Der Bußgeldkatalog ist 2026 nicht komplett neu, aber der Mythos vom günstigen Knöllchen ist endgültig vorbei. Die Sätze aus der letzten großen StVO-Novelle vom Oktober 2024 bleiben in Kraft, dazu kommen verschärfte Auslegungspraxis bei Handy- und Tempoverstößen und neue Diskussionen um automatische Erfassung. Die meisten Autofahrer wissen nicht, wo ihre echten Risiken liegen: Schon eine Sekunde Blick aufs Display am Steuer kann einen Punkt in Flensburg kosten, und 21 km/h zu viel innerorts reichen für genau dasselbe. Hier kommt die unaufgeregte Übersicht, was 2026 wirklich gilt, was teurer geworden ist und wo du als Fahrer Geld und Punkte sparen kannst.
Was sich 2026 wirklich ändert
Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 2. Oktober 2024 ist die Grundlage für alle Sätze, die du 2026 zahlst. Eine flächendeckende Neufassung mit höheren Strafen kommt vorerst nicht. Trotzdem spürst du Veränderungen. Erstens: Die Rechtsprechung legt die bestehenden Sätze konsequenter aus. Zweitens: Innerorts wird zunehmend mit niedrigeren Toleranzen gemessen. Drittens: Die Punktevergabe greift früher, als viele denken. Schon ab 21 km/h zu viel innerorts gibt es einen Punkt in Flensburg, außerorts ab 26 km/h.
Die zweite große Verschiebung betrifft die Kombination aus Handynutzung und Ablenkung. Was früher als Bagatelle galt, ist heute ein A-Verstoß. Wer in der Probezeit einmal mit dem Handy am Ohr erwischt wird, verlängert seine Probezeit von zwei auf vier Jahre und bekommt ein Aufbauseminar verordnet. Das ist kein Wischiwaschi mehr.
Drei Bereiche solltest du 2026 besonders im Blick haben: Tempo, Handy, Parken. Genau die holen die meisten Autofahrer aus dem Geldbeutel. Wer sich auf legale Helfer verlassen will, findet in unserem Artikel zu erlaubten Blitzer-Apps eine aktuelle Übersicht.

Tempoverstöße: aktuelle Sätze für PKW
Die folgenden Sätze gelten 2026 für PKW ohne Anhänger, Stand BKatV vom Oktober 2024. Wichtig: Innerorts ist alles teurer als außerorts, weil dort mehr passieren kann. Das Fahrverbot greift innerorts schon ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h zu viel.
| Überschreitung | Innerorts | Punkte | Außerorts | Punkte |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 Euro | 0 | 20 Euro | 0 |
| 11-15 km/h | 50 Euro | 0 | 40 Euro | 0 |
| 16-20 km/h | 70 Euro | 0 | 60 Euro | 0 |
| 21-25 km/h | 115 Euro | 1 | 100 Euro | 1 |
| 26-30 km/h | 180 Euro | 1 | 150 Euro | 1 |
| 31-40 km/h | 260 Euro | 2 + 1 Mon. Fahrverbot | 200 Euro | 1 |
| 41-50 km/h | 400 Euro | 2 + 1 Mon. Fahrverbot | 320 Euro | 2 + 1 Mon. Fahrverbot |
| 51-60 km/h | 560 Euro | 2 + 2 Mon. Fahrverbot | 480 Euro | 2 + 1 Mon. Fahrverbot |
| über 70 km/h | 800 Euro | 2 + 3 Mon. Fahrverbot | 700 Euro | 2 + 3 Mon. Fahrverbot |
Konkret heißt das: Wer auf einer 50er-Strecke mit gemessenen 71 km/h geblitzt wird, zahlt 115 Euro und bekommt einen Punkt. Bei Berufskraftfahrern kann ein einziger Monat Fahrverbot den Job kosten. So-what: Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte den Tempomat als Investition in die eigene Existenz begreifen.
Die Toleranz bei Messungen liegt bei den meisten Geräten bei 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber. Wer also mit 73 km/h gemessen wird, bekommt 70 km/h vorgeworfen. Diese Toleranz ist Pflicht, kein Goodwill der Behörde.
