Ab dem 31. Juli 2026 haben Verbraucher in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur defekter Geräte. Die EU-Richtlinie 2024/1799, verabschiedet am 23. April 2024, wird dann in deutsches Recht umgesetzt. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 15. Januar 2026 verankert einen neuen Reparaturanspruch im BGB. Für dich bedeutet das: Hersteller müssen Ersatzteile liefern, unabhängige Werkstätten dürfen nicht mehr ausgesperrt werden, und bei einer Reparatur statt Ersatzgerät verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate.

Welche Geräte betroffen sind

Das Recht auf Reparatur gilt nicht pauschal für alle Produkte, sondern für klar definierte Kategorien. Die EU hat sich auf Geräte konzentriert, die besonders häufig im Elektroschrott landen und bei denen eine Reparatur technisch sinnvoll ist. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Produktgruppen mit ihren Ersatzteilfristen.

Produktgruppe Ersatzteilverfügbarkeit Software-Updates
Waschmaschinen, Trockner 10 Jahre entfällt
Geschirrspüler 10 Jahre entfällt
Kühlgeräte, Gefriergeräte 10 Jahre entfällt
Smartphones, Tablets 7 Jahre mind. 5 Jahre
Fernseher, Displays 7 bis 10 Jahre mind. 5 Jahre

Hersteller müssen Ersatzteile innerhalb von 15 Werktagen liefern. Das gilt für alle Bestellungen, egal ob von einer autorisierten Werkstatt, einem freien Reparaturbetrieb oder von dir selbst. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bestellung.

Seit Juni 2025 zeigt ein Reparierbarkeitsindex auf dem Energielabel von Smartphones und Tablets, wie gut sich ein Gerät reparieren lässt. Die Skala reicht von A (sehr gut reparierbar) bis E (kaum reparierbar). Ab 2027 wird der Index auch für Waschtrockner eingeführt. Kriterien sind unter anderem die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Zerlegbarkeit des Geräts und der Zugang zu Reparaturanleitungen.

Was sich für dich konkret ändert

Der wichtigste Punkt: Du hast künftig einen Rechtsanspruch auf Reparatur. Bisher konnten Hersteller bei einem Defekt innerhalb der Gewährleistung frei entscheiden, ob sie das Gerät reparieren oder austauschen. Ab Juli 2026 kannst du eine Reparatur verlangen, sofern sie nicht unverhältnismäßig teuer ist im Vergleich zum Neuwert.

Entscheidest du dich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um zwölf Monate. Aus den regulären zwei Jahren werden dann drei Jahre. Das soll einen Anreiz schaffen, Reparaturen dem Neukauf vorzuziehen.

Hersteller dürfen unabhängige Werkstätten nicht mehr behindern. Software-Sperren, die eine Reparatur durch Dritte verhindern, sind verboten. Ebenso dürfen Hersteller keine Hardware-Restriktionen einbauen, die den Austausch einzelner Komponenten technisch unmöglich machen. Konkret heißt das: Wenn du dein Smartphone-Display bei einem freien Reparaturdienst tauschen lässt, darf das Gerät danach keine Fehlermeldung anzeigen oder Funktionen einschränken.

Durchschnittliche Reparaturkosten liegen bei 125 Euro, ein Neugerät kostet im Schnitt 685 bis 755 Euro
Durchschnittliche Reparaturkosten liegen bei 125 Euro, ein Neugerät kostet im Schnitt 685 bis 755 Euro

Zusätzlich plant die EU eine zentrale Reparaturplattform. Ab dem 31. Juli 2027 soll sie Verbraucher mit zertifizierten Werkstätten in ihrer Nähe verbinden. Dort sollen auch Preisinformationen, Reparaturdauern und Bewertungen abrufbar sein.

Was eine Reparatur kostet und spart

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kostet eine durchschnittliche Gerätereparatur rund 125 Euro. Ein vergleichbares Neugerät schlägt mit 685 bis 755 Euro zu Buche. Trotzdem lassen nur 32 Prozent der Deutschen ihr Smartphone reparieren, wenn es einen Defekt hat. Der Hauptgrund: 80 Prozent finden Reparaturen zu teuer.

