Mit einem Minijob darfst du seit dem 1. Januar 2026 bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Das sind 47 Euro mehr als noch 2025. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn, der seit Januar bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Rund 6,93 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob. Viele davon wissen nicht genau, wie viele Stunden sie arbeiten dürfen, was bei einer Überschreitung passiert und ob sie Steuern zahlen müssen. Hier findest du alle Regeln auf einen Blick.
Die Minijob-Grenze seit 2022
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Vorher lag sie jahrelang bei statischen 450 Euro. Die Formel dahinter: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Das Ziel ist, dass Minijobber bei Mindestlohn weiterhin etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten können.
| Zeitraum | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Grenze pro Monat | Jahresgrenze |
|---|---|---|---|
| Bis September 2022 | 10,45 Euro | 450 Euro (statisch) | 5.400 Euro |
| Ab Oktober 2022 | 12,00 Euro | 520 Euro | 6.240 Euro |
| Ab Januar 2024 | 12,41 Euro | 538 Euro | 6.456 Euro |
| Ab Januar 2025 | 12,82 Euro | 556 Euro | 6.672 Euro |
| Ab Januar 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro | 7.236 Euro |
| Ab Januar 2027 | 14,60 Euro | 633 Euro | 7.596 Euro |
Die alte Bezeichnung "450-Euro-Job" ist seit Oktober 2022 offiziell veraltet. Korrekt heißt es "Minijob mit Verdienstgrenze". Die Minijob-Zentrale in Essen ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle Minijobs in Deutschland.
Wie viele Stunden darfst du arbeiten?
Eine gesetzliche Höchststundenzahl für Minijobs gibt es nicht. Die Grenze ergibt sich allein aus dem Verdienst. Bei 13,90 Euro Mindestlohn kannst du maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, das entspricht rund 10 Stunden pro Woche. Verdienst du mehr als den Mindestlohn, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend.
| Stundenlohn | Maximale Stunden pro Monat | Maximale Stunden pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 Euro (Mindestlohn) | 43,4 Stunden | ca. 10,0 Stunden |
| 15,00 Euro | 40,2 Stunden | ca. 9,3 Stunden |
| 17,00 Euro | 35,5 Stunden | ca. 8,2 Stunden |
| 20,00 Euro | 30,2 Stunden | ca. 7,0 Stunden |
Dein Arbeitgeber muss auch im Minijob den Mindestlohn zahlen. Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte: Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und den gesetzlichen Mindestlohn.

Was passiert bei einer Überschreitung?
Du darfst die 603-Euro-Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschreiten, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war. Typische Gründe: Krankheitsvertretung oder ein unerwarteter Mehraufwand. In diesen Monaten darf dein Verdienst maximal 1.206 Euro betragen, also das Doppelte der regulären Grenze. Dein Jahresverdienst kann dadurch auf bis zu 8.442 Euro steigen.
Planbare Überschreitungen zählen nicht als "gelegentlich". Urlaubsvertretungen oder saisonale Spitzen erkennt die Minijob-Zentrale nicht an. Überschreitest du die Grenze dauerhaft, wird dein Minijob rückwirkend zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung umgestuft. Dann werden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Minijob und Midijob: Der Übergangsbereich
Verdienst du zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat, bist du im sogenannten Midijob (offiziell: Übergangsbereich). Hier zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die gleitend ansteigen. Der Vorteil: Du erwirbst volle Rentenansprüche, obwohl du weniger einzahlst als ein regulär Beschäftigter. Das lohnt sich besonders für Teilzeitkräfte, die knapp über der Minijob-Grenze verdienen.
Wer 2025 zwischen 556,01 und 603 Euro verdient hat, ist 2026 automatisch in den Minijob-Status gerutscht, sofern der Verdienst gleich geblieben ist. Das kann steuerliche und versicherungsrechtliche Folgen haben. Prüfe in diesem Fall deinen Status bei der Minijob-Zentrale.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Ohne Hauptbeschäftigung darfst du mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern haben. Die Verdienste werden aber zusammengerechnet. Sobald die Summe 603 Euro im Monat übersteigt, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
Hast du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, bleibt ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Ausnahme: Die Arbeitslosenversicherung wird nicht zusammengerechnet.
Steuern und Abgaben im Minijob
Für dich als Minijobber gilt in den meisten Fällen: Brutto gleich Netto. Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 Prozent und pauschale Sozialabgaben von rund 31 Prozent. Du selbst zahlst nichts, sofern du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
| Abgabe (Arbeitgeber) | Satz |
|---|---|
| Krankenversicherung (pauschal) | 13,0 % |
| Rentenversicherung (pauschal) | 15,0 % |
| Pauschsteuer | 2,0 % |
| Umlagen (U1, U2, Insolvenz) | ca. 1,17 % |
| Gesamt (ohne Unfallversicherung) | ca. 31,17 % |
Bei der Pauschalversteuerung musst du deinen Minijob-Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben. Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber die individuelle Lohnsteuer nach Steuerklasse abführt. Das kommt aber selten vor.

Rentenversicherung: Opt-Out oder einzahlen?
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich aber schriftlich bei deinem Arbeitgeber befreien lassen. Rund 80 Prozent der Minijobber nutzen diese Möglichkeit. Der Eigenanteil bei Rentenversicherungspflicht liegt bei 3,6 Prozent. Bei 603 Euro Verdienst sind das 21,71 Euro im Monat.
Ab dem 1. Juli 2026 kommt eine wichtige Neuerung: Wer sich früher befreien ließ, kann die Befreiung einmalig rückgängig machen. Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch an den Arbeitgeber, der die Änderung an die Minijob-Zentrale meldet. Eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich. Das ist eine Einbahnstraße.
Die Rentenversicherungspflicht bringt Vorteile: vollwertige Rentenansprüche, Zugang zu Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrente und die Möglichkeit zur Riester-Förderung. Bei einem Verdienst von 603 Euro im Monat erwirtschaftest du allerdings nur sehr geringe Rentenpunkte. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deiner Gesamtsituation ab.
Was du jetzt prüfen solltest
Rechne deinen tatsächlichen Stundenlohn aus: Teile deinen Monatsverdienst durch die gearbeiteten Stunden. Liegt das Ergebnis unter 13,90 Euro, verstößt dein Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz. Prüfe außerdem, ob dein Verdienst die 603-Euro-Grenze einhält, vor allem wenn du mehrere Minijobs hast. Und überlege, ob die Befreiung von der Rentenversicherung für dich sinnvoll ist. Ab Juli 2026 kannst du diese Entscheidung einmalig revidieren. Bei Fragen hilft die Minijob-Zentrale unter der Service-Hotline 0355 2902-70799.





