Seit dem 1. April 2026 darfst du in deinem Privatgarten kein glyphosathaltiges Mittel mehr verwenden. Die EU hat die Zulassung für nichtberufliche Anwender auslaufen lassen, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Wirkstofflisten entsprechend angepasst. Restbestände aufzubrauchen ist nicht erlaubt, auch wenn die Flasche noch original verschlossen im Schuppen steht. Wer ein nicht zugelassenes Mittel anwendet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach Paragraph 68 des Pflanzenschutzgesetzes. Erlaubt bleiben einige Wirkstoffe wie Pelargonsäure, Essigsäure und Eisenphosphat sowie alle mechanischen und thermischen Verfahren. Hier erfährst du, was du jetzt aus dem Schuppen entsorgen musst, welche Mittel gegen welches Unkraut wirklich helfen und welche Alternativen ihr Geld wert sind.

Was sich am 1. April 2026 geändert hat

Die Europäische Union hat die Glyphosat-Zulassung im November 2023 zwar bis 2033 verlängert, die Bundesregierung hat aber per nationaler Verordnung beschlossen, das Mittel für private Nutzer aus dem Verkehr zu ziehen. Der Stichtag war der 1. April 2026. Seitdem darf kein Händler glyphosathaltige Produkte mehr an Verbraucher abgeben, und auch die Anwendung im Privatgarten ist verboten. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) begründet den Schritt mit Risiken für Biodiversität und Insekten.

Betroffen sind alle Marken, die als Wirkstoff Glyphosat enthalten, darunter Roundup, Roundup AC, Permaclean und etliche Eigenmarken aus Bau- und Gartenmärkten. Auch Mischpräparate wie Roundup Easy 360 oder Compo Total Unkrautfrei fallen unter das Verbot. Insgesamt verschwinden laut BVL-Übersichtsliste rund 40 Einzelprodukte aus dem Sortiment.

Was sich geändert hat Vor 1. April 2026 Ab 1. April 2026
Glyphosat im Handel erlaubt (mit Hinweis) verboten
Glyphosat anwenden erlaubt verboten, Bußgeld bis 50.000 Euro
Restbestände aufbrauchen erlaubt nicht erlaubt
Zulassung Restprodukte gültig erloschen
Glyphosat in Profi-Landwirtschaft erlaubt mit Auflagen erlaubt mit Auflagen

Wichtig: Das Verbot gilt nur für den nichtberuflichen Bereich, also für dich als Hobbygärtner. In der Landwirtschaft bleibt Glyphosat unter strengen Auflagen erlaubt, etwa zur Vorsaat- oder Vorerntebehandlung. Wer einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzt, darf das Mittel weiter berufsmäßig einsetzen.

Glyphosathaltige Mittel verlieren am 1. April 2026 ihre Zulassung für Privatgärten und müssen zur kommunalen Schadstoffsammelstelle gebracht werden
Glyphosathaltige Mittel verlieren am 1. April 2026 ihre Zulassung für Privatgärten und müssen zur kommunalen Schadstoffsammelstelle gebracht werden

Diese Mittel sind 2026 noch erlaubt

Ein Unkrautvernichter ist im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes nur dann legal, wenn er eine gültige BVL-Zulassungsnummer trägt und auf dem Etikett der Hinweis "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig" steht. Beide Angaben findest du auf der Rückseite der Verpackung. Die Nummer kannst du im Online-Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis des BVL unter bvl.bund.de prüfen, das jährlich aktualisiert wird.

Die wichtigsten zugelassenen Wirkstoffe für Hobbygärtner:

Wirkstoff Erlaubt ab 2026 Wirkung Anwendungskosten pro 100 m²
Pelargonsäure ja verbrennt Blätter, schnell sichtbar 15 bis 25 Euro
Essigsäure (zugelassen, nicht Haushaltsessig) ja verbrennt Blätter 12 bis 18 Euro
Eisenphosphat ja wirkt nur gegen Nacktschnecken 8 bis 12 Euro
Maleinsäurehydrazid ja hemmt Nachwuchs auf Rasenflächen 20 bis 30 Euro
Glyphosat nein (Privatgarten) systemisch, auch Wurzeln nicht mehr verfügbar
Diquat nein (seit 2019) Blattherbizid nicht mehr verfügbar

Pelargonsäure ist der Wirkstoff hinter Marken wie Finalsan UnkrautFrei oder Roundup AC Bio. Die Säure stammt ursprünglich aus Geranien und löst die Zellwand der Blätter auf, sodass die Pflanze innerhalb weniger Stunden welkt. Klingt wirksam, hat aber einen Haken: Pelargonsäure ist ein reines Blattherbizid. Die Wurzel bleibt unberührt. Bei Quecke, Giersch oder Löwenzahn musst du daher alle drei bis vier Wochen nachsprühen, bis die Pflanze ihre Reserven verbraucht hat. Das macht Pelargonsäure deutlich teurer als Glyphosat es war, weil du pro Saison drei bis vier Anwendungen brauchst.