Handy, Gurt, Parken
Das Handy-Verbot nach § 23 Abs. 1a StVO ist 2026 streng ausgelegt. Verboten ist jede Aufnahme oder das Halten in der Hand, auch im Stand mit laufendem Motor an der Ampel. Wer erwischt wird, zahlt mindestens 100 Euro plus einen Punkt. Bei Gefährdung sind es 150 Euro und zwei Punkte plus ein Monat Fahrverbot. Bei Sachbeschädigung sogar 200 Euro.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy in der Hand | 100 Euro | 1 | nein |
| Mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
| Gurt nicht angelegt | 30 Euro | 0 | nein |
| Kind ohne Sicherung | 60 Euro | 1 | nein |
| Rote Ampel (unter 1 Sek.) | 90 Euro | 1 | nein |
| Rote Ampel (über 1 Sek.) | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Beim Parken sind die Sätze 2026 ebenfalls spürbar. Der ADAC weist darauf hin, dass selbst zwei Räder auf dem Gehweg verboten sind, wenn keine Beschilderung das erlaubt. Wer auf dem Gehweg parkt, zahlt 55 Euro, bei Behinderung 70 Euro und bekommt einen Punkt. Das absolute Halteverbot kostet ab 25 Euro, mit Behinderung 50 Euro.
| Parkverstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Eingeschränktes Halteverbot | 25 Euro | 0 |
| Absolutes Halteverbot | 25 Euro | 0 |
| Auf Gehweg geparkt | 55 Euro | 0 |
| Gehweg mit Behinderung | 70 Euro | 1 |
| Auf Schwerbehindertenparkplatz | 55 Euro | 0 |
| Vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 100 Euro | 1 |
| Im Kreuzungsbereich | 30 Euro | 0 |
| In zweiter Reihe mit Behinderung | 80 Euro | 1 |
So-what: Ein Punkt für Falschparken klingt harmlos. Wer aber schon zwei Punkte aus einer Tempogeschichte hat, rückt mit dem Knöllchen näher an die nächste Stufe und ein mögliches Fahrverbot heran.

Punktesystem in Flensburg 2026
Das Fahreignungs-Bewertungssystem läuft seit 2014 in der heutigen Form und bleibt 2026 unverändert. Maßgeblich ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Die drei Stufen funktionieren so:
- 1 bis 3 Punkte: Vormerkung. Keine Maßnahme.
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung mit kostenpflichtigem Brief. Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar.
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung. Letzte Chance.
- ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis. Mindestens sechs Monate Sperre.
Punkte werden je nach Schwere unterschiedlich lange gespeichert. Ein einzelner Punkt aus einer einfachen Ordnungswidrigkeit verfällt nach 2,5 Jahren. Bei zwei Punkten sind es fünf Jahre, bei einer Straftat ohne Führerscheinentzug zehn Jahre. Wichtig: Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids, nicht mit dem Tattag. Wer also gegen einen Bescheid Einspruch einlegt und verliert, schiebt die Tilgung nach hinten.
Bei 1 bis 5 Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Das geht aber nur einmal in fünf Jahren und kostet rund 400 Euro.
Was du tun kannst, wenn der Bescheid kommt
Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Du hast 14 Tage Zeit für einen Einspruch ab Zustellung. Diese Frist ist hart. Wer sie verpennt, hat keine Chance mehr. Schätzungen aus der Anwaltspraxis legen nahe, dass ein nennenswerter Anteil der Bescheide formale Fehler enthält oder die Messung Schwächen aufweist. Geprüft werden sollte:
- Datum, Uhrzeit, Ort: Stimmen die Angaben überein? Bist du zur angegebenen Zeit überhaupt vor Ort gewesen?
- Messgerät: Ist es geeicht und ordnungsgemäß aufgestellt? Toleranzabzug korrekt?
- Fahrerfeststellung: Ist auf dem Foto klar erkennbar, wer am Steuer saß? Bei Zweifeln ist die Behörde in der Pflicht.
- Verjährung: Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verfolgungsverjährung drei Monate ab Tat. Wenn der Bescheid spät kommt, lohnt der Blick aufs Kalenderblatt.
Wer Einspruch einlegt, sollte das schriftlich und begründet machen. In Streitfällen kommt die Sache vor das Amtsgericht. Bei Bußgeldern unter 250 Euro ist die Rechtsbeschwerde stark eingeschränkt, was bedeutet: Was das Amtsgericht entscheidet, ist meist final.
Was viele übersehen: Auch technische Details wie der Reifendruck spielen bei Verkehrssicherheit und Bremsweg eine Rolle. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur höheren Verbrauch, sondern auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten, die im Zweifel zu Bußgeldern wegen mangelnder Verkehrssicherheit führen können.
Der wichtigste Schritt vor Einspruch oder Zahlung: Akteneinsicht beantragen. Das geht ohne Anwalt, dauert aber Wochen. Wer den Bescheid blind zahlt, lernt nichts und verschenkt im Zweifel Geld. Wer prüft, gewinnt entweder Klarheit oder bekommt Recht. Beides ist besser als bezahlen und ärgern.