Pro Jahr darfst du 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei kassieren, bevor das Finanzamt mit der Abgeltungsteuer zugreift. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag bleibt 2026 unverändert auf dem Niveau, das seit Anfang 2023 gilt. Klingt nach wenig, ist aber bei aktuellen Tagesgeldzinsen schneller ausgereizt als gedacht: Bei 4 Prozent Tagesgeld reichen schon 25.000 Euro Sparvermögen, um den Freibetrag voll auszuschöpfen. Wer mehrere Konten und Depots hat, sollte 2026 deshalb genauer hinschauen, wo der Freistellungsauftrag liegt und wie die Verlustverrechnungstöpfe der Bank gefüllt sind.
Sparerpauschbetrag 2026: Höhe und Geschichte
Der Sparerpauschbetrag ist gesetzlich in Paragraf 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Er ersetzt seit 2009 den klassischen Werbungskostenabzug für Kapitalerträge. Heißt: Du kannst keine Depotgebühren oder Bankspesen mehr einzeln absetzen, sondern bekommst den pauschalen Betrag automatisch gutgeschrieben, sobald du einen Freistellungsauftrag gestellt hast.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 lag der Freibetrag noch bei 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Paare. Erst zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber ihn auf die heutigen Werte angehoben. Eine weitere Erhöhung steht laut Bundesfinanzministerium 2026 nicht auf der Agenda.
| Jahr | Single | Verheiratet (zusammenveranlagt) |
|---|---|---|
| 2009 bis 2022 | 801 Euro | 1.602 Euro |
| 2023 bis 2025 | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
| 2026 | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
Wichtig: Der Pauschbetrag gilt pro Person, nicht pro Konto. Auch Kinder haben Anspruch auf die vollen 1.000 Euro, sofern Eltern für sie ein eigenes Depot oder Sparkonto führen. Über Kapitalerträge hinaus, die der Abgeltungsteuer unterliegen, lässt sich der Freibetrag nicht ausweiten. Mieteinnahmen oder Selbstständigen-Honorare bleiben außen vor.

Wie der Freistellungsauftrag funktioniert
Damit deine Bank gar nicht erst Steuern abzieht, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Ohne Auftrag kassiert das Geldinstitut die volle Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Du holst dir das Geld dann zwar über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück, hast aber bis zur Erstattung Liquiditätsverlust.
Den Auftrag stellst du formlos online im Banking, per Formular oder per Post. Er gilt rückwirkend ab dem 1. Januar des Erteilungsjahres und läuft bis auf Widerruf. Laut Finanztip darfst du den Pauschbetrag dabei beliebig auf mehrere Banken aufteilen, solange die Summe aller Aufträge die 1.000 Euro nicht übersteigt. Die Finanzverwaltung gleicht die Daten ab und filtert überhöhte Aufträge heraus. Wiederholte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 50e EStG geahndet werden.
So sieht eine sinnvolle Aufteilung in der Praxis aus:
| Bankkonto | Erwartete Erträge 2026 | Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| ING Tagesgeld | 600 Euro Zinsen | 600 Euro |
| Trade Republic Verrechnungskonto + Depot | 350 Euro Zinsen + Dividenden | 350 Euro |
| DKB Festgeld | 50 Euro Zinsen | 50 Euro |
| Summe | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
Wer keine Steuern zahlen muss, etwa Studierende oder Rentner mit niedrigem Einkommen, kann beim Finanzamt zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) nach Paragraf 44a Absatz 2 EStG beantragen. Sie hebelt die Abgeltungsteuer komplett aus, auch über die 1.000 Euro hinaus, solange das zu versteuernde Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
So-what: Wer den Freistellungsauftrag schlicht vergisst, verschenkt bei 1.000 Euro Zinsen rund 264 Euro pro Jahr (250 Euro Abgeltungsteuer plus 13,75 Euro Soli). Über zehn Jahre summiert sich das auf 2.640 Euro, die unnötig durch die Quellensteuer fließen.
Verlustverrechnungstöpfe: Aktien vs. Sonstige
Banken führen für jedes Depot zwei separate Verlustverrechnungstöpfe. Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf landen Verluste aus Anleihen, Fonds, ETFs und Zertifikaten. Im Aktienverlusttopf sammeln sich ausschließlich Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien. Diese Trennung schreibt Paragraf 20 Absatz 6 EStG vor.
Der Knackpunkt: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Aktiengewinne hingegen lassen sich gegen alle anderen Kapitalerträge gegenrechnen. Die Finanzverwaltung NRW betont, dass diese Asymmetrie bewusst gewählt wurde, um spekulative Verluste nicht gegen Zinsen oder Dividenden geltend zu machen.

Hast du Konten bei mehreren Brokern, verrechnet die Bank nur ihre eigenen Töpfe. Willst du etwa einen Aktienverlust bei der Comdirect mit einem Aktiengewinn bei Trade Republic verrechnen, brauchst du eine Verlustbescheinigung. Diese musst du bis zum 15. Dezember beim verlustführenden Institut beantragen, sonst überträgt die Bank den Verlust automatisch ins nächste Jahr. Mit der Bescheinigung trägst du den Verlust dann in der Anlage KAP ein, und das Finanzamt verrechnet bankübergreifend.
Auch interessant für die Steuererklärung ist die Günstigerprüfung. Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent hat, kann in der Anlage KAP das Häkchen bei "Antrag auf Günstigerprüfung" setzen. Das Finanzamt rechnet dann nach, ob die Versteuerung mit dem persönlichen Satz günstiger ist als die pauschalen 25 Prozent Abgeltungsteuer und erstattet die Differenz.
Was du jetzt tun solltest
Geh deine Konten und Depots durch und prüfe drei Punkte. Erstens: Hast du überhaupt einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank, bei der nennenswerte Erträge anfallen? Zweitens: Stimmt die Aufteilung noch zu deinen tatsächlichen Zinsen? Wer 2024 ein hochverzinstes Festgeld abgeschlossen hat und 2025 dort 600 Euro Zinsen bekommt, sollte den Auftrag dort entsprechend erhöhen. Drittens: Liegt zum Jahresende noch ein Aktienverlust im Depot, lohnt sich der Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember, falls du bei einem anderen Broker im Plus bist.
Wer alles im selben Haus bündelt, etwa Tagesgeld, Festgeld und Depot bei der DKB oder ING, spart sich die Aufteilungsrechnerei komplett. Pro Bank reicht ein einziger Auftrag für alle Konten und Depots.