Essigsäure wirkt ähnlich, aber nur Produkte mit BVL-Zulassung wie Finalsan UnkrautFrei Essig sind erlaubt. Haushaltsessig aus dem Supermarkt zu verwenden, ist auch 2026 verboten, weil er keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel hat. Wer Speiseessig auf Gehwege oder in Beete sprüht, riskiert ebenfalls ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Die Verbraucherzentrale weist seit Jahren darauf hin, dass dieses Hausmittel rechtlich keine Grauzone ist, sondern eine klare Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 12 Pflanzenschutzgesetz.

Restbestände richtig entsorgen

Wer noch Roundup, Vorox oder ein anderes Glyphosatmittel im Schuppen stehen hat, darf es nicht mehr verwenden. Auch nicht "schnell aufbrauchen". Das Bundesumweltministerium stellt in seinen FAQ klar, dass die Zulassung sich auf das Produkt bezieht, nicht auf den Kaufzeitpunkt. Wer trotzdem sprüht, handelt ordnungswidrig.

Die korrekte Entsorgung läuft so:

  • Originalflasche mit Inhalt zur Schadstoffsammelstelle der Kommune bringen
  • Alternativ: Termine der mobilen Schadstoffsammlung (Schadstoffmobil) abwarten, meist zweimal pro Jahr
  • Nicht in den Hausmüll, nicht in die Biotonne, nicht in den Ausguss
  • Leere Verpackungen mit Restspritzbrühe gelten ebenfalls als Sondermüll

Die Annahme an der Wertstoffhof- oder Schadstoffsammelstelle ist für Privatpersonen kostenfrei, in begrenzten Mengen meist bis 20 Kilogramm pro Anlieferung. Welche Mittel verboten sind, ist auch in der BVL-Übersichtsliste mit Stand Januar 2026 dokumentiert. Wer unsicher ist, kann die Zulassungsnummer auf der Flasche im Online-Verzeichnis prüfen.

Welches Mittel hilft bei welchem Unkraut

Nicht jeder zugelassene Wirkstoff wirkt gegen jedes Problem. Ein typischer Fehler ist, Pelargonsäure auf Quecke zu sprühen und sich zu wundern, dass das Gras zwei Wochen später wieder grün ist. Hier eine pragmatische Übersicht, welches Mittel oder Verfahren bei welchem Unkraut wirklich Sinn ergibt.

Unkraut Empfehlung 2026 Aufwand
Löwenzahn (Beet) Unkrautstecher mit Hebelmechanik gering, einmalig
Giersch (Staudenbeet) Pelargonsäure, alle 3 bis 4 Wochen hoch, ganze Saison
Quecke (Rasen) mehrfaches tiefes Ausstechen mittel, mehrere Jahre
Moos im Rasen Vertikutieren plus Kalkung gering bis mittel
Fugenkraut auf Pflaster Heißwassergerät oder Fugenkratzer mittel, mehrmals jährlich
Brennnessel im Komposthaufen Sense oder Freischneider, abdecken mit Plane mittel, einmalig
Nacktschnecken im Gemüsebeet Eisenphosphat-Granulat gering, wöchentlich
Schachtelhalm (Acker-) mechanisch tief ausstechen, Boden kalken hoch, jahrelang

Auf Pflaster, gepflasterten Wegen oder Garageneinfahrten ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln laut Paragraph 12 Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten, auch von solchen mit Zulassung. Grund: Auf versiegelten Flächen versickert der Wirkstoff nicht im Boden, sondern wird durch Regen direkt in die Kanalisation und ins Grundwasser gespült. Hier helfen nur mechanische oder thermische Verfahren.

Heißwassergeräte und Fugenkratzer ersetzen 2026 die chemische Unkrautbekämpfung auf 80 Prozent der versiegelten Flächen in Privatgärten
Heißwassergeräte und Fugenkratzer ersetzen 2026 die chemische Unkrautbekämpfung auf 80 Prozent der versiegelten Flächen in Privatgärten

Heißwasser, Hacken und andere mechanische Alternativen

Wer auf chemische Mittel verzichten will oder muss, hat 2026 mehr Auswahl an mechanischen Geräten als je zuvor. Thermische Verfahren mit Heißwasser oder Infrarot werden auch von kommunalen Bauhöfen eingesetzt, seit Pflanzenschutzmittel auf öffentlichen Flächen bundesweit weitgehend untersagt sind.

