Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 259 Euro pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Das sind 9 Euro mehr als 2025. Gleichzeitig ist der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro pro Kind gestiegen. Kindergeld erhalten alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland für Kinder bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis 25. Rund 17 Millionen Kinder in Deutschland sind kindergeldberechtigt. Hier erfährst du, wie hoch das Kindergeld 2026 ist, wann es ausgezahlt wird und ob für dich Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Entwicklung des Kindergelds seit 2020
Das Kindergeld wurde in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht. Seit 2023 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen erstem, zweitem und drittem Kind. Jedes Kind erhält den gleichen Betrag.
| Jahr | Kindergeld pro Kind/Monat | Kinderfreibetrag (pro Kind, jährlich) |
|---|---|---|
| 2020 | 204 / 210 / 235 Euro | 7.812 Euro |
| 2021 | 219 / 225 / 250 Euro | 8.388 Euro |
| 2022 | 219 / 225 / 250 Euro | 8.548 Euro |
| 2023 | 250 Euro (einheitlich) | 8.952 Euro |
| 2024 | 250 Euro | 9.312 Euro |
| 2025 | 250 Euro | 9.600 Euro |
| 2026 | 259 Euro | 9.756 Euro |
Die Erhöhung auf 259 Euro basiert auf dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das der Bundestag im Dezember 2025 verabschiedet hat. Der Kinderfreibetrag steigt mit dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung: 6.612 Euro Freibetrag für das sächliche Existenzminimum plus 3.144 Euro Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag.
Wer Kindergeld bekommt
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Darüber hinaus gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet, einen Freiwilligendienst (FSJ, BFD) leistet oder arbeitssuchend gemeldet ist und keine Ausbildung gefunden hat.
Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, gibt es keine Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
| Situation | Kindergeld bis |
|---|---|
| Kind ohne Ausbildung/Studium | 18. Geburtstag |
| Kind in Ausbildung oder Studium | 25. Geburtstag |
| Kind im Freiwilligendienst | 25. Geburtstag |
| Kind arbeitssuchend gemeldet | 21. Geburtstag |
| Kind mit Behinderung (vor 25 eingetreten) | Unbegrenzt |
Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder. Auch wenn dein Kind während des Studiums jobbt, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen. Die einzige Ausnahme: Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was lohnt sich mehr?
Das Finanzamt prüft automatisch, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung). Du musst dich nicht selbst entscheiden. Grundsätzlich gilt: Der Kinderfreibetrag lohnt sich für Gutverdiener, das Kindergeld für alle anderen.
Der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro (2026) wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart das 4.098 Euro Steuern im Jahr. Das Kindergeld beträgt 3.108 Euro im Jahr (259 Euro mal 12). Der Freibetrag ist also ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 85.000 Euro (Zusammenveranlagung) günstiger.
| Zu versteuerndes Einkommen | Kindergeld (jährlich) | Steuerersparnis Freibetrag | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 40.000 Euro | 3.108 Euro | ca. 2.730 Euro | Kindergeld |
| 60.000 Euro | 3.108 Euro | ca. 3.220 Euro | Freibetrag |
| 85.000 Euro | 3.108 Euro | ca. 3.700 Euro | Freibetrag |
| 120.000 Euro | 3.108 Euro | ca. 4.098 Euro | Freibetrag |
Bei Zusammenveranlagung (Ehepartner) liegt die Schwelle höher, da der Freibetrag auf beide Partner aufgeteilt wird. In der Praxis profitieren rund 80 Prozent der Familien vom Kindergeld, nur die oberen 20 Prozent der Einkommen vom Freibetrag.
Auszahlungstermine 2026
Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Der Auszahlungstag richtet sich nach der Endziffer deiner Kindergeldnummer. Endziffer 0 wird am Monatsanfang ausgezahlt, Endziffer 9 am Monatsende.
| Endziffer | Auszahlung im Monat |
|---|---|
| 0 | Anfang des Monats (ca. 3. bis 5.) |
| 1 | Ca. 6. bis 9. |
| 2 | Ca. 9. bis 12. |
| 3 | Ca. 12. bis 14. |
| 4 | Ca. 14. bis 16. |
| 5 | Ca. 16. bis 18. |
| 6 | Ca. 18. bis 20. |
| 7 | Ca. 20. bis 22. |
| 8 | Ca. 22. bis 24. |
| 9 | Ende des Monats (ca. 24. bis 27.) |
Die genauen Termine veröffentlicht die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu Jahresbeginn. Bei Feiertagen oder Wochenenden kann sich die Auszahlung um ein bis zwei Tage verschieben.
Kindergeld beantragen: So funktioniert es
Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag ist online möglich über den Kindergeld-Digital-Antrag (kindergeld.digital). Du benötigst: deine Steuer-Identifikationsnummer, die Steuer-ID des Kindes, die Geburtsurkunde und deine Bankverbindung.
Für Neugeborene wird das Kindergeld seit 2024 automatisch vorausgefüllt, wenn du die Geburt beim Standesamt anmeldest. Du musst den Antrag dann nur noch bestätigen. Die Bearbeitungszeit liegt laut Familienkasse bei vier bis sechs Wochen. Kindergeld wird maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt. Einen Erstantrag solltest du also spätestens sechs Monate nach der Geburt stellen.

Zusätzliche Leistungen für Familien
Neben dem Kindergeld gibt es weitere finanzielle Unterstützung. Der Kinderzuschlag (KiZ) beträgt maximal 297 Euro pro Kind und Monat und richtet sich an Eltern mit geringem Einkommen. Bildung und Teilhabe (BuT) übernimmt Kosten für Schulbedarf, Mittagessen und Nachhilfe. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro im Jahr.
| Leistung | Betrag 2026 | Wer bekommt sie |
|---|---|---|
| Kindergeld | 259 Euro/Monat | Alle Eltern |
| Kinderzuschlag | Bis 297 Euro/Monat | Geringverdiener |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.260 Euro/Jahr | Alleinerziehende |
| Bildung und Teilhabe | Bis 195 Euro/Jahr (Schulbedarf) | Leistungsempfänger |
Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und sichert ab, dass Familien nicht auf Bürgergeld angewiesen sind. Ob du Anspruch hast, prüfst du mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse online.
Was du jetzt tun solltest
Prüfe, ob du Kindergeld für alle anspruchsberechtigten Kinder beziehst. Falls dein Kind volljährig geworden ist und studiert oder eine Ausbildung macht, reiche den Nachweis bei der Familienkasse ein, sonst wird die Zahlung automatisch eingestellt. Prüfe mit dem KiZ-Lotsen, ob du zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag hast. Und wenn du dein Kindergeld noch nicht digital beantragst: Der Online-Antrag über kindergeld.digital ist deutlich schneller als der Papierantrag.





