Die Bundesregierung bringt die E-Auto-Kaufprämie zurück. Ab 2026 gibt es für den Kauf eines neuen Elektroautos bis zu 6.000 Euro Zuschuss vom Staat. Das Programm richtet sich gezielt an Privatpersonen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen und enthält erstmals eine soziale Staffelung. Drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen bereit. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Hier erfährst du, wer die Prämie bekommt, wie hoch sie ausfällt und was du für den Antrag brauchst.
So hoch ist die neue E-Auto-Prämie
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: einer Basisprämie, einem einkommensabhängigen Zuschlag und einem Kinderbonus. Je nach Situation bekommst du zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
| Baustein | Betrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Basisprämie BEV | 3.000 Euro | Rein batterieelektrisches Fahrzeug |
| Basisprämie Plug-in-Hybrid | 1.500 Euro | Mind. 80 km elektrische Reichweite oder max. 60 g CO2/km |
| Einkommenszuschlag Stufe 1 | + 1.000 Euro | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro/Jahr |
| Einkommenszuschlag Stufe 2 | + 1.000 Euro | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro/Jahr |
| Kinderbonus | + 500 Euro pro Kind | Max. 2 Kinder unter 18 Jahren (max. 1.000 Euro) |
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 Euro kauft ein reines Elektroauto. Sie bekommt 3.000 Euro Basisprämie plus 2.000 Euro Einkommenszuschlag plus 1.000 Euro Kinderbonus, also die vollen 6.000 Euro.
Ein Alleinverdiener ohne Kinder mit 70.000 Euro Jahreseinkommen bekommt dagegen nur die Basisprämie von 3.000 Euro für ein BEV oder 1.500 Euro für einen Plug-in-Hybrid.
Wer die Förderung beantragen kann
Die Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen, Gewerbetreibende, Leasinggesellschaften und juristische Personen sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Dienstwagen und Firmenwagen.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen des gesamten Haushalts darf maximal 80.000 Euro betragen. Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren steigt die Grenze um 5.000 Euro pro Kind, allerdings für maximal zwei Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern kann also bis zu 90.000 Euro verdienen und ist trotzdem förderberechtigt.
Weitere Voraussetzungen im Überblick
- Das Fahrzeug muss erstmals in Deutschland zugelassen werden (Neuwagen, kein Gebrauchtwagen).
- Es muss der EU-Fahrzeugklasse M1 angehören (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen).
- Es gibt keine Obergrenze beim Fahrzeugpreis. Anders als bei der alten Prämie, die bei 65.000 Euro Nettolistenpreis gedeckelt war, wird 2026 jedes förderfähige Fahrzeug unabhängig vom Preis bezuschusst.
- Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Wer sein Auto vorher verkauft, muss die Prämie zurückzahlen.
- Leasing ist förderfähig, sofern der Leasingvertrag mindestens 36 Monate läuft und auf eine Privatperson zugelassen ist.

Welche Fahrzeuge gefördert werden
Förderfähig sind drei Antriebsarten: rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), batterieelektrische Fahrzeuge mit Range-Extender und Plug-in-Hybride. BEV erhalten die volle Basisprämie von 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender bekommen 1.500 Euro, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
| Antriebsart | Basisprämie | Voraussetzung | Förderzeitraum |
|---|---|---|---|
| Rein batterieelektrisch (BEV) | 3.000 Euro | Keine besonderen | Ab 01.01.2026 |
| BEV mit Range-Extender | 1.500 Euro | Mind. 80 km elektrisch oder max. 60 g CO2/km | 01.01.2026 bis 30.06.2027 |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | 1.500 Euro | Mind. 80 km elektrisch oder max. 60 g CO2/km | 01.01.2026 bis 30.06.2027 |
Plug-in-Hybride und Range-Extender werden nur bis zum 30. Juni 2027 gefördert. Danach beschränkt sich das Programm auf rein elektrische Fahrzeuge. Gebrauchtwagen sind von der Förderung komplett ausgeschlossen.
Die Anforderung von mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite oder maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer schließt viele ältere PHEV-Modelle aus. Aktuelle Modelle wie der VW Tiguan eHybrid, der BMW X1 xDrive30e oder der Mercedes GLC 300e erfüllen die Kriterien in der Regel.
So stellst du den Antrag
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt die Förderung ab. Der Antrag läuft über ein zentrales Online-Portal, das voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird.
Das Verfahren ist einstufig: Du beantragst die Prämie nach der Zulassung des Fahrzeugs. Du hast dafür ein Jahr ab dem Datum der Erstzulassung Zeit. Da die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt, kannst du auch für ein Fahrzeug, das du bereits Anfang 2026 zugelassen hast, ab Mai den Antrag stellen.
Folgende Unterlagen brauchst du für den Antrag:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Einkommenssteuerbescheid des Haushalts (nicht älter als zwei Jahre)
- Geburtsurkunden der Kinder (für den Kinderbonus)
- Bankverbindung für die Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt direkt auf dein Konto. Bei der alten BAFA-Prämie dauerte die Bearbeitung im Schnitt vier bis sechs Wochen.

Weitere Steuervorteile für E-Autos
Neben der Kaufprämie gibt es für E-Auto-Besitzer weitere finanzielle Vorteile. Rein elektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035. Das spart je nach Fahrzeuggewicht zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr.
Für Dienstwagen gilt weiterhin der reduzierte Satz bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils: Nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat werden angesetzt, sofern der Listenpreis unter 100.000 Euro liegt. Ab 100.000 Euro sind es 0,5 Prozent. Bei einem Verbrenner wären es 1,0 Prozent. Für Unternehmen gibt es zusätzlich eine Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr des E-Auto-Erwerbs.
Auch die THG-Quote bleibt attraktiv: Als E-Auto-Besitzer kannst du deine Treibhausgasminderungsrechte an Mineralölkonzerne verkaufen. Die Prämien liegen 2026 bei über 300 Euro pro Jahr und sind für Privatpersonen steuerfrei.
| Vorteil | Ersparnis pro Jahr | Gültig bis |
|---|---|---|
| Kfz-Steuer-Befreiung | 50 bis 200 Euro | Ende 2035 |
| 0,25 % Dienstwagenversteuerung | mehrere hundert Euro | unbefristet (unter 100.000 Euro BLP) |
| THG-Quote | über 300 Euro | unbefristet |
Was du jetzt tun solltest
Wenn du 2026 ein Elektroauto kaufen willst, prüfe zuerst dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen auf dem letzten Steuerbescheid. Liegt es unter 80.000 Euro (bzw. 90.000 Euro mit Kindern), bist du förderberechtigt. Du kannst dein Wunschfahrzeug bereits jetzt kaufen und zulassen. Die Prämie beantragst du ab Mai rückwirkend über das BAFA-Portal. Da das Budget auf drei Milliarden Euro begrenzt ist, lohnt es sich, den Antrag zeitnah nach Portalstart zu stellen. Bei der letzten Förderrunde 2023 waren die Mittel innerhalb von Monaten erschöpft.





