Bei einer Flugverspätung von drei Stunden oder mehr stehen dir bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Das regelt die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Trotzdem fordern weniger als die Hälfte der Betroffenen ihr Geld ein. Fast 90 Prozent der deutschen Flugreisenden kennen ihre Rechte nicht vollständig. Allein dadurch sparen Airlines europaweit über 5 Milliarden Euro pro Jahr. Hier erfährst du, wie viel dir zusteht, wann die Airline nicht zahlen muss und wie du deine Entschädigung am günstigsten durchsetzt.
Entschädigung nach Flugdistanz
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis. Ab drei Stunden Verspätung am Zielort greift der Anspruch.
| Flugdistanz | Entschädigung | Betreuung ab |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 Euro | 2 Stunden |
| 1.500-3.500 km | 400 Euro | 3 Stunden |
| Über 3.500 km | 600 Euro | 4 Stunden |
Bei Langstreckenflügen über 3.500 km mit einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden kann die Airline die Entschädigung um 50 Prozent auf 300 Euro kürzen.
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen (unabhängig von der Airline), und für Flüge in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Rund 25 Prozent aller Flüge in Deutschland starteten 2025 mit Verspätung. Im Juli lag die Störungsquote sogar bei 34 Prozent.
Wann die Airline nicht zahlen muss
Bei "außergewöhnlichen Umständen" entfällt der Entschädigungsanspruch. Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, Hotel) stehen dir aber auch dann zu.
| Kein Anspruch (außergewöhnlich) | Anspruch besteht (kein außergewöhnlicher Umstand) |
|---|---|
| Extremwetter, Unwetter | Technische Defekte |
| Streik der Fluglotsen | Streik des eigenen Personals |
| Politische Instabilität | Wilde Streiks durch Airline-Entscheidung |
| Sicherheitsrisiken | Verspätung durch Vorflug |
Der wichtigste Punkt: Technische Defekte sind laut BGH und EuGH kein außergewöhnlicher Umstand, auch wenn die Airline das Flugzeug vorbildlich gewartet hat. Das Risiko technischer Pannen gehört zum normalen Betrieb einer Airline. Viele Airlines lehnen Forderungen trotzdem erst einmal mit Verweis auf "technische Probleme" ab. Lass dich davon nicht abschrecken.

Betreuung, Annullierung und Überbuchung
Neben der Entschädigung hast du weitere Rechte:
Betreuungsleistungen stehen dir ab der jeweiligen Wartezeit zu: Getränke, Mahlzeiten, zwei Telefonate oder E-Mails und bei Übernachtung ein Hotel mit Transfer. Diese Leistungen muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen erbringen.
Ab 5 Stunden Verspätung kannst du vom Flug zurücktreten und den vollen Ticketpreis zurückverlangen.
Bei Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug hast du Anspruch auf die gleiche Entschädigung wie bei Verspätung (250/400/600 Euro). Bei mehr als 14 Tagen Vorlauf entfällt der Anspruch, aber du kannst zwischen Umbuchung und Erstattung wählen.
Bei Überbuchung (Nichtbeförderung) hast du sofort Anspruch auf Entschädigung plus Betreuungsleistungen plus Wahl zwischen Umbuchung und Erstattung.
So forderst du dein Geld ein
Der günstigste Weg geht in vier Stufen:
Stufe 1: Airline direkt anschreiben. Nutze einen Musterbrief (z.B. von Finanztip oder der Verbraucherzentrale). Setze eine Frist von sechs Wochen. Lege Boardkarte und Buchungsbestätigung bei.
Stufe 2: Schlichtungsstelle (kostenlos). Reagiert die Airline nicht oder lehnt ab, stelle einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (ehemals SÖP). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und hat eine Einigungsquote von 88 Prozent. 2025 wurden über 46.000 Fälle abgeschlossen.
Stufe 3: Fluggastrechte-Portal (Provision). Wenn du keine Lust auf den Papierkram hast, übernehmen Portale die Durchsetzung gegen Provision.
| Portal | Modell | Provision |
|---|---|---|
| Ersatz-Pilot | Sofortentschädiger | 25-29 % |
| EUflight | Sofortentschädiger | ca. 30 % |
| Flightright | Inkasso | 20-30 % + MwSt. |
| AirHelp | Inkasso | 35 % inkl. MwSt. |
Sofortentschädiger kaufen deinen Anspruch ab und zahlen sofort (abzüglich Provision). Inkasso-Dienstleister treiben das Geld bei der Airline ein und zahlen erst nach Erfolg.
Stufe 4: Klage. Bei einem Streitwert bis 600 Euro kannst du ohne Anwalt vor dem Amtsgericht klagen. Gerichtsstand ist der Abflug- oder Ankunftsflughafen.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom April 2025 verjährt also am 31. Dezember 2028.

Was du jetzt tun solltest
Sichere bei der nächsten Verspätung alle Belege: Boardkarte, Buchungsbestätigung und eine schriftliche Bestätigung der Airline über Grund und Dauer der Verspätung (am Gate nachfragen). Starte immer mit Stufe 1 (Airline direkt) und nutze die kostenlose Schlichtungsstelle, bevor du zu einem kostenpflichtigen Portal greifst. Bei 88 Prozent Einigungsquote ist die Schlichtung der beste Deal.