Heißwassergeräte arbeiten mit etwa 99 Grad heißem Wasser unter geringem Druck. Bei dieser Temperatur denaturieren die Eiweiße in den Pflanzenzellen, und das Unkraut stirbt innerhalb von sieben Tagen ab. Tiefenwirkung ist möglich, weil Wasser Wärme besser leitet als Luft. Geräte für den Privatgebrauch wie der Unkrautfuchs FoxOne kosten zwischen 429 und 499 Euro. Günstigere Elektro-Stangengeräte mit Heißluft gibt es ab rund 60 Euro, sie wirken aber nur oberflächlich und müssen häufiger eingesetzt werden.

Mechanische Alternativen, die nichts oder wenig kosten:

  • Fugenkratzer (5 bis 15 Euro): gegen Pflasterfugen, Aufwand mittel
  • Pendelhacke (20 bis 40 Euro): gegen junge Unkräuter im Beet, sehr effektiv
  • Unkrautstecher mit Hebel (25 bis 50 Euro): einzelne Pflanzen mit Pfahlwurzel
  • Mulchen mit Rindenmulch oder Stroh: erstickt Lichtkeimer im Beet
  • Bodendecker (Storchschnabel, Frauenmantel): langfristig die billigste Lösung

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen empfiehlt, mechanisch zu hacken, bevor das Unkraut blüht. Wer einmal Samen zugelassen hat, bekämpft die nächste Generation drei bis sieben Jahre lang, weil Unkrautsamen im Boden so lange keimfähig bleiben. Das gilt besonders für Vogelmiere, Hirtentäschel und Franzosenkraut.

Schneckenkorn: Eisenphosphat bleibt, der Rest geht

Schneckenkorn auf Basis von Metaldehyd verschwand bereits vor Jahren vom Privatmarkt. Übrig bleibt 2026 nur eines: Eisen-III-phosphat, vermarktet unter Namen wie Ferramol, Sluxx HP oder Schneckenkorn Bio. Der Wirkstoff stört den Calciumstoffwechsel der Schnecken, sie hören nach dem Köderfraß auf zu fressen und ziehen sich in die Erde zurück. Schleimspuren bleiben nicht zurück, was die Anwendung optisch unauffällig macht.

Eisenphosphat gilt als bienenverträglich, ist im ökologischen Landbau zugelassen und für Haustiere bei sachgemäßer Anwendung ungefährlich. Eine Nuance: Manche Produkte enthalten den Komplexbildner EDTA, der laut Studien Regenwürmer schädigen kann. Die Stiftung Warentest hat in ihrem Schneckenkorn-Test darauf hingewiesen und Produkte ohne EDTA empfohlen.

Anwendung:

  • 0,5 bis 1 Gramm pro Quadratmeter, breitwürfig zwischen die Pflanzen streuen
  • Abends ausbringen, wenn Schnecken aktiv werden
  • Nach Regen erneuern, das Granulat zerfällt nach 24 bis 48 Stunden
  • Saison: April bis September

Eine Packung mit 500 Gramm reicht für etwa 500 Quadratmeter und kostet 8 bis 12 Euro. Damit ist Eisenphosphat die einzige verbleibende chemische Lösung, die im Privatgarten breit gegen einen klar definierten Schädling wirkt.

Was du jetzt tun solltest

Schau heute in deinen Geräteschuppen. Liegt dort eine Flasche mit "Glyphosat" auf dem Etikett, gehört sie zur Schadstoffsammelstelle, nicht in die Spritze. Lies das Etikett der übrigen Mittel, prüfe die BVL-Zulassungsnummer im Online-Verzeichnis und sortiere alles aus, dessen Zulassung erloschen ist. Für die kommende Gartensaison plane mit zwei Tools: einer Pendelhacke oder einem Fugenkratzer für die mechanische Arbeit und einem Beutel Eisenphosphat-Granulat gegen Schnecken. Wenn du wirklich hartnäckige Wurzelunkräuter wie Quecke oder Schachtelhalm hast, hilft kein zugelassenes Spritzmittel mehr zuverlässig. Hier gewinnt langfristig nur, wer das Beet mit einer schwarzen Plane abdeckt und zwei Saisons lichtdicht hält oder konsequent mechanisch tief ausgräbt. Die Mehrkosten gegenüber der Glyphosat-Ära liegen je nach Gartengröße bei 50 bis 200 Euro pro Saison, der Zeitaufwand steigt deutlich. Dafür entfällt das Risiko eines Bußgelds, das nach Paragraph 68 Pflanzenschutzgesetz bis 50.000 Euro betragen kann.

Weiterführende Links

BVLPflanzenschutzmittel für Haus und Kleingartenbvl.bund.de
BMUKNFragen und Antworten zum Einsatz von Glyphosatbundesumweltministerium.de
Landwirtschaftskammer NRWZugelassene Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenlandwirtschaftskammer.de