bestätigung mit Datum und Uhrzeit senden.

Schritt Was passiert Was der Shop bereitstellen muss
1. Klick Button "Vertrag widerrufen" Gut sichtbar, ohne Login, auf allen Geräten
2. Klick Bestätigungsseite mit Formular Nur notwendige Daten: Name, Vertragsnummer, E-Mail
3. Automatisch Bestätigungs-E-Mail Sofort, mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs

Der Widerrufsbutton ist ein zusätzlicher Kanal. Du kannst weiterhin per E-Mail, Brief oder Fax widerrufen. Der Shop darf nicht nach dem Grund für deinen Widerruf fragen.

Widerrufsbutton vs. Kündigungsbutton

Seit Juli 2022 gibt es bereits den Kündigungsbutton (§ 312k BGB) für laufende Aboverträge. Der Widerrufsbutton ist etwas grundlegend anderes. Bei Aboverträgen, die online abgeschlossen werden, können künftig beide Buttons gleichzeitig erforderlich sein.

Merkmal Kündigungsbutton (seit Juli 2022) Widerrufsbutton (ab Juni 2026)
Rechtliche Wirkung Beendet den Vertrag für die Zukunft Macht den Vertrag komplett rückgängig
Gilt für Laufende Aboverträge (Streaming, Fitness, Mobilfunk) Alle Online-Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht
Zeitfenster Jederzeit während der Vertragslaufzeit Nur innerhalb der 14-Tage-Widerrufsfrist
Geld zurück Nur für die Zukunft, nicht für bereits genutzte Leistungen Volle Rückerstattung aller Zahlungen

Beim Kündigungsbutton ist die Umsetzung bisher mangelhaft. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Februar 2024 jeder fünfte Anbieter noch keinen Kündigungsbutton. In der Telekommunikationsbranche fehlte er bei 40 Prozent der untersuchten Anbieter. Sky versteckte seinen Button hinter 58 Links in grauer Schrift, was das OLG München im März 2025 für rechtswidrig erklärte.

23 Prozent der Verbraucher hatten Probleme beim Ausüben ihres Widerrufsrechts, der neue Widerrufsbutton soll das ändern
23 Prozent der Verbraucher hatten Probleme beim Ausüben ihres Widerrufsrechts, der neue Widerrufsbutton soll das ändern

Für welche Verträge der Button gilt

Der Widerrufsbutton ist Pflicht für alle Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das betrifft Websites, Webshops, mobile Apps und Kundenportale.

Kein Widerrufsrecht und damit keinen Button gibt es bei individuell angefertigten Waren, schnell verderblichen Produkten, entsiegelten Hygieneartikeln, digitalen Inhalten nach ausdrücklicher Zustimmung zum sofortigen Download, Konzert- und Hoteltickets mit festem Termin, alkoholischen Getränken mit schwankendem Marktpreis und Verträgen aus öffentlichen Versteigerungen.

Auch Handwerksbetriebe sind betroffen, wenn sie Verträge online abschließen. Ein Friseurtermin, der über die Website gebucht wird, kann unter die Regelung fallen. Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay müssen die technische Umsetzung sicherstellen, die rechtliche Verantwortung liegt aber beim jeweiligen Händler.

Dein Widerrufsrecht: Fristen und Ablauf

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt bei Warenlieferungen am Tag nach Erhalt der Ware, bei Teillieferungen am Tag nach der letzten Teillieferung, bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten mit dem Vertragsschluss. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Situation Fristbeginn Fristende
Warenlieferung Tag nach Erhalt 14 Tage später
Teillieferung Tag nach letzter Lieferung 14 Tage später
Dienstleistung Vertragsschluss 14 Tage später
Fehlende Widerrufsbelehrung Vertragsschluss 12 Monate + 14 Tage
Fehlender Widerrufsbutton Vertragsschluss 12 Monate + 14 Tage

Nach einem wirksamen Widerruf muss der Händler alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten, einschließlich der Standard-Versandkosten. Die Erstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel (PayPal zu PayPal, Kreditkarte zu Kreditkarte). Der Händler darf die Erstattung zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten hat oder du einen Versandnachweis vorlegst.

Die Rücksendekosten trägst grundsätzlich du, aber nur wenn der Händler dich in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, zahlt der Händler. In der Praxis übernehmen 87 Prozent der Top-100-Onlineshops die Rücksendekosten freiwillig.

Was Shops bei Verstößen riskieren

Die Strafen für fehlende oder mangelhafte Umsetzung sind empfindlich. Fehlt der Widerrufsbutton, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage. Kunden könnten Bestellungen also fast ein Jahr lang zurückgeben.

Dazu kommen Bußgelder: bis zu 50.000 Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist. Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können außerdem Abmahnungen aussprechen und auf Unterlassung klagen.

165.000 Verbraucherbeschwerden gingen allein im ersten Halbjahr 2025 bei den Verbraucherzentralen ein, 14 Prozent mehr als im Vorjahr
165.000 Verbraucherbeschwerden gingen allein im ersten Halbjahr 2025 bei den Verbraucherzentralen ein, 14 Prozent mehr als im Vorjahr

Was tun, wenn der Händler nicht reagiert

Wenn ein Händler deinen Widerruf ignoriert, gehe in diesen Schritten vor: Sende eine schriftliche Mahnung per Einschreiben mit einer Frist von 7 bis 10 Tagen. Wende dich an die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes. Nutze die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung in Kehl. Leite ein gerichtliches Mahnverfahren ein (Online-Mahnantrag möglich). Bei PayPal kannst du den Käuferschutz nutzen, bei Kreditkartenzahlung ein Chargeback über deine Bank anfordern (Frist 60 bis 120 Tage), bei Lastschrift eine Rücklastschrift veranlassen (Frist 8 Wochen).

Was du jetzt tun solltest

Mach dir bewusst, dass Widerruf und Kündigung zwei verschiedene Rechtsinstrumente sind. Verwende immer das Wort "widerrufen", nicht "kündigen". Prüfe bei jeder Online-Bestellung die Widerrufsbelehrung des Händlers. Fehlt sie, hast du statt 14 Tagen bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit. Sende deinen Widerruf immer nachweisbar (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben). Und ab dem 19. Juni 2026 achte darauf, ob der Shop einen Widerrufsbutton anbietet. Fehlt er, ist das ein Warnsignal und verlängert automatisch deine Frist.

Weiterführende Links

IT-Recht Kanzleiit-recht-kanzlei.de →Widerrufsbutton FAQ und Leitfaden
Verbraucherzentraleverbraucherzentrale.nrw →Widerruf im Internet
IHK Hannoverihk.de →Widerrufsbutton ab Juni 2026