Das Recht auf Reparatur soll die Preise drücken. Wenn Hersteller Ersatzteile an alle Werkstätten liefern müssen, steigt der Wettbewerb. Monopolpreise für Originalteile, die bisher nur autorisierte Partner beziehen konnten, fallen weg. In Frankreich, wo ein ähnlicher Reparierbarkeitsindex seit 2021 gilt, sind die Reparaturkosten für Smartphones um durchschnittlich 15 Prozent gesunken.

Einige Bundesländer bieten bereits jetzt einen Reparaturbonus. Sachsen und Berlin erstatten jeweils 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur. Einen bundesweiten Bonus gibt es bisher nicht, obwohl der vzbv und mehrere Verbraucherorganisationen ihn seit 2024 fordern. Österreich hat mit einem landesweiten Reparaturbonus gute Erfahrungen gemacht: Dort wurden seit 2022 über 1,2 Millionen Reparaturen gefördert.

Elektroschrott: Das eigentliche Problem

Deutschland produziert jährlich zwischen 1,6 und 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott. Die Sammelquote liegt bei nur 28,7 Prozent. Das EU-Ziel von 65 Prozent verfehlt Deutschland seit Jahren deutlich. Alte Smartphones, Tablets und Haushaltsgeräte landen in Schubladen, im Restmüll oder im illegalen Export.

Das Recht auf Reparatur soll diesen Kreislauf durchbrechen. Wenn Geräte länger halten, sinkt die Menge an Elektroschrott. Die EU-Kommission schätzt, dass die Richtlinie über einen Zeitraum von 15 Jahren rund 18,5 Millionen Tonnen CO2 einsparen und 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott vermeiden kann.

89 Prozent der Deutschen halten das Recht auf Reparatur für wichtig, 78 Prozent wünschen sich reparierbarere Geräte. Die Bereitschaft ist also da. Was bisher fehlte, war der rechtliche Rahmen, der Hersteller in die Pflicht nimmt.

In Deutschland fallen jährlich 1,6 bis 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott an, die Sammelquote liegt bei nur 28,7 Prozent
In Deutschland fallen jährlich 1,6 bis 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott an, die Sammelquote liegt bei nur 28,7 Prozent

Was das Gesetz nicht regelt

Das Recht auf Reparatur hat Grenzen. Es gilt nur für Produkte, die unter die EU-Ökodesign-Verordnung fallen. Möbel, Kleidung, Fahrräder oder Spielzeug sind nicht betroffen. Auch für Geräte, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden, gelten die neuen Regeln nur eingeschränkt: Der Reparaturanspruch greift, aber die verlängerten Ersatzteilfristen gelten erst für Geräte, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht werden.

Hersteller müssen Ersatzteile liefern, aber es gibt keine Preisobergrenze. Theoretisch könnte ein Hersteller ein Ersatzteil so teuer anbieten, dass eine Reparatur wirtschaftlich unsinnig wird. Der Gesetzgeber setzt hier auf den Wettbewerb durch freie Werkstätten und alternative Ersatzteilquellen. Ob das reicht, wird sich zeigen.

Auch beim Thema Selbstreparatur bleibt die Richtlinie vage. Hersteller müssen zwar Ersatzteile auch an Privatpersonen verkaufen, aber sie sind nicht verpflichtet, Reparaturanleitungen kostenlos bereitzustellen. Initiativen wie iFixit fordern schon länger, dass Anleitungen frei zugänglich sein müssen.

Fazit

Das Recht auf Reparatur ist ein echter Fortschritt für Verbraucher in Deutschland. Ab Juli 2026 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Hersteller Ersatzteile liefern und Reparaturen nicht durch Software- oder Hardware-Sperren verhindern. Die verlängerte Gewährleistung bei Reparatur, der Reparierbarkeitsindex und die geplante EU-Plattform machen es einfacher, defekte Geräte instand setzen zu lassen statt wegzuwerfen. Offen bleibt, ob die Ersatzteilpreise tatsächlich sinken und ob ein bundesweiter Reparaturbonus kommt. Die nächsten zwei Jahre werden zeigen, wie konsequent Hersteller die neuen Pflichten umsetzen.

Weiterführende Links

BMJVbmjv.de →Gesetzgebungsverfahren zur Förderung der Reparatur von Waren
Verbraucherzentrale Bundesverbandvzbv.de →Recht auf Reparatur
EU-Parlamenteuroparl.europa.eu →Recht auf Reparatur, reparieren einfacher und attraktiver machen